IT-Media-Handel: Problem mit Ebay-Auktion: gelöst!

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abigeil

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Hab gestern abend ein R50e mit 3 Jahren IBM-Garantie für 237,- ? bei IT-Media-Handel ersteigert.

Heute mittag lese ich in einer e-mail, dass den Damen und Herren ein bedauerlicher Fehler unterlaufen ist. Sie haben das Gerät schon verkauft und es versehentlich zur Auktion freigegeben. "Menschen machen nun Fehler" (Zitat).

Ich habe noch kein Geld überwiesen, mir aber schon eine dt. Tastatur bestellt.

Mein Anwalt schläft noch :D

Könnte ich nicht 15% Stornogebühr verlangen ?

Schliesslich handelt es sich hier um einen rechtskräftigen Kaufvertrag mit einem gewerblichen Händler.

Edit: auf Seite 12 kann man die einvernehmliche Einigung nachlesen !


Gruss
 
Original von abigeil

Da wir aber beide der Meinung sind, dass es nahezu unmöglich ist, ein R50e oder R50 mit Restgarantie zu bekommen, auch wenn nur noch 14 Tage drauf sind (die Erweiterung auf 3 Jahre kostet 169,90 ? bei cyberport), hat sich Herr Brunner bereit erklärt, mir die o.a. Summe zu überweisen.

Im Gegenzug trete ich von meinem Kaufvertrag zurück.

Er überweist dir jetzt 238?? ?(
 
Nein, den Gegenwert der Garantieverlängerung von 1 auf 3 Jahre.

Das macht bei lapstars.de 148,- ?

Gruss
 
Original von rhwk
btw: anfechtung vepflichtet zu schadensersatz afaik...

http://de.wikipedia.org/wiki/Anfechtung#Wirkungen

[edit: ich seh grad man hat sich geeinigt - sowieso die beste Lösung :) )


Ja, ABER:

Dabei haftet der Anfechtende jedoch nicht für den Schaden, der dem Vertragspartner durch die Nichterfüllung des angefochtenen Rechtsgeschäfts entsteht (Nichterfüllungsschaden, positives Interesse), sondern lediglich für den Schaden, der diesem durch das Vertrauen in die Wirksamkeit entstanden ist (Vertrauensschaden, negatives Interesse).
 
Krasse Sache. :)
Er hatte ja nach der Jagt hier schon fast gar keine andere Möglichkeit mehr...

Also ich könnte mich da definitv nicht mehr selber im Spiegel angucken, wenn ich jemandem aufgrund eines Fehlers solch eine Summe aus den Rippen leiern würde, aber bei anderen liegt die Hemmschwelle da wohl etwas tiefer.

Erinnert mich ein bißchen an amerikanische Verhältnisse. Verhältnismäßigkeit ist dort ja ein Femdwort.

Schmerzensgeld bei Körperverletzung liegt meines Wissens im minderschweren Fall auch meist im dreistelligen oder im niedrigen vierstelligen Bereich. Je nach Fall. Wenn man das mal so ins Verhätnis setzt...

Aber hauptsache du hast deinen großen seelischen(?) und materiellen(?) Schaden dann überwunden wenn du für 140? essen gehst. ;)
 

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Original von it-media-handel
Hallo,

ich kann hier nicht zu allem Stellung beziehen, aber:

1. Es war kein ebay Fehler sondern ist durch kopieren einer Festpreisauktion entstanden - sozusagen ein copy&paste Folgefehler

2. Zum Thema entstandener Schaden: Ich weiss ich sehe das jetzt aus der Händler Sicht, aber welcher effektive Schaden entsteht dem Kunden denn bitte, wenn er kein Geld bezahlen muss bzw. sein erstattetes Geld zurück bekommt??? KEINER, ausser eben dem Ärger über das nicht erhaltene Schnäppchen - den ich wohlgemerkt auch gut verstehen kann.
Ich habe die Geräte nicht und ich müsste diese wesentlich teuerer einkaufen. Effektiver Schaden bei den 6 Geräten - mehr als 3500? - Es sind ja auch relativ neue R60e Modelle dabei...
Hab neulich mal in der c´t gelesen, dass ein Händler an einer CPU 50ct verdient.
Das interessiert doch anscheinend keinen. Der Händler soll blechen ... :evil:

3. Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass ein Gerät bei einem Einstellen ab 1? sehr billig weggehen kann, deshalb Provisionsbasis. Das Problem ist nicht der versteigerte Preis, sondern dass die Geräte faktisch, wenn auch unabsichtlich, nicht existieren. - Toller Spassanbieter, der gesetzlich für seinen Spass auch noch Haften muss.
Das hätte man sich evtl. vor Gründung eines Unternehmens überlegen müssen, ich arbeite auch von der Hand in den Mund, ich bin aber gegen meine Fehler mit einer teuren Versicherung abgesichert, wem das zu teuer ist muß halt bei Fehlern in die eigene Tasche greifen, so ist das Leben nun mal.
?(
Die Versicherung, hätte ich auch gerne. Die schließ ich nämlich ab und mein guter Kumpel, der Egon, kauft dann von mir eine Insel die ich nicht habe ... die Verischung zahlt ja die Insel dann und da leben wir zusammen glücklich und zufrieden bis an unsere Lebensende ... manchmal aber auch von der Hand in den Mund ... so ist das Leben eben :) ... ich weiss das ist nicht unbedingt angebracht gewesen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es so eine Versicherung gibt und wenn wäre Sie mit Sicherheit unrentabel teuer für unser Kellerbüro.

4. Ich habe bei ebay auch schon etwas erstanden und nicht bekommen - hab ich einen verklagt - NEIN. - Wayne? - Wen interessierts? - Keinen 8) ... das war auch nicht angebracht und wirklich interessieren tuts auch nicht

... Ich weiss nicht wirklich, ob es für mich Sinn macht, mich hier zu stellen, da sich das hier für mich eher nach Hetzte ließt ... prinzipiell komm ich mir vor wie ein Stückchen Fleisch für die Forumwölfe ... ich hoffe, ich schmecke nicht besonders gut ... :D

nach diesem Beitrag von Ihnen dachte ich schon, dass jetzt eigentlich jeder Käufer seine letzten moralischen Bedenken bzgl. Rechtsanwalt verlieren müsste.

Ihr letzter Eintrag und die Einigung mit abigeil letzten Endes hat dies aber wieder wett gemacht und sehe ich persönlich als wirklich fair an!

Davon abgesehen grun, alte Fehden zwischen uns jetzt mal außen vor: wenn Dir oder mir das passiert wäre, würden wir vermutlich auch anders denken. Ein R50(e) + EUR 148,00 für die Garantieerweiterung ist sicherlich für beide Seiten eine akzeptable Lösung und hat in meinen Augen nichts mit "aus den Rippen leiern" zu tun. Zumal nirgends steht, dass es vom Verkäufer nicht direkt angeboten wurde.
 
Hm, ich habe mal für 20 Euro ein Notebook bei Amazon bestellt. Und habe ich es bekommen? Nö. Stattdessen gabs ne Standardmail, war halt ein Versehen, blabla. Haben sie mir als Wiedergutmachung 1400 Euro überwiesen? Schön wärs... :D
 
@tüte

laut meinem Zivilrechtskript ist das positive Interesse der Anspruch - whatever
ich würde §122 I

(1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.

dahingehend interpretieren dass der Anspruch das wäre was das Läppi günstiger als der Marktpreis war (der Vorteil wenn das Geschäft zustande gekommen wäre)

aber - ich bin kein jurist und erhebe daher keinen anspruch auf richtigkeit :)
 
Original von Grun
Erinnert mich ein bißchen an amerikanische Verhältnisse. Verhältnismäßigkeit ist dort ja ein Femdwort.

mal kurz off-topic: das erste Mal, dass unsere beiden Meinungen übereinstimmen! ;)
 
Original von rhwk
@tüte

laut meinem Zivilrechtskript ist das positive Interesse der Anspruch - whatever
ich würde §122 I

(1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.

dahingehend interpretieren dass der Anspruch das wäre was das Läppi günstiger als der Marktpreis war (der Vorteil wenn das Geschäft zustande gekommen wäre)

aber - ich bin kein jurist und erhebe daher keinen anspruch auf richtigkeit :)


Für mich sagt das nur, hätte Abigeil im Vertrauen auf das bald ankommende R60e eine neue Tastatur gekauft, müsste der Anfechter ihm diese Kosten erstatten, denn ohne R60e kann er mit der Tastatur nüscht anfangen...

tüte
 
wie gesagt - ganz sicher bin ich mir nicht, deswegen gebe ich mich an dieser stelle mal geschlagen :D
 
@ tüte

R 50e.

Mit IBM-Garantie bis Feb. 2010.

Mit "Herzlichen Glückwunsch zur gewonnenen Auktion".

Am nächsten Tag: April, April, war zwar kein Scherz, sondern ein Irrtum.

Als erstes meine Frage nach Entschädigung im Sinne von "Stornogebühr".

Dann die überwiegende Meinung, auf dem abgeschlossenen Kaufvertrag zu bestehen.

Dann mein Zugehen auf Herrn Brunner.

Zuletzt unsere Einigung.

Jetzt kübelweise Moral auf mich, am Anfang und in der Mitte auf Herrn Brunner - Kinder, hier ist was los... :D

Gruss
 
Original von djdc
Hm, ich habe mal für 20 Euro ein Notebook bei Amazon bestellt. Und habe ich es bekommen? Nö. Stattdessen gabs ne Standardmail, war halt ein Versehen, blabla. Haben sie mir als Wiedergutmachung 1400 Euro überwiesen? Schön wärs... :D
Du hast die AGBs bei Amazon gelesen?
Du hast eine Auftragsbestätigung Deiner Bestellung erhalten oder nur eine Eingangsbestätigung erhalten?

@Grun
Die Verhältnismäßigkeit ist in diesem Fall (angesichts z.B. der möglichen Kosten für einen rechtliche Auseinandersetzung, ein schlechtes Image, etc.) für beide Seiten fair gehandhabt worden.
Und für das kulante Verhalten von IT-Media-Handel ist dieser Händler jetzt sogar sehr guten Gewissens weiter zu empfehlen.

@abgeil: Du solltest die Topic-Überschrift ein wenig anpassen. 8)
 
Original von notch
Du hast die AGBs bei Amazon gelesen?

Nö, wegen 20 Euro lern ich nicht lesen. :D

Abgesehen davon, sollte man einfach einen fähigen Anwalt haben, wenn man auf der Aasgeierplattform Ebay Geschäfte tätigt.
 
so,nu hab ich morgen in der mittagspause wieder was zum quatschen......falls mir wieder mal nix besseres einfällt :D

andy
 
abigeil! keiner stellt dich hier als Abzocker hin! Nein, du hast das Recht auf Ersatz keine Frage!

Wenn dir der Verkäufer dieses Angebot macht ist das doch o.k.!

Natürlich kannst du klagen! Aber ? mhhhh

xxx
 
Furchtbar was hier los ist.

1. Der Vergleich von ebay mit amazon hinkt, da bei Ebay ein Vertragsangebot abgegeben wurde, während amazon darauf wartet, dass jemand ein Angebot zum Kauf abgibt.

2. Ist das was abigeil rausgeschlagen hat, denke ich, schon in Ordnung, zumal alles auf den Händler eingeschlagen hat und er seinen Ruf nur durch ein großzügiges Angebot retten konnte.

3. Hoffe ich, dass der Händler dies als Lehrgeld ansieht und wünsche ihm weiterhin gutes Gelingen seiner Geschäfte.

Aber im Endeffekt sieht man wie einfach es ist, per Internet, den Ruf anderer Leute oder Firmen zu zerstören.
Ich will nicht wissen, wie sich das hier entwickelt hätte wenn der Händler sich nicht gemeldet hätte.

Ein anderes Beispiel für eine Zerstörung des Rufes per Internet ist Tommy Hilfiger passiert, der dies nur mit viel Geld und arbeit wieder einigermaßen beheben konnte. Wenn jemand den Fall nicht kennt... yahoo, oder lycos helfen bestimmt bei der Suche.
 
Original von notch

@Grun
Die Verhältnismäßigkeit ist in diesem Fall (angesichts z.B. der möglichen Kosten für einen rechtliche Auseinandersetzung, ein schlechtes Image, etc.) für beide Seiten fair gehandhabt worden.

Eben. Mögliche Kosten für beide Seiten. Abigeil hätte da erstmal ein paar Hundert Euro investieren müssen, wenn er sich einen Anwalt geschnappt hätte.

Es wären mal ein paar Vergleichsurteile interessant, aber ich bin mir relativ sicher, dass Abigeil nicht viel mehr als 50? zugesprochen bekommen hätte.

Zumal der "Schaden" hier ja auch wirklich sehr abstrakt ist. (Jedenfalls für nicht-Juristen)

Aber wie dem auch sei: Wenn ich mal wieder Geld brauche weiß ich ja jetzt wie es geht. Ich werd hier im Forum den Händlernamen nennen. Warten bis die Meute sich auf ihn stürzt und mir dann ein großzügiges Angebot unterbreiten lassen, damit der Händler seinen Ruf noch retten kann. :D
 
ein freundliches telefonat hätte es sicher auch getan
ist nun mal ein affenzoo hier
 
Status
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