Zitat aus dem Onlineangebot der Tagesschau
Opposition gegen Kinderpornografie-Gesetz
"An Populismus kaum zu überbieten"
Das von Familienministerin Ursula von der Leyen
erdachte und von der Regierung
abgesegnete
Gesetz zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen
Inhalten stößt bei FDP und Grünen auf rechtliche Bedenken. Der
Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker
Beck, kritisierte das geplante Vorhaben als unverhältnismäßigen
Eingriff in die Informationsfreiheit.
"Eine wirkungslose Maßnahme"
[Bildunterschrift: Der Grüne Volker Beck wirft der Regierung kaum zu überbietenden Populismus vor. ]
"Das ganze Vorhaben ist an Populismus kaum zu überbieten", sagte
er. Die Regierung wolle lediglich vor den Wahlen suggerieren, sie gehe
wirkungsvoll gegen Kinderpornografie vor. Das Gegenteil sei aber der
Fall: "Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte
strafrechtlich effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu
entfernen, greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer
Maßnahme, die wirkungslos ist", kritisierte Beck.
Eine Sperre sei
außerdem leicht zu umgehen. Und schließlich könne niemand vorhersagen,
welche Seiten künftig noch auf die Sperrliste gesetzt würden: Schon
jetzt werde über die Sperrung von Musiktauschbörsen, Internetlotterien
und Gewaltvideos diskutiert, sagte Beck.
Liberale zweifeln an Zuständigkeit des Bundes
Zweifel
an der zuständig des Bundes äußerte die FDP: Mit dem neuen Gesetz
erhalte das Bundeskriminalamt neue Befugnisse zur Gefahrenabwehr, indem
es Daten nicht nur sammele und auswerte, sondern auch den
Polizeibehörden zur Verfügung stelle. Die Gefahrenabwehr liege aber in
der Kompetenz der Länder, nicht des Bundes, sagte die innenpolitische
Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, der "Berliner
Zeitung". Der Bund sei lediglich zur Abwehr terroristischer Gefahren
befugt. So wolle es das Grundgesetz.
Außerdem sei grundsätzlich
fraglich, ob der Bund überhaupt Seiten nach inhaltlichen Kriterien
sperren dürfe. Denn die Regelung von Medieninhalten sei ebenfalls Sache
der Länder, so Piltz. Das Telemediengesetz, für das der Bund zuständig
ist, regele lediglich das Recht der Wirtschaft.