Erfahrungen mit Rücksendung bei Lapstore

Original von senorcoconut

about ralf: besser schleimen als lapstore tun die allemal...

Mag sein. Aber der Post ist imo absolut legitim - eben zur Klarstellung, und weil er die Distanz zum Unternehmen deutlich verringert.

Wie schön wäre es doch, wenn Lapstore hier eine Klarstellung abgeben würde! Es ist zwar schwer vorstellbar, wie sich das Unternehmen jetzt noch in ein gutes Licht rücken kann - aber eine Entschuldigung für den Fehler, eine Rückzahlung der ausstehenden Beträge und die Ankündigung, dass man in Zukunft bei ähnlich gelagerten Fällen besser auf die Kunden eingeht und sicherstellt, dass gesetzliche Pflichten eingehalten werden, würde doch Wunder wirken, oder?

Bei meinem Arbeitgeber kriegen wir auch in einer so verfahrenen Situation noch eine Klärung hin, mit der der Kunde zufrieden ist - warum sollte Lapstore das nicht auch schaffen?
 
Original von Clausewitz

der Post ist imo absolut legitim - eben zur Klarstellung

Das sehe ich auch so! Mit dem "Servicetechniker in Münster" ist Ralf Scharbert bei mir gleich in die Lapstore-Ecke gerutscht - Danke für die Klarstellung, jetzt habe ich wieder ein besseres Gefühl!

Original von Clausewitz

Wie schön wäre es doch, wenn Lapstore hier eine Klarstellung abgeben würde! Es ist zwar schwer vorstellbar, wie sich das Unternehmen jetzt noch in ein gutes Licht rücken kann - aber eine Entschuldigung für den Fehler, eine Rückzahlung der ausstehenden Beträge und die Ankündigung, dass man in Zukunft bei ähnlich gelagerten Fällen besser auf die Kunden eingeht und sicherstellt, dass gesetzliche Pflichten eingehalten werden, würde doch Wunder wirken, oder?

Nun, dass sie es nicht machen, spricht doch für sich. Schon früher hat Lapstore sich deswegen nie geäußert. Und die Sache wegen Ironeagle zeigt, dass Lapstore sehr wohl hier mitliest. Sie scheren sich halt nicht darum.

@ironeagle
Also für das Runternehmen gibt es keinen Grund, das war einfach geblufft. Du hast die Fakten ohne Wertung dargestellt. Der Fall hätte sogar journalistischen Anforderungen genügt. Schilder deinen Fall doch spasseshalber mal dem Herrn Vetter von www.lawblog.de ...

Schade, du hättest mir die Chance geben sollen, da noch einen Screenshot von zu machen. Das wäre mal wieder ein Fall für die Blogoshpäre. Erinnert ihr euch noch an Transparency International? Die haben kurzfristig viel Aufmerksamkeit mit ihren juristischen Drohungen erwirkt.

Ich muss mich jetzt da mal reinhängen. Es ist Urlaubszeit, ich habe gerade eine ruhige Phase ... und mein eigener Fall ist auch noch anhängig.

G.
 
@clausewitz & goonie: na ok.

aber: erst lese ich die Anzeige für das super t30 und dann die werbung für den notebookcheck.

dann kommt man hier vorbeisegelt und findet die eigentliche Info zwischen lauter "Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen. Denn glückliche Kunden sind die Basis für unseren Erfolg." und "Wir freuen uns auf weitere gute und faire Geschäfte mit allen IBM-Fans und wünschen Euch eine Super Zeit und viel Spaß" .

RS hätte sich hier mit etwas mehr Sachlichkeit wohl selbst einen Gefallen getan.
 
Hallo an Alle!

An dieser Stelle würde ich als Mitarbeiter der Firma Lapstore gerne auch eine Stellungnahme abgeben.
Ich entschuldige mich im Voraus hiermit bei allen Kunden von uns die mit unserem Service in irgendeiner Form unzufrieden waren oder sind und gebe mein persönliches Ehrenwort alles dafür zu tun in Zukunft für mehr Kundenzufriedenheit vor allem bei Rücksendungen und Servicefällen zu sorgen.

Das bestreben unsers Teams ist eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität der Leistung und der Qualität des Service und ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir die Kritik in diesem Forum mehr als zu Herzen nehmen werden.

