Kommt bei DHL ein Päckchen nach 4 Tagen noch an?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

chris1308

Moderator i.R.
Themenstarter
Registriert
23 Jan. 2011
Beiträge
3.672
Hallo,

mal eine aktuelle Frage, die mich sehr beschäftigt:
Ich habe bei ebay-Kleinanzeigen ein tauschgeschäft vorgenommen.
WIr haben unsere Handys getauscht.
Ich habe meines am Montag Morgen als Paket zu ihm geschickt, kam am Dienstag an (wie ich es von DHL gewohnt bin).
Er sagt, er hätte es am Samstag-Mittag abgebenen als Päckchen, nur ist es bis jetzt Donnerstag immernoch nicht gekommen.

Das ist doch wirklich nicht normal.
Habe ich Chancen, dass es noch ankommt?

Und falls es nicht ankommt, bin ich wohl der Dumme, da er es ja verschickt hat und damit seine Pflicht getan hat.
Ich kann es zwar nicht verstehen, dass man ein Smartphone als unversichertes Päckchen verschickt, aber so hat er es gemacht.

Auf Seite 13 geht es mit Infos weiter

Gruß
Christopher
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist meinerseits natürlich kein Wissen, sondern nur Spekulation. Ich kann mir einfach nicht vorstellen dass das mit Päckchen so primitiv läuft. :(
 
Dafür sind sie ja auch billiger :). Nachforschungsanträge kann man übrigens für alle möglichen Versandarten stellen, auch für Päckchen, hat nichts mit Sendungsverfolgung zu tun, nur ist die Erfolgsquote wohl, vorsichtig ausgedrückt, niedrig.
 
@ bemymonkey
Was heisst hier primitiv? Solche Systeme funktionieren eben nur auf Treu und Glauben.

Ob das heute noch so ist wie früher, weiss ich nicht: zu "Bundespost"-Zeiten, mussten die Mitarbeiter (sogar die Aushilfen) am Ende ihrer Einweisung auf die Verfassung schwören. Ob sie ein polizeiliches Führungszeugneis vorlegen mussten, weiss ich allerdings nicht. So ging man davon aus, dass man keine Diebe oder Betrüger im Getriebe hatte. Und im grossen und ganzen ist es ja auch wirklich so: die meisten machen ihren Job und klauen nicht, Ausnahmen bestätigen die Regel.
 
Für den Nachforschungsantrag sollte man doch einen Beleg erhalten, oder?
 
Er hat ihn telefonisch gemacht.
Wie gesagt, noch vertraue ich dem Tauschpartner.
Er muss mir nicht gleich das Nexus zurückgeben, aber dann hätte ich wneigstens gerne etwas Geld dafür.
 
Für den Nachforschungsantrag sollte man doch einen Beleg erhalten, oder?
Der quittiert doch nur, dass du nen Antrag abgegeben hast und ist das Papier nicht wert. Statt sich mit dir zu streiten (Tut uns leid, da können wir nicht nachforschen... Nein, wirklich nicht...) lassen sie dich im Glauben, dass sie ewas tun können. Kundenservice eben

Wenn du aber beim Aufgeben eines Päckchens fragst, ob es dafür Nachforschungen gibt, sagen sie dir, was Sache ist: entweder Päckchen und vertrauen, dass es ankommt, oder etwas mehr zahlen und das ganze als Paket erfassen lassen, für das es dann auch ein paar Nachforschungsroutinen gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
...
Er muss mir nicht gleich das Nexus zurückgeben, aber dann hätte ich wneigstens gerne etwas Geld dafür.

Verstehe mich bitte nicht falsch: Wofür? Drehe doch mal den Spieß um: Er sagt die Wahrheit und DHL hat das Päckchen tatsächlich verbummelt. Warum soll er dafür büßen? Für mich stellt sich die Frage, wer hier die Beweislast erfüllen muss. Sollte sich herausstellen, dass er niemals den Apfel abgeschickt hat, dann eröffnet das dir natürliche neue Räume.
Abgesehen davon, der gesamte Tausch stinkt doch. Das Iphone 4 gegen ein Nexus S. Macht dich das nicht stutzig?
 
Für mich stellt sich die Frage, wer hier die Beweislast erfüllen muss.
Der Versender/Verkäufer muss schon nachweisen, dass er das Telefon versendet hat. Bei einem Päckchen ist die Quittung eben kein Beweis. Da bräuchte er dann noch Personen, die bezeugen können, dass es eben jener Inhalt war, der eingepackt und tatsächlich abgeschickt wurde. Insofern könnte man durchaus auch gegen den Versender vorgehen, wenn er keine schlüssigen Beweise vorlegt. Am Ende müsste wahrscheinlich ein Richter darüber entscheiden. Das kostet Zeit und Nerven und Geld.
 
ich denke es wird sich nie herausfinden lassen, ob er das iPhone wirklich versendet hat.
Der Tausch iPhone-Nexus ist seltsam, aber er war einverstanden.
Ich will niemals eine Klage(selbst wenn die Chance gut wären) und würde mich freuen, wenn
a) das iphone noch auftauscht oder
b) er mir etwas Geld für das Nexus gibt.
 
@ Chris

klar, wenn das Päckchen "verloren gegangen" ist, dann ist es Dein "Pech" und Du hast den Schaden - Versandrisiko bei einem privaten Tauschgeschäft wird rechtlich wohl tatsächlich bei Dir liegen

aber bevor ich das Iphone bzw. den Gegenwert für das Nexus komplett abschreibe, würde ich den Spieß erstmal umdrehen --> fordere den Nachweis ein, dass der Tauschpartner auch wirklich seinen Teil des Vertrags erfüllt hat! = schriftlichen Beleg, dass er ein Päckchen oder Paket oder zur Not auch Luftpolsterbrief an Dich abgeschickt hat!
(ansonsten habt ihr da nämlich ein rechtliches Problem --> Du trägst zwar das Versandrisiko -- aber Dein Gegenüber hat nichts in der Hand womit er beweisen könnte, dass er seiner vertraglichen Pflicht des Versendens der Ware auch wirklich nachgekommen ist ;)

wenn der Tauschpartner einen Nachforschungsauftrag in Auftrag gegeben hat, dann wird er das ja ggf. auch irgendwie belegen können (sollte er zumindest - das ist i.d.R. ein Standard-Formular von welchem er eine "abgestempelte und unterschriebene" Kopie erhält) - http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-nachforschungsauftrag-national-01-2011.pdf
 
Wie gut gläubig manche Leute noch sind - Kleinanzeigen ist so ziemlich das Gegenteil vom TP Forum in Sachen "Vertrauen".

Das ist eine bekannte Masche mit dem "unversicherten" Versand, es gab auch Leute die verkauften Sachen "mehrmals" auf Ebay damit. Warum? Man kann es fast nicht nachweisen. (Mit PP hat sich das alles etwas geändert.)

Kein Beleg, aber schon Nachforschungsantrag gestellt? Soweit ich weiß kann man einen Nachforschungsauftrag nicht so schnell und nicht rein telefonisch stellen (Spekulation).

Geh zur Polizei und mach eine Anzeige wegen Betrug. Kostet dich übrigens nichts, bringt dir aber auch kein Geld ein. Allen Grund hast du dazu, er kann ja scheinbar nicht nachweisen irgendwas abgesendet zu haben. [Eventuell warten bis sich vom angeblichen Nachforschungsauftrag etwas ergibt]

Hast du seine Adresse geprüft? Wohnt er da? Womöglich ist das "zufällig" noch ein leerstehendes Haus.

Wenn da jemand wohnt; Telefonnummer raus finden und anrufen. <- Wirkt oft Wunder, am besten gleich mit den Eltern sprechen.

Ausserdem auf Facebook usw. nach ihm/ihr suchen.

Ich will natürlich niemand was unterstellen - aber da gehen schon echt alle Alarmglocken an, v.a. klingt Nexus S vs. iPhone 4 halt schon echt nach zu schön um wahr zu sein.

