IT-Media-Handel: Problem mit Ebay-Auktion: gelöst!

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

abigeil

New member
Themenstarter
Registriert
15 Nov. 2005
Beiträge
1.592
Hab gestern abend ein R50e mit 3 Jahren IBM-Garantie für 237,- ? bei IT-Media-Handel ersteigert.

Heute mittag lese ich in einer e-mail, dass den Damen und Herren ein bedauerlicher Fehler unterlaufen ist. Sie haben das Gerät schon verkauft und es versehentlich zur Auktion freigegeben. "Menschen machen nun Fehler" (Zitat).

Ich habe noch kein Geld überwiesen, mir aber schon eine dt. Tastatur bestellt.

Mein Anwalt schläft noch :D

Könnte ich nicht 15% Stornogebühr verlangen ?

Schliesslich handelt es sich hier um einen rechtskräftigen Kaufvertrag mit einem gewerblichen Händler.

Edit: auf Seite 12 kann man die einvernehmliche Einigung nachlesen !


Gruss
 
Habe ich bereits gemacht... einer der Käufer hat nicht geantwortet, mit dem anderen stehe ich in eMail-Kontakt.

abigeil, wie siehts bei deinen zwei Mitbietern aus? Wir können sie ja alle mal ins Forum einladen.
 
Original von adam-greenAus juristischer Sicht: Der Schadensersatz geht in diesem Fall auf das positive Interesse, nicht auf das negative. Der Käufer soll also so gestellt werden, wie er stünde, wenn Sie den Vertrag erfüllt hätten. Nicht so, als hätte er nie ein Gebot abgegeben. Das ist gewissermaßen 1. Semester.

So ist das halt wenn Hinz und Kunz ein Unternehmen gründen können, die Existenzgründerwelle hat ihr weiteres getan...

Gruß Reimar
 
Zitat: Wird eine Leistung der Gattung nach geschuldet (z. B. ein Kfz eines bestimmten Typs), so ist sie erst unmöglich, wenn die Leistung aus der Gattung nicht mehr möglich ist (z. B. Kfz-Typ wird nicht mehr hergestellt).

Was hier anzuwenden wäre... zumindest bei den R60e, die werden ja noch produziert. Die R50e ließen sich aber evtl. durch den Verkäufer beschaffen.

Ist eine Erfüllung unmöglich, ist der Verkaufer trotzdem zu Schadensersatz verpflichtet.
 
@ antonio:
- Unmöglichkeit: Richtig.
Edit: Das mit der Gattung ist allerdings grundsätzlich auch richtig. Ich würde hier aber von einer Konkretisierung auf das eine tatsächlich vorhandene Notebook ausgehen, das ja nur einer der drei Käufer bekommen kann. Unmöglichkeit ist die Nichterbringbarkeit der Leistungshandlung durch den Schuldner. Wenn der Verkäufer einem der drei das Notebook übereignet, kann er es den anderen beiden nicht mehr übereignen.

- Geld zurück: Falsch. Statt Geld zurück gibt es Schadensersatz. Und der geht wie oben beschrieben auf das positive Interesse. Also den Wert eines vergleichbaren Notebooks.

Jetzt halte ich mich aber auch mal etwas zurück, bevor das hier noch Rechtsberatung wird.

@ trustinme (unter mir): Danke für die Schützenhilfe, Kollege ;)
 
Original von Antonio
ich will mich ja bei euch nicht unbeliebt machen, aber wenn er die geräte nicht mehr besitzt, dann muss er gemäß §275,I BGB auch nicht liefern, weil unmöglich. Geld zurück und feddich.

siehe dazu
http://www.rechtslexikon-online.de/Unmoeglichkeit_der_Leistung.html

Oder sehe ich das falsch?

;)

Zu beachten ist: Trotz Wegfall der Leistungspflicht(en) bleibt der geschlossene Vertrag weiterhin wirksam und bietet deshalb Anknüpfungspunkt für andere Ansprüche, so genannte Sekundärleistungsplichten (§ 275 Absatz 4 BGB).

