und es gibt sie immernoch [ebay - kartontrick]

Liebster Sohn von abigeil!

Krankenakte anfordern??? Liest Du wenigstens manchmal, was Du schreibst?

Meinen Beitrag scheinst Du jedenfalls nicht gelesen zu haben. (geschweige denn verstanden)

Gruß,
BOB
 
Für die Leute, die hier so schlau sind, daß sie angeblich nie beschissen werden:

Bis Anfang der 90er Jahre habe ich etwa 10 Jahre lang mit Autos gehandelt. Es gab auch "Händler", die jeweils einen Kaufvertrag für den Verkauf hatten und einen anderen für den Ankauf!
Ich wette, daß genau die "schlauen" Leute hier, die ja so gut lesen können, bei solchen Verträgen genauso über den Tisch gezogen werden.
Bei Bedarf können wir das gerne mal anhand von 2 Beispielen (Kauf und Verkauf) testweise probieren...

Wer auf diese Tricks spekuliert, wird auch immer wieder dumme Leute finden.
 
Um noch einmal auf das Thema zurück zu kommen und ein wenig Sachlichkeit in die Angelegenheit zu bringen:

OK, wenn festgestellt wird, dass kein Betrug im strafrechtlichen Sinne vorliegt, und auch kein Schadensersatzanspruch nach § 281 BGB besteht, so bleibt dem Käufer immer noch, das Geschäft nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung (diese setzt, wie der strafrechtl. Betrug, eine Täuschung zum Zweck der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus. Sie erfordert aber im Gegensatz zum § 263 StGB weder eine Bereicherungsabsicht des Täuschenden noch eine Schädigung des Vermögens des Getäuschten. Die Täuschung kann durch positives Tun oder Unterlassen begangen werden. Sie muss widerrechtlich sein und erfordert in subjektiver Hinsicht Arglist.) oder nach § 119 BGB wegen Irrtums anzufechten. Oder aber, der Kaufvertrag ist wegen eines versteckten Dissenses (§ 155 BGB) überhaupt nicht erst zustande gekommen.

Wie ihr seht, hat das deutsche Recht eine Menge "Notausgänge" für (wie viele hier meinen) "dumme Menschen".
 
hi,

ich denke mit einem guten Anwalt sollte es kein Problem sein, da wieder heraus zu kommen. So wohl in der Angebotsbeschreibung als auch in der Bilddarstellung, wird ganz klar das Notebook in den Vordergrund gerückt. Die Bezeichnung Original Verpackung ist beim normalen Warenverkauf gebräuchlich, um dem Käufer darauf hinzuweisen, das der Artikel in der Originalverpackung geliefert wird. Ich denke dieses Angebot hatte nur einen einzigen Sinn ...und der war nicht o.k.

grüsse
Tom
 
Original von TomW

Ich denke dieses Angebot hatte nur einen einzigen Sinn ...und der war nicht o.k.

Genau davon bin ich auch überzeugt. Jetzt kommt es (für den Käufer) nur darauf an, das dem Verkäufer nachzuweisen.

Noch eine Bemerkung zu den eBay-Hinweisen für einen guten Verkauf:

Das mag ja alles so da stehen, aber es gibt auch Grenzen. Und diese finden sich im BGB und im StGB. Es darf niemand aufgrund einer (zugegebener Maßen geschickten) Artikelbeschreibung in die Irre getrieben werden.

Auch gewerbliche Anbieter bekommen inzwischen bei "Lockangeboten" oder falschen Beschreibungen auf die Finger gehauen. Meiner Ansicht nach noch zu wenig, aber immerhin.
 
....und für alle, die nicht genug von diesem Thread bekommen können:

http://www.auktions-forum.info/thre...d=&threadview=1&hilight=&hilightuser=0&page=1

wie immer im Leben... jeder hat eine andere Meinung - jedoch gleichbleibend dürfte sein, dass niemand gerne besc#+* wird...

... man kann jedoch nur reingelegt werden, wenn man dies selber zuläßt und da fehlt vielen eben der notwendige gesunde Menschenverstand... oder Verstand im allgemeinen...
 
hi,

so hart würde ich das nicht sehen ...

Lenovo Thinkpad X41 Tablett original Verpackung

So ist der Artikel beschrieben und genauso werden auch die meisten Notebooks usw. angeboten... und bei den Bildern ist ja ganz klar das Notebook als erstes zu sehen .... .

grüsse
Tom
 
Original von hja
... man kann jedoch nur reingelegt werden, wenn man dies selber zuläßt und da fehlt vielen eben der notwendige gesunde Menschenverstand... oder Verstand im allgemeinen...

Grundsätzlich gebe ich dir Recht. Aber pauschal zu sagen, es kann nur reingelegt werden, wer keinen gesunden Menschenverstand hat, möchte ich so nicht unterstützen. Es kann jeder reingelegt werden. Auch du. Vertrauen ist das Stichwort.

Aber jetzt gleiten wir in eine "Moraldiskussion" ab, die ich hier nicht führen möchte.

Ich bleibe dabei, die hier besprochene Auktion hat meiner Meinung nach das Ziel gehabt, die wirkliche Verkaufsware zu verschleiern um ein möglichst hohes Gebot zu erreichen. Und da setze ich an und bekräftige nur meine vorherigen Aussagen.
 
...nur weil der Verkäufer sich geschickt anstellt, darf man nicht einfach sagen, dass der Käufer zu blöd oder zu gierig sei.

Der Verkäufer hat das Angebot optisch ganz bewußt so gestaltet, dass der Eindruck eines Notebook-Verkaufs entstehen muss. Dieser erste Eindruck überwiegt, da sich Zweifel daran erst beim 2. oder 3. Blick einstellen.

Ich unterstelle mal, dass dem Verkäufer die früheren Betrügerreien mit Verpackungen bekannt sind. (Wer auf eBay handelt hat davon auf jeden Fall schon gehört) Deshalb hätte er viel deutlicher und auf den ersten Blivck ersichtlichsagen müssen: "Kein Notebook-Verkauf, lediglich die Verpackung". Selbst wenn man alles zu Gunsten des Verkäufers in die Waagschale legt, muss man feststellen, dass er den Irrtum der Käufer zumindest billigend in Kauf genommen hat.

Gruß
Volker
 
Original von Volker1965
...
Wer auf eBay handelt hat davon auf jeden Fall schon gehört
...
Stimmt - aber sowohl Verkäufer als auch Käufer sind seit ca. 5 Jahren am "handeln" auf dieser "Auktionsplattform".
 
Original von hja... man kann jedoch nur reingelegt werden, wenn man dies selber zuläßt und da fehlt vielen eben der notwendige gesunde Menschenverstand... oder Verstand im allgemeinen...

Von unbekümmertem, blindem Käuferverhalten halte ich nichts. Würde mir auch so nicht passieren, behaupte ich.

Jedoch: Dadurch ist das rechtlich bedenkliche Angebot doch nicht vom Tisch! Einige hier unterscheiden anscheinend nicht zwischen unklugem Verkäufer einerseits und krimineller Energie des Angebots andererseits. Letzteres ist der Kernpunkt. Es hat wenig mit "Mitleid" zum Käufer oder Naivität zu tun, wenn man dem sich bei ebay bereichernden "Gesindel" Schadenersatzforderungen und Strafverfolgung wünscht. Und darum geht es. Das wirklich erschreckende (und traurige) ist, dass einige hier das Verkäuferverhalten für quasi-legitim erachten. (Evtl. gar selbst ähnlich praktizieren würden.)

Gruß,
herbie
 
Original von notch
Original von Volker1965
...
Wer auf eBay handelt hat davon auf jeden Fall schon gehört
...
Stimmt - aber sowohl Verkäufer als auch Käufer sind seit ca. 5 Jahren am "handeln" auf dieser "Auktionsplattform".

...stimmt, aber der Bieter musste ja auch mit unerfahreneren Bietern rechnen. Und, dass ein solcher Bieter diese Anzeige nicht unbedingt verstehen kann, wusste er sicher. Nur, da offensichtlich ein erfahrener Bieter drauf reingefallen ist entschuldigt nichts. Eine Auktion muss so eindeutig sein, dass jeder verstehen kann, was er ersteigert. Die Bilder der Notebooks haben diesbezüglich auf keinen Fall irgendeinen Nährwert hinsichtlich dieser Auktion. Ich verstehe auch nicht so ganz, weshalb man sich vor einen Verkäufer stellen muss, der offensichtlich auf "Dummenfang" gegangen ist.

@herbie
Ich teile Deine Meinung voll!
 
Original von herbie
Von unbekümmertem, blindem Käuferverhalten halte ich nichts. Würde mir auch so nicht passieren, behaupte ich.

Jedoch: Dadurch ist das rechtlich bedenkliche Angebot doch nicht vom Tisch! Einige hier unterscheiden anscheinend nicht zwischen unklugem Verkäufer einerseits und krimineller Energie des Angebots andererseits.
Letzteres ist der Kernpunkt.

Nur zur Feststellung: Es dürfte jedem klar sein, dass so etwas moralisch nicht ok ist und der Verkäufer es wahrscheinlich auf so einen Ablauf angelegt hat, oder? Das ist aber nicht die eigentliche Frage ...

Original von herbie
Es hat wenig mit "Mitleid" zum Käufer oder Naivität zu tun, wenn man dem sich bei ebay bereichernden "Gesindel" Schadenersatzforderungen und Strafverfolgung wünscht. Und darum geht es. Das wirklich erschreckende (und traurige) ist, dass einige hier das Verkäuferverhalten für quasi-legitim erachten. (Evtl. gar selbst ähnlich praktizieren würden.)

Und da folgt dann doch die Abdrift in die gefühlsverklärte Ecke. Die eigentliche, wirklich interessante Frage ist doch, wie die rechtliche Situation aussieht. Die ist ja offensichtlich nicht eindeutig, und zur Klärung dienen Paragraphen & Co und nicht Moral oder Gefühle ... worüber ich froh bin, denn das schimpft sich Rechtsstaat.

Natürlich kann (und soll) man auch die "moralischen Aspekte" diskutieren, aber dass man sich für eine objektive Sichtweise selbst kriminelle Energie unterstellen lassen muss, dass sagt schon so einiges aus ;) ...
 
Original von Volker1965
...
weshalb man sich vor einen Verkäufer stellen muss, der offensichtlich auf "Dummenfang" gegangen ist.
...
Also meine Vermutung:
Der Verkäufer hat - obwohl ein einwandfreies Bewertungsprofil - sicher versucht, die Kartons gewinnbringend zu veräußern.
Dass mit ~500 Euro Erlös gerechnet wurde, möchte ich angesichts des bereits genannten "seriösen" Profils bezweifeln.

Und wenn die Thinkpad-User hier im Forum sowie der Verkäufer etwas entspannter wären, hätte es einfach im Sande verlaufen können.

Aber nein:
Original von Sequeler
Die Antwort des Geprellten auf meine Warn-email von gestern:

"Vielen Dank für den Hinweis! Werde die Sache direkt meinem Anwalt übergeben.
Danke."

Wie man in den weihnachtlichen Wald hineinruft ...

Interessant ist doch vielmehr, dass dieser Thread so viele Leser und Schreiber stimuliert. Liegt es am ePay-Wahn? Sind es die persönlichen Negativerfahrungen auf ePay? Ist es eine Verschwörung? Oder die große Solidarisierung als Spenden-Ersatz fürs Gewissen?
 
Original von Pajdo
So viel zum Thema wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wenn ich nächstes mal so ein Angebot finde, biete ich absichtlich mit. Kein Richter dieser Welt würde mich Zwingen zwei Kartons für einen solch unsinnigen Preis zu kaufen.

Jawoll.
Man sollte bei einer so offensichtlichen Geschichte (falls sich das wiederholt) mal zu zweit auf 100.000,-- EUR hochbieten.
Der ehrliche Verkäufer kann sich dann mit eBay um >2.020,-- EUR streiten.
 
Interessant ist doch vielmehr, dass dieser Thread so viele Leser und Schreiber stimuliert. Liegt es am ePay-Wahn? Sind es die persönlichen Negativerfahrungen auf ePay? Ist es eine Verschwörung? Oder die große Solidarisierung als Spenden-Ersatz fürs Gewissen?

Keine Verschwörung.
Noch nicht!
Die Lösung:
die IBM-Kartons gehörten einem Prominenten!
Nämlich einem prominenten eBay-Verkäufer (zumindest in diesem Forum prominent).

Vielleicht ist er so schlau und legt beim Versand der Kartons das Foto (das erste in der Beschreibung) bei.
Wahrscheinlich aber eher etwas, das das Gewicht erhöht.
 
Wie ich bereits sagte, der Verkäufer zählt bald zu den anonymen Prominenten.

Was anderes:
Viele sog. Händler, die bei eBay Notebooks anbieten stellen Bilder ein, die mit dem tatsächlichen NB wenig zu tun haben.
Zumindest reicht es, um einen falschen Eindruck zu bekommen (z.B. incl. WLan - und dann ist eine alte PC-Karte dabei, oder deutsche Tastatur - und dann ... AUfkleber, usw.).

Wenn man etwas bestimmtes sucht (z.B. ein X2...) stören diese Angebote beträchtlich.

Die Anbieter reagieren auch nicht auf die Anfrage, ob denn nun wirklich WLan im Deckel usw. Klar !
Kann man solche Auktionen bei eBay melden?
 
Zusammenfassend:

Link 1) ebay empfiehlt, die Angebote durchzulesen. (aha...)
Link 2) OVP-Betrüger zu 100h Sozialarbeit verurteilt.
Link 3) Hat nix mit unserem Thema zu tun.

herbie
 
@herbie

Link 3) Hat nix mit unserem Thema zu tun.

.... nur in so weit, dass es diemal umgekehrt ist (Verkäufer ist der "unglückliche")

MFG
 
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