Ebay Artikel ersteigert, Verkäufer schreibt Wunschpreis nicht erreicht und stellt neu ein

N.I.C.E

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Ebay Artikel ersteigert, Verkäufer schreibt Wunschpreis nicht erreicht und stellt neu ein

Bin jetzt schon 11 Jahre bei eBay unterwegs aber sowas ist mir noch nicht untergekommen. Grade einen Artikel recht günstig bei eBay ersteigert und prompt nach Auktionsende schreibt der Verkäufer, dass der Artikel seinen Wunschpreis nicht erzielt habe und er ihn neu eingestellt hat, was er auch sofort tat. Meiner Ansicht nach nicht Rechtens, aber bekommen werde ich die Ware wahrscheinlich eh nie, auch wenn ich mich an eBay wende, schätze ich mal?!
 
[quote='N.I.C.E',index.php?page=Thread&postID=874766#post874766]Der Artikel ist mindestens das doppelte Wert, sonst wär ich da auch nicht so hinterher 8)
Als versand ist DHL-Paket angegeben, das wäre auch versandtechnisch ein größeres Paket, also kommt hin und wäre versichert.
Ich will halt auf gar keinen Fall das Geld in den Sand setzen, dafür ist es zu viel. Habe halt auch keine Erfahrungen mit dem PayPal Käuferschutz.

Bei der Kaufabwicklung kommt übrigens kein Feld, wo ich eine Nachricht an PayPal hinterlassen könnte, weil das ja ein paar von euch vorschlugen...[/quote]Normalerweise kommt bei Paypal Zahlungen eine Übersicht von Verkäufer, Käufer, Artikel und Betrag. Da gibt es u.A. auch ein Feld "Nachricht an Verkäufer" oder so ähnlich.

Edit: Habe nochmal genauer gelesen. Nachrichten direkt an Paypal schicken? Was soll das bringen. Wenn überhaupt dann an den Verkäufer.
 
Klar, das gibt es, aber der Verkäufer weiß doch schon, was los ist. Die Nachricht sollte ja an PayPal gehen, Zahlung unter Vorbehalt o.ä.
 
[quote='N.I.C.E',index.php?page=Thread&postID=874768#post874768]Klar, das gibt es, aber der Verkäufer weiß doch schon, was los ist. Die Nachricht sollte ja an PayPal gehen, Zahlung unter Vorbehalt o.ä.[/quote]Das bringt IMHO nichts. Warum sollt sich Paypal in diesem Stadium für den Fall interessieren? Erstmal bist du an der Reihe mit Bezahlung. Bei Nichtlieferung kannst du weitere Schritte einleiten.
 
das Feld kommt spaeter bei paypal selber... dort hat man dann die Moeglichkeit etwas hinzuzufuegen...

Gruss Bimbo-01
 
[quote='N.I.C.E',index.php?page=Thread&postID=874699#post874699]Er hat mit Sicherheit auch schon eine Aufforderung zwecks Lieferung von eBay bekommen.
Die zweite Auktion wurde beendet.[/quote]
??? das Teil wurde zum zweiten Mal verhökert und Du glaubst immer noch daran, daß eBay sich darum kümmert? Oder verstehe ich da was falsch?
 
[quote='Alma',index.php?page=Thread&postID=875584#post875584][quote='N.I.C.E',index.php?page=Thread&postID=874699#post874699]Er hat mit Sicherheit auch schon eine Aufforderung zwecks Lieferung von eBay bekommen.
Die zweite Auktion wurde beendet.[/quote]
??? das Teil wurde zum zweiten Mal verhökert und Du glaubst immer noch daran, daß eBay sich darum kümmert? Oder verstehe ich da was falsch?[/quote]

Ich schätze mal von Ebay beendet.
 
Ich hätte nachdem er sagte "Der Wunschpreis wurde nicht erreich und ich stelle den Artikel erneut ein" direkt ne Negative gegeben mit dem Text "Liefert keine Ware".
Da der Kaufvertrag für beide Seiten bindend ist, entspricht es genau einer Nichtlieferung.
 
Wobei der Käufer auch nicht bezahlt hat. IMHO liegt der Fehler auf beiden Seiten. Ein Käufer der nicht zahlt und ein Verkäufer der nicht liefert. Im Prinzip könnten sich damit beide einig sein. :D
 
[quote='Pommbaer',index.php?page=Thread&postID=875891#post875891]Da der Kaufvertrag für beide Seiten bindend ist, entspricht es genau einer Nichtlieferung.[/quote]
Wie Carlito sagt: Bei eBay wird erst gezahlt, dann geliefert. Außerdem gehört es zu den Kommunikationsstandards, nicht umgehend negativ zu bewerten, sondern den Dialog zu suchen. Meist lohnt sich der Dialog übrigens.
 
[quote='hep',index.php?page=Thread&postID=876096#post876096]Meist lohnt sich der Dialog übrigens. [/quote]
Als ob ich das nicht versucht hätte, ca. 20 Emails gingen hin und her.
Ich habe mich jetzt dazu entschieden, die Sache ruhen zu lassen. Ich habe einfach keine Lust, meinem Geld später hinterherzulaufen. Den Artikel brauche ich nicht zwingend, habe ihn vor allem wegen dem günstigen Preis ersteigert.
Da er sich nicht mehr meldet, wird er den Artikel auch nicht rausschicken wenn ich bezahle. Zumindest nicht, solange ich keine rechtliche Schritte einleite. Da ich z.Zt. in einer wichtigen Prüfungsphase bin, will ich mir das aber nicht antun.

Er kriegt ne negative , hat ein wenig Streß mit eBay und den Email-Verkehr mit mir. Das sollte genug Strafe sein.
 
Mit Paypal kann dir doch nix passieren.
Wenn du nicht zahlst, muss er ja auch nichts versenden.

Somit wäre deine negative Bewertung ja unbegründet.
Vermutlich wird Ebay deine negative Bewertung zurück nehmen.
 
ebay, ohje!

[quote='N.I.C.E',index.php?page=Thread&postID=876153#post876153][quote='hep',index.php?page=Thread&postID=876096#post876096]Meist lohnt sich der Dialog übrigens. [/quote]
Als ob ich das nicht versucht hätte, ca. 20 Emails gingen hin und her.
Ich habe mich jetzt dazu entschieden, die Sache ruhen zu lassen. Ich habe einfach keine Lust, meinem Geld später hinterherzulaufen. Den Artikel brauche ich nicht zwingend, habe ihn vor allem wegen dem günstigen Preis ersteigert.
Da er sich nicht mehr meldet, wird er den Artikel auch nicht rausschicken wenn ich bezahle. Zumindest nicht, solange ich keine rechtliche Schritte einleite. Da ich z.Zt. in einer wichtigen Prüfungsphase bin, will ich mir das aber nicht antun.

Er kriegt ne negative , hat ein wenig Streß mit eBay und den Email-Verkehr mit mir. Das sollte genug Strafe sein.[/quote]Meine Worte.
Wenn Du dem jetzt noch nachträglich Geld geschickt hättest, hättest Du noch mehr Ärger.
 
[quote='Dilbert_im_Cubicle',index.php?page=Thread&postID=876163#post876163]Wenn Du dem jetzt noch nachträglich Geld geschickt hättest, hättest Du noch mehr Ärger.[/quote]

Unwahrscheinlich.

Einfach einen Fall bei PayPal eröffnen.
Dann kommt entweder die Ware oder man bekommt das Geld zurück.
 
[quote='hep',index.php?page=Thread&postID=876096#post876096]Wie Carlito sagt: Bei eBay wird erst gezahlt, dann geliefert.
[/quote]steht das explizit in irgend welchen Geschäftsbedingungen?
 
Also entweder der Käufer zahlt per Paypal und nimmt bei Problemen ggf. den Käuferschutz in Anspruch oder er einigt sich mit dem Verkäufer, das er den Artikel doch nicht haben möchte. Alles andere wäre IMHO nicht i.O. Auch Käufer sind in der Pflicht. Nämlich zu zahlen. Stichwort: Spaßbieter.
 
Können Bewertungen entfernt werden?[/url] und Grundsatz zur Entfernung von Bewertungen)
Negative Bewertungen für nicht bezahlte Artikel werden nur entfernt, wenn der VK das gemeldet hat.
In diesem Fall sieht es aber so aus, dass der VK noch vor der Kaufabwicklung dem Käufer mitgeteilt hat, dass er die Lieferung verweigert weil ihm das Höchstgebot zu niedrig war.
eBay informieren und erstmal noch nicht zahlen ist da IMHO mit weniger Stress verbunden (der VK will das Geld ja garnicht)

p.s.: Viel Erfolg bei den Prüfungen N.I.C.E :thumbsup:
 
Ebay alleine kannste vergessen.
Hatte mal einen Spassbieter, der den ersteigerten Artikel nicht bazahlt hat.
Ich konnte ihn nicht negativ bewerten und Ebay hat in der Sache auch nichts unternommen.

Ebay ist nicht dein Freund! ;)

Aber PayPal wirkt und hilft da schon eher. :P
 
So wie ich es lese hat NICE sich bereits entschieden den möglichen Stress nicht auf sich nehmen zu wollen. Das ist ok, ist halt stark unterschiedlich wieviel Ärger man sich wegen soetwas aussetzen will. Ich würde das Risiko zwar eingehen und per PayPal zahlen, man sollte sich aber vor Augen führen, dass - sollte PayPal bei Nichtlieferung die Rückbuchung nicht vornehmen - die juristische Würdigung des Sachverhalts nicht so glatt ist, wie manch einer denkt, da der VK die Erfüllung des Vertragses bereits endgültig abgelehnt hatte, also in irgendeiner Weise einen Erklärungsirrtum gerügt hat und - wirksam oder nicht - zumindest erklärtermaßen vom Vertrag zurückgetreten ist.
 
[quote='dedi',index.php?page=Thread&postID=876210#post876210]die juristische Würdigung des Sachverhalts nicht so glatt ist, wie manch einer denkt, da der VK die Erfüllung des Vertragses bereits endgültig abgelehnt hatte. [/quote]
Der Sachverhalt ist rechtlich glasklar. Der Vertrag ist mit der Abgabe meines Gebots und der normalen Beendigung der Auktion zustande gekommen. Würde ich nun bezahlen, hätte ich 100%igen Anspruch auf Lieferung der Ware oder auf Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe des tatsächlichen Warenwertes.

[quote='I.C.Wiener',index.php?page=Thread&postID=876186#post876186]In diesem Fall sieht es aber so aus, dass der VK noch vor der Kaufabwicklung dem Käufer mitgeteilt hat, dass er die Lieferung verweigert weil ihm das Höchstgebot zu niedrig war.[/quote]
Genau und er stellt sich immernoch quer, d.h. ich zahle nicht, solange er die Ware zu dem Preis nicht rausrücken will. Wären das 30€, dann ja, aber nicht bei knapp 170€.
 
[quote='carlito',index.php?page=Thread&postID=875897#post875897]Wobei der Käufer auch nicht bezahlt hat. IMHO liegt der Fehler auf beiden Seiten. Ein Käufer der nicht zahlt und ein Verkäufer der nicht liefert. Im Prinzip könnten sich damit beide einig sein. :D[/quote]

das ist vollkommen unrichtig.

richtig ist, daß beide eine verpflichtung eingegangen sind.

der käufer hat sich verpflichtet, die ware zu bezahllen, und dazu ist er ja auch bereit!

der verkäufer hat sich verpflichtet, die ware herauszugeben. das verweigert er schon von vornherein.


somit ist der verkäufer der allein "schuldige".


sofort negativ, und gut ist.


ich merke mir solche kandidaten, und schaue, ob die danach noch preisgünstige sachen versteigern. die kaufe ich oder bekannte, zahle die auch, und egal was kommt, gibts dann immer negativ.
zwar kostet einen die genugtuung dann nochmal 20 oder 30 euro, aber so kann man solche verkäufer leicht entsorgen! und die nutzlose ware kann man ja wieder verkaufen....


gruß
 
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