Kommt bei DHL ein Päckchen nach 4 Tagen noch an?

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chris1308

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Hallo,

mal eine aktuelle Frage, die mich sehr beschäftigt:
Ich habe bei ebay-Kleinanzeigen ein tauschgeschäft vorgenommen.
WIr haben unsere Handys getauscht.
Ich habe meines am Montag Morgen als Paket zu ihm geschickt, kam am Dienstag an (wie ich es von DHL gewohnt bin).
Er sagt, er hätte es am Samstag-Mittag abgebenen als Päckchen, nur ist es bis jetzt Donnerstag immernoch nicht gekommen.

Das ist doch wirklich nicht normal.
Habe ich Chancen, dass es noch ankommt?

Und falls es nicht ankommt, bin ich wohl der Dumme, da er es ja verschickt hat und damit seine Pflicht getan hat.
Ich kann es zwar nicht verstehen, dass man ein Smartphone als unversichertes Päckchen verschickt, aber so hat er es gemacht.

Auf Seite 13 geht es mit Infos weiter

Gruß
Christopher
 
Zuletzt bearbeitet:
Mensch, ihr habt völlig recht. Ich denke zwar immer an das gute im Menschen, aber manchmal muss man nachhelfen.
Am Montag geht ein Einschreiben an die raus.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er noch Schüler ist und vielleicht helfen die Eltern ein wenig nach.
Blöd wäre es nur, wenn er es abfängt:

Geht ein Einschreiben" an "Familie blablabla" oder muss das ein konkreten Vornamen haben haben?
Oder vielleicht eher "Herr und Frau blablabla"
 
genau. Allerdings steht da bei Päckchen nur "Postwertzeichen" und der Betrag. Gerade vorhin beim Aussortieren im Arbeitszimmer wieder welche in der Hand gehabt.

Von daher kann er an dem Tag Briefmarken gekauft, ein Brötchen an sich selbst versendet oder eben ein iPhone 4 verschickt haben.

Der Kassenbon bringt in einem solchen Fall nunmal nichts - erst recht keine Klarheit oder gar einen Beweis.
 
Was willst Du mit einem Einschreiben - was soll da anderes zurückkommen als die bisherigen Ausreden? Geh zur Polizei und erstatte Anzeige. Die haben mehr Erfahrung mit Betrügern als Du.
 
zum Glück haben wir Dich, der ganz genau weiß, ob er das iPhone versendet hat. Die Aussage, dass er keinen Zeugen hat, liegt sicherlich auch nur als eMail vor, welche nicht wirklich beweiskräftig ist.

Zum Glück gelten in DE andere Rechtsgrundsätze als solche wie von Dir propagierten Stammtischvermutungen. Solange dem Versender keine Schuld nachgewiesen werden kann, wird der Käufer auch nicht wirklich ungeschoren aus der Sache rauskommen. Es ist nunmal fahrlässig, wenn ich bei solchen Artikeln nicht im Vorfeld über die Versandart spreche.

Nein das ist bittere Wahrheit.

Habe mich auch mal drauf eingelassen ein Päkchen, sogar im Beisein meines Bruders zu verschicken.

Ende vom Lied:

(Ich vermute, das Paket ist angekommen) und ich durfte nochmal den vollen Preis erstatten.

Es war nicht glaubwürdig genug das ich verschickt habe.

Natürlich hast du Recht. Ein Päkchen und Versandrisiko (habs mal gelernt, 1er Kandidat) aber! Er muss trotzdem, glaubhaft, Nachweisen das ers verschickt hat.

Zudem kann eine Email als beweißkräftiges Dokument gelten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was willst Du mit einem Einschreiben - was soll da anderes zurückkommen als die bisherigen Ausreden? Geh zur Polizei und erstatte Anzeige. Die haben mehr Erfahrung mit Betrügern als Du.

Ich könnte mir vorstellen dass die Anzeige da unter Ablage P rangiert - das würde ich mir als letzte Option offen halten.

Ein Gespräch mit den Eltern -auf welchen Weg auch immer- kann durchaus etwas bringen, so abwägig finde ich die Idee also nicht.

@deeptrancer das stimmt schon, aber hat er gar keinen Kassenbon ist das nun mal (für einen selbst zumindest) ein Anzeichen dafür, dass er eben gar nicht auf der Post war. Ich will aber nicht wieder die Nachweis-Debatte anstoßen, das hatten wir zur Genüge ;)
 
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@deeptrancer das stimmt schon, aber hat er gar keinen Kassenbon ist das nun mal (für einen selbst zumindest) ein Anzeichen dafür, dass er eben gar nicht auf der Post war. Ich will aber nicht wieder die Nachweis-Debatte anstoßen, das hatten wir zur Genüge ;)

Richtig. Ein Kassenbon mit passendem Datum und Betrag wäre immerhin ein Hinweis darauf, dass er überhaupt irgendwas gemacht hat. Nicht mehr und nicht weniger. Dass es ein eindeutiger Beweis ist hat auch niemand behauptet.
 
schön, und was genau bringt Euch dieser Hinweis dann? Schlaft ihr dann besser? Wie oft ich schon diese Kassenzettel weggeworfen habe - und ich behaupte einfach mal, der Großteil von euch ebenfalls.

Der Käufer hat nicht auf versichertem Versand bestanden und hatte das Versandrisiko. Ob der Verkäufer die Ware verschickt hat oder nicht lässt sich nicht zweifelsfrei beweisen. In dubio pro reo und die Entscheidung steht fest. Das wird dem Käufer auch ein konsultierter Anwalt bestätigen.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was an diesem Sachverhalt unklar ist.
 
schön, und was genau bringt Euch dieser Hinweis dann? Schlaft ihr dann besser? Wie oft ich schon diese Kassenzettel weggeworfen habe - und ich behaupte einfach mal, der Großteil von euch ebenfalls.

Der Käufer hat nicht auf versichertem Versand bestanden und hatte das Versandrisiko. Ob der Verkäufer die Ware verschickt hat oder nicht lässt sich nicht zweifelsfrei beweisen. In dubio pro reo und die Entscheidung steht fest. Das wird dem Käufer auch ein konsultierter Anwalt bestätigen.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was an diesem Sachverhalt unklar ist.

Es ging auch nicht um den rechtlichen Aspekt, da wird dann eh plötzlich ein Zeuge am Start sein der die Übergabe an ein Versandunternehmengesehen hat ;)
 
eben, aber was genau bringt dann diese ganze Diskussion um einen Beleg, mit welchem "Postwertzeichen" am Tag x gekauft wurden?
 
Ich lese hier jetzt schon seit geraumer Zeit mit und werde nun auch mal meinen Senf dazugeben.
Erstmal, was ist bisher passiert:
- TE und jemand (ich nenne ihn jetzt einfach mal X) tauschen via Kleinanzeigen ihre Telefone. Der TE versäumt es, auf versichertem Versand des iPhone zu bestehen; er schickt sein Nexus weg und es kommt an.
- X tut mit dem iPhone etwas, was er momentan nicht beweisen kann (tatsächlich per Päckchen weggeschickt, nie besessen, selber behalten, whatever.)
- TE wartet auf sein iPhone vergeblich. X behauptet, es abgeschickt zu haben, kann keinen Einlieferungsbeleg vorweisen (Wert sei jetzt mal dahingestellt), behauptet, einen telefonischen Nachforschungsauftrag gestellt zu haben, kann aber ebenfalls kein Schriftstück dazu nachweisen. Seine Telefonnummer gibt er ebenfalls nicht an.
(falls ich was vergessen/falsch verstanden haben sollte, bitte korrigieren).

Angenommen, das iPhone wurde wirklich verschickt, dann kommt es entweder irgendwann (glaube ich persönlich nicht) oder DHL hat es verschlampt (schon möglich).
Aber: Ich als Verkäufer würde bei einem Päckchen mit iPhone drin zumindest den Kassenzettel aufheben und Dinge wie den Nachforschungsauftrag schriftlich bestätigen lassen - kurz gesagt, mich kooperativ zeigen, um meine Unschuld zu beweisen. Das tut X offenbar nicht/kaum.

Ich sehe das jetzt so: Der TE hat von X Name und die Adresse (da hat er schließlich das Nexus hingeschickt). Ich würde jetzt ein Einschreiben (Rückschein oder eigenhändig) an X oder allgemeiner "Herrn und Frau X" / "Familie X" mit dem "letzten Warnschuss" schicken, wo man nochmals deutlich auf die Situation hinweist und um vernünftigen Kontakt bittet.
Bringt das nichts, würde ich Erkundigungen einholen (existiert die Adresse wirklich usw.) und bei vertretbarem Aufwand den Herrn mal besuchen. Die nächste Stufe wäre dann eine Anzeige und evtl. weitere rechtliche Schritte, die man ohne anwaltliche Hilfe ergreifen kann.
 
So, die Sache hat sich erledigt.
Gestern Abend hat er meinem Vorschlag, mir einen Teil meines Schades zu ersetzten, zugestimmt.

Ob er das iPhone jemals verschickt hat, wird sich wohl nie klären lassen...
 
Ich würde mich damit zufrieden geben und den Rest als Lehrgeld verbuchen.
Meiner Meinung nach, wären die Erfolgschangen bei einen Zivilprozeß eh recht gering und würden warscheinlich maximal auf einen Vergleich hinaus laufen.
 
Doch ich habe den Thread ganz gelesen. Es kommt aber auch darauf an, wieviel er bekommt. Das weiß ich ja nicht.
 
Naja, ein iPhone wäre mir leiber gewesen aber ich bin doch zufrieden, dass ich überhaupt etwas bekommen habe.
 
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