Kommt bei DHL ein Päckchen nach 4 Tagen noch an?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

chris1308

Moderator i.R.
Themenstarter
Registriert
23 Jan. 2011
Beiträge
3.672
Hallo,

mal eine aktuelle Frage, die mich sehr beschäftigt:
Ich habe bei ebay-Kleinanzeigen ein tauschgeschäft vorgenommen.
WIr haben unsere Handys getauscht.
Ich habe meines am Montag Morgen als Paket zu ihm geschickt, kam am Dienstag an (wie ich es von DHL gewohnt bin).
Er sagt, er hätte es am Samstag-Mittag abgebenen als Päckchen, nur ist es bis jetzt Donnerstag immernoch nicht gekommen.

Das ist doch wirklich nicht normal.
Habe ich Chancen, dass es noch ankommt?

Und falls es nicht ankommt, bin ich wohl der Dumme, da er es ja verschickt hat und damit seine Pflicht getan hat.
Ich kann es zwar nicht verstehen, dass man ein Smartphone als unversichertes Päckchen verschickt, aber so hat er es gemacht.

Auf Seite 13 geht es mit Infos weiter

Gruß
Christopher
 
Zuletzt bearbeitet:
Jain .. Wenn Betrug dahinter steckt, wovon ich ausgehe bei de Geschichte, ist das hinfaellig.
Klar es muss nachgewiesen werden, aber wer weiß, vielleicht verplappert er sich oder what ever.

Können ja andere Sachen sein die ihn Unglaubwürdig erscheinen lassen können (vllt ne Vorbestrafung) oder zufaellig kann sich die Frau in der Post (Kleinstadt?!) dran erinnern das er NICHT da war etc pp.

Es gibt viele Wege und Möglichkeiten. Aber dem Kerl einfach 200-300€ schenken würd ich nicht. Zudem kann er ggf. sogar ne Teilschuld bekommen, weil man fast schon davon ausgehen kann / darf das man sowas versichert Versenden kann.

Naja Lehrgeld wird der TE so oder so zahlen. Nur dann lieber an den Rechtsanwalt als an den Typen.

Und ja er MUSS nachweisen können das er es verschickt hat. Wenn es nachweißlich auf dem Versandweg abhanden gekommen ist -> Fail vom TE!
Aber der Typ muss nachweißen das er versendet hat. Ganz klar. Er kann ja nich einfach behaupten!

Der TE ist zur Zeit im Plus, er hat versendet, es ist angekommen. Der Typ muss nun Nachweisen das er auch versendet hat, sonst hat ER die Arschkarte gezogen.

Grüße
 
Bei mir kam übrigens heute eines dieser nie mehr montags ankommenden Pakete an :eek: Da ist dann wohl echt der Paketbote extra wegen mir montags zur Arbeit gekommen und hat mir das Paket vorbeigebracht... :D
 
OffTOPIC:
@vbtricks

bei uns ist es zumindest so, dass DHL montags ganz normal arbeitet, jedoch sind es nur ca. halb so viele Leute / Touren, da das Paketaufkommen geringer ist. Es werden einige wenige neue Pakete / und die Firmenpakete gefahren, welche Samstag liegen geblieben sind zwecks Samstagsrückstellung.
 
OffTOPIC:
@vbtricks

bei uns ist es zumindest so, dass DHL montags ganz normal arbeitet, jedoch sind es nur ca. halb so viele Leute / Touren, da das Paketaufkommen geringer ist. Es werden einige wenige neue Pakete / und die Firmenpakete gefahren, welche Samstag liegen geblieben sind zwecks Samstagsrückstellung.

Das erklärt dann einiges ;)

Aber könnten wir vllt. trotzdem btt gehen und das Montagsthema weglassen? (Ich weiß die Spannung ist bis Freitag kaum auszuhalten) :D
 
Jain .. Wenn Betrug dahinter steckt, wovon ich ausgehe bei de Geschichte, ist das hinfaellig.
Klar es muss nachgewiesen werden, aber wer weiß, vielleicht verplappert er sich oder what ever.

Der TE ist zur Zeit im Plus, er hat versendet, es ist angekommen. Der Typ muss nun Nachweisen das er auch versendet hat, sonst hat ER die Arschkarte gezogen.
Grüße

Der Versender muss gar nichts nachweisen. Solange dieser behauptet, dass er den Beleg verloren hat, ist es immer noch eine 50:50 Sache.
Der Empfänger hat nicht vereinbart, mit welcher Spedition versendet werden soll. Allein diese Fehlentscheidung ist schon vom Empfänger aus fahrlässig.

Der TE wird in 2 Wochen noch auf sein Päckchen warten; falls es nicht am Donnerstag zugestellt wird. Als Lehrgeld abstempeln. Amen.
 
Der Versender muss gar nichts nachweisen.
Das ist Quatsch und wird durchs Amen auch nicht richtiger. Die beiden haben einen Vertrag geschlossen. Der TE hat seinen Teil erfüllt, bei seinem Vertragspartner ist das nicht klar. Insofern muss er im Zweifel schon auch nachweisen, dass er seinen Teil erfüllt hat, also das Gerät verschickt hat. Wenn er das nachweisen kann (in dem Fall wohl wenn überhaupt nur durch Zeugen), dann ist er natürlich aus der Sache raus.

Außerdem verstehe ich die ganzen negativen Bewertungen von Warensendungen/Päckchen im Allgemeinen nicht. Für teure Gegenstände sind die natürlich nicht geeignet, aber ansonsten sind vor allem Warensendungen eine sehr günstige Möglichkeit, günstige Gegenstände zu versenden. Beim Päckchen ist der Preisvorteil mittlerweile allerdings so minimal oder gar nicht mehr vorhanden (auch im Vergleich zu den Paketpreisen anderer Versender), dass es sich nicht mehr lohnt. Aber gerade Warensendungen sind ziemlich attraktiv für günstige Güter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist Quatsch und wird durchs Amen auch nicht richtiger. Die beiden haben einen Vertrag geschlossen. Der TE hat seinen Teil erfüllt, bei seinem Vertragspartner ist das nicht klar. Insofern muss er im Zweifel schon auch nachweisen, dass er seinen Teil erfüllt hat, also das Gerät verschickt hat. Wenn er das nachweisen kann (in dem Fall wohl wenn überhaupt nur durch Zeugen), dann ist er natürlich aus der Sache raus.
.
Diese Argumentation wird von der Gegenseite ganz klar bestritten. Der Versender kann 10 x behaupten, dass er das Päckchen versendet hat. Er könnte genauso behaupten,
dass er keinen Beleg erhalten hatte usw.
Bei einem DHL-Paket wäre eine zusätzliche Dokumentation vorhanden, auch ohne Übergabeschein, wenn per online gebucht.
Diese Option wurde aber nicht bestellt, bei der Tauschaktion. Darum ist es immer noch offen, ob der Versender ordentlich versendet hatte oder gar ein "Betrüger" ist.


Außerdem verstehe ich die ganzen negativen Bewertungen von Warensendungen/Päckchen im Allgemeinen nicht. Für teure Gegenstände sind die natürlich nicht geeignet, aber ansonsten sind vor allem Warensendungen eine sehr günstige Möglichkeit, günstige Gegenstände zu versenden. Beim Päckchen ist der Preisvorteil mittlerweile allerdings so minimal oder gar nicht mehr vorhanden (auch im Vergleich zu den Paketpreisen anderer Versender), dass es sich nicht mehr lohnt. Aber gerade Warensendungen sind ziemlich attraktiv für günstige Güter.

Warensendungen, Post-Einwurfeinschreiben, Päckchen gehören generell im Transportgeschäft entfernt. (Grund: nur Ärger; mit paypal evtl. weniger )
 
Nur weil es keinen Versandbeleg von DHL gibt heist es NICHT das der Versender das nich nachweisen müsste!!!

Der Versandbeleg ist NUR interessant wenn ein Schadensfall entsteht. Sollte das Handy, wenn auch total Kaputt, ankommen hat der Empfänger DHL gegenüber keine Ansprüche.

Aber der Versender ist nicht raus! Er muss es nachweisen. Egal wie.
 
Diese Argumentation wird von der Gegenseite ganz klar bestritten. Der Versender kann 10 x behaupten, dass er das Päckchen versendet hat. Er könnte genauso behaupten,
dass er keinen Beleg erhalten hatte usw.
Bei einem DHL-Paket wäre eine zusätzliche Dokumentation vorhanden, auch ohne Übergabeschein, wenn per online gebucht.
Diese Option wurde aber nicht bestellt, bei der Tauschaktion. Darum ist es immer noch offen, ob der Versender ordentlich versendet hatte oder gar ein "Betrüger" ist.
Das ändert nichts daran, dass der Versender im Zweifelsfall die Übergabe an ein Versandunternehmen nachweisen muss. Ansonsten sehe ich das ähnlich wie tabster.
Da der TE aber nicht vor hat Anzeige zu erstatten und wegen des Streitwertes wohl auch kein RA aufsucht, wird das eh nie dazu kommen.
Es geht übrigens nicht darum ob Päckchen gut oder schlecht sind ;)
 
(Wieso wie tabster ;P Ich schrieb es davor schon ^^)

Und ich kann den TE da ma gar nich verstehen.

Wenn du soviel Geld hast, geb ich dir gerne meine Kontodaten :)

Sorry aber WIE kann man nur SO Naiv sein?
 
