Hab gestern abend ein R50e mit 3 Jahren IBM-Garantie für 237,- ? bei IT-Media-Handel ersteigert.
Heute mittag lese ich in einer e-mail, dass den Damen und Herren ein bedauerlicher Fehler unterlaufen ist. Sie haben das Gerät schon verkauft und es versehentlich zur Auktion freigegeben. "Menschen machen nun Fehler" (Zitat).
Ich habe noch kein Geld überwiesen, mir aber schon eine dt. Tastatur bestellt.
Mein Anwalt schläft noch
Könnte ich nicht 15% Stornogebühr verlangen ?
Schliesslich handelt es sich hier um einen rechtskräftigen Kaufvertrag mit einem gewerblichen Händler.
Edit: auf Seite 12 kann man die einvernehmliche Einigung nachlesen !
Gruss
Heute mittag lese ich in einer e-mail, dass den Damen und Herren ein bedauerlicher Fehler unterlaufen ist. Sie haben das Gerät schon verkauft und es versehentlich zur Auktion freigegeben. "Menschen machen nun Fehler" (Zitat).
Ich habe noch kein Geld überwiesen, mir aber schon eine dt. Tastatur bestellt.
Mein Anwalt schläft noch
Könnte ich nicht 15% Stornogebühr verlangen ?
Schliesslich handelt es sich hier um einen rechtskräftigen Kaufvertrag mit einem gewerblichen Händler.
Edit: auf Seite 12 kann man die einvernehmliche Einigung nachlesen !
Gruss