IT-Media-Handel: Problem mit Ebay-Auktion: gelöst!

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abigeil

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Hab gestern abend ein R50e mit 3 Jahren IBM-Garantie für 237,- ? bei IT-Media-Handel ersteigert.

Heute mittag lese ich in einer e-mail, dass den Damen und Herren ein bedauerlicher Fehler unterlaufen ist. Sie haben das Gerät schon verkauft und es versehentlich zur Auktion freigegeben. "Menschen machen nun Fehler" (Zitat).

Ich habe noch kein Geld überwiesen, mir aber schon eine dt. Tastatur bestellt.

Mein Anwalt schläft noch :D

Könnte ich nicht 15% Stornogebühr verlangen ?

Schliesslich handelt es sich hier um einen rechtskräftigen Kaufvertrag mit einem gewerblichen Händler.

Edit: auf Seite 12 kann man die einvernehmliche Einigung nachlesen !


Gruss
 
Schon mal aufgefallen, das an allen Auktionen mit höheren Werten Bieter beteiligt sind, die 0 Bewertungen haben?

Kann doch kein Zufall sein...
 
RE: IT-Media-Handel - Auktionen ein schlechter Scherz ? vorm. Stornogebühren bei Ebay ?

Hallo,

glücklicherweise hat mir ein freundlicher Herr diesen Threat gepostet, damit wir uns auch einmal zu dem Thema äußern können...

Zunächsteinmal: Das Problem war, dass wir mehere Modelle Der IBM R-Serie versteigert haben (5Stück), jedes Modell hatten genau einmal, jedoch wurde aufgrund eines Fehlers in der ebay Vorlage jedesmal eine Multiauktion von jeweils 3 Artikeln bei ebay gestartet. Leider ist dies erst am Montag morgen aufgefallen, nachdem Sonntags die erste Auktion zuende ging. Wir haben sodann versucht noch alle laufenden Auktionen zu beenden, was aber leider bei der am Montag auslaufenden Aution nichtmehr möglich war, da die Frist für 12std. vor Auktionsende schon erreicht waren. Auch die ebay Ansprechpartner konnten uns keinen Lösungsvorschlag unterbreiten, ausser den ganzen ebay Account zu sperren - d.h. wir hätten den kompletten überhaupt nichtmehr nutzen können. Die Auktionsnummern lauteten:

190107308583 (Ende Sonntag)
190107615372 (Ende Montag)
190107616588 ... vorzeitig beendet
190107621515 ... vorzeitig beendet
190107668806 ... vorzeitig beendet

... wir haben den Kunden folgende Lösungsvorschläge unterbreitet:
* die Auktion wird korrigiert neu gestartet und die Auktionsnummer zuvor allen Gewinnern mitgeteilt
* Die Bieter einigen sich, welcher der der Höchstbietenden das jeweilige Gerät erhalten soll
* Sie unterbreiten uns einen fairen Vorschlag zur Lösung des Problems

... wir möchten definitiv nicht, dass einem Kunden irgendwelche ware vorenthalten, wir hätten die Ware auch über "Bekannte ersteigern lassen können" ... das wäre jedoch nicht legal gewesen und wir haben das genau aus dem Grund nicht getan ... was haben wir nun davon? - Genau so einen Threat.

... zum Thema Kosten: Wir möchten niemandem eine Stornogebühr von ebay auferlegen ... für evtl. anfallende Kosten kommen wir natürlich auf.

... Zum Thema Multiauktion: der Verkaufspreis einer Multiauktion steigt erst, wenn sich die Anzahl von Bietern überboten haben wir Artikel zum Verkauf stehen. d.h. bei 3 Artikeln müssen sich drei Bieter jeweils ein höheres Gebot eintippen, als der derzeitige Auktionspreis beträgt. Warum sollten wir bitte also absichtlich Notebooks als Multiauktion starten? - Wir würden unseren Verkaufspreis damit selbst kaputt machen ... aber den Gedanke hat von den Käufern natürlicher keiner

... um das leidige Thema aus der Welt zu räumen, der Preis wäre uns zu niedrig gewesen, möchte ich darauf hinweisen, dass wir für diese Auktionen im Auftrag starten und eine FESTE VERKAUFSPROVISON pro Artikel erhalten ... wir liefern jeden Artikel zu jedem Preis aus ... Peristreiberaccounts wie es bei vielen anderen ebay Accounts üblich sind, haben wir nicht!

