Thinkpad gefunden

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Mr.Banany

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16 März 2007
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Was haltet ihr von diesem Angebot

Beschreibung ist von Lapstore "geklaut",das Thinkpad angeblich gefunden, ein "individueller" Aufkleber entfernt und Windows ist mit unbekannten Passwort versehen.

Hatte eigentlich vor das bei Ebay zu melden. Evtl. ist es aber auch sinnvoller das Teil zu kaufen und auf Grund der Daten auf der Festplatte zu versuchen den ursprünglichen Besitzer zu ermitteln.

Was meint ihr? Gruß


PS: Schade hätte gern für das Thinkpad für den Preis mitgesteigert aber mein Gewissen macht da nicht mit.
 
@ T42p
toller link danke.


Und § 959 BGb erklärt wann eine Sache als herrenlos gilt,nämlich dann wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.



Das heisst findet man einen Thinkpad im Park,liegt die Vermutung nahe,dass es lediglich vergessen worden ist und nicht aufgegeben würde.
Aber ganz ausschliessen kan man es auch nicht.
Das kann man dann wohl nur wissen,wenn man es einem Fundbüro abgibt. Und wenn nach wie viele Jahre (?) der wahre EIgentümer sich nicht meldet ,bekommt man rechtmässig das Thinkpad X31 samt all die Recht über dies zurück .Dann wird es vermutlich so wertvoll sein wie eine Schachtel Zigarette.



So das ganze ist richtig kompliziert und kann nur rechtlich bewertet werden.


Fern dies sage ich nur eins,hat man eins im Park gefunden und der wahre EIgentümer kann auch nicht anhand des Thinkpads ermittelt werden,dann behält man es für sich und gut ist es. Und man verkauft es dann nicht bei ebay,wie es hier der Fall ist.
 
Original von joshis
....wenn man es einem Fundbüro abgibt. Und wenn nach wie viele Jahre (?) der wahre EIgentümer sich nicht meldet ,bekommt man rechtmässig das Thinkpad X31 samt all die Recht über dies zurück .Dann wird es vermutlich so wertvoll sein wie eine Schachtel Zigarette.

Es sind nur 6 Monate...
 
Immer wenn ich solche Threads hier sehe, frage ich mich:
1. Wieso existiert dieser Thread hier?
2. Meldet das dann eigentlich auch jemand wirklich? Mindestens 10 User pochen dann immer darauf, dass das ja unerhört sei usw. (völlig richtig!) und das man das melden soll... ja und nach ca. 5-10 weiteren Posts zum Thema kann man darauf schließen, dass das Angebot noch aktuell ist und es demnach noch nicht gemeldet wurde oder die Meldung nicht durchkam.
 
und wie verhält sich das imt bargeld, wenn man beispielsweise 70? in einem namenlosen portemonaie findet? da war nix ausser einem einkaufszettel von vor einer woche drinn und das bargeld. ist mir mal passiert, hab im laden gegenüber meine adresse abgegeben und nix ist passiert, keiner hat mich angerufen. also ists meins geworden?!
 
Original von Antonio
und wie verhält sich das imt bargeld, wenn man beispielsweise 70? in einem namenlosen portemonaie findet? da war nix ausser einem einkaufszettel von vor einer woche drinn und das bargeld. ist mir mal passiert, hab im laden gegenüber meine adresse abgegeben und nix ist passiert, keiner hat mich angerufen. also ists meins geworden?!
nein, du hast dich falsch verhalten und bist der unterschlagung schuldig. korrekt wäre gewesen, es in einem fundbüro abzugeben.
 
Original von enrico
Immer wenn ich solche Threads hier sehe, frage ich mich:
1. Wieso existiert dieser Thread hier?
2. Meldet das dann eigentlich auch jemand wirklich? Mindestens 10 User pochen dann immer darauf, dass das ja unerhört sei usw. (völlig richtig!) und das man das melden soll... ja und nach ca. 5-10 weiteren Posts zum Thema kann man darauf schließen, dass das Angebot noch aktuell ist und es demnach noch nicht gemeldet wurde oder die Meldung nicht durchkam.

Hättest Du den Thread komplett verfolgt, wüßtest Du dass die Polizei bereits an der Sache dran ist.
 
Das man an gestohlenen Sachen kann Eigentum erwerben kann, hat sich ja inzwischen schon 'rumgesprochen.

Gegenstände im Hausmüll oder Sperrmüll sind mitnichten herrenlos, die gehören der Gemeinde/Stadt (also weder dem Müllmann noch einer priv. Entsorgungs-Fa.)... also gilt s.o.

