Jakobus
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- 23 März 2013
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Nö Avi, das ist kein Widerspruch, es ist alles bis 25,-€ Beitragsfrei.
Ich bin zwar ewig raus aus dem Beruf (Steuerfachangestellter bis 1981),
aber den Gesetzes und Verordnungs-Sprech verstehe ich immer noch ganz gut...
Beispiel:
Grundlohn= 16,00€/h Feiertagszuschlag (mindestens 100%)= 17,00€/h Gesamt = 33,00€/h
Freibetrag für Sozialversicherungen = 25,00€/h Übersteigender Betrag = 8,00€/h
Freibetrag für Lohnsteuer= Der Feiertagszuschlag in Höhe von 17,00€
Versteuert werden 16,00€/h (Grundlohn) und 8,00€/h werden für die Berechnung der SV-Beiträge zu Grunde gelegt.
Die Steuer rechnet den FB von "oben runter", die SV zieht ihn von "unten" ab.
Aber ich gebe Lpz3sn recht: Gehe einfach mal den Leuten bei der Lohnbuchhaltung (egal ob inHouse oder nicht) auf den Sack!
Wer weiß, vielleicht gab es auch schon wieder eine Änderung, dass geht immer schneller als man schauen kann...
Ich bin zwar ewig raus aus dem Beruf (Steuerfachangestellter bis 1981),
aber den Gesetzes und Verordnungs-Sprech verstehe ich immer noch ganz gut...
Beispiel:
Grundlohn= 16,00€/h Feiertagszuschlag (mindestens 100%)= 17,00€/h Gesamt = 33,00€/h
Freibetrag für Sozialversicherungen = 25,00€/h Übersteigender Betrag = 8,00€/h
Freibetrag für Lohnsteuer= Der Feiertagszuschlag in Höhe von 17,00€
Versteuert werden 16,00€/h (Grundlohn) und 8,00€/h werden für die Berechnung der SV-Beiträge zu Grunde gelegt.
Die Steuer rechnet den FB von "oben runter", die SV zieht ihn von "unten" ab.
Aber ich gebe Lpz3sn recht: Gehe einfach mal den Leuten bei der Lohnbuchhaltung (egal ob inHouse oder nicht) auf den Sack!
Wer weiß, vielleicht gab es auch schon wieder eine Änderung, dass geht immer schneller als man schauen kann...