Ich finde es ehrlich gesagt nicht so doll, dass immer gleich alle zum Anwalt rennen müssen. Wir haben unsererseits noch nie einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen eingeschaltet, wenn ein Kunde seine Ware nicht bezahlt hatte oder sich unsachgemäß verhalten hat ... Wir gehen stehts fair mit unseren Kunden um und tragen diesen auch keine Fehler nach bzw. stehen dann mit erhobenem Figer da. Ist es dann wirklich zu viel verlangt bei einem Fehler das gleiche von einem vermeintlichen Kunden zu erwarten? - Anscheinend in der heutigen Zeit schon.

Mit freundlichem Gruß

Euer it-media-handel Team
 
RE: IT-Media-Handel - Auktionen ein schlechter Scherz ? vorm. Stornogebühren bei Ebay ?

Da dieser Beitrag in einem öffentlichen Forum steht, ich jedoch nicht mit der Sache zu tun habe, möchte ich dennoch etwas antworten, dass mich zutiefst erschüttert hat... es ist dies dieser Satz....

[....]
wir liefern jeden Artikel zu jedem Preis aus ... Peristreiberaccounts wie es bei vielen anderen ebay Accounts üblich sind, haben wir nicht! [....]

wenn Sie beweise für solche Machenschaften haben, dann haben Sie auch die Verpflichtung dies Anzuzeigen...- wenn es nur Verdächtigungen sind, für die Sie keine Beweise haben, sondern nur Vermutungen, dann sollten Sie diese gar nicht hier anbringen.

zu den anderen Dingen haben Sie ja Vorschläge gemacht und die Beteiligten sind ja für Ihr Glück selber verantwortlich.... wäre ich jedoch einer der Beteiligten, dann würde ich durch einen Anwalt die Herausgabe/Erfüllung des Kaufvertrags erreichen - so wie ein Käufer für seinen Kauf verantwortlich ist, so ist ein Verkäufer verantwortlich für seinen Verkauf...

[....]Ich finde es ehrlich gesagt nicht so doll, dass immer gleich alle zum Anwalt rennen müssen. Wir haben unsererseits noch nie einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen eingeschaltet, wenn ein Kunde seine Ware nicht bezahlt hatte oder sich unsachgemäß verhalten hat ... Wir gehen stehts fair mit unseren Kunden um und tragen diesen auch keine Fehler nach bzw. stehen dann mit erhobenem Figer da. Ist es dann wirklich zu viel verlangt bei einem Fehler das gleiche von einem vermeintlichen Kunden zu erwarten? - Anscheinend in der heutigen Zeit schon.[...]

dies ist ja nun lächerlich... klick bei ebay wegen "unzuverlässigen Käufer" - Sie bekommen die kosten zurück stellen es neu ein und der Käufer fliegt raus... (bei Wiederholung) - würde es so mit Verkäufern funktionieren, wäre die Sache wohl auch anders - dann hätten Sie bereits geliefert, oder wären raus geflogen.. - wie überall es wird immer mit zweierlei Maß gewogen - wo das Geld steckt, da ist auch die Macht (daher können Sie auch Auktionen bis zur allerletzten Sekunde noch abbrechen, bzw ändern...(selber schon miterlebt und mich gewundert, wie gut dies geht))
 
RE: IT-Media-Handel - Auktionen ein schlechter Scherz ? vorm. Stornogebühren bei Ebay ?

Original von jabonn
[....]wir liefern jeden Artikel zu jedem Preis aus ... Peristreiberaccounts wie es bei vielen anderen ebay Accounts üblich sind, haben wir nicht! [....]

wenn Sie beweise für solche Machenschaften haben, dann haben Sie auch die Verpflichtung dies Anzuzeigen...- wenn es nur Verdächtigungen sind, für die Sie keine Beweise haben, sondern nur Vermutungen, dann sollten Sie diese gar nicht hier anbringen.


Lächerlich.
Niemand braucht einen allgemein be- und anerkannten Zustand beweisen.


tüte
 
@hjabonn
Bist ja heute wieder in Bestform :D:D:D Was mich wundert, seit wann kaufst Du denn bei ebay? Ich dachte immer, solche Plattformen hättest Du nicht nötig...

@an einige andere
Betreibt doch mal nicht gleich Rufmord. Fehler können passieren und manchmal wäre es vielleicht klüger, wenn der ein oder andere erst mal eine etwas mehr abwartende Haltung einnimmt. Ich finde es auch schrecklich, dass immer gleich jeder zum Anwalt rennen will. Kann man denn gar nichts mehr ohne Juristen klären?

Viele Grüße,
Christian
 
@hjabonn

Hast du auch andere Hobbys, als Streit und Zwietracht zu sähen?

@it-media-handel

Find ich gut, dass hier Stellung bezogen und sich zu den Vorwürfen geäußert wird. Unseriöse Unternehmen machen sowas i.d.R. nicht...
Jetzt sollte nur noch für eine, für alle Beteiligten, annehmbare Lösung gefunden werden.
 
RE: IT-Media-Handel - Auktionen ein schlechter Scherz ? vorm. Stornogebühren bei Ebay ?

Original von tüte
Original von jabonn
[....]wir liefern jeden Artikel zu jedem Preis aus ... Peristreiberaccounts wie es bei vielen anderen ebay Accounts üblich sind, haben wir nicht! [....]

wenn Sie beweise für solche Machenschaften haben, dann haben Sie auch die Verpflichtung dies Anzuzeigen...- wenn es nur Verdächtigungen sind, für die Sie keine Beweise haben, sondern nur Vermutungen, dann sollten Sie diese gar nicht hier anbringen.


Lächerlich.
Niemand braucht einen allgemein be- und anerkannten Zustand beweisen.


tüte

wenn Du dies lächerlich findest ist es ja prima - es ist aber eher traurig - bezieht sich dann wohl auf solche Berichte: http://www.onlinekosten.de/news/artikel/19291

und darum - wenn jemand etwas darüber weis, dann sollte er dies anzeigen (bei ebay) und nicht als Allgemeinwissen hinstellen und darüber lachen...
 
RE: IT-Media-Handel - Auktionen ein schlechter Scherz ? vorm. Stornogebühren bei Ebay ?

Original von it-media-handel
[...] Zum Thema Multiauktion: der Verkaufspreis einer Multiauktion steigt erst, wenn sich die Anzahl von Bietern überboten haben wir Artikel zum Verkauf stehen. d.h. bei 3 Artikeln müssen sich drei Bieter jeweils ein höheres Gebot eintippen, als der derzeitige Auktionspreis beträgt.

Das ist falsch. Zitat eBay: "Wenn Sie der Höchstbietende sind, bezahlen Sie den Preis, der dem höchsten nicht erfolgreichen Gebot entspricht - zuzüglich eines Erhöhungsschrittes."
Es reicht also aus, wenn ein einzelner Bieter ein höheres Gebot abgibt.

Warum sollten wir bitte also absichtlich Notebooks als Multiauktion starten? - Wir würden unseren Verkaufspreis damit selbst kaputt machen ... aber den Gedanke hat von den Käufern natürlicher keiner [...]

Ich sehe keinen großen Unterschied zwischen einer Multiauktion mit 3 Artikeln und drei einzelnen Auktionen, die gleichzeitig bzw. innerhalb kurzer Zeit enden. Es ist bei eBay nicht unüblich, dass Händler größere Warenmengen (auch Laptops!) als einzelne, fast gleichzeitig endende Auktionen einstellen.
Die Auswirkungen auf den Preis sind - da stimme ich Ihnen zu - sicher nicht positiv, da auf diese Weise ein Angebotsüberschuss vorhanden ist. Trotzdem kommt diese Situation bei eBay oft vor, weshalb mich Ihre Multiauktion nicht irritiert hat.
 
Original von skyle
... Ich finde es auch schrecklich, dass immer gleich jeder zum Anwalt rennen will. Kann man denn gar nichts mehr ohne Juristen klären?
Abigeil sollte dass bekommen, was Ihr/Ihm entsprechend als Käufer zusteht. Ob dass ohne Rechtsbeistand realisierbar ist?
 
Original von notch
Abigeil sollte dass bekommen, was Ihr/Ihm entsprechend als Käufer zusteht. Ob dass ohne Rechtsbeistand realisierbar ist?

so sehe ich das eigentlich auch. Da sich Auktionen auch noch kurz vor Ende beenden lassen (Erfahrung selbst schon machen dürfen) sehe ich leider keine Notwendigkeit, auf dieses Schnäppchen zu verzichten.
 
Ich hatte früher auch mal eine kulantere Auffassung, ich würde jedoch zwischenzeitlich aus den folgenden Gründen auch auf Erfüllung bestehen:

1.) Der Verkäufer ist für sein Angebot verantwortlich, dazu gehört auch dass er nur von ihm erfüllbare Leistungen anbietet. Dabei muss er auch die erforderliche Sorgfalt bie der Erstellung der Angebote walten lassen

2.) Bei einem Kaufvertrag verpflichten sich beide Seiten zu einer Leistung. Diese Pflicht gilt für beide Seiten in gleichem Umfang. Ein Käufer sollte ja auch nicht erst nach dem Kauf feststellen, dass er nicht genug Geld hat (obwohl ihn das, dank der ganzen Fernabnahmethematik vor keine Probleme mehr stellt).

3.) Ich selbst schon mehrfach bei Schnäppchen ähnliche Erfahrungen gemacht habe, d.h. der Artikel dann plötzlich nicht mehr verfügbar war. Es kommt schienbar immer mehr Stil zu werden (nicht unbedingt hier, aber bei anderen Verkäufern sicher), nur noch zu verkaufen, wenn der Wunschpreis erreicht wird.

4.) Ein gewerblicher Verkäufer i.d.R. immer die Möglichkeit hat den Vertrag zu erfüllen oder gleichwertigen Ersatz zu schaffen.

5.) Es nicht sein kann, dass Schnäppchen auf dem Internet-Marktplatz zwingend ein Verzicht auf Verbraucherrechte bedeuten.

6.) Der Kunde hat nicht das unternehmerisches Risiko zu tragen.

Gruß
Volker
 
Wie in vielen Gerichtsurteilen zu Online-Auktionen bestätigt :

Es ist ein gültiger Vertrag zwischen Käufe rund Verkäufer zustandegekommen.
Wenn der Verkäufer diesen nicht erfüllen kann hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz.

Da kann IT-Media-Handel diskutieren wie sie wollen, wie sie selber
zugegeben habe hatten sie sogar die Möglichkeit die Auktion zu
beenden, in diesem Fall währe ein kurzzeitige Sperrung des Accounts
wohl zumutbar gewesen.

Wenn sie die Ware nicht rausrücken würde ich auf Erfüllung bzw. Schadensersatz klagen.

Es ist ganz einfach, wenn mein Unternehmen einen Fehler macht muß ich dafür grade stehen ob ich will oder nicht, sich hier rauszureden macht die Sache meiner Meinung nach noch viel schlimmer für IT-Media. Natürlich passieren einem Fehler, aber dann habe ich das auszubaden und nicht rumzuheulen, wegen 500-1000 Euro wird IT-Media wohl nicht pleite gehen. Jeder der heutzutage ein Unternehmen gründet muß sich im klaren sein, daß soetwas passieren kann und Rücklagen dafür bilden oder sich entspr. versichern. Natürlich ist das nicht billig aber wer seriös arbeiten will muß das tun.
Das ist ein allgemeines Problem heutzuage - alle wittern sie das große Geschäft und wollen auf einen schlag reich werden, daß es aber mit Geldeinstreichen und steuern zahlen nicht getan ist verstehen die meisten leider nicht.

Gruß Reimar
 
RE: IT-Media-Handel - Auktionen ein schlechter Scherz ? vorm. Stornogebühren bei Ebay ?

Original von it-media-handel
... ausser den ganzen ebay Account zu sperren - d.h. wir hätten den kompletten überhaupt nichtmehr nutzen können. ...
Durch die Entscheidung die Auktion nicht vorzeitig zu beenden, wurde doch bewußt der Kaufvertrag über nicht vorhandene Ware eingegangen, um den Gesamtprofit nicht zu schmälern ...
 
RE: IT-Media-Handel - Auktionen ein schlechter Scherz ? vorm. Stornogebühren bei Ebay ?

Es ist immer besser sich gütlich zu einigen und muss nicht zwingend über einen Rechtsanwalt gehen. Jedoch in o.g. Fall ist der Sachverhalt ganz einfach:

Kunde hat gekauft und muß bezahlen.
Händler hat Ware verkauft und muß liefern.

Wie im einzelnen, ob mit oder ohne Anwalt, dies ergibt sich dann später, - das "Geschäft" ist jedenfalls abgeschlossen worden.
 
Ja, das stimmt schon. Die Sache ist auch nicht in Ordnung.

ABER:
Es geht mir hier zu weit, dass IT Media unterstellt wird, dass sie diese Vorgehensweise an den Tag legen, weil ihnen der Endpreis nicht gefallen hat. Mehr noch, es wird unterstellt, dass IT-Media Preistreiberei mit mehreren Accounts betreibt. Solche Behauptungen in einem öffentlichen Forum können für ein Unternehmen extrem schädigend sein und einige sollten sich mit derartigen Unterstellungen, solange sie sie nicht beweisen können, besser zurückhalten. Ansonsten ist erst mal abzuwarten, wie sich die Herrschaften einigen wollen. Ich halte es durchaus für möglich, dass man dies ohne Anwalt und Co. hinbekommen kann, dafür ist der Streitwert zu niedrig und die Sachlage zu klar... Natürlich haben die Käufer Anspruch auf ihre Ware.

Viele Grüße,
Christian
 
Da kann IT-Media-Handel diskutieren wie sie wollen, wie sie selber
... die sperrung des accounts wäre komplett gewesen, d.h. wir hätten diesen nicht wieder freigeschaltet bekommen und nicht wieder nutzen können ... ich hätte ja solange arbeitslosengeld beantragen können
... ein stoppen war nicht mehr möglich - egal was hier einige posten, wir hatten es versucht - über Persönliche ebay Ansprechparter, Supporttelefon u.ä. - ES GING EINFACH NICHTMEHR

Ich sehe keinen großen Unterschied zwischen einer Multiauktion mit 3 Artikeln und drei einzelnen Auktionen, die gleichzeitig bzw. innerhalb kurzer Zeit enden. Es ist bei eBay nicht unüblich, dass Händler größere Warenmengen (auch Laptops!) als einzelne, fast gleichzeitig endende Auktionen einstellen.
... Multiauktion (1. Bietender 600; 2. Bietender 550; 3. Bietender 400; usw.)
- Endstand Multi: 400
- Endstand Normal: 550+x
FOLGLICH Geht da einiges verloren ... einfach mal rechnen ... in der Regel bieten die erstein zwei Bieter um einiges mehr als der Rest ... das kann ihnen jeder bestätigen, der bei ebay regelmäßig etwas versteigert.