Wir bedienen im Jahr ca. 20.000 Kunden von denen so zumindest mein bisheriger Eindruck mindestens 99% zufrieden mit unseren Leistungen sind ? Ich denke dies spiegelt in gewisser Weise auch unser Bewertungsprofil auf Ebay wieder, dass mit 99,6% deutlich besser dasteht als das Profil so manch anderer IT Verkäufer.

Leider ist es wirklich so wie auch in diesem Thread zu lesen, dass meistens nur dann geschrieben wird, wenn man unzufrieden war oder eben ?in Streit? geraten ist. Die positiven Stimmen verstummen leider allzu schnell. Es ist ja auch verständlich dass man lieber Dampf ablässt als Lob zu verteilen.

In meinen 10 Jahren persönlicher Erfahrung im Verkauf von Notebooks haben wir natürlich auch Streitfälle gehabt in denen wie in jedem Streitfall jeweils eine Partei meinte Recht zu haben und auch ich gebe zu mich oft geirrt zu haben und im nachhinein eingesehen zu haben das man hätte kulanter sein müssen.

Als Außenstehender ist es allerdings in einem Streitfall immer sehr schwer, vor allem wenn man nur die Meinung einer Partei gelesen oder gehört hat, zu beurteilen wer oder was in diesem Fall Recht hat oder ist.

Auch ich kann im in diesen Thread beschriebenen Fall nur als Außenstehender urteilen, da ich mich auch ?nur? auf die Aussagen meiner Servicemitarbeiter verlassen kann.
Wir mussten allerdings leider den von ironeagle verfassten Text entfernen lassen, da dieser eben nicht nur objektive Tatsachen beinhaltete sondern auch nachweislich falsche Aussagen.

Ich hoffe, dass ich diesen Thread durch mein Posting und meine Anwesenheit ab jetzt ein wenig bereichern kann und die Diskussion damit ein bisschen mehr sachlich und konstruktiv geführt werden kann, da einige Aussagen wie :? nicht mehr bei Lapstore kaufen sag ich nur. Sie mögen früher mal gut gewesen sein. Jetzt aber nicht mehr.? Meiner Meinung nach echt unfair sind.

Ich wünsche allen einen guten Wochenanfang!

Simon Brüne
Lapstore
 
Original von senorcoconut

RS hätte sich hier mit etwas mehr Sachlichkeit wohl selbst einen Gefallen getan.

100 % ACK. Mal sehen, wie es sich weiter entwickelt. Die Leute müssen ja auch leben (solange es unseren Sponsor nicht ärgert).

Zum Thema Lapstore: Die E-Mail wurde erfolgreich versandt an vorsichtkunde@ct.heise.de

G.
 
Zum Thema Rücksendung allgemein:

Ich muss grad mal den eBay-Händler thuine loben.
Mir hat das T23 einfach vom optischen Zustand her nicht gefallen; habs Donnerstag zurückgeschickt und heute ist laut denen die Überweisung meiner sämtlichen Kosten erfolgt. Fein :)
 
Original von lapstore

Ich entschuldige mich im Voraus hiermit bei allen Kunden von uns die mit unserem Service in irgendeiner Form unzufrieden waren oder sind und gebe mein persönliches Ehrenwort alles dafür zu tun in Zukunft für mehr Kundenzufriedenheit vor allem bei Rücksendungen und Servicefällen zu sorgen.

So ein bisschen kommen mir vor Glück ja schon die Tränen... Da will jemand ab jetzt alles tun, um seinen Pflichten endlich nachzukommen. Hut ab!

Dann wäre eine ehrliche Behandlung von Ironeagles Anliegen (i.e. die vollständige Erstattung) mal ein Zeichen dafür, dass hier nicht geschwafelt wird. Oder soll 'in Zukunft' heissen, dass Lapstore sich selbst pauschal erstmal Absolution für den Misstand der vergangenen Zeit erteilt?

Und zum Thema "Die Mitarbeiter machen den Unfug, ich bin ja nur extern und krieg in meinem Laden nichts mit": Der Fisch stinkt vom Kopf. Jedes Unternehmen kann nur so gut sein, wie es der Chef vorlebt.