Soweit der Schuldner die Unmöglichkeit zu vertreten hat, stehen dem Gläubiger zu:

Schadensersatz (§§ 283 Satz 1, 311a Absatz 2 BGB)
...

Gruß Reimar
 
positives Interesse = der Preis der bei ebay erzielt wurde. und das entspricht dem Kaufpreis.


und welcher schaden ist denjenigen denn entstanden der im direkten zusammenhang mit dem nicht-erhalt der notebooks rührt?
 
Original von Antonio
und welcher schaden ist denjenigen denn entstanden der im direkten zusammenhang mit dem nicht-erhalt der notebooks rührt?

Die Differenz zwischen Kauf- und Marktpreis.

Das schließt natürlich eine gütliche Einigung nicht aus. ;)
 
Antonio, das ist definitiv falsch. In letzter Zeit gab es genügend Gerichtsentscheide in der Richtung (Autos, Mähdrescher (der wegen mangelndem Interesse für ein paar ? weggegangen ist :D)
Lief immer aufs Gleiche raus: entweder liefern oder Schadensersatz. Schließlich hat der Käufer durch den Kaufvertrag das Recht erhalten, die Ware für den Preis zu bekommen - und wenn der Preis noch so niedrig war.
 
Original von flying_sushi
Antonio, das ist definitiv falsch. In letzter Zeit gab es genügend Gerichtsentscheide in der Richtung (Autos, Mähdrescher (der wegen mangelndem Interesse für ein paar ? weggegangen ist :D)
Lief immer aufs Gleiche raus: entweder liefern oder Schadensersatz. Schließlich hat der Käufer durch den Kaufvertrag das Recht erhalten, die Ware für den Preis zu bekommen - und wenn der Preis noch so niedrig war.


okay, kurz zum verständniss:

wenn ich meine heilige ming-vase bei ebay als schnäppchen für 10? verkaufe und sie dann hinfällt, dann muss ich dem käufer schadensersatz i.H.v. einer vergleichbaren echten ming-vase leisten?

also ich mein jetzt nicht 10? sofort-kaufen, sondern weil einfach nicht mehr gebote abgegeben wurden.
 
Original von juergen1203
Unabhängig von der rechtlichen Seite, schein der Verkäufer seriös zu sein.
Er hat über 4500 positive Bewertungen (100%)
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAP...FeedbackAsSeller&ssPageName=VIP:feedback:2:de
Dies sollte man vielleicht auch berücksichtigen.

Um so mehr sollte sich der Verkäufer um Verständnis bei den Käufern bemühen und nicht mit solchen unsinnigen Aussagen wie "Welcher Schaden ist denn überhaupt entstanden?" kommen sondern ein vernünftiges Angebot machen die Sache zu regeln.

Jedem Käufer den er nicht beleifern kann z.B. 50 Euro anbieten als Entschuldigung z.B. ich glaube damit kommt er viel weiter als alles Gerede.

Gruß Reimar
 
Unabhängig von der rechtlichen Seite, schein der Verkäufer seriös zu sein.
Er hat über 4500 positive Bewertungen (100%)
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll...P:feedback:2:de
Dies sollte man vielleicht auch berücksichtigen.

Das ist kein Fakt, der berücksichtigt werden sollte. Auch ehemals Top-Anbieter sind schon auf einmal ins Bodenlose gefallen und haben laufen Negative gesammelt. Meist sind es dann finanzielle Schwierigkeiten. Insofern weiss man das auch bei diesem Händler nicht, ob er die 'halblegalen' Möglichkeiten bei eBay jetzt ausnutzt oder ob es wirklich ein Versehen war.

Nichtsdestotrotz würde ich auch auf Erfüllung bestehen oder notfalls klagen...
 
