und es gibt sie immernoch [ebay - kartontrick]

es steht doch ganz fett oben in der beschreibuung

Artikelmerkmale - Handys
Zustand: Gebraucht Kamera: --
Hersteller: Apple Typ: Smartphone
Modell: iPhone 8 GB Simlock: --
Netze: -- Zubehör: Tasche
Eigenschaften: Altersgerecht, Bluetooth, Flugmodus, GPRS, Internet, Mp3 klingeltöne, Polyphone Klingeltöne, Radio, Real Klingeltöne, USB, Vibrationsalarm, WLAN




also gibt ein iphone mit 8Gb, bluetoth........usw.

zumal das ganze ja inder kategori "handy ohne vertrag" steht.....


momentanes gebot ist 271,- euro ;)

ebay ist natürlich noch untätig....

wer so blöd ist, dem geld zu überweisen, wird es wohl nie wieder sehen.... da nützt es auch nichts, dass jedes gericht einem recht geben würde. solche "geschäfte" gehen halt nur 1 bis 3 mal, dann folgt ebay rauswurf, gerichtsvollzieher usw., aber das ist solchen vermutlich drogenabhängigen kleinkriminellen erstmal egal....
 
@adam-green

ja ist ja richtig, ich wollte hier jetzt auch keinen riesen Roman über so schnöde Sachen wie Gesetzestexte hinmalen. Natürlich müssen diese WE's ausgelegt werden und man sollte davon ausgehen, dass der Käufer diesen Artikel wie beschrieben kaufen wollte, aber da gabs doch diese Ausnahme mit dem Fernabsatzgesetz und 14 Tagen Frist usw. Ich meine mich zu erinnern wir hatten einen ähnlichen Fall behandelt, auch I-net Verkauf, wurde dann aber erfolgreich aufgrund Irrtum angefochten oder so ähnlich. War aber ein ganz normaler IT-shop, hatte also nichts mit diesem evtl. Betrug zu tun.

Öhm nein bin stolzer Nicht-BWL student, aber viel mehr recht als einer dieser Sorte hatte ich auch nicht. :P das kam mir grad nur so in den sinn... Bitte hauen wenn komplett falsch, ich trags dann mit würde, hehe

@kubiterano

ja ganz genau so musst du dir das vorstellen ^^
Klappt immer :whistling:
 
Wenn 23 Gebote existieren, bedeutet das, dass mindestens 23 Hornochsen so blöd waren, das Ding nicht als Fake zu erkennen. Möglicherweise sogar noch mehr. Armes Deutschland. :(
 
[quote='Altefrau',index.php?page=Thread&postID=549557#post549557]Wenn 23 Gebote existieren, bedeutet das, dass mindestens 23 Hornochsen so blöd waren, das Ding nicht als Fake zu erkennen. Möglicherweise sogar noch mehr. Armes Deutschland. :([/quote]was denn für ein fake? er versteigert eine ovp und wird diese wohl sicher auch liefern.
 
Zumindest ist das Angebot ehrlicher beschrieben als die der meisten Telekommunikationsanbieter.
 
[quote='McPixl',index.php?page=Thread&postID=549495#post549495]

[quote='lepmets',index.php?page=Thread&postID=549451#post549451]Weiter oben hatte ein Forumsteilnehmer geschrieben, sein Anwalt habe die Sache an den Staatsanwalt übergeben - ich interpretiere das mal so, dass Anzeige erstattet wurde. Mich würde brennend interessieren, was daraus (strafrechtlich) geworden ist![/quote]

das bezog auf eine andere Verpackung und ist von 2007 am besten schreibst Du mal den Betreffenden per PN an :)

es ist aber schon klar das es hier um zwei verschieden Auktionen geht.
Die eine wo der VK in der falschen Rubrik ziemlich deutlch eine OVP verkauft und das bei den Anfragen auch erwähnt.
Wobei allerdings der Satz mit dem Hingucker und die recht späte Beantwortung als grenzwertig interpretiert werden kann.

Zum anderen die noch laufende auktion wo jemand ein OVP ebenfalls in der falschen Rubrik verkauft aber diese tatsache sehr verdeckt preisgibt, so das man nur mit absoluter Gutgläubigkeit dem VK keine Betrugsabsichten unterstellen möchte.
Das Foto die eigenschafstbeschtreibung und der sehr leicht zu übersehende Hinweis sind Anzeichen für eine solche Betrugsabsicht.

Grundsätzlich ist es nicht verboten OVPs zu verkaufen nur sollte man diese dann auch deutlich als eine solche ausgeben.[/quote]Wie gesagt, es duerfte auf den Gesamteindruck des Angebots ankommen, und zwar dem objektiven Empfaenger gegenueber. Die Frage des Vorsatzes ist davon denktheoretisch zu trennen. Was heisst also "Apple IPhone OVP" fuer den Normaldenkenden? Fuer mich heisst das, dass ich das Geraet in der Originalverpackung bekomme. nur die Verpackung zu kaufen ist doch voellig sinnlos. Darunter steht dann "verkaufe die OVP des Apple IPhone". Das geht natuerlich eher in die Richtung "nur die Verpackung". Andererseits wird eben nur die Abkuerzung benutzt, was weniger klar ist als "Originalverpackung" (vielleicht denken viele, es handele sich um eine technische Bezeichung oder eine Abkuerzung fuer "Originalversion"). Wie gesagt, es kommt auf den Gesamteindruck an und der ist fuer mich der, dass es eben das Geraet + Verpackung gibt. Und zwar bei beiden Angeboten.

@ alle: Den Kaufvertrag wird man idR relativ problemlos anfechten koennen, weil man dazu nur den Beweis fuehren muss, dass man sich geirrt hat (d.h. dass man dachte, man bietet auf Geraet in der OVP), was relativ leicht fallen duerfte, denn niemand bietet 300 Euro nur fuer einen Karton. Das Widerrufsrecht wegen Fernabsatzvertrag ist noch eine andere Frage und kommt nur gegenueber einem Unternehmer in Betracht. Die strafrechtliche Bewertung ist davon zu trennen. Ich finde hier das Strafrecht allerdings hier interessanter, weil nur darin ein effektiver Ansatz liegt, wenn man verhindern will, dass solche Angebote immer wieder eingestellt werden.
 
ich finde solche "Angebote" auch moralisch absolut verwerflich, trotzdem bin ich auch der Ansicht, dass man von eBay-Käufern durchaus erwarten kann, dass sie sich das Angebot, auf welches sie bieten möchten, auch korrekt durchlesen. Aber das geht bei einigen vor lauter Geiz-Geilheit wohl vergessen. Im Nachhinein wird dann laut "Betrug!" geschrieen, obwohl sie, nüchtern betrachtet, eigentlich selbst daran schuld sind. (Zumindest in Bezug auf das 1. Angebot, bei welchem ich zumindest zu keinem Zeitpunkt einen Geräte-Verkauf hineininterpretieren konnte)

Davon abgesehen ist "OVP" ein absolut gebräuchlicher und alltäglicher Begriff und diesen als "Originalversion" oder "techn. Bezeichnung" zu interpretieren ist imho auch schon sehr - naja.
 
[quote='deeptrancer',index.php?page=Thread&postID=549582#post549582]ich finde solche "Angebote" auch moralisch absolut verwerflich[/quote]
warum?
 
weil sie in der Regel bewusst auf Käufer abzielen, welche die Artikelbeschreibung vor dem Bieten nicht oder nicht richtig durchlesen.
 
wo.. genau ist da die frechheit?

wer die katze im sack kaufen will.. bitte.
jeder der ein bisschen hirn im kopf hat, wird sich doch wohl informieren WAS GENAU er kauft.
 
[quote='lepmets',index.php?page=Thread&postID=549571#post549571]Den Kaufvertrag wird man idR relativ problemlos anfechten koennen, weil man dazu nur den Beweis fuehren muss, dass man sich geirrt hat (d.h. dass man dachte, man bietet auf Geraet in der OVP), was relativ leicht fallen duerfte[/quote]

Wäre man denn damit zivilrechtlich aus dem Schneider? Schließlich hat der Verkäufer bei Anfechtung wegen Inhaltsirrtum Anspruch auf Schadensersatz, und dazugehört ja auch entgangener Gewinn.
Beim ersten Angebot sehe ich das übrigens nicht so, daß der Irrtumsbeweis so einfach ist, weil Text und Bild der Auktion sowie die Antworten auf die Fragen sehr eindeutig sind. Da brauchte es also schon eine gewisse Portion Ignoranz - ähm wollte sagen Fahrlässigkeit -, um ein Handy zu erwarten.
 
[quote='vorlaeufig',index.php?page=Thread&postID=549626#post549626]




[quote='lepmets',index.php?page=Thread&postID=549571#post549571]Den Kaufvertrag wird man idR relativ problemlos anfechten koennen, weil man dazu nur den Beweis fuehren muss, dass man sich geirrt hat (d.h. dass man dachte, man bietet auf Geraet in der OVP), was relativ leicht fallen duerfte[/quote]

Wäre man denn damit zivilrechtlich aus dem Schneider? Schließlich hat der Verkäufer bei Anfechtung wegen Inhaltsirrtum Anspruch auf Schadensersatz, und dazugehört ja auch entgangener Gewinn.
Beim ersten Angebot sehe ich das übrigens nicht so, daß der Irrtumsbeweis so einfach ist, weil Text und Bild der Auktion sowie die Antworten auf die Fragen sehr eindeutig sind. Da brauchte es also schon eine gewisse Portion Ignoranz - ähm wollte sagen Fahrlässigkeit -, um ein Handy zu erwarten.[/quote]Richtig ist, dass der Anfechtende sich schadensersatzpflichtig macht (§ 122 BGB, am besten mal lesen). Dieser Schadensersatz umfasst aber nur das sog. negative Interesse und damit gerade nicht den entgangenen Gewinn (sondern nur zB Einstellgebühren bei Ebay). Ggf. müsste man im Fall von Ebay überlegen, ob man die Differenz zwischen dem Höchstgebot des unterlegenen Bieters und einem bei einer späteren Auktion erzielten niedrigeren Kaufpreis ersetzt (weil der ja gewonnen hätte, wenn der Meistbietende nicht geirrt hätte - andererseits wäre ja davon auszugehen, dass der unterlegene Bieter auch angefochten hätte...). Dass das vor Gericht im Fall einer praktisch wertlosen Verpackung durchgeht, halte ich für ausgeschlossen. Das alles gilt aber zudem nicht, wenn wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann - dann gibt es überhaupt keinen Schadensersatz.

Der Irrtumsbeweis ist extrem einfach - welcher Karton hat bitte einen Wert von 300 € (soll heißen: der Käufer hätte niemals geboten, wenn er das gewusst hätte - damit muss er geirrt haben). Daneben glaube ich, dass man idR eine Täuschung (=> Betrug bzw. Arglist) wird annehmen können: XYZ OVP heißt eben XYZ in Originalverpackung. Bitte jetzt alle mal ehrlich in sich gehen: Wer verkauft ernsthaft einen leeren Karton???
 
[quote='lepmets',index.php?page=Thread&postID=549676#post549676]Bitte jetzt alle mal ehrlich in sich gehen: Wer verkauft ernsthaft einen leeren Karton???[/quote]
Bei ebay gibt es genug Beispiele.
Ausserdem gibt es auch Sammler. Die bezahlen fuer jeden wertlosen Muell Wahnsinnssummen.
 
