und es gibt sie immernoch [ebay - kartontrick]

[quote='Evilandi666',index.php?page=Thread&postID=549376#post549376]Ich hab hier auch noch so eine Verpackung... [/quote]

Nehm ich für'n 5er und verhöker die dann bei eBay... :D
 
Er hätte schreiben müssen: "Achtung! Bieten Sie höchstens einen Euro!", dann hätte es jeder gerafft! :D
 
[quote='Evilandi666',index.php?page=Thread&postID=549376#post549376]Man bedenke noch die 10 gestellten Fragen und die absolut ehrlichen Antworten von ihm...

Ich hab hier auch noch so eine Verpackung... :D[/quote]...besonders, wenn man die Antwortzeiten mit den Geboten vergleicht - erste Antwort, als schon die € 100.- "geknackt" war...


.
 
was den Preis angeht , es ist auch deshalb nicht ungewähnlich das hier so hohe Summen geboten werden weil manche selbsternannte Ebay Sicherheits Experten damit verhindern wollen das irgendein ahnungsloser diesen Artikel kauft.
Meistens erkennt man dise an den 0 Bewertungspunkten. Sie bieten gewinnen die Auktion und melden sich dann nie wieder meist sind sie auch nach ein oder zwei tagen von der Bildfläche verschwunden.
hier ist es aber anscheinden nicht so.
Kann ja sein das Hächstbieter von der Nigeria Conection ist :=
Tatsache ist nicht überall wo hohe Summen geboten werden , werden die auch tatsächlich gezahlt.
 
Das mit den Fakeaccounts hab ich mir auch gedacht, allerdings findet sich nur mittendrin einer mit 0 Bewertungen. Tja, bin mal auf die Bewertung von diesem Käufer gespannt.
 
sorry, wenn ich eure einseitige meinungsfindung störe, aber ich finde sowas unter aller sau!
mit dem satz "dummheit muss bestraft werden" bringt man es nicht auf den punkt.
der wille zählt. und wer eine verpackung als hingucker bei ebay verkauft, der will nur eins, "naive" leute zum kauf einer OVP bringen.
und nur weil es gesetzlich völlig in ordnung ist, muss ich es nicht ok finden.
moralisch gesehen ist es für mich jedenfalls ne masche mit nichts geld zu verdienen.
wer sowas gut findet braucht sich nicht beschweren, dass ehemalige top-manager heute ihre boni vor gericht einklagen, was gesetzlich nämlich auch völlig in ordnung ist.

der staatz


edith meint: und ich sags nochmal, mich interessiert hier nicht die rechtliche seite, sondern die moral.
sonst stehst du irgendwann im rossmann und hast n 8er pack rasierklingen für 19,99 gekauft, und willst jetzt an der kasse die richtige packung, da im regal ja nur n stück pappe hängt und die verkäuferin weist dich darauf hin, dass es da unterschiedliche gibt, und auf dieser packung draufsteht, dass man nur dieses kärtchen für den preis bekommt.
 
[quote='st@@tz',index.php?page=Thread&postID=549406#post549406] und wer eine verpackung als hingucker bei ebay verkauft, der will nur eins, "naive" leute zum kauf einer OVP bringen.
wer sowas gut findet braucht sich nicht beschweren, dass ehemalige top-manager heute ihre boni vor gericht einklagen, was gesetzlich nämlich auch völlig in ordnung ist.[/quote]

Bei ebay versammeln sich aber regelmäßig jede Menge naive Leute, die stets der Meinung sind dort das ultimative Schnäppchen schießen zu können. Ich schließe mich davon auch nicht aus. Dumm für denjenigen, der auf eine OVP bietet und gut für den Verkäufer, sofern der KP auch gezahl wird.

Nachdem die Fragen zu dem Artikel aber stets offen und ehrlich beantwortet worden sind, bleibt zu hoffen, dass der Höchstbietenede nochmals genau liest was er ersteigert hat und ggf. einfach nicht zahlt.

Ich wäre auch gerne gewissenloser Top/Flop-Manager der sich die Millionenboni einstreichen kann... :D
 
[quote='st@@tz',index.php?page=Thread&postID=549406#post549406]und wer eine verpackung als hingucker bei ebay verkauft, der will nur eins, "naive" leute zum kauf einer OVP bringen.[/quote]

jepp das war auch das was mich gestört hatte.

Trotzdem war der VK ehrlich.

Ob das nun gut was er macht steht auf einem anderen Blatt.
Zumindest spielt das in der gelcihen Liga wie ungetestet deshalb defekt, wo man davon ausgehen kann das die ware zu 95% tatsächlich defekt ist.
 
sicher hast du das angebot an ebay gemeldet?

es verstösst ja ganz klar gegen die ebay richtliinie, alles in der korrekten kategorie anbieten zu müssen.

dies angenbot hätte also in "zubehör" und nicht in "handi ohne vertrag" stehen müssen.


ich hab den jetzt mal bei ebay gemeldet.

gruß
 
über dem bild schreibt der verkäufer aber das

Zitat : "!sie bieten auf eine Original Iphone 3g 8gb Vrpackung! kein Gerät"

ist zwar versteckt platziert aber ist meiner meinung nach legal


MFG

@kopernikus : du bietest nicht echt mehr als 100 euro für ne dose
 
ist egal, wieviel man bietet, das teil ist mit betrugsabsicht in der falschen kategorie eingestellt.
der hinweis auf "nur verpackung" ist extra klein geschrieben, und an einer selle plaziert, wo man ihn kaum sieht.


in der überschrift usw seht aber iphone 8GB, merkmale des handys usw.. naja, ginbt immer wieder kriminelle, die bei ebay ihr glück versuchen...


wäre das rechtens, würde ich modellautos fotografieren, und zwar s, dass man nicht sieht, dass es modellautos sind, und diese bei ebay verteigern. ich und viele andere wären dann innerhalb einer woche noch wohlhabender.....


das angebot ist ganz klar mit betrugsabsicht eingestellt.


ebay wird das angebot entfernen, weil es in der falschen kategoriie eingestellt ist.


leider hat offenbar vorher niemand ebay informiert.....
 
[quote='kubiterano',index.php?page=Thread&postID=549361#post549361]er verkauft eine ovp, wo ist das problem? der artikel ist vollständig beschrieben, sogar als foto abgebildet und verstößt weder gegen ebay-bestimmungen, noch gegen gesetze.[/quote]
Richtig, alles entspricht im Prinzip den Regeln.

Trotzdem ist es nichts anderes als die Abzockwebseiten, bei denen einen für kostenlose Informationen/Programme Geld abgeknüpft werden soll.


Nicht alles, was rechtens ist, ist richtig.
 
Es ist nicht nur nicht richtig, sondern könnte möglicherweise sehr wohl strafbar sein! Einige scheinen hier davon auszugehen, dass ein so formuliertes Angebot rechtlich unbedenklich ist, sobald es dem Leser bei ganz sorgfältiger Lektüre auffallen kann, dass es sich nur um den Karton handelt. So formal und realitätsblind sind Juristen aber überhaupt nicht: Der BGH stellt in ähnlichen Fällen bei der Frage, ob eine Täuschungshandlung vorliegt (was eine Voraussetzung für einen strafbaren Betrug wäre), auf den Gesamteindruck ab. So etwa in dem Fall, dass Angehörige von Verstorbenen, die eine Todesanzeige in der Zeitung geschaltet hatten, angeschrieben wurden mit dem Angebot, die Anzeige nochmal auf irgendeiner unbekannten Internetseite zu veröffentlichen (also völlig wertlos). Diese Schreiben waren so aufgemacht, dass sie wie Rechnungen für die ursprüngliche Todesanzeige in der Zeitung aussahen. Das ist Betrug (http://juris.bundesgerichtshof.de/c...01&Sort=3&Seite=56&nr=13467&linked=pm&Blank=1).

Ich halte es für durchaus realistisch, dass die Rechtsprechung die angesprochene Masche bei Ebay ähnlich beurteilen würde (wegen der genannten Aspekte: Kategorie bei Ebay; verschiedene Schriftgrößen; "Apple OVP" statt "Verpackung eines Apple" etc.). Sollte dies so sein, würde es den Verkäufer übrigens auch nicht "retten", wenn der Höchstbietende die Masche erkannt hat und nur geboten hat, um dem Verkäufer zu schaden - dann bliebe es immer noch ein versuchter Betrug.

Weiter oben hatte ein Forumsteilnehmer geschrieben, sein Anwalt habe die Sache an den Staatsanwalt übergeben - ich interpretiere das mal so, dass Anzeige erstattet wurde. Mich würde brennend interessieren, was daraus (strafrechtlich) geworden ist!
 
Wenn er es lediglich auf den verkauf der verpackung abgezielt hätte, dürfte er nicht die Eigenschaften des Handys angeben, sondern nur die der Verpackung.
Zumal ja noch Zubehör (Tasche) mit angegeben ist.

.
 
[quote='adam-green',index.php?page=Thread&postID=549365#post549365]
Zum Problem: Er beantwortet die erste Frage am 11.3., zu einem Zeitpunkt, zu dem das Gebot schon bei 176 € liegt und viele Bieter schon vom Preis auf den Inhalt schließen. Dumm ist das natürlich dennoch.
Gruß, Jan.[/quote]

Woher weißt Du den genauen Zeitpunkt der Antwort? Ich sehe da nur das Datum.

