Pixelfehler

Gooogi

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27 Sep. 2004
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Hallo zusammen,

vor kurzem habe ich mir das T41p bestellt nach einer Woche hab ichs dann endlich bekommen. Akku rein und eingeschaltet und was sehe ich da. Ein schöner grüner Pixelfehler. Na toll 2000 EUR gezahlt und dann ein Notebook mit einem Mängel.

Habe zuerst den Händler kontaktiert der konnte mir nicht weiterhelfen. Schließlich hab ich dann IBM angerufen die nette Dame sagte mir das dieser Fehler zu 0.01 % auftritt und sie nichts machen kann. Erst bei 7-8 Pixelfehlern könne man das Display austauschen.
Um ehrlich zu sein finde ich diese Handhabung eine große Frechheit. Wenn ich mir beispw. bei nem Händler ein Auto kaufe und ich hole das Auto ab und sehe einen kratzer am Auto dann weise ich den Händler draufhin und er behebt den Mängel. Habe gedacht IBM ist sehr kulant bei solchen dingen aber ich habe mich in der Tat sehr getäuscht.

Hat jemand ähnliche Erfahung mit IBM gemacht? Was sagt ihr dazu?
 
Original von anastasiuss

frag mich aber bei den Ganzen T41pern mit Fehler ob es da überhaupt welche ohne gibt, oder ob du das einzigste erwischt hast :-)

Beim "ersten Versuch" hatte ich auch zwei dauerleuchtende Subpixel; Zunächst war ich unschlüssig, ob ich es behalten soll (brauchte das Notebook dringend). Bin jetzt aber heilfroh, es zurückgeschickt zu haben, die dauerleuchtenden Punkte hätten mich immerzu geärgert. Hab' jetzt ein makelloses, jedenfalls hinsichtlich defekter Pixel.

Gruß,
herbie
 
mir gehts genauso, hab das Notebook aber inzwischen schon wieder perfekt im Kasten verpackt in dem es ankam.

Versichert zurückgeschickt?
 
Jepp, versichert immer. Soweit ich weiss trägt der Händler bei Widerruf das Transportrisiko - letztlich ist es also vermutlich seine Sache, ob er es versichert wissen möchte oder nicht.
 
Ich will mein TP beim authorisierten IBM-Händler kaufen - Vorort und nicht per Versand. Dazu muß er das Gerät aber auch erstmal bestellen. Wie sieht es da aus wenn ich bei der Abholung Pixelfehler entdecke? Muß ich es kaufen oder kann ich sagen das ich ein neues, pixelfehlerfreies möchte? Ganz ehrlich... wenn er auf Abnahme drängen würde, würde ich die Beine in die Hand nehmen und aus dem Laden flüchten. *g*
 
Bye Bye

Ich ziehe mich hiermit offiziell zurueck...

Hauptgrund liegt darin, dass es praktisch unmoeglich ist mit der Forenleitung zu kommunizieren - ganz zu schweigen von dem Problem, dass ich nach einer eingereichten Beschwerde gegen den Moderator gesperrt wurde (die Beschwerde wurde in keinster Weise beantwortet).

Vielleicht hilft dies, die Verantwortlichen zum Ueberlegen anzuregen.

Gruss, Nik
P.S.: Ich werde mir nicht selber R.I.P. auf meinen Grabstein schreiben ;)
 
Dies sind die IBM Rücknahme Kriterien? http://www-307.ibm.com/pc/support/site.wss/document.do?lndocid=MIGR-4U9P53

Wenn also ein Gerät für Dich bestellt wird und ist dann unterhalb dieser benannten Pixel-Zahl, dann kannst Du es aus diesem Grund auch nicht zurück geben ! ! ! Und bei Bestellungen gilt auch keine 14-tägige Rücknahme Pflicht ? weil es sich eben um eine Kunden-Bestellung handelte!

Also sehen, ausprobieren und dann bezahlen und mitnehmen!... selbst bei ?Neu?
 
Bye Bye

Ich ziehe mich hiermit offiziell zurueck...

Hauptgrund liegt darin, dass es praktisch unmoeglich ist mit der Forenleitung zu kommunizieren - ganz zu schweigen von dem Problem, dass ich nach einer eingereichten Beschwerde gegen den Moderator gesperrt wurde (die Beschwerde wurde in keinster Weise beantwortet).

Vielleicht hilft dies, die Verantwortlichen zum Ueberlegen anzuregen.

Gruss, Nik
P.S.: Ich werde mir nicht selber R.I.P. auf meinen Grabstein schreiben ;)
 
Original von namenik

Du musst aber vorher die Moeglichkeit eingeraeumt bekommen das (oder ein baugleiches) Modell ausfuehrlich begutachten zu können. Da man das weder bei Bestellungen vom Versandhandel, noch bei "Haustürgeschäften" machen kann, gibt es diese 14 Tage Regelung.
Ja eben, würde ich auch sagen... also Endverbraucher kann ich die Ware doch innerhalb von 14 Tagen - auch ohne Angabe von Gründen - zurückgeben.
 
Das ist so nicht richtig?- vielmehr kompletter Blödsinn?

bei Sonderbestellungen/ Kundenspezifikationen tritt kein Rückgaberecht aus der Fernabsatzgesetz in Kraft? - ich möchte auch nicht darüber diskutieren, weil das o.g. FAG für Jedermann zum Download im Netz ist? - also kundig machen?. abgesehen davon wird dies selbst bei eBay in den AGB aller Verkäufer unter diesem Aspekt ausgeschlossen? -

Dies ist wohlgemerkt nur für Sonderbestellungen/ Kundenspezifikationen, wo die Pixelfehler unterhalb der Norm sind! ? Eine Sonderbestellung liegt schon vor, wenn man aus vorgeschlagenem etwas wählt! - Normale Käufe unterliegen bei Kauf nach dem Fernabsatzgesetz (BGBl. I Nr. 185/1999) selbstverständlich einer uneingeschränkten Rücknahmeverpflichtung von 14 Tagen... wobei Porto bei Käufen über ?40 zu Lasten des Käufers gehen... (hin und zurück) - Ausnahmen Fehllieferungen, falsche Beschreibung etc. etc...
 
Bye Bye

Ich ziehe mich hiermit offiziell zurueck...

Hauptgrund liegt darin, dass es praktisch unmoeglich ist mit der Forenleitung zu kommunizieren - ganz zu schweigen von dem Problem, dass ich nach einer eingereichten Beschwerde gegen den Moderator gesperrt wurde (die Beschwerde wurde in keinster Weise beantwortet).

Vielleicht hilft dies, die Verantwortlichen zum Ueberlegen anzuregen.

Gruss, Nik
P.S.: Ich werde mir nicht selber R.I.P. auf meinen Grabstein schreiben ;)
 
Wenn man das hier mit den Pixelfehlern liest, dann hat man schon keine Lust mehr sich überhaupt ein NB zu bestellen. Naja...

Also ich hab gerade nochmal mit dem IBM-Händler telefoniert und die haben gesagt das die für 25 Euro einen Pixeltest machen. Werde ich natürlich machen. Leider war meine Ansprechpartnerin nicht da - werde sie aber morgen nochmal genauer ausquätschen und dann ggf. bestellen.
 
Ja? Notebook über ?Fernabsatzgesetz? bestellen (ohne Pixeltest) könnte Probleme bringen?

Weis nicht wie Du Zeitlich flexibel bist? die DB hat (hatte?) ein ??29 ganz Deutschland? Ticket?. Wäre auch noch eine Möglichkeit? - und einen schönen Tag Urlaub?
 
Er will das Gerät doch bei einem Laden Vor Ort Kaufen!
Von daher ist jedes Rückgaberecht eine Freiwillige Leistung des Händlers, die er wahrscheinlicht nicht Anbietet.

