IT-Media-Handel: Problem mit Ebay-Auktion: gelöst!

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abigeil

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Hab gestern abend ein R50e mit 3 Jahren IBM-Garantie für 237,- ? bei IT-Media-Handel ersteigert.

Heute mittag lese ich in einer e-mail, dass den Damen und Herren ein bedauerlicher Fehler unterlaufen ist. Sie haben das Gerät schon verkauft und es versehentlich zur Auktion freigegeben. "Menschen machen nun Fehler" (Zitat).

Ich habe noch kein Geld überwiesen, mir aber schon eine dt. Tastatur bestellt.

Mein Anwalt schläft noch :D

Könnte ich nicht 15% Stornogebühr verlangen ?

Schliesslich handelt es sich hier um einen rechtskräftigen Kaufvertrag mit einem gewerblichen Händler.

Edit: auf Seite 12 kann man die einvernehmliche Einigung nachlesen !


Gruss
 
@ ediona

Ich hatte ja Herrn Brunner angerufen und freundlich mit ihm gesprochen.

Er versprach mir, mich zw. 16 u. 17 h zurückzurufen, was er nicht tat.
Als ich dann hier sah, dass er um 17.11 h und später noch einmal hier geporstet hat und ich ihn in der ganzen Zeit telefonisch nicht erreichen konnte, hab ich das hier gepostet.

Später habe ich ihn dann erreicht, per Telefon.

Und dann hat es ein freundliches Telefonat in der Tat getan.

Ich habe ihn sogar gefragt, ob er damit einverstanden ist, wenn ich das Ergebnis unserer Einigung hier vermelde.

Hab ich alles geschrieben...

Entweder verstehst Du das nicht, oder Du liest schlichtweg nicht ?(

Gruss
 
.... und hier ist die Nr.2 aus der Auktion.

Hab den Treat erst jetzt gesehen - bin einfach zu selten im Forum.

@ Abigeil - deine Einigung klingt ja nicht schlecht.

@ IT-Mediahandel - auch ich hätte mir eine schnelle Antwort von euch gewünscht anstatt hier eine öffentliche Diskussion zu finden (wobei ich die durchaus interessant finde). Es wäre nett wenn ich morgen ab 14.00 Uhr (Telefonnummer findet ihr in meiner Mail) einen Anruf bekommen würde. Schlummert seit gestern in eurem Postfach.

Zu der rechtlichen Situation ist wohl schon alles gesagt. Nach der Schuldrechtsreform haben sich zwar ein paar Dinge geändert - aber im groben sind Verträge schon noch zu erfüllen ... aber leben und leben lassen gilt natürlich auch immer noch.
 
Original von abigeil

Entweder verstehst Du das nicht, oder Du liest schlichtweg nicht ?(

Gruss

du hast mich erwischt
ich habe tatsächlich nicht alle 14 seiten gelesen
warum auch?
trotzdem hätte es ein anruf und ein wenig geduld auch getan
 
Ich denke die Meinungen sowie auch meine hier im Forum wiederspiegeln nicht die Boshaftigkeit der User und auch nicht die Rechthaberei bezüglich des Kaufvertrags, sondern das immer schlechter werdende Verhältnis zu ebay (Baytrug). Ebay sollte sich besser gedanken machen. Ich erinnere mich noch an mein erstes Verkauftes Siemens Handy C25. Der Käufer wollte es nicht, hat sich entschuldigt, und ich habe angenommen und das Teil wieder reingesetzt. Bekam eine Bewertung : Dankeschön, ebayer zeigt viel Verständis. Heute würde ich das nicht mehr akzeptieren...Weil ich meine Wut über ebay ja schliesslich irgendwo auslassen muss :D
 
Jetzt kommt auch noch der nächste und verlangt 150 Euro.

Dabei sehe ich die Rechtslage keinesfalls so klar. Zwar gilt der Grundsatz pacta sunt servanda, doch gibt es außerdem das Anfechtungsrecht.

Zum Beispiel den Erklärungsirrtum wenn man sich verschreibt, oder den Inhaltsirrtum wenn man sich in der Bedeutung des Erklärten irrt.

Vielleicht sollte der Händler doch mal zum Anwalt bevor sich hier alle auf ihn stürzen und ihn zerfleischen.

Ich bin von den Leuten im Forum mittlerweile angewidert und werde gehen.
 