Das früheste Gebot, das den angezeigten Verkaufspreis in absurde Höhen gehoben hat (von 1,50 Euro auf > 50 Euro), kam am 10.3. um 21.12 Uhr.
 
Wir hatten letztes Jahr mal ein bissel das BGB gewälzt an der Uni, Thema Kaufvertrag,
weiss nich mehr den genauen § aber ein Kaufvertrag ist nur dann rechtsgültig, wenn Käufer, sowie Verkäufer übereinstimmende Willenserklärungen abgeben.
Verkäufer: Ich verkaufe hier OVP von I-phone oder so....
Käufer versteht: Ich kaufe hier I-phone mit OVP oder so...
Käufer überweist, kriegt sein paket und ta-da nur OVP ....
2 nicht übereinstimmende Willenserklärungen... alles wieder zurück, ob dem Verkäufer dann noch eine Betrugsabsicht nachgewiesen werden kann ist immer so eine Sache, da gibts sehr unterschiedliche Ansichtsweisen, ist meistens so eine Sache "auf Messers Schneide" und kommt praktisch auf die Einschätzung des Richters an... na und wenn der nen schlechten Tag hat....

gruß Niko
 
[quote='vorlaeufig',index.php?page=Thread&postID=549453#post549453]Woher weißt Du den genauen Zeitpunkt der Antwort? Ich sehe da nur das Datum.
[/quote]Selbst in dem Fall, dass er die erste Frage vor 15 Uhr an dem Tag beantwortet haben sollte, hätte er noch bis auf ein Gebot von 50 € gewartet.
[quote='nhb1986',index.php?page=Thread&postID=549475#post549475]Wir hatten letztes Jahr mal ein bissel das BGB gewälzt an der Uni, Thema Kaufvertrag [...]
[/quote]Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber: Bist Du zufällig BWL-Student? Ansonsten: Das mit den übereinstimmenden Willenserklärungen ist schon richtig. Aber um herauszufinden, was mit einer WE gemeint ist, muss man diese auslegen. Das Klicken auf den Bieten-Button wird also ausgelegt. Dazu bedient man sich der Artikelbeschreibung (er wird den Artikel kaufen wollen, der beschrieben ist).

Worauf Du hinauswillst, ist evtl. die Möglichkeit des Irrtums und auf dieser Basis eine Anfechtung des Vertrags. Ich will es hier aber auch nicht zu kompliziert machen. Nebenbei wüsste ich auch nicht, ob das durchgeht. Eher schon Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.

Gruß, Jan.
 
[quote='nhb1986',index.php?page=Thread&postID=549475#post549475]ein Kaufvertrag ist nur dann rechtsgültig, wenn Käufer, sowie Verkäufer übereinstimmende Willenserklärungen abgeben.
Verkäufer: Ich verkaufe hier OVP von I-phone oder so....
Käufer versteht: Ich kaufe hier I-phone mit OVP oder so...
[/quote]
ok, dann bestell ich also bei andy ein thinkpad, und wenn der mir das liefert, dann sag ich "ne ne, ich wollte aber ein denkendes buch" --> kaufvertrag ungültig?
 
[quote='lepmets',index.php?page=Thread&postID=549451#post549451]Weiter oben hatte ein Forumsteilnehmer geschrieben, sein Anwalt habe die Sache an den Staatsanwalt übergeben - ich interpretiere das mal so, dass Anzeige erstattet wurde. Mich würde brennend interessieren, was daraus (strafrechtlich) geworden ist![/quote]

das bezog auf eine andere Verpackung und ist von 2007 am besten schreibst Du mal den Betreffenden per PN an :)

es ist aber schon klar das es hier um zwei verschieden Auktionen geht.
Die eine wo der VK in der falschen Rubrik ziemlich deutlch eine OVP verkauft und das bei den Anfragen auch erwähnt.
Wobei allerdings der Satz mit dem Hingucker und die recht späte Beantwortung als grenzwertig interpretiert werden kann.

Zum anderen die noch laufende auktion wo jemand ein OVP ebenfalls in der falschen Rubrik verkauft aber diese tatsache sehr verdeckt preisgibt, so das man nur mit absoluter Gutgläubigkeit dem VK keine Betrugsabsichten unterstellen möchte.
Das Foto die eigenschafstbeschtreibung und der sehr leicht zu übersehende Hinweis sind Anzeichen für eine solche Betrugsabsicht.

Grundsätzlich ist es nicht verboten OVPs zu verkaufen nur sollte man diese dann auch deutlich als eine solche ausgeben.
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben