[quote='McPixl',index.php?page=Thread&postID=549495#post549495]
[quote='lepmets',index.php?page=Thread&postID=549451#post549451]Weiter oben hatte ein Forumsteilnehmer geschrieben, sein Anwalt habe die Sache an den Staatsanwalt übergeben - ich interpretiere das mal so, dass Anzeige erstattet wurde. Mich würde brennend interessieren, was daraus (strafrechtlich) geworden ist![/quote]
das bezog auf eine andere Verpackung und ist von 2007 am besten schreibst Du mal den Betreffenden per PN an
es ist aber schon klar das es hier um zwei verschieden Auktionen geht.
Die eine wo der VK in der falschen Rubrik ziemlich deutlch eine OVP verkauft und das bei den Anfragen auch erwähnt.
Wobei allerdings der Satz mit dem Hingucker und die recht späte Beantwortung als grenzwertig interpretiert werden kann.
Zum anderen die noch laufende auktion wo jemand ein OVP ebenfalls in der falschen Rubrik verkauft aber diese tatsache sehr verdeckt preisgibt, so das man nur mit absoluter Gutgläubigkeit dem VK keine Betrugsabsichten unterstellen möchte.
Das Foto die eigenschafstbeschtreibung und der sehr leicht zu übersehende Hinweis sind Anzeichen für eine solche Betrugsabsicht.
Grundsätzlich ist es nicht verboten OVPs zu verkaufen nur sollte man diese dann auch deutlich als eine solche ausgeben.[/quote]Wie gesagt, es duerfte auf den Gesamteindruck des Angebots ankommen, und zwar dem objektiven Empfaenger gegenueber. Die Frage des Vorsatzes ist davon denktheoretisch zu trennen. Was heisst also "Apple IPhone OVP" fuer den Normaldenkenden? Fuer mich heisst das, dass ich das Geraet in der Originalverpackung bekomme. nur die Verpackung zu kaufen ist doch voellig sinnlos. Darunter steht dann "verkaufe die OVP des Apple IPhone". Das geht natuerlich eher in die Richtung "nur die Verpackung". Andererseits wird eben nur die Abkuerzung benutzt, was weniger klar ist als "Originalverpackung" (vielleicht denken viele, es handele sich um eine technische Bezeichung oder eine Abkuerzung fuer "Originalversion"). Wie gesagt, es kommt auf den Gesamteindruck an und der ist fuer mich der, dass es eben das Geraet + Verpackung gibt. Und zwar bei beiden Angeboten.
@ alle: Den Kaufvertrag wird man idR relativ problemlos anfechten koennen, weil man dazu nur den Beweis fuehren muss, dass man sich geirrt hat (d.h. dass man dachte, man bietet auf Geraet in der OVP), was relativ leicht fallen duerfte, denn niemand bietet 300 Euro nur fuer einen Karton. Das Widerrufsrecht wegen Fernabsatzvertrag ist noch eine andere Frage und kommt nur gegenueber einem Unternehmer in Betracht. Die strafrechtliche Bewertung ist davon zu trennen. Ich finde hier das Strafrecht allerdings hier interessanter, weil nur darin ein effektiver Ansatz liegt, wenn man verhindern will, dass solche Angebote immer wieder eingestellt werden.