IT-Media-Handel: Problem mit Ebay-Auktion: gelöst!

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abigeil

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Hab gestern abend ein R50e mit 3 Jahren IBM-Garantie für 237,- ? bei IT-Media-Handel ersteigert.

Heute mittag lese ich in einer e-mail, dass den Damen und Herren ein bedauerlicher Fehler unterlaufen ist. Sie haben das Gerät schon verkauft und es versehentlich zur Auktion freigegeben. "Menschen machen nun Fehler" (Zitat).

Ich habe noch kein Geld überwiesen, mir aber schon eine dt. Tastatur bestellt.

Mein Anwalt schläft noch :D

Könnte ich nicht 15% Stornogebühr verlangen ?

Schliesslich handelt es sich hier um einen rechtskräftigen Kaufvertrag mit einem gewerblichen Händler.

Edit: auf Seite 12 kann man die einvernehmliche Einigung nachlesen !


Gruss
 
hallo,

einmal ganz vorne weg, die eigentlich rechtliche Sicht der Dinge ist mir durchaus klar.

Dem Kunden entsteht ein Schaden genau in Höhe des Differenzbetrages zwischen Auktionspreis und dem Preis, den er andeswo zahlen muss um das gleiche Gerät zu erhalten.
Da könnte ich auch sagen, dass man nicht wirklich weiss, was man bei einem anderen Händler dafür bezahlen muss, da die Transparenz des Marktes nicht wirklich gegeben ist, damit man ALLE (also andeswo) am dem Markt existierende Händler vergleichen kann. Also ist er faktisch nicht existent, da zumindest theoretisch immer die Möglichkeit gäbe, dass der Artikel zum erstandenen Preis ANDERSWO angeboten wird.

Ich glaube Sie sehen die Sache ein wenig zu locker und auch die rechtliche Folgen von Verträgen zu oberflächlich.
Ich sehe das überhaupt nicht locker, schließlich muss ich letztendlich dafür bezahlen. Nur weiss ich auch, dass hier zu flying_sushi ;) verarbeitet werde, egal wie ich mich äußere, es sei denn ich poste (im übertragenen Sinn) ... Juhu ich verschenke meinen Verdienst

Pacta sunt servanda
Latein können viele ... nur sprechen Sie es im normalen Leben nicht ... und die meisten, dies tun sollten es sich abgewöhnen, damit alle andere mal erkennen, welcher stuss sich dahinter manchmal verbirgt (das war nicht wirklich nicht auf goonie oder andere bezogen, sondern sollte eher allgemein gesehen werden) ... witzig ist nämlich, dass unser Rechtssystem dem Kunden sehr wohl das Recht gibt (ohne einen Grund) vom Kaufvertrag innerhalb einer Frist zurück zu treten, dem Verkäufer aber kein ähnliches Recht einräumt. ... Achso, das hätte ich beinahe vergessen entstandene Kosten wie z.B. Verpackungskosten, Rücksendekosten und einige mehr übernimmt natürlich auch der Verkäufer ... also stimmt das mit dem servanda nur in die Händler richtung. Käuferschutz steht in unserem Land weit vor dem Verkäuferschutz.

Da hast du allem Anschein ein anderes Rechtsverständnis als es unsere Gesetze vorschreiben, ich denke bei Deiner Uneinsicht wird den Käufern nichts anderes übrig bleiben als vor Gericht zu ziehen um zu Ihrem recht zu kommen.
Ich habe kein anderes Rechtsverständnis ... habe ich etwa die Montagsgeräte über andere ersteigert oder vielleicht Paragraphen vor meine Äußerungen geschrieben?

... Zum Glück hat Recht nichts mit Gerechtigkeit zu tun ... lediglich vielleicht vom Wortstamm her ... ansonsten wäre an mir das Verständis von Gerechtigkeit komplett vorübergangen.

Ich habe mit meiner im ersten Post genannten Mail an die Kunden lediglich versucht in irgend einer Form eine Art Einsicht oder Verständnis für meine Situation beim Kunden zu finden, genau so wie hier, das scheint jedoch leider vergebens zu sein.
Es bringt mir auch nicht wirklich etwas mich hier weiter zu äußern, es wird ja eh alles was ich sage gegen mich verwendet :( ... ich kann auch nicht alles entkräften was hier aufgebacht wird ... laut Rechtssystem hat er Kunde eben recht, man setzt ihm ja im Volksmund auch die Krone auf ... veräpplen wollte ich mit der Auktion niemand, genausowenig wie enttäuschen ...
 
Gab auch schonmal was Vergleichbares vom gleichen Händler: Hier!

Aber auch auffällig oft, dass die Bewertung einvernehmlich zurückgenommen wurde und offenbar eine gütliche Einigung erfolgt...

Nun ja... Warten wir mal auf das Ergebnis...
 
Ich empfinde die Aussagen von it-mh als sehr menschlich andere anscheinend als unprofessionel!

Ja er ist ein Händler aber auch ein Mensch würdet ihr auch so reagieren wenn es ein Privatverkäufer währe?

Ich gehe bei meiner Aussage mitlerweile davon aus das es nicht vom Händler beabsichtigt war das es so läuft oder er Betrügen wollte!

Jeder von uns weiß wie kleinlich wir bei gebrauchten Notebook sind!

Da finde ich seine Bewertungen schon sehr gut egal ob man da irgend wie
was manipulieren kann..bla bla...

Da gibt es bei ebay ganz andere Verkäufer von gebrauchten Notebooks!
Was hab ich nicht schon für "Mören" zugeschickt bekommen!

Letztendlich steht es den Betroffenen natürlich frei, zu entscheiden wie sich sich dem Verkäufer gegenüber verhalten sollen.

gruß
xxx
 
ich hab nicht alles gelesen, aber:

wärs nicht ne möglichkeit das noti zum einkaufpreis herzugeben. dann entsteht dem händler kein verlust und der kunde hat wohl trotzdem ein schnäppchen gemacht.
 
@ it-media-handel

Warum melden Sie sich nicht bei mir ?

Ich will Sie weder in den Ruin treiben, noch als Schnäppchenjäger Furore machen...

Ihr Verhalten ist mir rätselhaft.

Sie haben meine Telefonnr., meine e-mail-Anschrift oder können mich hier über PN kontaktieren.

Laufen Sie vor mir weg ?

Gruss
 
Original von juergen1203
Unabhängig von der rechtlichen Seite, schein der Verkäufer seriös zu sein.
Er hat über 4500 positive Bewertungen (100%)
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAP...FeedbackAsSeller&ssPageName=VIP:feedback:2:de
Dies sollte man vielleicht auch berücksichtigen.

Wo ist das bitte seriös (meine jetzt nicht den Verkäufer)? Man kann keine 100 Prozent erreichen, wenn eine einzige negative Bewertung irgendwann mal aufschlägt. Auch bei 10000 positiven Bewertungen verursacht eine negative Bewertung das Abrutschen unter die 100 Prozent.
Im Beispiel hat der Verkäufer in den letzten 6 Monaten eine negative Bewertung erhalten (18.03.07 22:02) und trotzdem 100 Prozent, kann eigentlich nicht sein. Auffallend sind auch die 40 Rückzieher.

Gruß
Rüdiger, der Ibäh wieder mal nicht so ganz versteht. ;)
 
Das :

Original von da distreuya
Also ich finde auch, 100% positiv ist nicht schlecht - und egal wie sich IT-Media-Handel hier anstellt lasst mich folgendes berichten:

Ich habe schon mehrere dutzend Geräte bei ebay erstanden, die
von it-media-handel waren die optisch und technisch am besten
erhaltenen. Das merkte man immer deutlich.

Ich kann auch verstehen, wenn der verkäufer hier nicht ganz
so verständnisvoll auf abigeil und co eingeht.
Immerhin ist so ein widerverkäufer nicht der typische Millionär
sondern eher jemand der am Markt gegen Konkurrenz kämpfen
muss und tendenziell eher wenig verdient.
So eine Aktion kann durchaus ziemlich schwere finanzielle Folgen haben.
Primär und Sekundär.
Umso gemeiner, perfider und unmenschlicher finde ich es, wie sich
manche hierdran aufgeilen und auf ihr "Recht" pochen.
Oder gar mit anstacheln obwohl sie gar nicht betroffen sind.
Ich verstehe den Verkäufer durchaus, dass er sich fühlt wie Fleisch das zerfetzt wird...würde mir nicht anders gehen - euch?

Wo bleibt da die Menschlichkeit?
Lasst abigeil und die anderen Betroffenen doch erstmal mit dem Verkäufer
verhandeln, so wie ich ihn kenne findet sich sicherlich eine Lösung.

manchmal frag ich mich hier echt...
naja egal...

mfg Tobias

Unterschreibe ich mit !
Speziell die Stellen mit der menschlichen Komponente !

Bin mit it-m... weder verwand noch verschwägert, nicht persönlich bekannt,
1x bei ihm gekauft, alles 1A abgelaufen.
Bin selbst auch kein Händler, lediglich ThinkPadfreak.

Daa war ich ja mit meinem Spezi Itsco humaner,
als sie die 150 Notebooktaschen nicht für 4,90 EUR Porto schicken wollten :D :D :D
(auch wenn Die mir vorher insgesamt übler mitgespielt haben
als damals(tm) "L" unserem lieben goonie)
Übrigens war mir völlig klar dass das `n Irrtum von meinem Spezi war
Deshalb hab ich ja geboten :D :D :D

Und gabs neulich nicht mal den Fall mir Amazon , und den R60 oder so ?
Hatte ich übrigens auch 3 Stck geordert :D

btw Schaden, da hab ich noch nen hatten Spruch
der grösste Schaden scheint mir nicht beim Käufer enstanden
sondern ganz woanders vorzuliegen.

@Abigail
Was jetzt nicht heissen soll dass ichs Dir nicht gönnen würde.
Ähnlich lief meine 1. Erfahrung mit "I" ab.


M
fG tom_k
___________
ThinkPadfreak
 
Original von TP40Neuling
Original von juergen1203
Unabhängig von der rechtlichen Seite, schein der Verkäufer seriös zu sein.
Er hat über 4500 positive Bewertungen (100%)
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAP...FeedbackAsSeller&ssPageName=VIP:feedback:2:de
Dies sollte man vielleicht auch berücksichtigen.

Wo ist das bitte seriös (meine jetzt nicht den Verkäufer)? Man kann keine 100 Prozent erreichen, wenn eine einzige negative Bewertung irgendwann mal aufschlägt. Auch bei 10000 positiven Bewertungen verursacht eine negative Bewertung das Abrutschen unter die 100 Prozent.
Im Beispiel hat der Verkäufer in den letzten 6 Monaten eine negative Bewertung erhalten (18.03.07 22:02) und trotzdem 100 Prozent, kann eigentlich nicht sein. Auffallend sind auch die 40 Rückzieher.

Gruß
Rüdiger, der Ibäh wieder mal nicht so ganz versteht. ;)

ich denke da gibt es sowas wie auf und abrunden , also so kleinlich würde ich da nicht sein .
was die 40 beigelegten fälle angeht macht das nicht einmal 1 % aus und selbst wenn dus als negativbewertungen abtust (was sie ja nicht/nicht mehr sind)sind es immer noch 99% positive bemerkungen. und das spricht definitiv für den verkäufer .
außerdem will ebä das bewertungssystem eh ändern und durchsichtiger machen .
zählst du dann die bewertungen mit die nicht gemacht wurden , aus welchem grund auch immer (dunkelziffer) kommst du eh nie auf diese absoluten 100%
ich halte das was du da gesagt hast mit verlaub für erbsenzählerei
 
Original von it-media-handel
Es bringt mir auch nicht wirklich etwas mich hier weiter zu äußern, es wird ja eh alles was ich sage gegen mich verwendet :( ... ich kann auch nicht alles entkräften was hier aufgebacht wird ... laut Rechtssystem hat er Kunde eben recht, man setzt ihm ja im Volksmund auch die Krone auf ... veräpplen wollte ich mit der Auktion niemand, genausowenig wie enttäuschen ...

Es wird nichts gegen Sie verwendet. Auch wenn ich in diesem Thread zweimal gepostet habe, achte ich als Mod schon darauf, dass es sauber zugeht.

Die ganze Sache ist anscheinend einfach dumm gelaufen. Und dass das Leben als Händler schwer ist, können wir sicherlich auch nachvollziehen. Nur ist halt gerade der Handel bei Ebay eine Sache, denn er ist auch von ausgeprägter Schnäppchenmentalität besetzt. Und letzten Endes hat Sie niemand gezwungen, die Notebooks anzubieten.

Grüße
G.

P.S.: Das mit dem Latein war eigentlich nur eine Anspielung darauf, dass unser Rechtssystem auf dem römsichen Recht begründet ist.
 
it-media-handel
Ich sehe das überhaupt nicht locker, schließlich muss ich letztendlich dafür bezahlen.

Dann mach es doch und schaff das "Problem" aus der Welt anstatt dich groß vor den Gartenzaunvermessern zu rechtfertigen. Es bestehen zwei Leute auf Erfüllung? Gut, dann teil den Fehler mit (passiert) und besorg zwei identische Thinkpads. Verlust? Maximal 50-100 Euro, je nachdem zu welchen Konditionen Du so ein Ding wiederbeschaffen kannst. Vielleicht sogar PlusMinus Null.

PS: Mein Post ist nicht angreifend gemeint, auch wenn er so klingt. Diese ganze Verklagerei geht mir tierisch auf den Sack. :(

EDIT Typos
 
Ich bin für...

leben und leben lassen... :)



Grussfrequenzen...

P.S. Achtet auf Euer Karma!
 
Original von Dreamcatcher
Ich bin für...

leben und leben lassen... :)



Grussfrequenzen...

P.S. Achtet auf Euer Karma!

Ich natürlich auch. Ich denke, dass Problem liegt auch darin begründet, dass nicht alles auf ebay mit rechten Dingen zugeht. Weder von Käufer- noch Verkäuferseite.

Da ist dann das Verständnis für Fehler nicht immer so da. Es könnte ja auch Absicht gewesen sein... So denkt man irgendwann.

Dass der Verkäufer sich hier äussert, ist da positiv zu werten, über die Art und Weise der Darstellung/Argumentation lässt sich streiten.

Fakt ist jedenfalls der rechtliche Anspruch auf Erfüllung der Käufer. Ob und zu welchen Bedingungen ein Käufer Kulanz zeigt, ist ganz allein seine Sache und
moralisch nicht zu beanstanden!

Es ist aber auch nicht ok, den thread hier als "Zerfleischen" zu bewerten und die Käufer/Poster als Erbsenzähler hinzustellen.

Der lateinische Klassiker ist ebenfalls nicht arrogant, sondern eines der zentralen Prinzipien unseres Rechtssystems und unserer Gesellschaft. Eben eines, ohne das hier gar nichts funktionieren würde, da möge man beizeiten mal tiefer drüber nachdenken, was das eigentlich bedeutet...

Die große Resonanz auf diesen thread zeigt doch, wie brisant das Thema ist.
Da gehts es nun um die rechtliche Bewertung, ähnliche Erfahrungen und den moralischen Aspekt, wenn man von einem Fehler des Verkäufers ausgeht.
(Ich für meinen Teil tue dies mittlerweile, aber das tut nix zur Sache)

Also bin ich mal gespannt und hüte mich vor Verurteilung der einen oder anderen Seite.

Gruß
barnane
 
Hallo,

es war vielleicht einwenig voreilig von mir den letzten post abzuschicken, leider stand der Browser offen als ich kurzfristig weg musste. Als ich zurückkam, habe ich den post fertig geschrieben ubd abgeschickt ohne zuvor die neuen Beiträge zu lesen.
Es freut mich, dass sich inzwischen wenigstens einwenig die Gesinnung gedreht hat. Wenn ihr euch mein Bewertungsprofil anschaut (garantiert "gewachsen", vollkommen unmanipuliert, das zeigen eben auch die 40 Bewertungsrücknahmen). Also macht euch keine Sorgen um Abigeil.

Desweiteren bin ich mir auch durchaus bewusst, dass meine Äußerungen nicht immer "weise gewählt" wurden, sondern eher aus dem Bauch heraus entstanden sind, weshalb sie vielleicht auch manchmal einwenig trotzig sind. Wollte mal sehen, wie ihr reagiert, wenn eure Firma beim nächsten Fehler über so einen Threat auseinander genommen wird. Noch dazu habe ich keinem geschrieben, dass er Stornogebühren, oder irgendwelche Kosten selbst tragen muss, ganz im Gegenteil.

Einer Entschädigung bin ich definitv nicht abgeneigt. Ich will mich hier auch vor nichts drücken oder rausreden, sondern lediglichlich die Sache aus meiner Sicht darstellen. Ich habe ja den Kunden auch geschrieben, dass Sie einen fairen Lösungsvorschlag für das Problem unterbreiten sollen, nur liegt leider selbst das Wort fair immer im Auge des Betrachters.
 
Habe eben mit Herrn Brunner von it-media-handel telefoniert.

Er hat mir angeboten, zum Auktionspreis ein R50e od. R50 mit 3 Jahren IBM-Garantie bis Montag zu besorgen.

Da wir aber beide der Meinung sind, dass es nahezu unmöglich ist, ein R50e oder R50 mit Restgarantie zu bekommen, auch wenn nur noch 14 Tage drauf sind (die Erweiterung auf 3 Jahre kostet 169,90 ? bei cyberport), hat sich Herr Brunner bereit erklärt, mir die o.a. Summe der Garantieerweiterung zu überweisen.

Im Gegenzug trete ich von meinem Kaufvertrag zurück.

Herr Brunner war damit einverstanden, dass ich den Inhalt unserer einvernehmlichen Einigung hier poste.

Wenn jemand eine günstigere Garantieerweiterung von 1 Jahr Bring-In auf 3 Jahre Bring-In findet, bin ich damit einverstanden. =)

Habe selbst eine gefunden: 148,- ? bei lapstars.de

Gruss
 
Nur mal so am Rande:

Soooo juristisch eindeutig wie einige das hier darstellen ist der Sachverhalt nun auch nicht.
(Ich bin auch nur juristischer Laie! So wie der rest hier wohl auch!)

Der Verkäufer hat unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages dem Kunden seinen Irrtum mitgeteilt.
Das kann man als Anfechtungserklärung verstehen.
Damit kann der Verkäufer sich auf einen Angebotsirrtum berufen.

Obs klappt? Keine Ahnung, aber meiner Meinung stehen die Chancen vor Gericht 50:50

tüte



//das ist selbstverständlich keine Rechtsberatung, nur das Zusammensuchen von im Internet frei verfügbaren Quellen!
 
Original von it-media-handel
...Wollte mal sehen, wie ihr reagiert, wenn eure Firma beim nächsten Fehler über so einen Threat auseinander genommen wird. ....
Dieses Phänomen ist ab und zu im Thinkpad-Forum nachzulesen... :D
Und hat sich immer(?) positiv auf die Firmenphilisophie ausgewirkt =) .
(Siehe jetzt und heute bei abigeil ;) )
 
Original von tüte
aber meiner Meinung stehen die Chancen vor Gericht 50:50

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes (bzw. des jeweiligen höheren Wesens, das der jeweilige verehrt,) Hand.

Schön, dass es gut ausgegangen ist. Sicherlich auch eine Empfehlung für IT-Media-Handel.

G.
 
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