Generell war die Aktivierung ab Windows XP erforderlich. Win2k lief noch ohne Aktivierung.
Oder eine VL-Version. Dort war der Aktivierungsprozess nicht enthalten.
Ich glaube was ich da in Erinnerung hatte war ein Mix aus beidem:
Ich kann mich an eine Offline-2k-Installation (ohne VL) erinnern und mein letztes Windows war ein XP mit VL, das ich auf einer Parkbank ohne Internetzugang installiert habe.
Das habe ich dann wohl im Laufe der Jahre in der Erinnerung vermengt.
Und genau das kann ich mir bei Firmen und Behörden mit einem gewissen Sicherheitsdenken nicht vorstellen.
Lass mich darauf mit einem Zitat aus einem aktuellen Heise-Artikel antworten:
Die, die es immer schon wussten, werden sich gelangweilt abwenden: Wie kann man denn so leichtsinnig sein, einem US-Unternehmen sensible Kundendaten oder Geschäftsgeheimnisse anzuvertrauen? Doch diese Haltung geht an den Wirklichkeiten des Marktes vorbei. Im Zeitalter der Cloud haben sich gehostete Dienste gegen selbst gepflegte Anwendungen weitgehend durchgesetzt.
(Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meld...SA-ihre-IT-Wirtschaft-zerstoeren-2283109.html)
Der Zusamenhang des Artikels ist zwar ein anderer, aber der technische Hintergrund ist der selbe. Und wenn man sich dann noch vor Augen führt wie schlecht es gerade im öffentlichen Dienst um die IT-Infrastruktur bzw. deren Wartung bestellt ist denke ich nicht, dass da irgendwelche Sonderlösungen gefahren werden. Wenn Cloud-Dienste erstmal in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind*, wird auch der öD auf diese Lösungen setzen.
Zum Beispiel nutzen die Polizeibehörden in fast allen Bundesländern noch Windows XP und werden Win 7 überspringen, um gleich auf Win 8 (oder den Nachfolger) zu gehen.
...der dann cloudbasiert ist.
Und Cloud bei der Polizei, nee, da möchte ich nicht einmal drüber nachdenken.
Die auch nicht. Die machen es einfach.
Oder bei diversen mir bekannten Softwarefirmen. Die werden sicher kein KB in einer Cloud, die dann noch US-Amerkanischen Recht unterliegen, ihre neuen Gedanken anvertrauen.
Ich habe beruflich am Rande mit Daten zu tun die unter Geheimhaltungsverträgen stehen. Die Kommunikation zu diesen Daten (z.B. wer sendet welche Daten wie an wen) passiert zum Großteil über GMail. :facepalm:
Wollte ich mein legal erworbenes XP noch einmal aufsetzten, und dies wäre die einzige Option, um es zum Laufen zu bringen, wären mir die Lizenzedingungen sowas was von egal, das glaubst du gar nicht.
Nochmal:
Du hast kein "Windows XP" erworben, sondern nur eine Lizenz ("Erlaubnis") eine Kopie davon zu NUTZEN. Das XP auf deiner CD gehört dir nicht. Teil der Lizenzvereinbarung ist, dass du die Kopie "aktivierst" bevor du sie nutzt. Kommst du dieser Vereinbarung nicht nach verfällt deine Lizenz, da du dich nicht an die vereinbarten Bedingungen hältst.
Ob du überhaupt die technische Möglichkeit hast diese Aktivierung durchzuführen ist nicht von Bedeutung.
Dass dir das herzlich egal ist glaube ich dir gern, aber du kannst dich dann eben nicht mehr auf den legalen Rahmen deines Lizenzerwerbs berufen, denn deine Lizenz verfällt ja mit deinem Bruch der Vereinbarung.
*) also bei Oma Erna, die gerade mal weiß wie sie mit ihrem "neuen" iPad 2 (das abgelegte, das ihr der Schwiegersohn nach stundenlanger Erklärung beim letzten Besuch dagelassen hat) die neuen Bilder ihres Enkels per Dropbox o.ä. abrufen kann