IT-Media-Handel: Problem mit Ebay-Auktion: gelöst!

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abigeil

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Hab gestern abend ein R50e mit 3 Jahren IBM-Garantie für 237,- ? bei IT-Media-Handel ersteigert.

Heute mittag lese ich in einer e-mail, dass den Damen und Herren ein bedauerlicher Fehler unterlaufen ist. Sie haben das Gerät schon verkauft und es versehentlich zur Auktion freigegeben. "Menschen machen nun Fehler" (Zitat).

Ich habe noch kein Geld überwiesen, mir aber schon eine dt. Tastatur bestellt.

Mein Anwalt schläft noch :D

Könnte ich nicht 15% Stornogebühr verlangen ?

Schliesslich handelt es sich hier um einen rechtskräftigen Kaufvertrag mit einem gewerblichen Händler.

Edit: auf Seite 12 kann man die einvernehmliche Einigung nachlesen !


Gruss
 
Mein Anwalt hat seinen Rausch ausgeschlafen :D

Da ich noch nichts bezahlt habe, kann ich weder Geldzurückgabe noch Stornogebühren verlangen, sagt er.

Aber auf der Erfüllung des Kaufvertrages bestehen !

Können sie das im Kaufvertrag genannte Gerät mit 3 J. IBM-Garantie zu dem Preis von 236,87 ? nicht liefern, sind sie verpflichtet, ein adäqutes Gerät (kann in diesem Falle nur R50, R51e oder höher sein) in einer zu setzenden Frist (zwei bis vier Wochen) zum angegebenen Preis zu liefern.

Alles andere führt vor Gericht.

Ausgenommen sind einvernehmliche, aussergerichtliche Einigungen.

Gruss
 
Original von abigeil
Mein Anwalt hat seinen Rausch ausgeschlafen :D

Da ich noch nichts bezahlt habe, kann ich weder Geldzurückgabe noch Stornogebühren verlangen, sagt er.

Aber auf der Erfüllung des Kaufvertrages bestehen !

Können sie das im Kaufvertrag genannte Gerät mit 3 J. IBM-Garantie zu dem Preis von 236,87 ? nicht liefern, sind sie verpflichtet, ein adäqutes Gerät (kann in diesem Falle nur R50, R51e oder höher sein) in einer zu setzenden Frist (zwei bis vier Wochen) zum angegebenen Preis zu liefern.

Alles andere führt vor Gericht.

Ausgenommen sind einvernehmliche, aussergerichtliche Einigungen.

Gruss

Du kannst ja überweisen - Dir kann niemand nachweisen, dass Du das Storno-Schreiben bereits gelesen hast - es sei denn, Du hast bereits geantwortet.

Ich würde überweisen - die senden es zurück Dein Anwalt fängt an zu handeln....- Erfüllung, oder Einigung kann ja immer noch dann besprochen werden...
 
Sehr interessant!

Ich würde auch dran bleiben und auf Vertragserfüllung bestehen!

Deine Chancen stehen ja sehr gut!

Man muß eben nur Gedult haben

gruß
 
Warten? Negative Bewertung: Verweigert Lieferung, das scheint Brauch bei diesem Händler zu sein.

Mal schauen, wie schnell die reagieren. :evil:
 
@ jabonn

Die Stornoidee kam von mir, da gibt's bislang nichts Schriftliches. Mittlerweile kann ich auch gar nichts überweisen, es wird keine Bezahlungsart oder Kto.-Nr. angegeben.

@ rude duke

Werde morgen, an einem Werktag, dort anrufen und auf der Einhaltung des Kaufvertrages pochen.

Mal sehen, was sie mir anbieten.

Gruss
 
ich vermute einmal, dass die erst die Muskeln spielen lassen. Der Streitwert ist ja nicht hoch.
Später werden sie feststellen, nachdem sie das Anwaltsschreiben auf dem Tisch haben mit Verweis AZ 19 U 109/06, dass es eng wird.
Kannst ja auch selbst das pdf rüberschieben.

Jetzt wird es interessant. Wie wird die Sache aus der Welt geschafft.
Erfüllung
Ersatz
Vergleich

Ich würde in diesem Fall auch etwas Hartnäckigkeit an den Tag legen
Bin gespannt!
 
bei PayPal brauchst Du nur die email und Auktions-Nummer (kann ja auch über Kreditkarte, dann ist es sofort bezahlt) - und die hast Du....
 
@abigeil

Ich würde versuchen mal mit den anderen Käufern Kontakt aufzunehmen. Wäre interessant, ob die ebenfalls nichts bekommen sollen.
 
Hallo abigeil... habe ich doch richtig getippt als ich deinen Mitgliedsnamen in der eBay-Auktion gelesen habe ;)

Ich habe bei einer anderen Auktion (Multiauktion mit 3 R60e) von it-media mitgeboten. Eigentlich nur weil die Geräte so schön billig waren, aber das tut ja nichts zur Sache :D

Bei mir ist es das Gleiche, angeblich aus Versehen als Multiauktion eingestellt und zu spät bemerkt.

Ich habe dem Verkäufer geschrieben, dass ich mir einem seiner Vorschläge aus seiner Mail von gestern Abend einverstanden wäre (das einzige verfügbare R60e wird an einen der drei Käufer verkauft, falls wir uns einigen können wer es bekommt).

Nachdem die Meinungen in diesem Thread - den ich leider nicht früher entdeckt habe - jetzt aber alle in die Richtung gehen, dass du auf Lieferung bestehen sollst, werde ich mir überlegen, ob ich das nicht auch machen werde.
 
Ich sollte den thread vielleicht umbennen, um evtl. noch mehr Geschädigte darauf aufmersam zu machen.

Was haltet ihr davon ?

Gruss
 
Ja, das wäre auf jeden Fall sinnvoll. Ich habe anfangs auch nur darauf geklickt, weil mich interessiert hatte, was Storno-Gebühren mit eBay zu tun haben ;)
 
So, ich habe den Verkäufer jetzt auch informiert, das ich auf einer Lieferung bestehen werde. Mal sehen, wann ich eine Antwort bekomme.
 
Original von xxx
ja mach das! it-media also, da hab ich auch schon gekauft

Ich auch. War mein erstes TP damals, vergisst man nicht, sowas.
War kurz darauf defekt, Abwicklung ok. Schlechtes kann ich nicht berichten,
hab n anderes bei denen bestellt, Porto wegen Gebrauch von einigen Wochen hab ich getragen, insoweit ok.
Aber diese Geschichte ist "merkwürdig". Ich würde, wie bereits erwähnt, dran bleiben und Herausgabe verlangen. Vertrag ist Vertrag, ganz klar!

Gruß
barnane
 
1. man kann definitiv als verkäufer autkionen zu jeder zeit, auch noch 1 minute vor schluss beenden.

2. auf einen irrtum können die sich also auch nicht mehr berufen, wenn sie die auktion nach dem bemerken ihres irrtums weiterlaufen liessen!
ausserdem haben sie damit gegen ebay-rihtlinien verstssen, man darf nur artikel versteigern, die man auch liefenr kann.

3. die werden dir also ein solches notebook zu dem preis geben muessen, oder die differenz zu einem gleichwertigen, das du woanders kaufst, erstatten!

ich emfehle dir, denen das noch einmal höflich aber bestimmt zu erklären, und ansonsten einen rechtsanwalt einzuschalten. den anwalt muessen die dann auch noch zahlen.
bewahre auf jeden fall die email auf, in der erwähnt wird, dass sie ihren angeblichen irrtum bereits 12 stunden vorher bemerkt haben, aber es trotzdem drauf ankommen liessen.

ausserdem ist das ein gewerbrblicher verkäufer, der hat doch sicher noch mehr von diesen teilen, soll er halt ein gleichwertiges ersatzgerät schicken.
 
Ich bin mal meine Käufe bei denen durchgegangen soweit alles i.o. selbst bei günstigen entpreisen erfolgte sehr schnelle Lieferung. Die Bewertungen sehen eigentlich auch sehr gut aus aber wenn das so wie abigeil geschrieben hat gelaufen ist, dann ist das natürlich ne absolute "Sauerei" und wenn sie wirklich geschlafen haben müssen sie eben gleichwertigen ersatz leisten!
 
...ich habe dort auch mal ein R-Modell gekauft. Es sollte einen Riss von 5mm haben, tatsächlich wren es mehrere cm.

IT-Media-Handel hat zwar die Rücknahme angeboten (müssen sie ja eh), aber dann sinngemäß geschrieben, dass ich mich nicht so anstellen soll, da cih das TP ja zu einem so günstigen Preis ersteigert hätte, dass es auch mit dem großen Riss noch in Ordnung sei.

Soviel zur IT-Media-Handel und deren sicht der Dinge. Offenbar verliert der Kunde mit sinkendem Preis seine Rechte...
 
Original von xxx
Die Bewertungen sehen eigentlich auch sehr gut aus aber wenn das so wie abigeil geschrieben hat gelaufen ist, dann ist das natürlich ne absolute "Sauerei" und wenn sie wirklich geschlafen haben müssen sie eben gleichwertigen ersatz leisten!

Wie gesagt - bei mir ging das genauso... am Morgen nach der Auktion kam die eMail, dass nur ein Laptop anstatt der Verkauften 3 verfügbar wäre und der Verkäufer deswegen nicht liefern kann.
 
Ja, keine Frage ne Frechheit! Wenn denen der Preis zu gering war würde mich mal interessieren ob überhaupt einer der Bieter der Multiauktion eines zu diesem Preis bekommen hat.

Je niedriger der Endpreis umso schlechter ist der Zustand der Books! Das ist mei it-media-handel, itsco und vielen anderen Anbietern bei ebay leider so!

Meine günstig bei it-media ersteigerten Books waren leider auch nicht in einem tollen Zustand!

Na ja
 
... und noch zur Sicherheit die Ebay-Seite ausdrucken.

Ich würde auch auf Erfüllung bestehen.

G.
 
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