Kennt sich hier jemand mit Verkehrsrecht aus?

[quote='marlic',index.php?page=Thread&postID=765726#post765726]das hat wohl weniger mit Verkehrsrecht, als mehr mit Verkehrsregeln zu tun.[/quote]
smilie_leb.gif
 
jetzt nicht unschuldig ungleich vollschuld

Ansonsten kommts mir so vor, als werden ausreden gesucht. Und vor Gericht wird das kaum landen. Hoffe ich für den Fiskus.
Muss meine Unfallsituation jetzt auch nicht weiter rechtfertigen, aber sie hat mich schlicht und einfach nicht gesehen. Weil sie nicht darauf geachtet hat. Straße hell erleuchtet, Licht an, hinter mir noch ein Radfahrer, und immerhin bin ich der auch nicht in die Karre gefahren. Und auch nur Blechschaden.

Darüber reden ist kein Problem, aber hier wird wegdiskutiert. Wie ich auch gesagt habe, passieren Unfälle, dafür ist man versichert und keiner ist deshalb ein schlechter Mensch.
 
Manche Leute "reden" auch gerne mit anderen um sowas zu verarbeiten. Der erste Unfall ist nicht für jeden einfach weggesteckt.
 
hier hilft nur noch ein schriftliches Gutachten eines neutralen Sachverständigen über den entstandenen Schaden. Die Teilung der Schuldfrage soll ja nicht unnötig zugunsten des Verursachers ausgehen... Die Schuldfrage wird zweifelsohne auf beide Parteien gleich angerechnet...sorry
 
[quote='buddabrod',index.php?page=Thread&postID=765963#post765963]Das entscheidet der Richter bzw. ein Gutachter und keiner von uns hier.
[/quote]Richtig und man sollte seine Aussagen auch entsprechend formulieren...
Wäre sonst nach irgendeinem Paragraphen (wer merkt sich sowas bitte? o_O ) des RBerG unerlaubte Rechtsberatung.
EDIT:
Artikel 1 § 8 des RBerG ist es.
 
[quote='Mango Bango',index.php?page=Thread&postID=765972#post765972][quote='buddabrod',index.php?page=Thread&postID=765963#post765963]Das entscheidet der Richter bzw. ein Gutachter und keiner von uns hier.
[/quote]Richtig und man sollte seine Aussagen auch entsprechend formulieren...
Wäre sonst nach irgendeinem Paragraphen (wer merkt sich sowas bitte? o_O ) des RBerG unerlaubte Rechtsberatung.
EDIT:
Artikel 1 § 8 des RBerG ist es.[/quote]

Das geht nicht vor den Richter! die Versicherer werden sich einigen wie zuvor von mir beschrieben...die Polizei wird dieses Szenario stützen.
 
[quote='Think_o_mat',index.php?page=Thread&postID=765974#post765974]
Das geht nicht vor den Richter! die Versicherer werden sich einigen wie zuvor von mir beschrieben...die Polizei wird dieses Szenario stützen.[/quote]
Meinst du?
50/50 kann ich mir auch gut vorstellen. Wobei Rot mMn damit immer noch besser dran wäre, weil sein Schaden im Gegensatzt zu meinem Schaden doch recht erschwinglich war. Meine ganze Tür ist eingedötscht und er hat nur nen paar Kratzer ! :(
 
moin nochmal,

da ist nix mit teilschuld.

es handelt sich ganz offenbar um eine einfahrt, und nicht um eine abzweigende strasse.

die fahrspurpfeile/richtungspfeile auf der fahrbahn sind keine 20meter vorher , also sind alle spuren für "geradeaus"

und wer nun die spur eines geradeausfahrenden kreuzt oder in anspruch nehmen will, hat vorhe im rückspiegel+ schulterblick zu guggen, ob die auch frei ist.


und wenn der abbiegen-wollende meint, ohne rücksicht auf verluste die spur eines anderen zu kreuzen, dann muss er halt die konsequenzen tragen.

der rote zahlt hier keinen pfennig.

das wird Dir aber auch die versicherung mitteilen.


selbst wenn die gestrichelten linien allesamt "gültig " wären, ändert das nichts.

denn derjenige, der die fahrbahn des anderen kreuzt, ist der verursacher und wenn man auf beiden spuren sowohl abbiegen, als auch geradeaus fahren dürfte, dann wäre wieder der "schuld", die seine fahrtrichtng ändert -->also wieder der grüne.

die einizge variante, bei der der grüne im recht gewesen wäre, wäre eine durchgezogene linie, oder hat eine temporär geänderte fahrbahnzuordnung...

schön, dass durch diese unachtssamkeit nur materialschaden enstanden ist, und der schreck vermutlich in zukunft zu umsichtegerem fahren anregen wird

gruß
 
Wieder diese Absoultmeinungen. Naja wenn mans braucht. Ohne Spiegel/Schulterblick abbiegen bringt aber so oder so eine Teilschuld. Wenns denn wirklich abbiegen ist, natürlich ;)

Wieso führt die Fahrbahnmarkierung dann eben links rüber? Ist die nicht zu beachten oder was? Wofür gibts die denn?


Edit: Offensichtlich kommen die Meinungen hier auf keinen grünen Zweig. Wie kann man denn dann ernsthaft davon ausgehen, dass in dem stressigen Straßenverkehr sowas problemfrei beachtet werden kann, wenn hier keiner wirklich bescheid weiss, was nur wirklich richtig und was falsch ist?
 
[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=765980#post765980]

da ist nix mit teilschuld.
es handelt sich ganz offenbar um eine einfahrt, und nicht um eine abzweigende strasse.
[/quote]

Moin Moin...

Tja sei dir da mal nicht so sicher! Es handelt sich nämlich nicht um eine kleine Einfahrt Straße, sondern eine exakt gleich asphaltierte wie auch die vier geradeaus Spuren! Sieht man bei google maps nur nicht so gut. Und natürlich habe ich Rot auch durch Spiegelblick gesehen, nur konnte ich weder wissen, dass er geradeaus fährt noch das er beschleunigt !! ?(

Nein mein Bruder ist 12 für den der Thread war ;)
 
In dem Fall bleib ich dabei, dass man im Zweifelsfall der Fahrbahnmarkierung folge zu leisten hat! Einen Pfeil kann man übersehen, die Markierung ist immer da und das aus einem ganz bestimmten Grund.
 
Übrigens habe ich keine Pfeile gesehen, kann mich jedenfalls nicht erinnern! Stichwort Schnee auf der Fahrbahn! Die Markierung aber schon, die waren schon deutlicher zu erkennen.
 
Was war denn nun eigentlich die Absicht des Themas?
Rechtsberatung gibts hier natürlich nicht. Das es auf Grund der Verkehrsbeschilderung streitbar ist, keine Frage. Dein Fahrverhalten resultiert aus deiner Interpretation dieser. Es kam zum Unfall (auf Grund der Annahme, der andere bog auch ab!).

Du hast ja nun 2 Möglichkeiten:
Den Bogen, was passiert ist alleine ausfüllen.
ODER
Einen Experten hinzuziehen.

Dem schilderst du die Lage, der wird natürlich was für dich raus hauen wollen. Dir gehts ja sicher um eine Übernahme deines Schadens von der gegnerischen Versicherung, als keine Vollkasko vorhanden. Der kann dir dann auch die Aussichten mitteilen.

Mein Hinweis an dieser Stelle ist und bleibt, das ganze schnell über die Bühne zu bringen und den Informationsfluss nicht zu hemmen. Solange beide fair bleiben, sollen sich die Versicherungen da kloppen :D
 
@cubba

es ist müssig drüber zu grübeln. Wenn man einen Zeugen für den Unfallhergang hat ist es möglich Recht zu bekommen - im Regelfall aber leider aussichtslos ;( mach dir keine Illusionen.
 
Ich kann mir vorstellen, dass das ganze wie bei einem Spurwechsel beurteilt wird. Wenn du die Spur wechselst bist du automatisch dem untergeordnet der sich in der Spur befindet.
Du darfst ihn nicht schneiden und wenn du beim Wechsel der Spur eine Kollision verursachst bist du schuld.

Weiter kommt hinzu, dass man ja zB auch nicht rechts überholen darf. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass es rechtens sei von rechts links über eine Spur vor einem anderen Fahrzeug abzubiegen. Man kann von dem Autofahrer nicht erwarten, dass er plötzlich bremst.

Was aber zu deinen gunsten gewertet werden kann:
Es handelt sich um ne Vierspurige Straße, und es gilt generell das Rechtsfahrgebot. Gerade wenn die beiden linken Spuren UNTER ANDEREM als Abbiegerspur funktionieren, dann kann man vom anderen AUtofahrer erwarten, dass er sich an das Rechtsfahrgebot hält sofern er geradeaus fahren will.
 
Das ist keine Autobahn. Man hat innerorts freie Spurwahl und kein Rechtsfahrgebot. Ausserdem darf man da sehr wohl rechts überholen (siehe freie Spurwahl)

Wie gesagt, der Spurverlauf war nach *links*. Nicht geradeaus. Warum geht darauf niemand ein?
 
Wie er sagte, waren die Poller nicht da. Die ausgewiesene Beschilderung kann nicht rekonstruiert werden (weil digital) und die Straße geht nun mal weiter. Keine Leuchtpunkte auf der Straße, keine Leitplanke nichts. Der Spurverlauf geht für mich da nicht nach links. Der hat ne Option auf links, damit nicht noch Leute von weiter rechts rüberziehen.

Und es gibt auch was zwischen innerorts und Autobahn :D Wahrscheinlich eine Kraftfahrstraße. Denn gilt das Rechtsfahrgebot eben nicht nur innerorts nicht?
Und wer weiß, wie viel da los war. Er wollte wohl links überholen.
 
[quote='cubba',index.php?page=Thread&postID=765988#post765988]nur konnte ich weder wissen, dass er geradeaus fährt noch das er beschleunigt [/quote]

langsam wirds lustig.....


wenn das nämlich so ist , wie du schreibst, und du ja auch die gestrichelte linie sehen musstest, und nicht wusstest, was der hinter dir macht, den du gesehen hast, dann hättest du ja erstmal scheune muessen, was der vorhat.

du kannst dich ärgern solange du willst, du behälst den schwarzen peter.

besser wäre es vielleicht, sich den fehler einzugestehen, und sich um besserung zu bemühen, also zukünftig vosichtiger zu fahren, ne nachschulng bei der fahrschule zu machen , als jetzt zu versuchen, die schuld für die eigene unvorsicht anderen zuzuschieben.

@thinkomat
schade, dass wetten nicht legal ist - ich würde dir gern auch noch etwas lehrgeld abnehmen!

@spurverlaufs-verirrte
da sind ausschlisslich gestrichelte linien - also darf man von überall abbiegen , die überfahren usw. aber NICHT jemandem anders vor die karre!!

nochmal deutlich:
man darf auch von der ganz rechten spur aus links abbiegen.

allerdings darf man nicht jemandem die fahrbahn kreuzen, und ihn dabei behindern, gefährden usw..


man braucht das ganze doch nur aufdröseln, dann versteht es auch jeder.

nehmen wir die fakten.
der rote behält seine fahrtichtigung, was sein gutes recht ist, denn alle linien sind gestrichelt..
der grüne ändert seine fahrichtung (er fuhr ja vorher auch geradeaus), und kreuzt dabei die fahrbahn des roten.
also hat der rote vorfahrt. so einfach ist das.

sollte eigentlich jeder verstehen, der nen führerschein geschafft hat.
 
[quote='buddabrod',index.php?page=Thread&postID=765999#post765999]Das ist keine Autobahn. Man hat innerorts freie Spurwahl und kein Rechtsfahrgebot. Ausserdem darf man da sehr wohl rechts überholen (siehe freie Spurwahl)

Wie gesagt, der Spurverlauf war nach *links*. Nicht geradeaus. Warum geht darauf niemand ein?[/quote]

korrekt! aber wie Mornsgrans so schön sagte: "gestrichelte Linie"!
 
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