dtmsnoopy, da muss ich dir widersprechen. Genau für solche Sachen ist der Widerruf da. Da du das Gerät nicht im Laden begutachten kannst, sollst du als Käufer die Möglichkeit haben, das zu Hause zu tun.
Und wenn dir das Gerät nicht gefällt oder dir Mängel auffallen, dann ist es dein gutes Recht, das Gerät wieder zurückzusenden. Wer ist so blöd und lässt sich dann auf eine Diskussion mit Lenovo bezgl. Reparatur ein?
Wie gesagt, wenn wirklich gravierende Punkte existieren, die dazu führen, dass einem das bestellte Gerät nicht gefällt, dann ist ein Widerruf absolut legitim. Dazu zählt z.B. mangelnde Qualität (auch der Verarbeitung) oder dass der tatsächliche Funktionsumfang bzw. die Leistungsparameter denen des Angebots nicht entsprechen.
Der Widerruf ist aber explizit nicht dafür gedacht, defekte Geräte zurück geben zu können. Dafür gibt es das Konstrukt der Gewährleistung und erst nach dem dritten erfolglosen Reparaturversuch erfolgt dann die Wandlung. Bei Pixelfehlern ist es z.B. so, dass man entweder von vorne herein Geräte aus der höchsten (teuersten) Pixelfehlerklasse bestellt oder bei der Bestellung eine Nullpixelfehlergarantie dazu kauft. Hat man beides nicht, muss man mit einem gewissen Prozentsatz toter Pixel leben. Da wird kein Hersteller auch nur einen Finger krumm machen.