In meinem Fall habe ich mehrfach dokumentiert, dass Lapstore den Rechner in schlechterem Zustand zurückgeschickt hat (sei es mit verbogener Tastatur, sei es mit verdrecktem Gehäuse, sei es mit falsch montierten Abdeckungen, durchgedrehten Gehäuseschrauben etc. pp.). Es kam noch nicht mal eine Entschuldigung. So geht man mit Kunden nicht um und es ist richtig, wenn auf solche Missstände hingewiesen wird.

Das obige Bild dokumentiert treffend die Qualitätskontrolle von Lapstore.

G.
 
wobei die Versandkosten meistens nicht zurückerstattet werden, generell mein ich jetzt...
 
Da ist meine Erfahrung anders. Gut, ich habe bisher auch nur 3 mal Ware zurueckgegeben: bei Lapstore, bei einem anderen Ebay-Haendler (war ein Zusatzakku fuer das Lapstore-Notebook den ich logischerweise nicht mehr brauchte, und bei Mindfactory.

In den letzten beiden Faellen war jeweils innerhalb einer Woche das Geld wieder auf meinem Konto, inkl. aller Portokosten.
 
Hallo nochmals:

@goonie
Ich habe den Thread hier leider erst heute morgen entdeckt, daher konnte ich doch auch jetzt erst reagieren...

Und ich bin nun doch auch dabei mich mit Ironeagle zu unterhalten um eine gute Lösung zu finden.

Ich habe aber doch auch nicht gesagt, dass unsere Mitarbeiter nur Unfug machen, ich sagte lediglich, dass auch ich die Situation für diesen Einzelfall nicht objektiv sehen kann da ich mich auf die Aussagen verlassen muss.

Zu der nicht richtig eingesetzten Ramklappe: Es tut mir leid in diesem Fall muss unser Techniker einfach die Klappe nicht richtig festgeschraubt haben und ich kann auch nur hoffen, dass sowas nicht so oft vorkommt und betone das wir leider keine Schraubroboter hier sitzen haben....


MFG, Simon Brüne
Lapstore
 
Original von lapstore

und betone das wir leider keine Schraubroboter hier sitzen haben....

Ja, aber Mitarbeiter mit Verstand Augen.

Fehlerhaft zugeschraubte Abdeckungen sind einfach schlampig. Genau so wie Sekundenkleber-Fingerabdrücke auf dem Gehäuse. Oder eine verbogen eingebaute Tastatur. Oder durchgedrehte Gehäuseschrauben. Oder - um von Anfang an zu beginnen: ein als Cond.Code A verkaufter T23, der auf der Innenseite dreckig ist und in dem im PCMCIA-Schacht jede Menge Spinnweben sind. Das alles deutet einfach darauf hin, dass (zwecks Profitmaximierung?) zu wenig Zeit für die Qualitätssicherung ist. Da helfen auch keine Verniedlichungen.

G.

Die passenden Bilder dazu und Scans poste ich nachher. Das darf so nicht im Raum stehenbleiben.
 
Hallo,

nach meinen Erfahrungen ist es nicht üblich, den Versandkostenanteil einer Bestellung mitzuerstatten. Jedenfalls habe ich diesen überhaupt erst einmal zurückerhalten (glaube von IP-Web), erwarte dies auch nicht. Erstattung der Rücksendekosten ist natürlich selbstverständlich.

Wenn ich mich richtig erinnere, hält sich das BGB bei der Frage, was genau erstattet werden muss, etwas im Dunklen.

Gruß,
herbie
 
Wenn ich mich richtig erinnere, hält sich das BGB bei der Frage, was genau erstattet werden muss, etwas im Dunklen.

bin jetzt kein jurist und nitt auf dem neusten stand, aber soweit ich weiss haben die händler den ganzen versand zu erstatten bzw. zu tragen. einzige ausnahme: bei einem warenwert von weniger als 40? können sie, sofern sie das auch in ihren agb's so angeben die rückzahlung der versandkosten verweigern. aber bei einem warenwert von über 40? haben die händler aufjedenfall alles zu erstattet.

gruß
jimmy
 
Nein, herbie hat da recht: Das BGB haelt sich in der Frage vornehm zurueck. Es gibt allerdings ein paar Urteile (auch bzgl. Notebooks) in denen der Haendler zur Porto-Rueckerstattung verurteilt wurde, aber diese Urteile sind noch nicht rechtskraeftig. Wohlgemerkt, es geht nur um die Portokosten des urspruenglichen Versandes vom Haendler zum Kunden. Die Ruecksendekosten bei einem Warenwert von >40 EUR sind unstrittig.
 