Original von deeptrancer
Original von telefon
Ich bin von den Leuten im Forum mittlerweile angewidert und werde gehen.

tschüss :)

Ich wollte es nicht schreiben. ;)
Ich finde es gut, das eine Einigung erzielt worden ist und damit eingelenkt wurde.
Eine Hexenjagd war das hier nicht, aber natürlich ist es für den Betroffenen nicht schön einige Passagen zu lesen.

Danke an it-media-handel, das hier Stellung bezogen wurde und damit Interesse gezeigt wurde im Sinne des Kunden zu lösen.
 
Danke an it-media-handel, das hier Stellung bezogen wurde und damit Interesse gezeigt wurde im Sinne des Kunden zu lösen.

Das meine ich auch!

Denke, das dieser Thread a) sehr interessant war und b) für it-media-handel eine gute Möglichkeit für eine gute PR war. :)
Letztendlich haben alle profitiert. Ich persönlich hätte nach diesem Thread keine Probleme etwas von it-media-handel zu kaufen.


Alles ist gut...


Grussfrequenzen...
 
Die ganze Diskussion wäre an sich nicht notwendig gewesen, weil die Sachlage nun doch sehr klar ist und auch der "normale, gesunde Menschenverstand" da einiges an Lösungen bereithält. Etwas in der Öffenztlichkeit aufzutragen ist auch eine Möglichkeit, nicht elegant und normal, doch dies muss ja jeder für sich entscheiden. Wenn eine Sache in der Öffentlichkeit ist, dann gibt es auch kein zurück und man hat sich all den Besserwissern, Rechtsexperten und Neidern gegenüber zu stellen, die neben teilweise peinlichen Argumenten auch faktisch falsche verbreiten - dies weis man aber vorher... Das sich die Firma hier gemeldet hat, ist wohl eher auf eine Benachrichtigung (wie berichtet) zurück zu führen und von der Aussage auch kein Glanzstück gewesen, was Argumente und Erklärungen betrifft. Korrektes Verhalten als erstes wäre da angebrachter gewesen und hätte diese peinliche Situation gar nicht entstehen lassen - wenn jetzt alles in Ordnung scheint, dann sollte es allen eine Lehre sein - wie auch immer man die Sache betrachtet.
 
Original von tüte
Original von techno
[...]weil die Sachlage nun doch sehr klar ist[...]


Sehe ich nicht so... oder bist du Jurist?

tüte

Nein - Du?

- aber man kann einen befragen und die Sache regeln lassen, ehe man sich auf so etwas einlässt.

Für Nichtjuristen (wie ich es einer bin) stellt sich die Sachlage so da, dass eine Auktion/Verkauf bis zum Ende durchlaufen ist und sich daraus rechtsverbindliche Situationen ergeben. - Dafür braucht man kein Jurist zu sein!
Wie diese zu deuten sind, sollte man Fachleuten überlassen und nicht durch ein Thinkpad Forum verhackstücken lassen. Wenn dennoch eine "Einigung" zustande kommt, dann ist dies Erfreulich, entbehrt aber jeglichen Beispielcharakter.
 
Nein, ich auch nicht... mein Vater schon, aber das zählt ja jetzt hier nicht.


Aber es zeigt das du die letzten Beiträge nicht gelesen hast.
Denn dort habe ich (und andere Mitglieder) aufgezeigt das es eben doch nicht so juristisch eindeutig ist, denn der Verkäufer hat unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages (=Ende der Auktion) einen Angebotsirrtum erklärt und damit eine Anfechtungserklärung abgegeben.

Ziehen wir doch mal unser gutes BGB zu Rate, sollte jeder im Bücherregal stehen haben:

§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.


Original von techno
Für Nichtjuristen (wie ich es einer bin) stellt sich die Sachlage so da,


Na, sooo eindeutig ist die Rechtslage dann wohl doch nicht, auch wenn einige hier das dem betroffenden Händler gerne suggerieren wollen.... man muss sich mit dem BGB schon ein bißchen beschäftigen, auch wenn man als Laie seine Rechtsauffassung vertreten will.


Grüße
tüte
 
Original von tüte
Nein, ich auch nicht... mein Vater schon, aber das zählt ja jetzt hier nicht.



Original von techno
Für Nichtjuristen (wie ich es einer bin) stellt sich die Sachlage so da,


Na, sooo eindeutig ist die Rechtslage dann wohl doch nicht, auch wenn einige hier das dem betroffenden Händler gerne suggerieren wollen....

Grüße
tüte

ich habe von Sachlage geschrieben, da brauch ich kein Jurist für zu sein - Rechtslage ist da was anderes! Dies sind zwei verschiedene Dinge!

Die Sachlage ist: bei Ebay ist etwas an einen Käufer verkauft worden.

Wie die Rechtslage daraus ist, kann nur ein Kundiger sagen... - und Paragraphen zu zitieren, von denen man die Bedeutung nicht kennt, hilft da auch wenig, verbessert auch nicht irgendwelche Argumente, ist eher nervend, denn wenn man zugegebener maßen davon keine Ahnung hat, dann sollte man darauf auch nicht immer rumreiten. - Höre jetzt bitte auch davon auf, denn wir sind ja beide keine Juristen und Du hast Dich ja offensichtlich nur verlesen mit "Sachlage" und "Rechtslage".
 
Original von tüte
Nein, ich auch nicht... mein Vater schon, aber das zählt ja jetzt hier nicht.


Aber es zeigt das du die letzten Beiträge nicht gelesen hast.
Denn dort habe ich (und andere Mitglieder) aufgezeigt das es eben doch nicht so juristisch eindeutig ist, denn der Verkäufer hat unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages (=Ende der Auktion) einen Angebotsirrtum erklärt und damit eine Anfechtungserklärung abgegeben.

Ziehen wir doch mal unser gutes BGB zu Rate, sollte jeder im Bücherregal stehen haben:

§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.


Original von technoFür Nichtjuristen (wie ich es einer bin) stellt sich die Sachlage so da,


Na, sooo eindeutig ist die Rechtslage dann wohl doch nicht, auch wenn einige hier das dem betroffenden Händler gerne suggerieren wollen.... man muss sich mit dem BGB schon ein bißchen beschäftigen, auch wenn man als Laie seine Rechtsauffassung vertreten will.


Grüße
tüte

Noch eine Anmerkung von mir, wieso es so etwas wie Anfechtung überhaupt gibt.

Wie man sieht streiten hier mehrere Interessen. Die der Käufer, die in der "Auktion" ein Angebot über 3 Laptops sahen und dem des Händlers, der nur eines verkaufen wollte. Es gibt neben dem Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind auch den Grundsatz dass man nur die Verträge abschließen braucht die man will.

Da die Käufer aber nicht sehen konnten, dass der Händler nur einen Laptop verkaufen wollte, geht man nun davon aus, dass diese schutzwürdig sind und sich zunächst auf das Erkennbare verlassen können.

Allerdings verdient der Händler auch Schutz, da er den Vertrag so ja nicht schließen wollte. Hierfür sieht das BGB in bestimmten Fällen vor, den Vertrag anzufechten, um sich so von ihm zu befreien.

Allerdings kann hier wohl keiner allein durch die bisher gemachten Angaben wohl sagen, ob eine Anfechtung Erfolg hat oder nicht. Genauso wird keiner sagen können, dass die Lage so eindeutig ist, dass Schadensersatzansprüche aus ihr erwachsen.

Sicherlich müssen die Parteien das unter sich ausmachen, allerdings finde ich 150 Euro pro Käufer (insgesamt 600 Euro) als Entschädigung sehr sehr viel. Ich möchte keine Ausführungen zur Schadensberechnung machen.

Ich kann mir die Summe nur durch den aufgebauten Druck auf den Händler erklären; als jetzt der nächste kam und meinte: "150 Euro, das hört sich gut an" erkannte ich, dass hier doch fast alle nur Raffzähne sind.
 
Original von techno
[...]und Paragraphen zu zitieren, von denen man die Bedeutung nicht kennt[...]

Aha... wie wäre es mit lesen?
Dann erschließt sich einem die Bedeutung...

Nur so als Tipp?!

Desweiteren empfinde ich das als Unterstellung, ich habe zumindest mal einige Vorlesungen über das BGB genossen, und auch so schon öfter mal einen Blick hinein gewagt. Von daher weiß ich wenigstens wovon ich rede, auch ohne Jurist zu sein.


Grüße
tüte
 
Original von telefon
[...] allerdings finde ich 150 Euro pro Käufer (insgesamt 600 Euro) als Entschädigung sehr sehr viel. Ich möchte keine Ausführungen zur Schadensberechnung machen.

Stimme ich zu!

Original von telefon
Ich kann mir die Summe nur durch den aufgebauten Druck auf den Händler erklären; als jetzt der nächste kam und meinte: "150 Euro, das hört sich gut an" erkannte ich, dass hier doch fast alle nur Raffzähne sind.

War abzusehen!


Grüße
tüte
 
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