Gefundene Tiere sind beim Fund- oder Tierheim abzugeben, wenn mit denen nicht anderes vereinbart wird.

ibäh... da gibt's keine Auktionen, sondern nur Verkäufe zum Höchstpreis (kleiner, aber feiner rechtl. Unterschied)
 
Noch was zum Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fundrecht

Dort steht u.a.:

"Zwischen dem Verlierer (das Gesetz spricht genauer vom Empfangsberechtigten) und dem Finder entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis. Dieses verpflichtet den Finder dazu, den Fund dem Empfangsberechtigten anzuzeigen. Kennt er diesen nicht, hat er bei einem Wert von mehr als 10 Euro den Fund bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Er ist weiter verpflichtet, die Fundsache dem Empfangsberechtigten abzuliefern. Kennt er ihn nicht, kann er die Sache entweder der zuständigen Behörde abliefern oder sie verwahren. Der Empfangsberechtigte schuldet dem Finder Ersatz seiner Aufwendungen und den Finderlohn."
 
Original von Mr.Banany
Hatte eigentlich vor das bei Ebay zu melden. Evtl. ist es aber auch sinnvoller das Teil zu kaufen und auf Grund der Daten auf der Festplatte zu versuchen den ursprünglichen Besitzer zu ermitteln.


Kauf gestohlener Ware ist Hehlerei, egal, welchen Zweck man damit verfolgt.

Ist der Verkauf fingiert, bist Du bei der Übergabe/Übernahme dran, Du wärest in Beweisnot, es für den Bestohlenen getan zu haben, den Du nicht einmal kennst.

Handelt es sich um einem Kauf vom (Mit-)Täter, wärest Du in der gleichen Situation.

Der Hinweis an das LKA war mit Sicherheit, die beste Variante.
 
ich habe mir die mühe gemacht und den ganzen thread (11 seiten) gelesen. ich bin über die meinungen einiger forumsmitglieder hinsichtlich der eigentumsfrage von verlorenen oder vergessenen gegenständen einigermassen erschrocken.

herrenlos ist ein gegenstand erst dann, wenn er wissentlich vom eigentümer aufgegeben wurde (also der berühmte zettel am collier, pc, sofa oder so).

selbst sperrmüll ist nicht herrenlos, sondern geht in den besitz der gemeinde über, die den abtransport organisiert (oder die beauftragte firma).

ach ja, eigentum an dem x31 kann keiner der potenziellen käufer erwerben, vielmehr steht hier der strattatbestand der hehlerei (§§ 259 stgb ff.) im raum.



gatasa
 
Ich kann gatasa nur zustimmen:

Ich bin erschrocken über die Unehrlichkeit und der Raffgier einiger, die vorne gepostet haben.

Wenn einer von denen sein Thinkpad verliert oder es sonstwie abhanden kommt, kann man ihnen nur wünschen, an einen Finder zu geraten, der genauso unehrlich ist, damit man endlich weiß, woran man mit seinem Moralverfall ist.

Mit einem Wort: Pfui
 
Hallo,

[...]dass das Notebook 330163598101 nicht zu dem Verkaeufer "stanswelt"
gehoert. Ich kann Ihre Veraergerung sehr gut nachvollziehen.

Ich danke Ihnen fuer diesen wichtigen Hinweis. Laut unseren Allgemeinen
Geschaeftsbedingungen ist der Handel mit Diebesgut bei eBay nicht
gestattet.

Ein eBay-Mitglied wird von der Nutzung des eBay-Marktplatzes
ausgeschlossen, sobald die Polizei bestaetigt, dass die betreffende
Person mit ihrem Angebot gegen gesetzliche Vorschriften verstoesst. eBay
kann jedoch Ihren Verdacht nicht selbst ueberpruefen.

Was koennen Sie jetzt tun?

Wir bitten Sie, uns aktiv dabei zu unterstuetzen, gegen moeglicherweise
betruegerische Verkaeufer auf unserem Online-Marktplatz vorzugehen.
Wenden Sie sich an eine Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige
wegen Diebstahls. Dazu benoetigen Sie folgende Nachweise:

1. Drucken Sie die entsprechende Angebotsseite aus.
2. Legen Sie gegebenenfalls Rechnungen, Lieferscheine, Fotos oder andere
Nachweise vor, die beweisen, dass Sie oder eine andere Person der
Eigentuemer des angebotenen Artikels sind.

Sollten Sie Anzeige erstatten, arbeitet eBay selbstverstaendlich mit den
Polizeibehoerden zusammen und unterstuetzt diese bei ihren Ermittlungen.

Warum kann eBay nicht direkt eingreifen?

Auf dem eBay-Marktplatz kommt nur zwischen zwei eBay-Mitgliedern ein
Kaufvertrag zustande. eBay wird nicht Vertragspartner und hat weder
Einfluss auf die Art oder den Zustand eines Artikels noch Einblick in
dessen Herkunft. Besteht der Verdacht, dass ein Verkaeufer bei eBay mit
Diebesgut handelt, koennen nur die Polizeibehoerden endgueltig
feststellen, ob der Verkaeufer der Eigentuemer eines Artikels ist oder
nicht [...]

Mit freundlichen Gruessen

Magdalena Uecker
eBay Sicherheitsteam




Also Ebay selbst macht nix, ohne Polizei.....hoffen wir die macht was. Gruß
 
ist klar das ebay nix macht. es besteht ja in diesem fall nur die vermutung, dass es unklare ware sein KÖNNTE...
 
Original von mike71
ist klar das ebay nix macht. es besteht ja in diesem fall nur die vermutung, dass es unklare ware sein KÖNNTE...
wieso, der fall ist doch klar: der typ hat das thinkpad unterschlagen, das bestätigt er doch selbst!
 
Hab grad nochmal einen Blick auf das Angebot geworfen, sehr interessant ist auch die Liste der Bieter...
Entweder ist da jemand selten dämlich (kann ich mir bei dem Typen tatsächlich vorstellen), oder ich hab noch nicht ganz verstanden mit welcher Taktik da jemand welches Ziel erreichen will ;)

Grüße,
loghome

P.S.: hab eben eine mail von Lapstore bekommen, sieht so aus als ob die auch ihre Interessen wahren wollten - also wird sich die Polizei sicherlich des Falles annehmen (müssen).
 
so jetzt noch mal mein Senf.
1. Ich habe Tatsächlich eine Mail an das Lka Baden Würtemberg geschickt und die Bestätigung dieser hier gepostet.

2. Ich habe nie behauptet das Hausmüll oder Sperrmüll herrenlos ist sondern von einem Ausnahmefall gesprochen nämlich das bestimmte Gegenstände die bei uns dort abgestellt werden als "herrenlos " betrachtet werden können da sie so abgestellt wurden das es Für andere offensichtlich ist das " herrenlos" sind, da sie eben nicht dem Hausmüll zugeführt wurden sondern daneben gestellt wurden.
Meist handelt es sich um Elektrogeräte oder Möbelstücke ( Ja sogar Kinderwagen und Stofftiere) in noch guten Zustand wo der ehemalige Besitzer offensichtlich keine Zeit oder Lust hat das ganze fachgerecht entsorgen zu lassen.

Man kann in diesem Fall und nur in diesem Fall davon ausgehen das man nicht angezeigt wird wenn man diese Sachen nach hause mitnimmt.
Abgesehen davon sieht man das ganze in Berlin etwas enger dort werden in einigen Bezirken täglich alte Möbel ect.einfach so an den Strassenrand gestellt ( Ohne den Sperrmüll beauftragt zu haben) da ist das Ordnungsamt froh wenn es einer mitnimmt :)
 
Dieser Thread ist sooo geil! Geradezu spannend und unterhaltsam. :D

* es könnte auch immerhin sein, dass der Verkäufer das Gerät gefunden, den Fund behördlich gemeldet, die 6 Monate Frist abgewartet und das Eigentum erworben hat.

* finde ich es erschreckend, wie wenig Rechtsbewußtsein jemand hat, sollte er es wirklich nicht einer Behörde angezeigt haben.

* verstehe ich nicht, warum sich ebay mit dem Argument fehlender Vertragsbindung gegen ein Eingreifen sperrt. Ebay hat zunächst mal einen Vertrag mit dem Verkäufer (nur bezüglich der geschlossenen Kaufverträge ist ebay nicht Vertragspartner). Zum anderen ist ein Eingreifen seitens ebay recht offensichtlich geboten. Genau so müssen sie doch auch eingreifen (jüngst gerichtlich bestätigt), wenn z.B. ein Verkäufer marken- oder urheberrechtlich geschützte Waren verkauft (und ebay davon erfährt oder weiß), dann gilt das doch erst recht für möglicher Weise unterschlagene Sachen!

* Bin ich echt gespannt, was daraus folgt.
 
Original von kubiterano
Original von mike71
ist klar das ebay nix macht. es besteht ja in diesem fall nur die vermutung, dass es unklare ware sein KÖNNTE...
wieso, der fall ist doch klar: der typ hat das thinkpad unterschlagen, das bestätigt er doch selbst!
wo? er schreibt nur zig mal, dass er sich nicht auskennt.
und dass er es gefunden hat.

und weisst du, wie lang er das teil schon hat? und den restlichen hintergrund?
sicher, ich meine auch, dass der laptop heisse ware sein könnte.
ich habe nur auf die ebay-mail reagiert, denn die können nicht bei jeder anschuldigung justicia spielen, sondern brauchen beweise.
(zitat: 2. Legen Sie gegebenenfalls Rechnungen, Lieferscheine, Fotos oder andere Nachweise vor, die beweisen, dass Sie oder eine andere Person der
Eigentuemer des angebotenen Artikels sind.)
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
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