Original von Jimmy

Wenn ich mich richtig erinnere, hält sich das BGB bei der Frage, was genau erstattet werden muss, etwas im Dunklen.
nein, das ist alles sogar mit der 2002er reform ne menge klarer geworden.
sofern ein sachmangel vorliegt, muss der verkäufer ALLE kosten tragen, egal welcher warenwert. der käufer hat grds. das recht, zwischen neulieferung und mangelbeseitigung zu wählen.

nur beim widerruf gilt die 40€-schallgrenze.
 
Nur ein kleiner Erfahrungsbericht von mir:

Ich habe genau einmal bei Lapstore bestellt und zwar zwei 512 MB Riegel für ein T23, die in der Beschreibung (eBay) mit "Original IBM" und "unbenutzte Neuware" gekennzeichnet waren. Der Preis (sofort kaufen) war entsprechend höher als bei gebrauchter No-name-Ware. Die Ware kam auch flugs, jedoch war offensichtlich, dass die Module nicht nagelneu waren (schlampig zugeklebtes Tütchen, Abriebspuren auf den Kontakten etc.). Ferner war nur eines der beiden Module tatsächlich von IBM, das andere ein No-Name-Modul. Kurzum: Die Ware entsprach nicht dem Vertragstext. Als ich mich bei Lapstore beschwert habe, hat man mir zwar Austausch angeboten (Minderung wurde kategorisch abgelehnt), da ich die Module aber dringend brauchte und diese schließlich funktioniert haben, habe ich es dabei belassen (der Marktpreis wäre halt in Wirklichkeit deutlich niedirger gewesen). Von einer Entschuldigung o.ä. war nie was zu hören. Wahrscheinlich führt mich Lapstore auch in seinen 99% zufriedenen Kunden, was schlichtweg nicht stimmt - ich war und bin maximal unzufrieden, denn für mich machte dieses unprofessionelle Verhalten den Eindruck, dass die Sache Methode hat (einfach mal rausschicken, wenn der Kunde sich beschwert, können wir uns ja immer noch drum kümmern). So verprellt man eben seine Kunden! Eine eBay-Bewertung habe ich nie abgegeben und auch nicht erhalten.

Und von diesen "unerkannt" unzufriedenen Kunden gibt es sicher viel mehr, denn schließlich legt es nicht jeder auf einen (ggf. juristischen) Streit an. Ich für meinen Teil werde jedenfalls nicht wieder bei Lapstore bestellen.

Liebes Lapstore-Team, Ihr solltest langsam merken, dass man so mit seinen Kunden nicht umgehen kann und irgendwann werdet auch Ihr merken, dass Ihr auf die Kunden angewiesen seid und die Kunden nicht auf Euch. Hoffentlich merkt Ihr das früh genug. Ich gelte in meinem Kreis sicherlich als Multiplikator und ich persönlich rate von Eurem Laden nur ab.

Nur mal zum Nachdenken: Ein sich "nicht lauthals aufregender Kunde" bedeutet nicht gleich "zufriedener Kunder". Und nur mit wirklich zufriedenenen Kunden macht man auch langfristig Geschäfte.

Delta
 
Also für mich (kein Rechtsanwalt) geht aus dem Gesetz hervor, dass der Verkäufer in diesem Fall die Kosten der Rücksendung tragen muß.

Von den Hinsendekosten steht da allerdings nichts, und bei oberflächlichem googlen wird meistens die Ansicht vertreten, dass der Käufer diese letztlich tragen muß.

Ein Wertersatz für eine "Verschlechterung" des Notebooks ist übrigens abwegig, außer der Käufer hätte das Notebook über eine Prüfung hinaus genutzt - außer natürlich bei lapstore.de findet sich eine Anleitung, wie man den Wertersatz vermeiden kann.




§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. § 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
 
Die Anleitung unter http://www.shiftycart.de/doc.php/shop/lapstore/lang/x/i/rueckgabe/kw/Rueckgaberecht/ von Lapstore ist recht detailliert finde ich.

"Rückgabefolgen:

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt."
 
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