[quote='EuleR60',index.php?page=Thread&postID=549681#post549681]





[quote='lepmets',index.php?page=Thread&postID=549676#post549676]Bitte jetzt alle mal ehrlich in sich gehen: Wer verkauft ernsthaft einen leeren Karton???[/quote]
Bei ebay gibt es genug Beispiele.
Ausserdem gibt es auch Sammler. Die bezahlen fuer jeden wertlosen Muell Wahnsinnssummen.[/quote]Mit ernsthaft meine ich "in der Erwartung, dass die möglichen Käufer erkennen, dass es sich nur um einen Karton handelt" (was Leute, die solchen Schrott in betrügerischer Absicht einstellen, ja gerade nicht hoffen).
Das mit den Sammlern glaube ich so nicht. Du glaubst, es gibt Sammler, die "Wahnsinnssumen" für leere Handy- oder Notebookkarton bezahlen????? Das halte ich wirklich für fernliegend.
 
[quote='EuleR60',index.php?page=Thread&postID=549561#post549561]Zumindest ist das Angebot ehrlicher beschrieben als die der meisten Telekommunikationsanbieter.[/quote]Bei einer ehrlichen Beschreibung wäre OVP nicht der einzige Hinweis.
In dem Moment in dem der Verkäufer unter Eigenschaften "
Altersgerecht, Bluetooth, Flugmodus, GPRS, Internet, Mp3 klingeltöne, Polyphone Klingeltöne, Radio, Real Klingeltöne, USB, Vibrationsalarm, WLAN"
angegeben hat wurde meiner Meinung nach die Grenze zum Betrug überschritten.
Die Pappschachtel will ich sehen die all diese Eigenschaften aufweist :D
 
[quote='lepmets',index.php?page=Thread&postID=549676#post549676]Bitte jetzt alle mal ehrlich in sich gehen: Wer verkauft ernsthaft einen leeren Karton??[/quote]

nun ja es ginbt solche Extrem Sammler die für alles unbedingt die OVP ( und die in Top Zustand) haben wollen.

Ich habe echt einmal jemanden kennengelernt der sich darüber aufregte das ich die OVP einer UrAlt Camera mit dem Versandaufkleber der Post beklebt hatte.
Es gibt also sammler die unbedingt wert auf ein IPhone in OVP legen da es ohne OVP eben nichts wert ist.
Es geht also nicht nur um die OVP sondern um das Gerät zusammen mit der OVP

Das muss nicht einmal ein IPhone sein es gibt Spiele vom Amiga und Atari die sind zusammen mit der OVP hunderte von EUR mehr wert.

Was glaubst was ein Original Amiga 1000 zusammen mit der OVP und einer mägölichst niedrigen Seriennummer für gewisse sammler einen Wert hat nur weil er eben in der OVP steckt.

Und da ein IPhone ein Sammler objekt ist gibt sicherlich einige die unbedingt die OVP haben.
Kaum zu glauben aber leider wahr.
 
[quote='lepmets',index.php?page=Thread&postID=549676#post549676]Bitte jetzt alle mal ehrlich in sich gehen: Wer verkauft ernsthaft einen leeren Karton???[/quote]
ich habe schon leere kartons (okay, zugegeben, es war nur einer) gekauft und 2x welche verkauft.

kaufgrund: der artikel, gebraucht und ohne ovp gekauft, brachte bei ebay mit der ovp durchgehend sehr viel mehr erlös als ohne ovp. für den leeren karton habe ich 26 euro bezahlt, was mir einen mehrerlös von durchschnittlich 60euro in meiner eigenen verkaufsauktion (gebrauchter artikel + zugekaufte ovp) brachte.

verkauf von 2 leerkartons: selber grund wie oben, nur eben andersrum. ich habe die kartons nicht mehr gebraucht, meine käufer aber wohl schon. alle waren zufrieden.
 
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