Ebay Artikel ersteigert, Verkäufer schreibt Wunschpreis nicht erreicht und stellt neu ein

N.I.C.E

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Ebay Artikel ersteigert, Verkäufer schreibt Wunschpreis nicht erreicht und stellt neu ein

Bin jetzt schon 11 Jahre bei eBay unterwegs aber sowas ist mir noch nicht untergekommen. Grade einen Artikel recht günstig bei eBay ersteigert und prompt nach Auktionsende schreibt der Verkäufer, dass der Artikel seinen Wunschpreis nicht erzielt habe und er ihn neu eingestellt hat, was er auch sofort tat. Meiner Ansicht nach nicht Rechtens, aber bekommen werde ich die Ware wahrscheinlich eh nie, auch wenn ich mich an eBay wende, schätze ich mal?!
 
moin,

meiner erfahrung nach ist die negativ-bewertung die einzige wirksame methode, den VK zum denken zu bekommen.

von 100 ebay-"zecken" reagieren 99 mit sofortigem einlenken, und der bitte doch die negative wieder zurückzunehmen....

hatte vor kurzem nen notebook ersteigert, angeblich einwandfreies display....angekommen mit zerkratzem und fleckigem display... der frechdachs schrieb auf meine beschwerde, das wäre schon so richtig, zu dem preis könne man nicht mehr erwarten.
auch nach der 2ten email von mir war er uneinsichtig und frech, die antworten liessen beide male auf sich warten....


dann negativ gegeben, und 5 minuten später kam das angebot den preis nachträglich anzupassen, und dass wir uns sicher einigen können.

Ich nehme selbstverständlich meine negatiive bewertung nicht zurück. da sch*** ich lieber aufs geld. solchen schummlern muss man das bei ebay ankreiden! nur so lernen sie es.

nur die, die wirklich selten was bei ebay verkaufen, interessiert die bewertung idr null.


nach 2 oder 3 negativen kannst den account zum verkaufen nämlich eigentlich vergessen ;)
gruß
 
[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=872665#post872665]auch nach der 2ten email von mir war er uneinsichtig und frech, die antworten liessen beide male auf sich warten....[/quote]
So ist es mir auch ergangen - auch mit einem Notebook. Nur, daß der Knilch nach der negativen Bewertung erst recht frech wurde. Geholfen hat nur die Klage. Man kann hier also nicht verallgemeinern. Ich würde es wieder so machen. Kann auch nicht bestätigen, wie einige hier meinen, daß man sich damit aufreibt. Eine saubere Klagebegründung zu schreiben, ist erheblich entspannter, als sich mit so einem Hansel rumzustreiten. Den Rest macht dann ja das Gericht.

Ebay hat mir übrigens in dieser Sache nicht die Bohne geholfen. Die haben nur dümmliche Textbausteine zurückgeschickt.
 
Warum nicht per Paypal bezahlen, Lieferfrist setzen, und dann ab zum Anwalt...? Man kann über Paypal das Geld bis zu 45 Tage lang zurückholen.
 
[quote='Alma',index.php?page=Thread&postID=872682#post872682][quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=872665#post872665]auch nach der 2ten email von mir war er uneinsichtig und frech, die antworten liessen beide male auf sich warten....[/quote]
So ist es mir auch ergangen - auch mit einem Notebook. Nur, daß der Knilch nach der negativen Bewertung erst recht frech wurde. Geholfen hat nur die Klage. Man kann hier also nicht verallgemeinern. Ich würde es wieder so machen. Kann auch nicht bestätigen, wie einige hier meinen, daß man sich damit aufreibt. Eine saubere Klagebegründung zu schreiben, ist erheblich entspannter, als sich mit so einem Hansel rumzustreiten. Den Rest macht dann ja das Gericht.

Ebay hat mir übrigens in dieser Sache nicht die Bohne geholfen. Die haben nur dümmliche Textbausteine zurückgeschickt.[/quote]Das sehe ich ja auch so. Negative Bewertung knallhart abgeben, eBay benachrichtigen und die Sache vergessen, sofern man kein Geld verloren hat.
Von eBay kamen immer nur Textbausteine, mehr nicht.

Ich hatte Stress bei der Polizei (2h verdaddelt mit Aufschreiben der Anzeige, Korrektur etc...) und dann den ganzen Papierkrieg. Rentiert sich nicht, sofern man kein Geld verloren hat. Die Polizei sagte mir, die haben mittlerweile eine eigene Abteilung mit eBay-Betrug. Aber die sind total überlastet und machen nur Fälle, wo relevantes Geld verloren ist bzw. Massenbetrug. Dafür gibt man eine Anzeige auf. Kostet nichts.
Erst später geht man zum Anwalt. Dem sein Stundensatz ist aber meist höher als der Streitwert. Also macht es oft keinen Sinn. Ist leider so.
 
Wie so oft haben es die am leichtesten, die sich alles so hindrehen wie sie es brauchen...
 
RE: RE: RE: ebay, ohje!

[quote='Dilbert_im_Cubicle',index.php?page=Thread&postID=872643#post872643]
Für alle anderen kann ich nur empfehlen: wenn man seine Sachen bei ebay nicht bekommen hat und noch nichts bezahlt hat, kann man a.) einen auf streitsüchtigen Michel machen und viel Zeit, Geld, Nerven investieren, oder b.) die Sache mit schlechter Bewertung abschließen, eine email an eBay schicken (sollen die sich drum kümmern) und sich schöneren Dingen (z.B. Fußball WM im Biergarten) hingeben und bei Gelegenheit bei jemand anderem in eBay bieten. Wenn Paypal als Bezahlung angegeben wird, dann halt per Paypal bezahlen und gleich (!) einen Vorbehalt an Paypal als Notiz anhängen. Ansonsten kommt da von Paypal nicht viel.
.[/quote]

Das stimmt so aber nicht.

Hab das neulich selbst erlebt (sogar mit einem Ausländischem Ebayhändler); Bei PP ist man als VK fast immer der D*pp wenn was ist.
PP hält sich ja jegliche Rechte vor, einschließlich eine Entscheidung zu fällen. Es reicht schon wenn man eine Frist verstreichen lässt, schwupps ist das Geld wieder zurück beim Käufer ...
oder auch mal gleich das PP Konto eingefroren. Die üben ganz schön Druck aus auf einen Verkäufer (sofern er viel via PP abwickelt - sonst kanns ihm egal sein.).
Aber sobald man als Käufer seine Darstellung durch einen Dritten belegen kann (PP fordert dafür oft eine Erklärung eines Dritten von einem, z.B. Händler, etc. von einem), ist man eig. sicher auf der Gewinnerstraße, wobei es auch nur eine Teilrückzahlung gibt, sofern man das angegeben hat, dass mans akzeptiert.

Also im Endeffekt:
PP -> für Käufer gut, für Verkäufer schlecht

Hingegen ist das bei Ebay total egal - die scheinen wirklich nichts mehr zu machen, was nicht via PP Case läuft.

Aber das sind nur eigene Erfahrungen, kann im einzelnen natürlich anders sein! :!:
 
eBay hat sich mitlerweile zu Wort gemeldet, der Mitarbeiter hat sogar einen Text verfasst (keine Standard-Textbausteine, sind auch ein paar Rechtschreibfehler drin), aber mehr als "ich werde den Verkäufer an seine Pflichten erinnern" steht da nicht drin. Auch der neu eingestellte Artikel wurde NICHT eingestampft. Nach ein paar Mails mit dem Verkäufer glaube ich, dass er langsam einlenkt. Ich lass ihn mal drüber schlafen.
 
[quote='horizont77',index.php?page=Thread&postID=872651#post872651][quote='Dilbert_im_Cubicle',index.php?page=Thread&postID=872643#post872643]Die Polizei macht bei Sachen unter EUR 50,- eh nichts mehr. Die sind total unterbesetzt und haben keine Zeit.[/quote]

Woher hast du denn diese Information?
Die machen sehr wohl was, auch unter 50€, aber es kommt selten was vernünftiges dabei raus.

Als Käufer war PayPal bei mir schon das ein oder andere mal hilfreich.
Als Käufer kann ich PayPal absolut empfehlen.
Als Verkäufer sieht die Sache schon ein wenig anders aus.[/quote]

Danke, das deckt sich auch mit meiner Erfahrung!
 
[quote='Dilbert_im_Cubicle',index.php?page=Thread&postID=872708#post872708]Erst später geht man zum Anwalt. Dem sein Stundensatz ist aber meist höher als der Streitwert. Also macht es oft keinen Sinn. Ist leider so. [/quote]
Wozu hat man denn eine Rechtsschutzversicherung?! Da kostet es max die SB sofern man das im Vertrag drin stehn hat...
Gruß
 
[quote='Bimbo-01',index.php?page=Thread&postID=872343#post872343]
Wenn Du kein Geld verloren hast, dann vergiss die Sache und kaufe woanders. Ist die beste Lösung... (aus meiner Sicht).

Dilbert

und nen Freibrief fuer ALLE ANDEREN gleiches zu tun....

ne, ne....

selbst bei kleinen Betraegen sollte man sich zur Wehr setzen.... und nicht klein beigeben..
wo kaemen Wir da hin...

Gruss Bimbo-01[/quote]

Yepp, sehe ich genauso. Allerdings sollte man ein wenig Nerven frei haben, das kosten nämlich welche :D !

Und das eBay vom Service zum absoluen Saftladen verkommen ist kann ich für mich aus eigener Erfahrung nur bestätigen... Aber wenigstens konnte man da bewerten, das kann man bei Forum-Deals wieder nicht...

Skysmo
 
[quote='Dilbert_im_Cubicle',index.php?page=Thread&postID=872708#post872708]

Ich hatte Stress bei der Polizei (2h verdaddelt mit Aufschreiben der Anzeige, Korrektur etc...) und dann den ganzen Papierkrieg. Rentiert sich nicht, sofern man kein Geld verloren hat. Die Polizei sagte mir, die haben mittlerweile eine eigene Abteilung mit eBay-Betrug. Aber die sind total überlastet und machen nur Fälle, wo relevantes Geld verloren ist bzw. Massenbetrug. Dafür gibt man eine Anzeige auf. Kostet nichts.
Erst später geht man zum Anwalt. Dem sein Stundensatz ist aber meist höher als der Streitwert. Also macht es oft keinen Sinn. Ist leider so.[/quote]

Sag mal gibst Du nur "Hörensagen" von Dir? :thumbdown:
Deine Stimmungsmache hilft keinen!
Ein anständiger Anwalt rechnet nach der Gebührenordnung ab!

Noch haben wir hier keine amerikanischen Verhältnisse!

EDIT: Typo
 
[quote='cohabit',index.php?page=Thread&postID=872782#post872782]Sag mal gibst Du nur "Hörensagen" von Dir? :thumbdown:
Deine Stimmungsmache hilft keinen!
Ein anständiger Anwalt rechnet nach der Gebührenordnung ab!

Noch haben wir hier keine amerikanischen Verhältnisse!

EDIT: Typo[/quote]Das hat nichts mit "ordentlich" zu tun. Eine Honorarvereinbarung ist auch in Deutschland möglich, aber für kleine Fälle unüblich.
 
[quote='cunni',index.php?page=Thread&postID=872864#post872864][quote='cohabit',index.php?page=Thread&postID=872782#post872782]
...
Ein anständiger Anwalt rechnet nach der Gebührenordnung ab!

Noch haben wir hier keine amerikanischen Verhältnisse!

EDIT: Typo[/quote]Das hat nichts mit "ordentlich" zu tun. Eine Honorarvereinbarung ist auch in Deutschland möglich, aber für kleine Fälle unüblich.[/quote]

...ich schrieb zwar "ein anständiger Anwalt", aber mit "für kleine Fälle unüblich" sind wir uns wieder einig, denn ...

[quote='N.I.C.E',index.php?page=Thread&postID=872249#post872249]...es ging um Unterhaltungselektronik unter 200 €...[/quote]

;)
 
[quote='cohabit',index.php?page=Thread&postID=872782#post872782][quote='Dilbert_im_Cubicle',index.php?page=Thread&postID=872708#post872708]

Ich hatte Stress bei der Polizei (2h verdaddelt mit Aufschreiben der Anzeige, Korrektur etc...) und dann den ganzen Papierkrieg. Rentiert sich nicht, sofern man kein Geld verloren hat. Die Polizei sagte mir, die haben mittlerweile eine eigene Abteilung mit eBay-Betrug. Aber die sind total überlastet und machen nur Fälle, wo relevantes Geld verloren ist bzw. Massenbetrug. Dafür gibt man eine Anzeige auf. Kostet nichts.
Erst später geht man zum Anwalt. Dem sein Stundensatz ist aber meist höher als der Streitwert. Also macht es oft keinen Sinn. Ist leider so.[/quote]

Sag mal gibst Du nur "Hörensagen" von Dir? :thumbdown:
Deine Stimmungsmache hilft keinen!
Ein anständiger Anwalt rechnet nach der Gebührenordnung ab!

Noch haben wir hier keine amerikanischen Verhältnisse!

EDIT: Typo[/quote]Das war meine Meinung und meine eigene Erfahrung. Einmal ging es um EUR 200,- wo die Polizei sehr hilfreich war (hat aber trotzdem 2h gedauert, bis alles in 3facher Ausfertigung getippt, korrekturgelesen, wieder getippt, etc. und irgendwann mal fertig war). Da fuhr vor Ort dann eine Streife vor und fragte nach. Der Verkäufer hatte es vor lauter Arbeitsstress einfach vergessen.
Eine Strafanzeige muss zuerst geschehen, kostet ja nichts und die Polizei muss es machen. Bei kleinen Dingen nehmen die das zwar auf, aber es passiert dann nichts (...wurde ergebnislos eingestellt)!
Ein Anwalt sagt dir gleich seinen Stundensatz, den Du mit deiner Eigenbeteiligung der Versicherung vergleichen kannst. Das rentiert sich dann oft einfach nicht.

Ich sehe es immer noch so: schlechte Bewertung abgeben, eBay benachrichtigen und die Sache vergessen, wenn man kein Geld verloren hat. Ansonsten kriegt man nur graue Haare. eBay verkommt leider immer mehr.
 
Mal ein kleines Update:
Der Verkäufer meldet sich nicht. Er hat mit Sicherheit auch schon eine Aufforderung zwecks Lieferung von eBay bekommen.
Die zweite Auktion wurde beendet.
Ich habe eine "Rechnung für eBay-Käufe" von eBay bekommen, in der ich aufgefordert werde, den Betrag zu bezahlen.

Ihr habt ja geschrieben, dass es ein leichtes sei, sein Geld von PayPal zurückzubekommen, also könnte ich es riskieren, zu bezahlen? Denn solange ich nicht bezahlt habe, kann ich ja schlecht etwas verlangen...
 
Hy,

jau, Ich wuerde ueber paypal zahlen, in den Bemerkungen ne Info mit rein und dann ne Frist geben von ca. 1 Woche oder max. 2 Wochen...

Gruss Bimbo-01
 
Diese "Rechnung für ebay-Käufe" kommt, wenn ich mich recht erinnere, automatisch wenn du einige Tage nach Auktionsende weder die Kaufabwicklung benutzt noch den Artikel als bezahlt markiert hast. Das passiert automatisch und hat keine große Bedeutung.

Den Verkäufer zur Lieferung zwingen? Da sehe ich mehr Risiko als Nutzen: der VK könnte versuchen sich zu rächen, indem er alles entfernt/beschädigt/zerstört was nicht explizit als funktionstüchtig/vorhanden in dem Auktionstext/-bild erkennbar ist, und dann dein Geld behalten weil er ja "geliefert" hat.

Jetzt noch eine negative Bewertung à la "verweigert Lieferung weil ihm Gebot zu niedrig war" und dann die Sache abhaken. Das wäre meine Empfehlung, aber ich kenne mich auch nicht mit dem PayPal Käuferschutz aus ?(
 
Mal was zum Ebay-Service

Kleine E-Bay Story am Rande und OT (oder auch nicht)

Ich habe vor ca. einem Jahr ein nicht ganz billiges Objektiv ersteigert, Verkäufer X war korrekt, Ware geliefert, alles OK, wie eigentlich immer bisher.

Etwa vier Wochen später finde ich eine Mail von der Kripo Berlin. Inhalt:

Ich hätte ein Objektiv Nikkor ersteigert bei Verkäufer Y und wohl nicht erhalten, der Fall würde bearbeitet und ich möge mich doch bitte mit der Kripo Berlin, Abteilung Internetbetrug, Frau KHK Sowieso in Verbindung setzen.

Ich habe dann erst im Telefonbuch nachgeschaut – die Nummer war tatsächlich von der Kripo Berlin, habe mich dann über deren Zentrale mit besagter Kommissarin verbinden lassen, die gibt es wirklich.

Nicht wirklich gibt es besagte Ebayauktion: Ich hatte auf mehrere Auktionen des gleichen Objektives geboten und war irgendwann ausgestiegen, NICHT aber beim Verkäufer Y, den die Kripo auf dem Kieker hatte. Der Preis, den ich angeblich bei Y bezahlt hatte war auch nur ca. 50% des Marktwertes.

Was will ich damit sagen:
Die Polizei ermittelt gegen einen Ebay Betrüger, holt ich Infos von Ebay und die stimmen ganz und gar nicht. Die Kommissarin war geplättet, als ich ihr den Sachverhalt darlegte.

Gruß aus Westfalen,
JO
 
[quote='N.I.C.E',index.php?page=Thread&postID=874699#post874699]Ihr habt ja geschrieben, dass es ein leichtes sei, sein Geld von PayPal zurückzubekommen, also könnte ich es riskieren, zu bezahlen? Denn solange ich nicht bezahlt habe, kann ich ja schlecht etwas verlangen...[/quote]Würde ich nur machen, wenn der Kauf wirklich günstig war also z.B. 50% vom üblichen Marktpreis. Und auch nur wenn er versicherten Versand mit Empfangsnachweis anbietet (Einschreiben mit Rückschein o.ä.). Denn ansonsten sagt er evtl. dass die Ware auf dem Postweg verloren gegangen ist. Dann bist du das evtl. Geld auch noch los. Bisher hast du ja außer Zeit nichts verloren. :D
 
Der Artikel ist mindestens das doppelte Wert, sonst wär ich da auch nicht so hinterher 8)
Als versand ist DHL-Paket angegeben, das wäre auch versandtechnisch ein größeres Paket, also kommt hin und wäre versichert.
Ich will halt auf gar keinen Fall das Geld in den Sand setzen, dafür ist es zu viel. Habe halt auch keine Erfahrungen mit dem PayPal Käuferschutz.

Bei der Kaufabwicklung kommt übrigens kein Feld, wo ich eine Nachricht an PayPal hinterlassen könnte, weil das ja ein paar von euch vorschlugen...
 
  • ok1.de
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