Es ist ganz einfach, wenn mein Unternehmen einen Fehler macht muß ich dafür grade stehen ob ich will oder nicht, sich hier rauszureden macht die Sache meiner Meinung nach noch viel schlimmer für IT-Media. Natürlich passieren einem Fehler, aber dann habe ich das auszubaden und nicht rumzuheulen, wegen 500-1000 Euro wird IT-Media wohl nicht pleite gehen.
... Wenn ich diesen Schaden begleichen muss kann ich 2 Monate für umsonst arbeiten, da ich auf Provisionsbasis verkaufe - das ist ja aber ist ja sowieso allen hier egal, ich weiss ...
 
sorry, aber wenn ich etwas kaufe und erst im Nachhinein merke, dass ich mir den Artikel nicht leisten kann, dann habe ich auch "Pech" gehabt.

Ich denke, Sie können nur versuchen, sich gütlich mit den Käufern zu einigen, rechtlich gesehen werden Sie in meinen Augen keine Chance haben, aus dieser Angelegenheit "rauszukommen".

Für mich als Käufer wäre es natürlich auch mehr als nur ärgerlich, wenn ich mich mit 2 anderen Käufern einigen müsste, wer das Schnäppchen nun erhält. Ich persönlich würde, sollte ich meine Interessen nicht durchsetzen können, durchaus einen Rechtsbeistand einschalten.
 
Habe eben mit dem zuständigen Herrn bei IT-Media-Handel telefoniert, gegen 16 h werden wir ein eingehendes Gespräch führen.

Finde es gut, dass it-mh sich hier öffentlich stellt, war bei Fa. Scharbert auch nicht deren Nachteil.

Gruss
 
Nehmen wir einmal folgendes Beispiel an:

Multiauktion, 3 Laptops, 4 Bieter:

Maximalgebot 1. Bieter: 600
Maximalgebot 2. Bieter: 550
Maximalgebot 3. Bieter: 400
Maximalgebot 4. Bieter: 399

Damit gehen die Geräte für 3x 400? = 1200? weg.


Einzelauktionen:

Höchstpreise:
1. Bieter überbietet 2. Bieter: 551
2. Bieter überbietet 3. Bieter: 401
3. Bieter überbietet 4. Bieter: 400
Macht zusammen 1352?

Nimmt man aber an, dass sich der erste Käufer zurückhält, weil er sieht, dass nachfolgende Auktionen noch eher niedrig stehen, sieht die Sache anders aus:

2. Bieter überbietet 3. Bieter: 401
3. Bieter überbietet 4. Bieter: 400
1. Bieter überbietet 4. Bieter, der es nochmal versucht hat: 400
Zusammen also nur 1? mehr als in der Multiauktion

Man kann also nicht grundsätzlich sagen, dass Einzelauktionen immer deutlich höhere Preise erzielen als Multiauktionen.
Die mit Höchstpreisen mehr erzielten 150? sehen zwar nach viel aus, nimmt man aber den Mittelwert zwischen Höchst- und Tiefstpreis (realistischer), sind es nur noch 75?, pro Laptop also 25?.
Mal ehrlich: Der Unterschied zwischen kurz aufeinanderfolgenden Einzelauktionen und einer Multiauktion ist so gering, dass schönes Wetter sich wahrscheinlich stärker auf den Preis auswirkt.

So, genug halb-OT ;)

EDIT: Dann bin ich mal gespannt was bei eurem Telefonat herauskommt, abigeil.
 
Original von it-media-handel
... Wenn ich diesen Schaden begleichen muss kann ich 2 Monate für umsonst arbeiten, da ich auf Provisionsbasis verkaufe - das ist ja aber ist ja sowieso allen hier egal, ich weiss ...

Das hätte man sich evtl. vor Gründung eines Unternehmens überlegen müssen, ich arbeite auch von der Hand in den Mund, ich bin aber gegen meine Fehler mit einer teuren Versicherung abgesichert, wem das zu teuer ist muß halt bei Fehlern in die eigene Tasche greifen, so ist das Leben nun mal.

Kein Wunder, daß unser Land Pleitenation Nr.1 ist...

Gruß Reimar
 
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