Außerdem fällt unter die Ausnahmeregelung des FAG(das inzwischen ins BGB eingearbeitet wurde) nur Software die entsiegelt wurde sowie nach Kundenangaben gefertige Systeme. D.h. wenn z.B. eine RAM-Erweiterung für dich eingebaut wird. Bei der Bestellung eines Modells von der Stange, dass lediglich nicht im Händlerlager vorhanden ist, handelt es sich um ein Normales System.
 
Original von floba

Er will das Gerät doch bei einem Laden Vor Ort Kaufen!
Rüchtüüüch!

Von daher ist jedes Rückgaberecht eine Freiwillige Leistung des Händlers, die er wahrscheinlicht nicht Anbietet.
Und was will er machen wenn ich sage das ich es nicht abnehme weil das bestellte Gerät Pixelfehler aufweist? Ich bezahle doch nicht 2000 Euro (~4000 DM) für ne Kiste die Mägel aufweist. Dann soll er mir bloß nicht mit "Ja tut uns leid aber das kann vorkommen" oder so ankommen - dann hör ich dat in dem Laden echt nur noch so klatschen - echt jetz, Junge! :twisted:
 
Ich bin kein Jurist und weiß auch nicht wie es Rechtlich da aussieht.
Es kann aber sein, dass durch die Bestellung eine Abnahmeverpflichtung besteht.
Es ist jedenfalls so, dass Pixelfehler erst ab den Grenzwerten, die du auf der oben angegebenen Seite findest, einen Mangel darstellen.

Zugegebenermaßen würde ich wohl genauso sein wie du. Ich hatte das Glück keine Pixelfehler bei meinem TP zu haben. :)
 
Ist auch verständlich?. Und weil es wohl in der Vergangenheit diese Probleme gegeben hat, ist von IBM diese Information mit den zu akzeptierenden Fehlern veröffentlicht? - dies ist nicht allein eine ?Erfindung? von IBM, sondern eine übliche Norm http://www.prad.de/new/monitore/shownews_lex90.html ?- also ein generelles Problem bei LCD/TFT?. ? naja? wenn man die Summe der Transistoren sieht?.

Also immer schön aufpassen? Pixel zählen und ?Glück haben? -
 
Bevor ich gestern meinen Läppi beim IBM-Händler abgeholt habe, hatte ich mit ihm - gegen Aufpreis von 25 Euro - eine Pixelfehlergarantie abgemacht, d.h. sollte ich hinkommen und das Ding ist nicht 100%ig fehlerfrei, hätte ich es nicht abnehmen müssen. Auch wenn die Chance recht klein ist war mir das Risiko trotzdem zu groß was ich hier im Forum so gelesen habe, und so hab ich die Garantie angenommen (auf die 25 Euro kam es dann auch nicht mehr an *g*) und es hat sich rentiert... 0 Pixelfehler! *freu*
Er hat mir dann an einem Vorführgerät - einem T42 - mal gezeigt wie so Pixelfehler aussieht. Der hatte 2 rote Punkte im linken oberen Bereich. Wenn Windows geladen ist, dann sieht man sie absolut nicht, aber beim Booten (schwarzer XP-Startscreen) sieht es man es schon, wenn man weiß das dort einer ist und sowas würde mich persönlich unheimlich stören!
Deshalb mein Tipp an euch - egal ob ih euch eine R X oder T-Serie kauft: Versucht euren Händler auf eine Pixelgarantie anzusprechen. Mit etwas Geschick geht er ja darauf ein! Er ist zwar nicht dazu verpflichtet, aber mit etwas Glück...
 
Also ich habe letztens festgestellt, dass sich bei mir auch ein Pixelfehler eingestellt hat.
Bei Kauf war er noch nicht da. Nun aber zum Verwunderlichen:

Der Fehler ist in 99 Prozent aller Fälle nicht da. Irgendwann erscheint er in weiß, grün, etc..
Wenn ich dann reboote, ist er wieder weg.

Wer hat das schonmal erlebt?
Gruß
 
Es gab da mal ein Problem mit - glaube - einem älteren UltraNav-Treiber, der Störpixel erzeugte.
 
Es ist also nicht hardwarebedingt und somit auch nicht mi einem dauerhaften Pixelfehler zu vergleichen??
 
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