Aber der Versender ist nicht raus! Er muss es nachweisen. Egal wie.

nun ja, "muss nachweisen" usw.

Folgendes wird passieren:
1. Päckchen taucht am Donnerstag oder spätestens am Freitag auf und alles ist i.O.
2. der Empfänger wartet bis 01.04.2013, weint und bläst derweil Trübsal
3. Falls es vor Gericht geht, werden 50% vom Versender erstattet. Gerichtskosten zahlt der Staat; die Anwälte werden selber bezahlt; bei einem 200 euro Artikel sicher ein
total guter deal?

fazit/Erkenntnis: Zeit verschwendet, weil man mit aller Gewalt auf sein Recht pocht, nur weil man extreme dämlich noch dazu ist. ( Das ist einfach eine Tatsache, die viele
Semi-Juristen hier einfach nicht verstehen wollen ) Mit dieser Einstellung könnten heute schon die ganzen Speditionsbetriebe den Laden zusperren, nur weil man wegen jeden
Hasenmist rum prozessieren muss.
 
KLeinanzeigen ist eigentlich auch nicht zum versenden gedacht.

Wenn der andere Päckchen vorgeschlagen hat dann würde ich hier mal ganz stumpf auf Betr** tippen.

Bitte ihn um sämtliche Gerätedaten, Merkmale des Gerätes, Gebrauchsspuren, IMEI-Nummer usw. Wenn er wirklich unschuldig ist dann wird er sich mit dir um eine Lösung kümmern. Wenn er dich nur abzocken wollte wird ihm das auf die Nerven gehen und er wird nicht mehr reagieren.
ER soll zudem mal ne Nachverfolgung bei DHL beantragen - auch ein Päckchen ist ein Gegenstand der irgendwo geblieben sein muss.
Du hast ja seine Adresse - schick ihm dann ne Mahnung per Einwurfeinschreiben.

Besorg dir die Daten von dem Gerät von ihm, guck wo auf dem Postweg Paketzentren sind, nimm die PLZ und mach bei Ebay ne Umkreissuche - vielleicht taucht das Gerät dort auf. ( Markante Merkmale wie Kratzer, veränderter Lieferumfang etc sind da sehr hilfreich ).
Gleiches bei Ebay mit der PLZ deines Tauschpartners. Idealerweise nimmste dir mal ne andere Emailadresse, und schreibst ihn an sofern die Anzeige immernoch bei Kleinanzeigen läuft - wenn er dir das Gerät da immernoch anbietet gehste zur Polizei und machst direkt ne Anzeige.

Ist ja nicht so als wenn man ganz hilflos wäre übers Internet..
 
Zuletzt bearbeitet:
(Wieso wie tabster ;P Ich schrieb es davor schon ^^)

Und ich kann den TE da ma gar nich verstehen.

Wenn du soviel Geld hast, geb ich dir gerne meine Kontodaten :)

Sorry aber WIE kann man nur SO Naiv sein?

Wen meinst du denn damit? Mich? :confused:
Gehörst du auch zu den arbeitslosen Winkeladvokaten, die mit jeder banalen Geschichte
vor Gericht ziehen? Dann verstehe ich deine Aufregung.
 
Wen meinst du denn damit? Mich? :confused:
Gehörst du auch zu den arbeitslosen Winkeladvokaten, die mit jeder banalen Geschichte
vor Gericht ziehen? Dann verstehe ich deine Aufregung.

Nö meint er nicht. Dennoch: Kein Grund gleich das Niveau in den Keller zu fahren....

(Wieso wie tabster ;P Ich schrieb es davor schon ^^)

Und ich kann den TE da ma gar nich verstehen.

Wenn du soviel Geld hast, geb ich dir gerne meine Kontodaten

Sorry aber WIE kann man nur SO Naiv sein?

Rot meint er mich, blau meint er den TE.

Warten wir doch erstmal Freitag ab...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ändert nichts daran, dass der Versender im Zweifelsfall die Übergabe an ein Versandunternehmen nachweisen muss. Ansonsten sehe ich das ähnlich wie tabster.
Da der TE aber nicht vor hat Anzeige zu erstatten und wegen des Streitwertes wohl auch kein RA aufsucht, wird das eh nie dazu kommen.

Wo steht irgendwo im BGB der Passus, dass dieser Nachweis erbracht werden muss?
Ich habe bisher keinerlei Fundstelle gesichtet. sry
In der Juristerei wird ein Vergleich angeboten, den beide Parteien akzeptieren werden. Warum dann so einen Aufwand erst betreiben. Ein Winkeladvokat erzählt dir sicher,
dass du ganz gute Chancen hast ( solange du betreib-bar/liquide bist, ist doch egal. Wird mal sinnlos prozessiert, wegen so einem Hasenmist )

geht übrigens nicht darum ob Päckchen gut oder schlecht sind ;)
Wenn es diesen Päckchenmist nicht geben würde, wie in A oder CH, dann würde diese Frage gar nicht erst auftreten. Dann wäre es ein Fall für Verlust/Schadensabteilung von DHL und das Geld wäre 4 - 6 Wochen später auf dem Konto des
Empfängers oder würde als Anzeige bei der Staatsanwaltschaft landen, als vermutlicher Betrug? oder so

Aber es gibt immer noch Leute, die wg. jedem Hasendreck vor Gericht ziehen müssen. Speziell die Semijuristen, Foristen oder arbeitslose Winkeladvokaten, die den ganzen Tag im Bistro sitzen oder mit dem per Leasing angeschafftem Cabrio in der Gegend rumfahren müssen?

Leute, wacht auf.
 
Wie bereits gesagt, sinnvoll oder nicht steht doch gar nicht zu Debatte. Es geht auch nicht darum wie es endet. Es ging nur darum, ob er es nachweisen muss...

Wen meinst du denn damit? Mich? :confused:
Gehörst du auch zu den arbeitslosen Winkeladvokaten, die mit jeder banalen Geschichte
vor Gericht ziehen? Dann verstehe ich deine Aufregung.

Leute, wacht auf.

Aber es gibt immer noch Leute, die wg. jedem Hasendreck vor Gericht ziehen müssen. Speziell die Semijuristen, Foristen oder arbeitslose Winkeladvokaten, die den ganzen Tag im Bistro sitzen oder mit dem per Leasing angeschafftem Cabrio in der Gegend rumfahren müssen?

Schalt mal einen Gang zurück... (von mir brauchst du übrigens keine ernsthafte Antwort mehr zu erwarten nach den beiden Posts ...)

Anbei steht die ganze Sache gar nicht wirklich zur Debatte, da der TE das eh nicht machen will und sich das allein wegen den RA kosten nicht lohnt da zivilrechtlich was zu machen - kein Grund sich die Köpfe einzuschlagen eigentlich...
 
Zuletzt bearbeitet:
Nö meint er nicht. Dennoch: Kein Grund gleich das Niveau in den Keller zu fahren.....

was heisst hier in den Keller fahren....Wieviel Erfahrung hast du mit Anwälten bisherig? mal ganz ehrlich?
In der Realität schaut es so aus, dass der gute Mann seinem Geld hinterherläuft. Auch wenn er nur die 100 euro = das halbe Geld erhalten wird(per Gericht/+Vergleich), wird
es ein Minusgeschäft für ihn.
Jeder arbeitslose Winkeladvokat wäre doch scharf auf so einen Fall. Diesem ist doch egal ob eine 100:0, 50:50 oder 0:100-Entscheidung getroffen wird. Der bekommt immer sein Geld, das ist jedenfalls sicher. Ausser du hängst am Hungertuch und es ist nichts mehr zu holen?

Der doofe Mann, das darf man in diesem Fall ganz klar sagen, hat sich einfach nicht an die Spielregeln gehalten. Basta. Und wer so doof ist und auf den Päckchentrick im Jahr 2011 noch reinfällt, dem ist auch nicht mehr zu helfen. Darum: Lehrgeld.

Es haben andere Leute schon ihr Leben, Häuser, Familien verloren und hier regen sich paar selbsternannte Winkeladvokaten und Semi-Juristen(vermutlich im 17.-ten Semester) wg. 200 euro auf. Es gibt Schlimmeres. 5ct
 
Und wo hab ich nun genau das Gegenteil davon behauptet?

Ich hab doch schon ganz am Anfang geschrieben (ich war sogar der erste der ihm gesagt hat, dass er da nie irgendwas sehen wird), dass sich die RA Kiste nicht lohnt und er maximal ne Anzeige bei der Polizei machen kann, die ihn nichts kostet, ihm aber auch kein Geld einbringt ...

Diese Nachweisdebatte war doch total unabhängig davon, ob sich das jetzt lohnt oder nicht. :confused: (bzw. für mich war das klar, dass sich das sowieso nicht lohnt)

Ich weiß nicht wirklich was dein Problem ist, bzw. warum du seit 3 Posts anfängst hier alles und jeden zu beleidigen ...

Dennoch kann man mMn an sein Geld kommen, wenn man bereit ist aktiv zu werden und etwas Glück hat. Oft hilft schon ein Telefonat mit den Eltern, die ja gar nicht wissen was ihr lieber Sohn da so in seiner Freizeit macht.... <- mMn hat man so immer noch die besten Chancen ... Auch gut kommt immer wenn man persönlich unangemeldet vor der Türe steht. (Allerdings kann man da sich auch sinnlos zum Affen machen...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben