IT-Media-Handel: Problem mit Ebay-Auktion: gelöst!

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abigeil

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Hab gestern abend ein R50e mit 3 Jahren IBM-Garantie für 237,- ? bei IT-Media-Handel ersteigert.

Heute mittag lese ich in einer e-mail, dass den Damen und Herren ein bedauerlicher Fehler unterlaufen ist. Sie haben das Gerät schon verkauft und es versehentlich zur Auktion freigegeben. "Menschen machen nun Fehler" (Zitat).

Ich habe noch kein Geld überwiesen, mir aber schon eine dt. Tastatur bestellt.

Mein Anwalt schläft noch :D

Könnte ich nicht 15% Stornogebühr verlangen ?

Schliesslich handelt es sich hier um einen rechtskräftigen Kaufvertrag mit einem gewerblichen Händler.

Edit: auf Seite 12 kann man die einvernehmliche Einigung nachlesen !


Gruss
 
Anwälte sollte man meiden, wenn immer es sich vermeiden lässt, besonders, wenn es sich um geringe Beträge handelt, denn dann sind die Kosten höher, als die Sache wert ist.

Bisher war die Mehrzahl der Gerichte jedoch der Auffassung, dass es sich bei Internet-Auktionen nicht um echte Versteigerungen im Sinne des BGB handelt. Je nach Ausgestaltung der jeweiligen Auktionen ging man von einem regulären Kauf- oder Dienstleistungsvertrag aus bzw. von Verträgen, die gegen Höchstgebot geschlossen werden.
 
Wie wärs mit einer Spende von 1Euro von jedem der sich über diesen Thread amüsiert bzw. auf keinen Fall gelangweilt hat :D

Dann wäre dem Händler auch geholfen. Raffzähne hin oder her. Langsam fängt der Händler an mir leid zu tun obwohl ich vollste Zustimmung und Verständnis für abigeil habe.

Liebe Grüsse
 
Gute Idee.

Das Spendenkonto des Thinkpad-Forums wäre hiermit eröffnet. Die Moderatoren versichern glaubhaft, davon ausschliesslich Wasabi-Erbsen und andere Nervennahrung für den eigenen Verzehr anzuschaffen.

G.
 
Für die Skeptiker:
Der Händler hat in diesem Fall vor Gebotsende erkannt, dass er nicht genügend Notebooks auf Lager hat um die Bieter beliefern zu können. Aber er hat bewusst die Auktion zu Ende geführt ohne die möglichen und von eBay angebotenen Maßnahmen zur vorzeitigen Beendigung (z.B. temporäre Sperrung des Händleraccounts) wahrzunehmen. Offensichtlich mit der Absicht die Bieter zu beliefern.
Kann bei dieser Lage jemand den Irrtum des Händlers erkennen?
 
Ich wollte mich eigentlich hier gezielt nicht einmischen, weil ich darauf gehofft hatte, dass es die Beteiligten auch alleine geregelt bekommen, aber wenn jetzt hier immernoch von Moechtegern-Juristen rumgedoktort wird, kann einem schonmal der Hut hochgehen.
Es ist doch jetzt alles geklaert, die Beteiligten bekommen eine in meinem Augen grosszuegige Entschaedigung und der Fall sollte somit abgeschlossen sein.

just my 2 cents...
 
Original von notch
Für die Skeptiker:
Der Händler hat in diesem Fall vor Gebotsende erkannt, dass er nicht genügend Notebooks auf Lager hat um die Bieter beliefern zu können. Aber er hat bewusst die Auktion zu Ende geführt ohne die möglichen und von eBay angebotenen Maßnahmen zur vorzeitigen Beendigung (z.B. temporäre Sperrung des Händleraccounts) wahrzunehmen. Offensichtlich mit der Absicht die Bieter zu beliefern.
Kann bei dieser Lage jemand den Irrtum des Händlers erkennen?

Außerdem blieb noch zu beweisen, daß er wirklich nicht genügend Notebooks auf Lager hatte und ihm nicht einfach der Auktionspreis zu niedrig war. (Hat sich ja jetzt durch die Entschädigungszahlung eindeutig so bestätigt aber im Streitfall währe dieses ein weiterer Punkt gewesen)

Des weiteren ist dem Anbieter so etwas allem Anschein schon einmal passier, daher währe es seine Pflicht gewesen regelmäßig sämtliche Angebote auf diesen Fehler zu überprüfen.

Der Händler hat ja jetzt sehr zuvorkommend die Sache aus der Welt geschafft, dafür hat er trotz der anfänglichen Uneinsichtigkeit ein dickes Lob verdient!

Gruß Reimar
 
Irgendwie scheint das hier nicht angekommen zu sein:

Herr Brunner hat den Kaufvertrag mir gegenüber akzeptiert und versucht, bis Montag 24 h einen R50e mit drei Jahren IBM-Garantie zu dem Auktionspreis von 236,87 ? mir zukommen zu lassen, oder ein "adäquates" Gerät.

Ich hatte Hr. Brunner versichern können, dass es mir hauptsächlich um einen IBM-ThinkPad geht, das 3 J. warranty hat, sonst hätte ich mich nach gebrauchten T23 oder T40-42 umgesehen, allerdings keine Auktion gefunden, die der des R50e entsprochen hatte.

Für den Fall, dass das nicht klappt, haben wir uns darauf verständigt, dass Hr. Brunner mir 148,- ? (günstigstes Angebot m.E. für eine 3 Jahres-Garantieerweiterung/-verlängerung) als Entschädigung überweist.

Im Gegenzug trete ich vom Kaufvertrag zurück.

Gruss
 
Herr Brunner und IT-Media-Handel haben jetzt mit Sicherheit den einen oder anderen Kunden oder zumindest eine Empfehlung sicher.

Im übrigen scheint es auch an abigeils Eloquenz, ein wenig Sozialkompetenz und der Reaktion von IT-Media-Handel zu liegen, dass es eine sehr kulante Lösung gab. Wenn man so liest, welche Vorstellungen hier teilweise gepostet werden, wären wohl einige sofort mit dem Gesetz in der Hand und der Rechtschutzversicherung im Hintergrund zum Angriff übergegangen ....
 
Will jetzt kurz auch noch meinen Senf dazugeben, auch wenn es auf den ersten Blick OT erscheint, aber mittlerweile geht es ja hier anscheinend nicht mehr nur um den einen Sachverhalt sondern es ist fast schon eine "Händler-Bewertung" daraus geworden, deshalb hier noch kurz meine Erfahrung mit IT-Media-Handel:

Letztes Jahr ein neues T-Modell über ebay gekauft, 3 Jahre IBM Garantie, Gerät kam super schnell an, war OVP und hatte eine WLAN-Karte, obwohl es in der Artikelbeschreibung nicht angegeben war. Insofern lief alles bestens und ich würde jederzeit wieder dort kaufen. Fehler wie sie hier passiert sind können jedem passieren und auch wenn mir das erste Statement des Händlers hier im Forum nicht gefallen hat, denke ich, dass er seine "Lektion" gelernt hat und er hat sich ja im Endeffekt dann auch kooperativ gezeigt!

Insofern kommt er bei mir auf die Liste bevorzugter Händler, wenn schon ebay, dann wenigstens bei jemandem wo ich weiss, dass die Angaben stimmen und er sich um einen korrekten Ablauf bemüht!

Mich wuerde ja auch nochmal interessieren, inwiefern es fuer solche Fälle soetwas wie eine Betriebshaftpflicht gibt, oder fällt das unter grob fahrlässig???

Grüße Hans
 
Original von abigeil
Irgendwie scheint das hier nicht angekommen zu sein:

Herr Brunner hat den Kaufvertrag mir gegenüber akzeptiert und versucht, bis Montag 24 h einen R50e mit drei Jahren IBM-Garantie zu dem Auktionspreis von 236,87 ? mir zukommen zu lassen, oder ein "adäquates" Gerät.

Ich hatte Hr. Brunner versichern können, dass es mir hauptsächlich um einen IBM-ThinkPad geht, das 3 J. warranty hat, sonst hätte ich mich nach gebrauchten T23 oder T40-42 umgesehen, allerdings keine Auktion gefunden, die der des R50e entsprochen hatte.

Für den Fall, dass das nicht klappt, haben wir uns darauf verständigt, dass Hr. Brunner mir 148,- ? (günstigstes Angebot m.E. für eine 3 Jahres-Garantieerweiterung/-verlängerung) als Entschädigung überweist.

Im Gegenzug trete ich vom Kaufvertrag zurück.

Gruss

Sorry, aber aber bei deinem unmöglichen Verhalten hier wird mir echt schlecht. Aus deinen Beiträgen hier hab ich eigentlich immer geschlossen, dass du ein ganz vernünftiger Typ bist. Aber dass du in Wirklichkeit ein Raffke bist, hätte ich ehrlich nicht gedacht.
Was hat er denn für eine andere Wahl gehabt? Wenn er etwas zurückhaltender gewesen wäre, dann wären er und seine Firma hier doch wieder zerissen worden.

Ich hab üriegens auch gerade bei ebay sehr billig eine Umts-PC-Card ersteigert. Ich habe dem Verkäufer eine email geschrieben, aber der meldet sich nicht. Tja, hab ich halt Pech gehabt. Und da ich noch kein Geld überwiesen hab, ist mir auch kein Schaden entstanden. Ist mir also letztendlich egal und ich steiger bei der nächsten Auktion wieder mit.

Wenn die Menschen, bevor sie handeln, einerseits ihr Hirn einschalten und andererseits etwas auf ihr Herz hören würden, dann wär die Welt sicherlich ein Stückchen besser.
 
Also bei allen hier geäußerten Vorstellungen zu Recht, Werten und Moral wollen wir mal bei den Fakten bleiben.
IT-Mediahandel hat sich bisher immer noch nicht bei mir gemeldet. Mal abgesehen von der Mitteilung die Abigeil auch bekommen hat) Ich denke auch das ist ein Punkt den man berücksichtigen sollte und der unter vernünftige Geschäftsführung und "Kundenmanagement" und letzlich auch den Umgang miteinander fällt.

Also noch mal an IT-Mediahandel - ich bitte um ein Lebenszeichen .... Antwort auf meine Mail (von VORGESTERN) wäre NETT !
 
Ich seh das so:

Klar wärs cool gewesen so ein Schnäppchen zu machen aber ich mein der Händler hat doch dargestellt wies war und es war nun mal ein Missgeschick. Wem ist denn hier noch nie ein Fehler unterlaufen? Und man weiß wie gering die Gewinnmargen bei Ebay sind. Dann noch den Leuten extra eins reinzuwürgen finde ich mies. Aber selbst schreien wenn einem selbst was blödes passiert.

Man kann doch einfach auch mal Mensch sein und sagen scheiß drauf.
 
Original von Grun

Sorry, aber aber bei deinem unmöglichen Verhalten hier wird mir echt schlecht. Aus deinen Beiträgen hier hab ich eigentlich immer geschlossen, dass du ein ganz vernünftiger Typ bist. Aber dass du in Wirklichkeit ein Raffke bist, hätte ich ehrlich nicht gedacht.

[...]

Wenn die Menschen, bevor sie handeln, einerseits ihr Hirn einschalten und andererseits etwas auf ihr Herz hören würden, dann wär die Welt sicherlich ein Stückchen besser.

Sorry, aber ich finde, du reagierst mit deinen Beleidigungen etwas über.

Abigeil hat den Thread hier eröffnet, weil er das Forum mit in die Diskussion einbeziehen wollte. Daraufhin haben sich mit ovily und mir noch zwei weitere Käufer von it-media gefunden, der Verkäufer wurde in den Thread eingeladen und die Sache besprochen, wobei wir auch die Meinungen von anderen Forenmitgliedern gehört haben. Genau SO stelle ich mir ein Forum vor.
Von uns 3 Käufern hat keiner mit einem Anwalt gedroht und die "Scharfmacher" waren wir auch eher nicht.

Verschiedenen Meinungen treten in einem Forum nun mal auf, das gehört dazu und sollte kein Grund sein jemanden als "Raffke" zu bezeichnen. Ob nun ein Kaufvertrag vorliegt oder die Willenserklärung von it-media ungültig ist, werden wir ohne Anwälte - die ich weiterhin nicht vorhabe einzuschalten - nicht klären können, die Frage ist für mich hauptsächlich, ob ein Irrtum in der Willenserklärung vorliegt, da die Auktion von abigeil ja nach Bemerken des Fehlers nicht abgebrochen wurde.

Weiterhin hat abigeil alles transparent gemacht, auch die Einigung mit Herrn Brunner. Das finde ich vorbildlich.

Man kann kritisieren, dass er ca. 150? verlangt bzw. bekommen hat, aber das ist Ansichtssache. Immerhin hat er als Käufer auch Rechte und ob die Auktion nun fehlerhaft oder der Verkaufspreis dem Verkäufer zu gering war, dazu hat jeder seine eigene Meinung.

Ich finde es gut, dass it-media sich hier im Forum auch zu Wort gemeldet hat, um auch seinen Standpunkt klar zu machen.
Leider habe ich aber - wie ovily anscheinend auch - seit 2 Tagen keine Antwort auf meine eMail an it-media erhalten. Gerade bei Problemen und gewerblichen Händlern würde ich eine schnellere Antwort erwarten.
 
ist bei Grun leider öfters der Fall, dass er in seiner Wortwahl etwas "über das Ziel herausschießt"...
 
bei Neid und Missgunst werden oft die Regeln des guten Benehmens vergessen, dies ist mir schon öfters aufgefallen. Beleidigungen sollten in einem Forum und im täglichen Leben unterbleiben - wir sind nicht alle gleich, was ja auch gut ist - jedoch leider zieht so ein Niveau das Forum etwas herunter und man schämt sich manchmal mit so etwas in Verbindung gebracht zu werden... - wer sich nicht benehmen kann oder will, sollte besser draußen bleiben...
 
Original von moho
Klar wärs cool gewesen so ein Schnäppchen zu machen aber ich mein der Händler hat doch dargestellt wies war und es war nun mal ein Missgeschick. Wem ist denn hier noch nie ein Fehler unterlaufen? Und man weiß wie gering die Gewinnmargen bei Ebay sind. Dann noch den Leuten extra eins reinzuwürgen finde ich mies. Aber selbst schreien wenn einem selbst was blödes passiert.

Man kann doch einfach auch mal Mensch sein und sagen scheiß drauf.

Man kann es aber auch genau so anders herum sehen : Warum wird ein Fehler heutzutage nicht einfach eingesehen, zugegeben und die entspr. Konsequenzen getragen? Es wird immer mehr versucht sich rauszureden und der Fehler woanders gesucht (in diesem Fall die Eingabemaske von Ebay). Anstatt von sich aus ein vernünftiges Angebot zu machen und den Hintern in der Hose zu haben mal ein paar Euro für einen Fehler zu bezahlen - das ist Lehrgeld, daß jeder in seinem Leben einmal zahlen muß.

Gruß Reimar
 
Original von flying_sushi

Sorry, aber ich finde, du reagierst mit deinen Beleidigungen etwas über.

Finde ich nicht. Die Auktion war am 30.4. um 22:30 Uhr zuende und Abigeil hat den Thread am 1.4. um 14:22 Uhr eröffnet. Gut, die Threaderöffnung ist generell auch kein Problem um sich über das weitere Vorgehen zu erkundigen. Problematisch war es, dass er dann den Namen des Händlers genannt hat. Solch eine Nennung in einem öffentlichen Forum kann nunmal für einen kleinen Händler, wie it-media einer zu sein scheint, nunmal sehr schnell sehr unangenehme Konsequenzen haben. Und das ist in einem Fall wie diesem eben wirklich unangemessen. Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Hätte er das Geld überwiesen und würde nun keine Ware bekommen, wäre die Sachlage nochmal eine ganz andere. Aber der Schaden, der dem Händler durch die Aktion entstehen kann, war ihm ja auch egal...

Es blieb also überhaupt gar keine Zeit, dass man sich ohne den künstlich erzeugten Druck dieses Threads hätte einig werden können.
Ernsthafte Gedanken hätte man sich machen können, wenn sich der Händler nach 1-2 Wochen noch nicht gemeldet hätte und es zu keiner Einigung gekommen wäre. Aber so...

Und dass der Händler nun mit 140? für einen Fehler bluten muss ist, wie hier auch schon von anderen erwähnt, mehr als überzogen. Zumal die Rechtslage eben nicht soooo eindeutig ist (auch schon von anderen vor mir erwähnt). Wenn Abigeil mit einer Entschuldigung von ~30? aus dem Geschäft rausgegangen wäre, dann wäre das angemessen gewesen und er hätte trotzdem noch etwas davon gehabt.
Wir reden hier nunmal von einem sehr abstrakten Schaden, den Abigeil erlitten hat.
 
Ihr seid witzig, es gab zumindest mit einem Käufer eine Einigung.
Wieso dann noch eine Diskussion und aufwerfen, daß man nachträglich zu einem Rechtsanwalt gehen sollte?

Wenn ein Angebot eingestellt wurde, muss der Händler die Ware auch liefern können und der Käufer, der ein Angebot abgibt und ersteigert hat, hat zu bezahlen.
Der Verkäufer ist für die Richtigkeit des Angebotes verantwortlich.

Man kann natürlich jetzt versuchen, das Ganze zu verbiegen und es mag auch gute Gründe geben, warum der Verkäufer nicht liefern kann, aber dafür kann der Käufer nun doch erstmal nichts, der das Gerät in guten Glauben durch den Gewinn der Auktion gekauft hat.

Das ist die Sachlage bei ebay und die bestätigte Rechtslage.

Hier konnte/wollte der Verkäufer nicht liefern und das Angebot war somit falsch. Ein Fehler, aber für den sollte doch der Verkäufer gerade stehen und nicht der Käufer. Wenn hier ein Ausgleich geschaffen wurde ist das doch in Ordnung.
Ob die Höhe angemessen ist, steht auf einem anderen Blatt.

Als Richter würde ich sagen, Ihr habt euch geeinigt, wieso zahlst Du nun
nicht?
Egal was wir Laiendetektive hier sagen....
 
Original von rude_duke
Als Richter würde ich sagen, Ihr habt euch geeinigt, wieso zahlst Du nun nicht?
Egal was wir Laiendetektive hier sagen....

Aber du bist eben kein Richter, sondern auch nur ein Laiendetektiv...

tüte
 
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