Ebay Artikel ersteigert, Verkäufer schreibt Wunschpreis nicht erreicht und stellt neu ein

N.I.C.E

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Ebay Artikel ersteigert, Verkäufer schreibt Wunschpreis nicht erreicht und stellt neu ein

Bin jetzt schon 11 Jahre bei eBay unterwegs aber sowas ist mir noch nicht untergekommen. Grade einen Artikel recht günstig bei eBay ersteigert und prompt nach Auktionsende schreibt der Verkäufer, dass der Artikel seinen Wunschpreis nicht erzielt habe und er ihn neu eingestellt hat, was er auch sofort tat. Meiner Ansicht nach nicht Rechtens, aber bekommen werde ich die Ware wahrscheinlich eh nie, auch wenn ich mich an eBay wende, schätze ich mal?!
 
[quote='jenny23billig',index.php?page=Thread&postID=886881#post886881]Du kannst das Paket dann vorm bezahlen mit dem Postboten öffnen und dann biste sicher, dass alles drin ist... [/quote]DAS glaub ich eher nicht :!: :rolleyes:

MfG, Sebastian
 
Zuerstmal sollte sich der VK mit dem Ablauf bei PayPal vertraut machen (ich hatte in früheren Beiträgen schon Links angegeben).
Der Ablauf ist wohl so:
1. Käufer eröffnet Fall bei PayPal
2. PayPal friert den Kaufbetrag im Verkäuferkonto ein (VK-Konto könnte dabei ins Minus rutschen)
3. Käufer und Verkäufer haben 20 Tage um sich zu einigen (Schriftverkehr immer über PayPal für spätere Beweisbarkeit)
4a) wenn nach Ablauf der 20 Tage der Käufer sich nicht bei PayPal meldet, gehen sie von einer Einigung aus: Fall wird abgeschlossen (kann nicht wieder eröffnet werden), Geld im VK-Konto wird freigegeben
4b) Käufer stellt vor Ablauf der 20 Tage einen Käuferschutzantrag, weil er sich (noch) nicht mit dem VK einigen konnte: PayPal prüft die Beweislage und entscheidet wie der Fall abgeschlossen wird

Der Verkäufer soll einfach die Ware abschicken. Wenn er versichert versendet mit ordentlichem Versandbeleg und Trackinnummer (bei Bedarf zusätzlich noch mit Rückschein) muss er sich keine Sorgen machen. Sobald die Ware ordnungsgemäß bei dir eingetroffen ist meldest du PayPal das es erledigt ist bzw. lässt die 20 Tage verstreichen. Und dann erhält der VK sein Geld.
Solltest du dennoch einen Käuferschutzantrag wegen Nichtlieferung stellen (kann ja sein, das die Lieferung nicht vor Ablauf der 20 Tage eintrifft) kann der VK mit seinen Belegen beweisen, dass er das Paket abgeschickt hat. Und dann ebenfalls: sobald die Lieferung eintrifft PayPal informieren und die Sache wird abgeschlossen und der VK erhält auch dann sein Geld.

Keinesfalls sollte man sich auf Angebote/Forderungen von Verkäufern einlassen, das Geld zurückzuzahlen bzw. die Ware zu liefern nachdem der Fall bei PayPal abgeschlossen/abgebrochen wurde. Mit dem Abschluss des Falls endet auch dein Anspruch auf Käuferschutz bei PayPal. Danach kann der Verkäufer machen was er will: Geld einbehalten, Ware nicht liefern, ...
 
Nun muss der VK die Ware versenden. Zu seiner eigenen Sicherheit und als Beweis ggü. Paypal sinnvollerweise als versichertes Paket, Einschreiben, o.ä. Sollte der VK nicht versenden können oder wollen solltest du das Geld von Paypal erstattet bekommen.

Übrigens kann der VK kann den PP Fall auch ohne dich schließen, nämlich in dem er eine Rückerstattung über Paypal tätigt. Dann ist die Angelegenheit ebenfalls erledigt.
 
Da PayPal das Geld nach dem Käuferschutzantrag sofort bei ihm abgebucht hat, will er nicht versenden, da er ja kein Geld mehr habe. Dass das bei PayPal so funktioniert, interessiert ihn nicht. Da dieser Verkäufer nicht sehr helle und gebildet erscheint, gebe ich es nun auf. Also habe ich geschrieben, dass er seinen Mist behalten kann. Ich muss nur zusehen, dass ich mein Geld wiederbekomme, das momentan wohl noch PayPal hat. Im System steht, dass auf eine Reaktion seitens des Verkäufers gewartet wird, die wahrscheinlich nicht kommt. Nach 10 Tagen ist die Sache dann hoffentlich gegessen und ich bekomme mein Geld zurück.
 
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Schick dem VK Links zu den ebay/PP Seiten wo das Thema erklärt ist. Wichtig ist jetzt, dass der VK reagiert. Wenn ihr euch einigt, dass der Kauf storniert wird soll der VK den Betrag in sein PP Konto einzahlen und dir über PP erstatten. Danach wird der Fall automatisch geschlossen. Die Ware muss dann selbstverständlich nicht mehr versendet werden. Auf alles andere würde ich mich nicht einlassen. Denn es kann 20 Tage + 45 Tage + 90 Tage dauern bis du als Käufer dein Geld zurückbekommst. Und natürlich auch nur wenn PP zu deinen Gunsten entscheidet. Ansonsten gehst du u.U. nach mehreren Monaten Wartezeit komplett leer aus.
 
[quote='carlito',index.php?page=Thread&postID=887779#post887779]Schick dem VK Links zu den ebay/PP Seiten wo das Thema erklärt ist[/quote]
Schon längst passiert. Interesseiert ihn nicht. Er hält wohl generell nicht viel von "Regeln".

[quote='carlito',index.php?page=Thread&postID=887779#post887779]Wichtig ist jetzt, dass der VK reagiert.[/quote]
Reaktion momentan gleich Null seinerseits.
 
[quote='N.I.C.E',index.php?page=Thread&postID=887773#post887773]Da PayPal das Geld nach dem Käuferschutzantrag sofort bei ihm abgebucht hat, will er nicht versenden, da er ja kein Geld mehr habe.[/quote]
Das ist doch sein selbst verschuldetes Eigentor. Rechtlich müsste er sofort versenden und dann auf das Geld von PayPal warten bis Du PayPal gesagt hast, dass alles in Ordnung ist.

Gruß Flexibel
 
Das "Problem" für den VK ist nun, dass er min. denselben Betrag auf sein PP Konto einzahlen muss, um es dir erstatten zu können. Das setzt eine Liqudität voraus, die bei solchen Leuten nicht vorhanden sein dürfte. Oft versuchen die VK denselben Artikel innerhalb der PP Frist nochmals zu verkaufen, um so an das Erstattungsgeld für den ersten Käufer zu kommen. Also achte mal auf die angebotenen Artikel des VK.
 
Da der Verkäuer sich nicht mehr meldet und sich auch beim von mir gemeldeten PayPal-Problemfall inkl. Käuferschutzantragnoch nicht zu Wort gemeldet hat, gehe ich mal davon aus, dass ich nächste Woche das Geld zurück bekommen.
Folgendes steht im System:
"Antwort der anderen Partei wird erwartet. PayPal bittet den Verkäufer um zusätzliche Informationen zur Klärung der Angelegenheit. Wenn der Verkäufer nicht innerhalb von 10 Tagen antwortet, wird der Fall geschlossen und das Geld dem rechtmäßigen Eigentümer gutgeschrieben."
 
[quote='N.I.C.E',index.php?page=Thread&postID=888179#post888179]"Antwort der anderen Partei wird erwartet. PayPal bittet den Verkäufer um zusätzliche Informationen zur Klärung der Angelegenheit. Wenn der Verkäufer nicht innerhalb von 10 Tagen antwortet, wird der Fall geschlossen und das Geld dem rechtmäßigen Eigentümer gutgeschrieben."[/quote]Okay, wenn das so im System steht. Dann viel Glück!
 
So, PayPal hat nach angeblicher "Prüfung des Falls" das Geld auf mein PayPal-Konto gutgeschrieben, das Flocken sind unterwegs auf mein Bankkonto :D
Damit ist die Sache wohl erledigt und ich hoffe, dass Herr "Wunschpreis nicht erreicht" solche Aktionen in Zukunft unterlassen wird. Um viel mehr ging es mir bei der ganzen Sache auch nicht.
Danke an alle, die hier Ratschläge gegeben haben. Fast 10.000 Klicks bis dato sind schon heftig und zeigen das Interesse an solchen Fällen. Ich wünsche niemandem solch einen frechen und unnachgiebigen Handelspartner.
 
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