Übrigens werden Päckchen teilweise intern getrackt mMn. Sieht man, wenn man ein Päckchen an einer Packstation aufgibt, es hat einen Identcode. Nur kann man selbst damit nichts abfragen. (dennoch ist das auch alles Spekulation).

Wenn er die Übergabe an das Versandunternehmen nicht nachweisen kann, sieht die Lage da nicht so schlecht aus "theoretisch" denke ich zumindest (als Laie!). Praktisch ist der Anwalt einfach zu teuer... und vermutlich gibt es dann plötzlich einen Kumpel der dabei war...
 
Zuletzt bearbeitet:
Adresse muss stimmen, schließlich habe ich ja mein Nexus S dorthin geschickt und es kam an.
Leider finde ich keine Telefonnummer dazu, sind wohl nicht im Telefonbuch.

Ich weiß, dass die Lage garnicht so schlecht aussieht, da er es nicht beweisen kann.
Das hat er mir auch per Mail geschrieben, also ist da nix mit Kumpel und so.

Aber ein betrug will immernoch nicht so recht in meinen Kopf!
 
Wenn er es nicht nachweisen kann und das auch noch zugibt, dann könnte man ja versuchen eine Entschädigung auszuhandeln. Ansonsten fordert man ihn schriftlich auf, das iPhone zuzusenden. Wenn das nicht fruchtet, könnte man auch versuchen, einen finanziellen Anspruch geltend zu machen. Einen Mahnbescheid kann man übrigens auch ohne Anwalt und für wenig Geld (ab 23€) beantragen. Wenn der andere dann nicht widerspricht siehts gut aus ...

PS: Das ist natürlich keine Rechtsberatung sondern nur ein Bericht aus meiner persönlichen Erfahrungswelt.
 
mal bitte nur mitreden, was geht und was nicht geht, wenn man ahnung hat! @ MarcusAgrippa !

Einen Nachforschungsantrag kann man für ALLES Stellen, sogar eine einfache Bücher/Warensendung!
Dies geht allerdings frühestens 6 Tage NACH Einlieferung!
Der Absender bekommt eine exakte Kopie von dem, was er da eingetragen hat!, sprich ungefähres Gewicht, Datum, Inhalt, Warenwert, etc.pp Da muss er auch ankreuzen, ob er noch einen Einlieferungsbeleg/Quittung hat, oder nicht!


Wer sich schlau machen will: http://www.dhl.de/de/paket/kundenservice/online-services/nachforschungsauftrag.html

Lass dir diese Kopie irgendwie zukommen lassen! In meinem Fall hat sowas mal bei einem Päckchen geholfen! Zwar war das Ergebnis, dass bei der Post abends eingebrochen und alles ausgeräumt wurde, aber ich hatte zumindest eine Antwort.

Im Moment kannst DU leider nichts weiter machen, als ihn irgendwie zu bitten dir die Kopie zukommen zu lassen. Und dann heißt es weiterhin: WARTEN!

Hast du bei deiner örtlichen Postfiliale mal nachgefragt, ob sie so ein Päckchen liegen haben?
 
Kann schon mal sein ja, erst ab einer Woche (ohne Sonn/Feiertage) würde ich mir Gedanken machen und mal nachhaken.

Wenn ihr versicherten Versand ausgemacht habt, dann kam er seiner Pflicht übrigens nicht nach.

Weiterhin würde ich erst mal einen Nachweis fordern, dass er es abgeschickt hat. Den hat er bei einem Päckchen nicht, mit viel Glück einen nichts sagenden Beleg ohne Trackingnummer oder Bezug zum Päckchen aus der Filiale (nur bezahlt Beleg). Daher auch mal im Hinterkopf behalten, dass er eventuell auch gar nichts abgeschickt hat, was bei den Kleinanzeigen nichts neues wäre...

(ohne natürlich etwas unterstellen zu wollen!)



Ach bei euch auch? Hier ist das seit geraumer Zeit auch so, dass Montags nur ganz selten mal die Post kommt.
Übrigens ist Hermes auch nicht so super, brauchen meist einen Tag länger als DHL und von Amazon aus kommts nie an ohne Meckern (scheint ein besonderes Problem zu sen, Paket beginnt im Kreis zu laufen, erst nach Beschwerde fällt es auf, ändern tut sich nichts selbst nach x mal).^^

Da ich mal Zusteller war:
Was sollte am Montag kommen? Sonntags wird in den Paketzentren nicht sortiert, Sonntags herrscht LKW Fahrverbot.
Es sind nur die Nachzügler vom Freitag, genauso die Briefe. Durch den Sonntag kommt da nicht viel und die meisten Absender (Unternehmen etc.) haben am Samstag nix verschickt.
 
Adresse muss stimmen, schließlich habe ich ja mein Nexus S dorthin geschickt und es kam an.

Das heißt übrigens nicht, dass es sein richtiger Name ist und das Haus an der Adresse nicht leerstehend ist und mal kurz "zweckentfremdet" wurde.

@morsch keine Ahnung, früher kam jedenfalls Montags mehr Post, heute kommen nicht mal mehr Nachzügler/Pakete teilweise.
 
Geh zur Polizei und mach eine Anzeige wegen Betrug. Kostet dich übrigens nichts, bringt dir aber auch kein Geld ein. Allen Grund hast du dazu, er kann ja scheinbar nicht nachweisen irgendwas abgesendet zu haben. [Eventuell warten bis sich vom angeblichen Nachforschungsauftrag etwas ergibt

Da wäre ich etwas vorsichtig, mit Anzeige + Betrüger usw. . Der Schuss kann ganz schnell nach hinten los gehen;
maximal "vermutlicher Betrug" ist noch akzeptabel.

Hatte neulich was privat gekauft. Der Verkäufer konnte auch keinen Sendungscode liefern. Sendung kam dann 2 Tage später an; als Paket versendet. Viele lassen die Rechnungen einfach liegen oder lassen sich keine aushändigen.
Bei Tankstellen und Apotheken muss man regelrecht um einen Kassenzettel betteln.
Die DHL klammert nicht mal mehr den Bon auf den Einlieferungsschein(online-Beleg).

du seine Adresse geprüft? Wohnt er da? Womöglich ist das "zufällig" noch ein leerstehendes Haus.

Schriftliche Fristsetzung postal per Einschreiben+Rückschein/Signatue schicken; dann weiss man zumindest, dass der "Geschäftspartner" dort lebt.

Abschaffen sollte man generell,
Post-Päckchen-unversichert, Warensendungen m. langen Laufzeiten, Einwurfeinschreiben(nicht versichert/
nur Sendungen mit Übergabeschein+Signature)
 
Zuletzt bearbeitet:
mal bitte nur mitreden, was geht und was nicht geht, wenn man ahnung hat! @ MarcusAgrippa !
Dein link betrifft Pakete, hier geht es aber um ein Päckchen. Das sind zwei unterschiedliche Sendungsformen. Du wirfst sie in deinem Beitrag selbst durcheinander.
Und natürlich kann man alle möglichen Anträge stellen (hab ich oben schon mal ausgeführt). Nur hat es beim Päckchen keinen Sinn (wenn es nicht nur um die eigene Beruhigung, sondern ums Auffinden geht, beim Paket aber schon (jedenfalls manchmal): der Grund: das Paket kriegt ne eigene Nummer und wird so registriert, das Päckchen aber nicht).
 
Da wäre ich etwas vorsichtig, mit Anzeige + Betrüger usw. . Der Schuss kann ganz schnell nach hinten los gehen;
maximal "vermutlicher Betrug" ist noch akzeptabel.

Wieso? Natürlich sollte man noch etwas warten, aber sofern keinerlei Nachweise kommen über Versand/Nachforschungsauftrag und er sich nicht mehr meldet, würde ich zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
Da kann auch nichts großartig nach hinten losgehen, es kann halt sein dass nichts dabei raus kommt meiner Meinung nach.
Was du meinst ist "öffentlich verbreiten/rumposaunen", da sollte man natürlich nicht, das kann tatsächlich nach hinten los gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben