IT-Media-Handel: Problem mit Ebay-Auktion: gelöst!

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abigeil

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Hab gestern abend ein R50e mit 3 Jahren IBM-Garantie für 237,- ? bei IT-Media-Handel ersteigert.

Heute mittag lese ich in einer e-mail, dass den Damen und Herren ein bedauerlicher Fehler unterlaufen ist. Sie haben das Gerät schon verkauft und es versehentlich zur Auktion freigegeben. "Menschen machen nun Fehler" (Zitat).

Ich habe noch kein Geld überwiesen, mir aber schon eine dt. Tastatur bestellt.

Mein Anwalt schläft noch :D

Könnte ich nicht 15% Stornogebühr verlangen ?

Schliesslich handelt es sich hier um einen rechtskräftigen Kaufvertrag mit einem gewerblichen Händler.

Edit: auf Seite 12 kann man die einvernehmliche Einigung nachlesen !


Gruss
 
Heute mittag lese ich in einer e-mail, dass den Damen und Herren ein bedauerlicher Fehler unterlaufen ist. Sie haben das Gerät schon verkauft und es versehentlich zur Auktion freigegeben. "Menschen machen nun Fehler" (Zitat).

Also das was it-media-handel geschrieben hat und das was in dem ersten Beitrag von abigeil steht passt schon mal nicht...

Wenn es richtig ist, was it-media-handel schreibt:
jedoch wurde aufgrund eines Fehlers in der ebay Vorlage jedesmal eine Multiauktion von jeweils 3 Artikeln bei ebay gestartet.

Dann hat ja ebay anscheinend die Schuld ...

Also so ganz in Ordnung sieht das nicht aus, was von den Beteiligten so geschrieben wird.
Und wenn meine Existenz davon abhängt, würde ich mehr darauf achten, ob das Angebot so stimmt.

Ich bin mal gespannt, wie die Einigung aussehen wird.
 
finde diesen thread sehr interessant

gut finde ich auch , daß it media stellung dazu bezieht .

und es zeigt mir wiedereinmal , wie klein die welt ist .

und mein post rührt daher , daß ich nix verpassen möchte ;)
 
Ich schließe mich der Ansicht von skyle an.

Einige schießen hier deutlich übers Ziel hinaus. Macht euch doch nochmal klar, worum es hier eigentlich geht und was bisher für ein Schaden für den Käufer entstanden ist.
Was anderes wäre es, wenn der Käufer den Betrag schon überwiesen hätte und dann nicht geliefert wird.
Aber bis jetzt geht es nur darum, dass abigeil ein Schnäppchen entgangen ist. Klar ist es ärgerlich, aber wenn it-media als Zeichen guten Willens ein Eis ausgibt, dann sollte die Sache eigentlich erledigt sein. Zummal it-media mit der schlechten Publicity schon genug bestraft sein sollte.
 
Original von Grun
Aber bis jetzt geht es nur darum, dass abigeil ein Schnäppchen entgangen ist. Klar ist es ärgerlich, aber wenn it-media als Zeichen guten Willens ein Eis ausgibt, dann sollte die Sache eigentlich erledigt sein..

Der Schaden entsteht genau dann wenn IT-Media nicht liefert. Der Schaden ist auch genau bezifferbar, naemlich die Differenz zwischen dem Kaufpreis auf Ebay und dem was das Geraet bei einem alternativen Lieferanten kostet.

Mit nem Eis ist es da eher nicht getan... Fehler passieren, aber dann muss man sie halt aus der Welt schaffen. Sicher aergerlich fuer den Haendler, aber wieso sollte der Kunde jetzt das unternehmerische Risiko tragen (ok macht man eh weil es bei serioesen Firmen in die Kaufpreise reingerechnet ist...)
 
Original von IronEagle
(ok macht man eh weil es bei serioesen Firmen in die Kaufpreise reingerechnet ist...)

Dir ist hoffentlich bewusst, was die Teile dann im VK kosten müssten, um alle Kosten (Ebay, Kosten für zurückgeschickte Ware, nach FAG, Kosten für Fehler, ect.) mit einzurechnen.

Denk mal nicht, dass die Gewinnspanne derart hoch ist.

Wenn Du das glaubst, dann solltest Du Dich mal mit einem Händler unterhalten.

Hab neulich mal in der c´t gelesen, dass ein Händler an einer CPU 50ct verdient.
Wo da noch kosten für andere Dinge eingerechnet werden sollen, ist mir schleierhaft.
 
... mich ärgert hier immer das "Schnäppchen-Argument".

Wie gut der Preis war ist völlig irrelevant!

Mit der Wahl einer Auktionsplattform lässt man sich darauf ein, dass der Preis unmittelbar durch Angebot und Nachfrage reguliert wird. Käufer und Verkäufer sind sich der damit verbundenen Risiken bewusst. Der Zuschlagspreis ist "DER PREIS" und fertig. Ob Schnäppchen oder nicht Schnäppchen spielt bei der weiteren Durchführung des Geschäfts keine Rolle. Keiner muss für den anderen "besonderes" Verständnis zeigen, es muss lediglich jeder seine Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllen. Ob das jeweilieg Ergebnis gut oder schlecht ist bzw. er dies als ungerecht empfindet ist also (mit Verlaub) sch...egal.

Nochmal in dürren Worten; ob abigeil ein Schnäppchen gemacht hat oder nicht ist für das Zustandekommen des Kaufvertrags und die Erfüllung der Pflichten hieraus unerheblich. Man sollte dieses Argument daher außer Acht lassen.

...wie würdet Ihr denn die Lage sehen, wenn abigeil den Artikel nicht abnehmen möchte, aber IT-Media-Handel aber auf der Abnahme besteht?!

Seit iht sicher, dass jeder Verkäufer dann sagen würde, na ja macht nichts, war ja nur ein Versehen? (Aspekte der Fernabnahme braucht man hier jetzt nicht zu erläutern)

Gruß
Volker
 
Diese Dinge sind mit eingerechnet. Natürlich nicht die gesamten Versandkosten bei Rückabwicklung, sondern halt 10% davon, wenn im Schnitt jeder 10. Kunde zurücksendet.

Wenn ein Händler Kosten wie eBay etc. nicht mit einrechnen würde, wäre er spätestens nach einem Monat zahlungsunfähig, eben wegen der teils geringen Margen.

Zu den 50ct: Das ist dann der Gewinn nach Abzug aller Kosten (Einkauf, Steuer, aber halt auch eBay, Rückabwicklungen etc.)
 
Original von qwertz
Hab neulich mal in der c´t gelesen, dass ein Händler an einer CPU 50ct verdient.
Wo da noch kosten für andere Dinge eingerechnet werden sollen, ist mir schleierhaft.

Verdient = nach Abzug aller Kosten. Ist also schon drin.

Und selbst wenns nicht so waere - dann MUSS der Preis halt hoeher sein...
 
Original von qwertz
Original von IronEagle
(ok macht man eh weil es bei serioesen Firmen in die Kaufpreise reingerechnet ist...)

Dir ist hoffentlich bewusst, was die Teile dann im VK kosten müssten, um alle Kosten (Ebay, Kosten für zurückgeschickte Ware, nach FAG, Kosten für Fehler, ect.) mit einzurechnen.

Denk mal nicht, dass die Gewinnspanne derart hoch ist.

Wenn Du das glaubst, dann solltest Du Dich mal mit einem Händler unterhalten.

Hab neulich mal in der c´t gelesen, dass ein Händler an einer CPU 50ct verdient.
Wo da noch kosten für andere Dinge eingerechnet werden sollen, ist mir schleierhaft.

Wenn die Händler unbedingt mehr und mehr Umsatz machen wollen. Ausserdem verkauft ein Händler sicher mehr als nur CPUs, sondern zum Beispiel auch die passenden Schrauben für 3,80, die in der Herstellung nicht mehr als 20ct kosten. Damit wird dann der Gewinn gemacht. (Beispiel)

Mach mal bitte erstmal einen VHS Kurs BWL und lese erst danach wieder C't.

Ich möchte jetzt auch eine Runde Mitleid. Ich muss auch den ganzen Tag arbeiten und zusehen, woher mein Geld kommt und bin dafür verantwortlich was ich tue.

Wenn ich Händler sein will, sollte ich das Risiko kennen und es berechnen können.
Wenn ich unter Preis anbiete und der ist bei einer Auktion 1? dann muss es mir auch bewusst sein, das die Ware unter Wert weggehen kann. Ansonsten gibt es in ebay auch sowas wie den Startbetrag zu erhöhen.
Hier ist der Händler dieses Risiko gegangen.

Ich persönlich würde mich da an abigeils Stelle nicht reinhängen. Das macht leider viel Arbeit, aber wenn die Zeit da ist, ist es sicher im Interesse aller ebay Anbieter und Kunden.
Oh, ich biete mal mit und bezahl dann nicht. -> Spassbieter
Wie würde die it-media-handel denn dann reagieren?
Was macht it-media-handel denn hier? -> Angebot reinsetzen, Korrektur:it- media-handel will nicht liefern -> Spassverkäufer

Na wer das gutheisst. Ich möchte im Internet sicher einkaufen können.
 
Original von Grun
Macht euch doch nochmal klar, worum es hier eigentlich geht und was bisher für ein Schaden für den Käufer entstanden ist.

Grun ist aufmerksam.

Grundlage unseres Rechtswesens: Pacta sunt servanda - Verträge müssen eingehalten werden. Dabei interessiert sich das Recht nicht dafür, wer wieviel Aufwand hatte, sondern dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Unstrittig ist, dass über den Verkauf auf Ebay ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist.

Der Verkäufer hätte z.B. der Auktion ohne weiteres einen Hinweis hinzufügen können, in dem er auf den Irrtum hinweist ("Bitte nicht bieten, Auktion ist falsch!"). Das hat der Verkäufer unterlassen. Er hat auch weitere Schritte unterlassen, um die Auktion(en) zu stoppen und den Vertragsschluss billigend in Kauf genommen, nachdem er die Alternativen abgewägt hat. Das war seine kaufmännische Entscheidung.

Weiterhin startete die Auktion bei 1 Euro. D.h., dass der Verkäufer in Kauf genommen hat, dass das Gerät auch für einen Euro verkauft wird. Insofern ist auch der niedrige Preis kein Kriterium.

Bei allem Verständnis für einen persönlichen Fehler - Vertrag ist Vertrag. Da kommt er nicht raus.

An des Verkäufers Stelle würde ich versuchen herauszufinden, wieso er aus Versehen zu viel verkauft hat. Wenn es kein Bedienungsfehler war, kann er vielleicht jemanden in Regress nehmen.

G.
 
Hallo,

ich kann hier nicht zu allem Stellung beziehen, aber:

1. Es war kein ebay Fehler sondern ist durch kopieren einer Festpreisauktion entstanden - sozusagen ein copy&paste Folgefehler

2. Zum Thema entstandener Schaden: Ich weiss ich sehe das jetzt aus der Händler Sicht, aber welcher effektive Schaden entsteht dem Kunden denn bitte, wenn er kein Geld bezahlen muss bzw. sein erstattetes Geld zurück bekommt??? KEINER, ausser eben dem Ärger über das nicht erhaltene Schnäppchen - den ich wohlgemerkt auch gut verstehen kann.
Ich habe die Geräte nicht und ich müsste diese wesentlich teuerer einkaufen. Effektiver Schaden bei den 6 Geräten - mehr als 3500? - Es sind ja auch relativ neue R60e Modelle dabei...
Hab neulich mal in der c´t gelesen, dass ein Händler an einer CPU 50ct verdient.
Das interessiert doch anscheinend keinen. Der Händler soll blechen ... :evil:

3. Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass ein Gerät bei einem Einstellen ab 1? sehr billig weggehen kann, deshalb Provisionsbasis. Das Problem ist nicht der versteigerte Preis, sondern dass die Geräte faktisch, wenn auch unabsichtlich, nicht existieren. - Toller Spassanbieter, der gesetzlich für seinen Spass auch noch Haften muss.
Das hätte man sich evtl. vor Gründung eines Unternehmens überlegen müssen, ich arbeite auch von der Hand in den Mund, ich bin aber gegen meine Fehler mit einer teuren Versicherung abgesichert, wem das zu teuer ist muß halt bei Fehlern in die eigene Tasche greifen, so ist das Leben nun mal.
?(
Die Versicherung, hätte ich auch gerne. Die schließ ich nämlich ab und mein guter Kumpel, der Egon, kauft dann von mir eine Insel die ich nicht habe ... die Verischung zahlt ja die Insel dann und da leben wir zusammen glücklich und zufrieden bis an unsere Lebensende ... manchmal aber auch von der Hand in den Mund ... so ist das Leben eben :) ... ich weiss das ist nicht unbedingt angebracht gewesen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es so eine Versicherung gibt und wenn wäre Sie mit Sicherheit unrentabel teuer für unser Kellerbüro.

4. Ich habe bei ebay auch schon etwas erstanden und nicht bekommen - hab ich einen verklagt - NEIN. - Wayne? - Wen interessierts? - Keinen 8) ... das war auch nicht angebracht und wirklich interessieren tuts auch nicht

... Ich weiss nicht wirklich, ob es für mich Sinn macht, mich hier zu stellen, da sich das hier für mich eher nach Hetzte ließt ... prinzipiell komm ich mir vor wie ein Stückchen Fleisch für die Forumwölfe ... ich hoffe, ich schmecke nicht besonders gut ... :D
 
Ich glaube Sie sehen die Sache ein wenig zu locker und auch die rechtliche Folgen von Verträgen zu oberflächlich. Wenn Sie nach dem Schaden der entstanden ist fragen, dann beweist dies schon es. Es geht sich hierbei um einen Kaufvertrag, der Erfüllung sucht. Ob oder wie der nun abgewickelt wird ergibt sich aus der Bereitschaft der Parteien, jedoch ein Vertrag ist entstanden, oder sehen Sie dies anders?

Es ist auch nicht richtig, alle Beteiligte in einem öffentlichen Forum als Wölfe zu bezeichnen, denn dies ist nun wirklich nicht angebracht, auch noch eine Beleidigung von Ihnen hinzunehmen... Tiernamen gegenüber Sie oder ihre Firma hat bisher auch noch niemand benutzt und wird es wohl auch nicht tun (?)
 
Original von it-media-handel

2. Zum Thema entstandener Schaden: Ich weiss ich sehe das jetzt aus der Händler Sicht, aber welcher effektive Schaden entsteht dem Kunden denn bitte, wenn er kein Geld bezahlen muss bzw. sein erstattetes Geld zurück bekommt??? KEINER, ausser eben dem Ärger über das nicht erhaltene Schnäppchen - den ich wohlgemerkt auch gut verstehen kann.
Ich habe die Geräte nicht und ich müsste diese wesentlich teuerer einkaufen. Effektiver Schaden bei den 6 Geräten - mehr als 3500? - Es sind ja auch relativ neue R60e Modelle dabei...

Dem Kunden entsteht ein Schaden genau in Höhe des Differenzbetrages zwischen Auktionspreis und dem Preis, den er andeswo zahlen muss um das gleiche Gerät zu erhalten.

... Ich weiss nicht wirklich, ob es für mich Sinn macht, mich hier zu stellen, da sich das hier für mich eher nach Hetzte ließt ... prinzipiell komm ich mir vor wie ein Stückchen Fleisch für die Forumwölfe ... ich hoffe, ich schmecke nicht besonders gut ... :D

Nach Hetze sieht das für mich hier nicht aus, sondern nach einer - wenn auch vielleicht etwas kontroversen - normalen Forendiskussion.

NACHTRAG: Wie kommen Sie auf einen "effektiven Schaden" von 3600?? Wenn das der Wert des 6 Notebooks sein soll, ist das schon etwas großzügig geschätzt - und davon wären dann noch 2000? an Auktionseinnahmen abzuziehen.

Nachtrag 2: So, ich habe mal die Durchschnittspreise der letzten Tage für R50e bzw. R60e bei eBay ermittelt... Ich komme auf einen (geschätzten Wert) von ca. 3200? für die Notebooks zusammen. Abzüglich der 2000? bleiben also 1200? - falls alle Käufer auf Erfüllung bestehen.
 
Original von it-media-handel
2. Zum Thema entstandener Schaden: Ich weiss ich sehe das jetzt aus der Händler Sicht, aber welcher effektive Schaden entsteht dem Kunden denn bitte, wenn er kein Geld bezahlen muss bzw. sein erstattetes Geld zurück bekommt??? KEINER, ausser eben dem Ärger über das nicht erhaltene Schnäppchen - den ich wohlgemerkt auch gut verstehen kann.

Da hast du allem Anschein ein anderes Rechtsverständnis als es unsere Gesetze vorschreiben, ich denke bei Deiner Uneinsicht wird den Käufern nichts anderes übrig bleiben als vor Gericht zu ziehen um zu Ihrem recht zu kommen.

Der Käufer hat ein Notebook zu einem Preis gekauft, wenn du es nicht liefern kannst hat er Anspruch auf Schadenersatz, der entstandene Schaden ist das nicht erhaltene Notebook den der Käufer mit Datum des Auktionsendes erstanden hat - egel ob er es schon bezahlt hat oder nicht - der Vertrag ist gültig. Das hatten wir jetzt schon 100x eigentlich gibt es da überhaupt nichts zu diskutieren, Du kannst evtl. auf Verständnis bei den Käufern hoffen aber wenn die das Notebook haben möchten bekommen sie es ob Du willst oder nicht.

Gruß Reimar
 
Wasserstandsmeldung:

Der Herr von it-media-handel wollte mich zw. 16 u. 17 h zurückrufen.

Hat er nicht gemacht.

Dann lese ich hier seinen Beitrag von 17.11 h und versuche seitdem, ihn telefonisch zu erreichen... ohne Erfolg ?(

Jetzt bitte keine Schnellschüsse =)

Gruss
 
Original von Volker1965
... mich ärgert hier immer das "Schnäppchen-Argument".
Wie gut der Preis war ist völlig irrelevant!
Richtig.
Original von it-media-handel
... aber welcher effektive Schaden entsteht dem Kunden denn bitte, wenn er kein Geld bezahlen muss bzw. sein erstattetes Geld zurück bekommt??? KEINER, ausser eben dem Ärger über das nicht erhaltene Schnäppchen ...
Ich habe die Geräte nicht und ich müsste diese wesentlich teuerer einkaufen. ...
Der Schaden für den Kunden ist eindeutig.
Sie haben offensichtlich aktiv den Verkauf ("die Auktion") mit den von eBay angebotenen Mitteln nicht gestoppt und haben sich bewußt für den Verkauf des Thinkpads zum Auktionspreis entschieden.
Sie haben verkauft, obgleich Sie wissen dass es nicht sehr lukrativ ist.
 
Ich habe auf meine eMail von gestern Abend auch noch keine Antwort bekommen... mich würde vor allem interessieren, wie die anderen 4 Käufer die Sache sehen und ob sie Lieferung bestehen.
 
Schreib die anderen Leute doch in Ebay mal an - kann man über "Mit Mitglied Kontakt aufnehmen" auf der linken Seite wenn man auf den Namen in der Bieterliste klickt, man könnte dann eine gemeinsame Vorgehensweise besprechen.

Gruß Reimar
 
Original von it-media-handel
2. Zum Thema entstandener Schaden: Ich weiss ich sehe das jetzt aus der Händler Sicht, aber welcher effektive Schaden entsteht dem Kunden denn bitte, wenn er kein Geld bezahlen muss bzw. sein erstattetes Geld zurück bekommt???

Aus juristischer Sicht: Der Schadensersatz geht in diesem Fall auf das positive Interesse, nicht auf das negative. Der Käufer soll also so gestellt werden, wie er stünde, wenn Sie den Vertrag erfüllt hätten. Nicht so, als hätte er nie ein Gebot abgegeben. Das ist gewissermaßen 1. Semester.

Aus zwischenmenschlicher Sicht: Ich - ich habe aber auch nichts mit dem Verkauf zu tun - kann nachvollziehen, dass Menschen Fehler machen. Ich habe das gerade schon woanders geschrieben: Vielleicht gehört es zu einer guten Kultur, dass man sich auch einigen kann. Vor allem, wenn es nur um ein paar Euros geht. Viel Erfolg dabei.
 
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