Original von juergen1203
Unabhängig von der rechtlichen Seite, schein der Verkäufer seriös zu sein.
Er hat über 4500 positive Bewertungen (100%)
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAP...FeedbackAsSeller&ssPageName=VIP:feedback:2:de
Dies sollte man vielleicht auch berücksichtigen.

wie negative Bewertungen von Powersellern/Ebay entfernt werden, sollte an sich zwischenzeitlich bekannt sein. Ist ja in den letzten Jahren ausreichend in den Medien publik gemacht worden...

will jetzt hier nichts unterstellen, jedoch halte ich persönlich nichts von diesem System...

z.B. oder, oder, mehr? . > Google
 
Also ich finde auch, 100% positiv ist nicht schlecht - und egal wie sich IT-Media-Handel hier anstellt lasst mich folgendes berichten:

Ich habe schon mehrere dutzend Geräte bei ebay erstanden, die
von it-media-handel waren die optisch und technisch am besten
erhaltenen. Das merkte man immer deutlich.

Ich kann auch verstehen, wenn der verkäufer hier nicht ganz
so verständnisvoll auf abigeil und co eingeht.
Immerhin ist so ein widerverkäufer nicht der typische Millionär
sondern eher jemand der am Markt gegen Konkurrenz kämpfen
muss und tendenziell eher wenig verdient.
So eine Aktion kann durchaus ziemlich schwere finanzielle Folgen haben.
Primär und Sekundär.
Umso gemeiner, perfider und unmenschlicher finde ich es, wie sich
manche hierdran aufgeilen und auf ihr "Recht" pochen.
Oder gar mit anstacheln obwohl sie gar nicht betroffen sind.
Ich verstehe den Verkäufer durchaus, dass er sich fühlt wie Fleisch das zerfetzt wird...würde mir nicht anders gehen - euch?

Wo bleibt da die Menschlichkeit?
Lasst abigeil und die anderen Betroffenen doch erstmal mit dem Verkäufer
verhandeln, so wie ich ihn kenne findet sich sicherlich eine Lösung.

manchmal frag ich mich hier echt...
naja egal...

mfg Tobias
 
Original von TrustInMe
Original von juergen1203
Unabhängig von der rechtlichen Seite, schein der Verkäufer seriös zu sein.
Er hat über 4500 positive Bewertungen (100%)
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAP...FeedbackAsSeller&ssPageName=VIP:feedback:2:de
Dies sollte man vielleicht auch berücksichtigen.

Um so mehr sollte sich der Verkäufer um Verständnis bei den Käufern bemühen und nicht mit solchen unsinnigen Aussagen wie "Welcher Schaden ist denn überhaupt entstanden?" kommen sondern ein vernünftiges Angebot machen die Sache zu regeln.

Gruß Reimar

Rein rechtlich gesehen ist vermutlich ein Schaden entstanden, aber wenn ich was ersteigere und es sich später herrausstellt, dass dem Verkäufer ein Fehler passiert ist und ich noch nichts überwiesen habe, dann hake ich dich Sache ab (natürlich nur wenn ich überzeugt bin dass mich niemand abzocken will).
Gruß
Jürgen
 
Original von da distreuya
Umso gemeiner, perfider und unmenschlicher finde ich es, wie sich
manche hierdran aufgeilen und auf ihr "Recht" pochen.
Oder gar mit anstacheln obwohl sie gar nicht betroffen sind.
Ich verstehe den Verkäufer durchaus, dass er sich fühlt wie Fleisch das zerfetzt wird...würde mir nicht anders gehen - euch?

Was an Tips wie man sich bei einem nicht erfüllten Vetrag verhalten kann perfide oder unmenschlich sein soll erschließt sich mir nicht.

Wir reden hier von 200 bis max. 1000 Euro - natürlich ist das kein Kleingeld aber bei den Umsatzzahlen die man bei Ebay ersehen kann sollte so eine Rücklage als Sicherheit vorhanden sein, wenn nicht tut es mir kein bischen leid.

gruß Reimar
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben