IT-Media-Handel: Problem mit Ebay-Auktion: gelöst!

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abigeil

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Hab gestern abend ein R50e mit 3 Jahren IBM-Garantie für 237,- ? bei IT-Media-Handel ersteigert.

Heute mittag lese ich in einer e-mail, dass den Damen und Herren ein bedauerlicher Fehler unterlaufen ist. Sie haben das Gerät schon verkauft und es versehentlich zur Auktion freigegeben. "Menschen machen nun Fehler" (Zitat).

Ich habe noch kein Geld überwiesen, mir aber schon eine dt. Tastatur bestellt.

Mein Anwalt schläft noch :D

Könnte ich nicht 15% Stornogebühr verlangen ?

Schliesslich handelt es sich hier um einen rechtskräftigen Kaufvertrag mit einem gewerblichen Händler.

Edit: auf Seite 12 kann man die einvernehmliche Einigung nachlesen !


Gruss
 
Wahrscheinlich könntest du das... Aber wieso stornierst du nicht einfach die Tastatur? Man muss ja nicht immer mit dem Holzhammer ... :rolleyes:

Grüße

Toki
 
Verstoß gegen die EBay Regeln. Die kannst Du voll bei EBay anschwärzen.
Ich würde auf Herausgabe des Gerätes klagen. :evil:
 
Die Tastatur könnte ich noch andersweitig gebrauchen, das ist nicht das Problem.

Hab das nur angeführt, um zu zeigen, dass der Verkauf tatsächlich zustande kam und eben auch Folgen hat, selbst wenn das Gerät nicht geliefert und bezahlt wurde.

Gruss
 
tja, aus fehlern lernt man und das wird ihnen sicher nicht noch ein zweites mal passieren :) nur trotzdem hast du bei denen ein R50e für 237? ersteigert. das die auktion noch läuft hätte ihnen ja auch auffallen können. und wenn ihnen das zu wenig kohle für den artikel ist, sollen sie den startpreis halt höher festlegen :Roll:
 
Ist ihnen auch, wie sie schreiben. Nur zwölf Std. vor Auktionsende hätten sie nichts mehr machen können.

Gruss
 
Original von abigeil
Ist ihnen auch, wie sie schreiben. Nur zwölf Std. vor Auktionsende hätten sie nichts mehr machen können.

Gruss


[.....]
Mein Angebot frühzeitig beenden

Geben Sie unten bitte die Artikelnummer ein. Klicken Sie dann auf Weiter, um den Vorgang zur vorzeitigen Beendigung Ihres Angebots einzuleiten. Beachten Sie jedoch, dass Sie durch das vorzeitige Beenden von Angeboten mögliche Käufer verlieren können. Viele Bieter geben ihr Gebot erst in den letzten Minuten einer Auktion ab. Mehr zum Thema.

Artikelnummer
Abbrechen [......]


alles geht - jederzeit....
 
Original von abigeil
Ist ihnen auch, wie sie schreiben. Nur zwölf Std. vor Auktionsende hätten sie nichts mehr machen können.

Gruss


gebrüder grimm lassen grüssen.........dann hätte ihr strohmann oder sicherlicher 2-3. account nachgeholfen :evil: das du da keinen stich machst.die wollen halt nicht abgeben zu dem preis.

andy
 
Auf son Schnapper würd ich auch nicht verzichten.
Schon verkauft? Son Quatsch, die Kohle reicht denen nicht.
Du hast Anspruch auf ein neues R50e für 237? mit 3 Jahren Garantie!
Wie die das anstellen, ist deren Problem. Das würde ich durchsetzen,
auf den Arm nehmen lassen sollte man sich nicht...
Falls die keines besorgen können (was die wohl behaupten werden), wirds rechtlich interessanter. Die Herren Anwälte bitte vortreten!

Gruß
barnane
 
Beenden Ihrer Auktion

Bitte bedenken Sie, dass viele Bieter bis zur letzten Sekunde warten, bevor sie ihr Gebot abgeben, damit sie nicht mehr überboten werden können. Durch die vorzeitige Beendigung Ihrer Auktion könnte Ihnen unter Umständen ein höheres Gebot entgehen.

Wenn Sie Ihre Auktion vorzeitig beenden, befreit Sie dies nicht von der Pflicht, den Artikel an den Meistbietenden zu verkaufen. Bedenken Sie, dass sowohl Sie als Verkäufer als auch der Meistbietende per E-Mail von den Ergebnissen der Auktion benachrichtigt werden. Wenn Sie die Auktion beenden, weil Sie den Artikel doch nicht mehr verkaufen wollen, müssen Sie vorher alle Gebote streichen, die auf Ihrer Auktion abgegeben wurden.

http://pages.ebay.de/services/buyandsell/end-auction.html




eBay-Angebote vorzeitig beenden -aber richtig-

Angebot ist rechtsverbindlich (OLG Oldenburg, Urteil vom 28.07.2005)



Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 28.07.2005, Aktenzeichen 8 U 93/05 ein interessantes Urteil zu der Frage gesprochen, ob ein Kaufvertrag bei eBay auch dann zu Stande kommt, wenn der Bieter vor Zeitablauf einer Auktion die Auktion vorzeitig beendet. Dies hat das OLG bejaht. Mit der gleichen Frage hatte sich bereits das Landgericht Berlin befasst( LG Berlin, Urteil vom 20.07.2004 - AZ: 4 0 293/04 ). Das Urteil des Landgerichtes Berlin ist durch das KG Berlin am 25.01.2005, AZ 17U 24/04 bestätigt worden. Die Rechtsprechung kann somit insgesamt als gefestigt betrachtet werden.

http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm

Fazit:

Angebote bei eBay sind bindend. Die durch eBay vorgesehene Möglichkeit, ein Angebot vorzeitig zu beenden, bringt den Verkäufer nur in Teufels Küche. Der richtige Weg ist vielmehr, die Auktion vorzeitig zu beenden und (!) unverzüglich gegenüber dem Höchstbietenden eine Anfechtung wegen Irrtums zu erklären. Nur so ergibt sich eine Chance (mehr auch nicht!), sich vom Kaufvertrag zu lösen.



Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock
 
Hy,

@ abigeil

das war doch ne Powerauktion...oder wie das heist... insgesammt haben 3 Leute nen R50e zum Preis von 236,87 ersteigert.... ua. Deine Wenigkeit !!!!

Ich wuerde denen eine Frist setzten und auf Herausgabe des ersteigerten Artikels bestehen....

die haben es doch in Kauf genommen, einen niedrigen Preis zu erzielen...

Schau doch mal in die Gebotsliste.....

Wenn die sich nicht drauf einlassen, RS und Anwalt...

Gruss Bimbo-01

"das gab es vor nicht allzu langer Zeit mal nen Urteil mit nem Maehdrescher ueber Ebay, da war auch was mit dem Preis !!!"
 
hallöle,

ich würde auch auf die Herausgabe bestehen. Nicht aus Boshaftigkeit, sondern zur Lehre. Auf der einen Seite wollten sie durch den niedrigen Startpreis nur Gebühren sparen, auf der anderen Seite haben Sie sich nicht abgesichert.

Sie sollen Dir das Gerät ausliefern zu dem von Dir ersteigerten Preis. Wenn das nicht möglich ist, sollen Sie halt nochmal eins kaufen und dann mit Verlust an Dich weitergeben.
 
@ jabonn

@ schafschubser

Danke für die Gerichtsentscheide :)

Mein Anwalt schläft immer noch :D

Aber eure Meinungen lassen mich dahin tendieren, auf Lieferung zu bestehen.

Gruss
 
hi,
guck mal,die wollten schon mal einen abspeisen.link
dann verlange halt ebenfalls "besseren ersatz" :D

andy
 
Danke think.

Hab nichts gegen einen R51e oder R60e mit drei Jahren Garantie für 237,- ? :P

Gruss
 
Da es, wie think bereits feststellte, bei denen kein Einzelfall ist und der Verkäufer ein Power Seller darstellt, sollte abigeil die Angelegenheit weiter verfolgen ...
 
Original von abigeil
@ jabonn

Danke für die Gerichtsentscheide :P

Bei cyberport.de kostet allein eine Garantieverlängerung von 1 auf 3 Jahre 160,- ?. Dann hätte mich der Rechner schlappe 76,78 ? gekostet.

Mein Anwalt schläft immer noch :D

Aber eure Meinungen lassen mich dahin tendieren, auf Lieferung zu bestehen.

Gruss

keine Ursache - für jemandem aus dem Affenzoo macht man dies doch gerne... :D
 
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