Es ist nicht nur nicht richtig, sondern könnte möglicherweise sehr wohl strafbar sein! Einige scheinen hier davon auszugehen, dass ein so formuliertes Angebot rechtlich unbedenklich ist, sobald es dem Leser bei ganz sorgfältiger Lektüre auffallen kann, dass es sich nur um den Karton handelt. So formal und realitätsblind sind Juristen aber überhaupt nicht: Der BGH stellt in ähnlichen Fällen bei der Frage, ob eine Täuschungshandlung vorliegt (was eine Voraussetzung für einen strafbaren Betrug wäre), auf den
Gesamteindruck ab. So etwa in dem Fall, dass Angehörige von Verstorbenen, die eine Todesanzeige in der Zeitung geschaltet hatten, angeschrieben wurden mit dem Angebot, die Anzeige nochmal auf irgendeiner unbekannten Internetseite zu veröffentlichen (also völlig wertlos). Diese Schreiben waren so aufgemacht, dass sie wie Rechnungen für die ursprüngliche Todesanzeige in der Zeitung aussahen. Das ist Betrug (
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...01&Sort=3&Seite=56&nr=13467&linked=pm&Blank=1).
Ich halte es für durchaus realistisch, dass die Rechtsprechung die angesprochene Masche bei Ebay ähnlich beurteilen würde (wegen der genannten Aspekte: Kategorie bei Ebay; verschiedene Schriftgrößen; "Apple OVP" statt "Verpackung eines Apple" etc.). Sollte dies so sein, würde es den Verkäufer übrigens auch nicht "retten", wenn der Höchstbietende die Masche erkannt hat und nur geboten hat, um dem Verkäufer zu schaden - dann bliebe es immer noch ein versuchter Betrug.
Weiter oben hatte ein Forumsteilnehmer geschrieben, sein Anwalt habe die Sache an den Staatsanwalt übergeben - ich interpretiere das mal so, dass Anzeige erstattet wurde. Mich würde brennend interessieren, was daraus (strafrechtlich) geworden ist!