Verpackung schon geöffnet worden bei Neu gekauftem T60 ok?

shinta

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Bitte so schnell wie möglich antworten, Dankeeeeeeeeeeeeeee
Bei einem i-shop gekauft
ALso hab mein t60 heut bekommen leider sah der karton schon ein wenig benutzt aus und alles wurde schonmal geöffnet 2007F4G hab ich aber mit 1000ram jetzt war ich deswegen ein wenig geschockt, und dieses unwohlgefühl geht einfach nicht weg. Das ist als würde man dir eine geöffnete cd schenken.
Und für den fall das ich das noch verschenken möchte geht auch net.
Ging das euch auch so, ich will das ding undbedingt umtauschen und wenns nur mit 512 ddr ist hauptsache neu. BIn ich rechtlich im recht?
Die Verpackung war oben schwarz mit der schrift think think Pad ohne irgend ein sealed by ibm lenovo kleber
 
ich frage mich bei dieser diskussion schon die ganze zeit wie der verärgerte Käufer feststellen kann von wem die Fettflecken kommen...

ich meine, schon durch SEIN auspacken sollten MEHR ALS GENÜGEND fingerabdrücke auf dem Gerät zu finden sein...
(ich gehe jetzt mal NICHT davon aus, dass er das Gerät im Reinraum mit Samthandschuhen ausgepackt hat)

Das Gerät ist in seinem reelen Wert sicher nicht minderwertiger dadurch, das es einmal ausgepackt wurde (weils ein Rückläufer war oder wg. Aufrüstung/Pixelfehlertest ist hier wohl auch unerheblich)
Für jemanden, der es haupsächlich wegen des Erlebnisses des Auspackens kauft wird es im ideellen Wert sicher gesunken sein. Hier würde ich entweder vom 14tägigen Rückgaberecht gebrauch machen und mir ein neues kaufen oder einen Rabatt heraushandeln, der in jedem Falle gerechtfertigt ist (ich denke da werden mir auch nicht die widersprechen, die der Ansicht sind das Gerät wäre immernoch neuwertig)

Mir wären Fettflecken und co ja SOWAS von egal...

(mit der bitte mich zu flamen) Tobias
 
versuch mal eine geöffnete packung an lenovo zurück zu schicken... :roll:
es handelt sich ja um ein arbeitstier und daher liegt keine wertminderung vor? das gerät funktioniert genauso gut wie eingepackt usw...?! :P offiziell heisst es dann von lenovo, eine einmal geöffnete verpackung, die ja verseigelt ist, hat keinen wert für lenovo mehr, nimt lenovo NICHT zurück.
es gibt bestimmte gründe, wieso das lenovo nicht annimmt, die aber umgekehrt auch der kunde beanspruchen darf. das ist nur gerecht.
im obigen fall wurde die versieglete verpackung vorsätzlich vom händler geöffnet um den ram-upgrade einzubauen, was hoffentlich teil des kaufvertrags war. aber selbstverständlich gilt, dass das an versiegelten ware und nicht an einem rückläufer vorgenommen wird. :wink:
besteht der verdacht, dass der händler dem kunden ein rückläufer und nicht neuware untergeschoben hat - das er aber nicht bewisen kann, da der siegel geöffnet ist - besteht doch aber mindestes das recht des kunden auf beanstandung.
meiner meinung nach, deuten entfernte kleber, entwickelte kabel recht deutlich auf ein rückläufer, denn dies hat nichts mit einem ram-upgrade zu tun.
aber ich gebe auch meinen vorletzten beitrag zubedenken. es fragts sich was schlussendlich kluger ist: beanstandung oder ein möglicherweise fehlerfreies gerät.
 
Original von zigallah

eine einmal geöffnete verpackung ... nimt lenovo NICHT zurück.
das ist indirekt der kern des problems, wenn es sich denn um einen rückläufer handelt. der händler muss alle geräte fernabsatzgesetz-gemäß zurücknehmen. da diese schon geöffnet wurden, kann er sie nicht mehr an lenovo zurück geben. er muss sie also selbst weiterveräußern. wenn er nun alle rückläufer als solche kennzeichnen würde, könnte er diese nur mit vermindertem preis verkaufen.
die möglichkeit jedes gerät zurückgeben zu können bringt halt das risiko mit sich, selbst einen rückläufer zu erhalten. manchen macht das auch nichts aus..

unter dem strich muss shirkan halt sehen, ob ihm der mehraufwand (zeit, rückgabestress) ein subjektiv 'neues' gerät wert ist.

.k
 
Dies bedeutet wir sind selbst schuld wenn On-line Händler versuchen uns zu Bescheißen. oder wie soll ich den Beitrag von "kap" verstehen
:?:

Der Händler kennt nicht die Historie eines Rückläufers, wenn er es denoch als neugerät verkauft, dann ist das mehr als bedenklich.
Wenn dann noch Fettfinger auf dem Gehäuse zu sehen sind, dann hat das Gerät wahrscheinlich noch nicht einmal geprüft.

Finger weg von solchen Händlern :!:
 
schuld ist eher das fernabsatzgesetz, dass den händler dazu zwingt, geräte zurückzunehmen. aber genau dieses fernabsatzgesetz relativiert das problem ja wieder, da du eben ein schonmal zurückgegebenes gerät wiederum zurückgeben kannst.
ich kann die händler durchaus verstehen, wenn sie auf all diesen testgeräten sitzen bleiben würden, hätten auch wir käufer nichts davon.
mit bescheißen hat das ganze jedenfalls nichts zu tun, es ist eben die logik des business.

fettflecken sind natürlich trotzdem unschön und sollen nicht sein. mich persönlich stören sie eben nicht, da ich sie wegwischen kann.
die händler haben natürlich auch ein interesse daran, als neugeräte deklarierte möglichst 'neu' zu verkaufen. sonst gehts ja evtl wieder zurück.
...und irgendwann kommt so einer wie ich daher und nimmt den dauerrückläufer, da er einfach nur ein gutes gerät mit passender garantie braucht. am ende sind alle zufrieden, jedenfalls zufriedener als wenn es dieses gesetz nicht gäbe.

ich bin selbst kein händler, versuche aber immer gerne, die zusammenhänge zu verstehen.

.k

ps: ich gratuliere zum 100. beitrag, Helmut!
pps: sorry dass ich hier so wikimäßig meine beiträge immer zehnmal editiere.. ;)
 
Speziell in Deutschland muss ich immer wieder feststellen, dass das Online-Saling größtenteils immer noch den Status eines Schnäpchenmarkts genießt und als solcher auch angesehen wird. Primär wird der Preis hinterfragt. Wenn dann dabei die Qualität auf der Strecke bleibt, ist der Katzenjammer groß.

Leider wird dieses Konsumerverhalten durch die europäische Gesetzgebung (Fernabsatzgesetz) unterstützt. Dabei wird lediglich der Käufer geschützt. Der Verkäufer muss aber mit offenem Visier agieren und ist so lange diesbezüglich rechtlos, bis nicht ausdrücklich im Kaufvertrag darauf hingewiesen wird, dass der Käufer eine Sonderanfertigung erwirbt.

In den USA wäre dies alles undenkbar. Hier etwas online erwerben zu können, wird grundsätzlich als Erweiterung des Serviceangebotes verstanden. Selbstverständlich sind u. U. Onlinekäufe auch preisrediziert, da der Verkäufer seine minimierte Kostenstruktur an den Käufer weitergibt. Aber dennoch wird im Vorfeld einer Kaufentscheidung eine echte Beratung angeboten, die man nutzen kann oder nicht.

Im vorliegenden Fall sollte der Betreffende das TP zurückgeben, aus dem Ganzen lernen und anschließend zum nächsten authorisierten IBM-Partner gehen.
 
@ zigallah

Das Lenovo das gerät nicht zurück nimmt liegt imho daran das sie es ihrerseits schon an den Händler verkauft haben. Dieser verkäuft es an dich - du bist also quasi 3. Besitzer der Ware. Jetzt wird der Hersteller (erstbesitzer) dir das Gerät mit sicherheit nicht abnehmen. Das sollst du mit dem Händler ausdisskutieren.

Zum Gerät: wenn es ok ist und keine sachlichen Mängel aufweist solltest du es behalten - und den Händler wechseln. Ansonsten hättest du eh das Recht auf Nachbeserung.

Torsten
 
Original von Airborne

Das Lenovo das gerät nicht zurück nimmt liegt imho daran das sie es ihrerseits schon an den Händler verkauft haben.

eher, weil die verpackung geöffnet ist. wenn du beweisten könntest, dass der inhalt der packung mangelhaft ist, ohne die verpackung zu öffnen, dann müsste es lenovo zurück nehmen. :P aber das ist nicht möglich. man muss erst den siegel öffnen und ab dann ist alles ein garantiefall. lenovo befindet sich in einer grau-zone.
 
warum sollte lenovo ein geöffnetes Gerät zurücknehmen?
Falls etwas defekt ist ist es ein Garantiefall und lenovo muss reparieren oder Ersatz liefern.
Bei nicht-Gefallen (Rückgaberecht) ist der Händler am Zug und muss das Gerät zurücknehmen. Nicht der Hersteller.
Der Hersteller darf die Geräte prüfen und wenn alles 100% Ok ist neu verpacken und als neu verkaufen. Dies scheint aber beim TP Probleme zu bereiten, da der Händler das Siegel nicht erneuern kann.

Viele Händler nehmen Geräte bei nicht Gefallen nur dann zurück, wenn ein Obulus (5-20%) geleistet wird, denn das Gerät ist nun nicht mehr neu.

Es ist eine Fehlinterpretation des Fernabsatzgesetzes, dass ein Gerät zurückgegeben werden darf wenn es wie hier nicht mehr in den original-Zustand zurückversetzt werden kann und der Händler Einbußen hat! Dies wäre reine Kulanz das Verkäufers.

Stellt euch doch mal vor ich und jeder meiner 40 Kumpels bestellt 2 TP, wir machen sie auf und geben sie zurück - mein Feind wäre pleite.



Auszug aus dem Gesetz §312d BGB
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, ...



Und mE wichtig der §357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.


Der letzte Satz späche ja dann wieder für ein Rückgaberecht der geöffneten Ware :?: confused.
 
Hier noch eine Antwort der Juristen: http://www.fernabsatz-gesetz.de/faqsfernabsatzundmehr.htm

Rückläufer neu?

Hallo, wenn ein Händler eine Ware laut Fernabsatzvorschriften zurücknimmt, darf er diese dann als neu verkaufen?

Auch wenn die Verpackung sichtbar geöffnet wurde? Der Kunde hat ja das Recht die Ware zu testen und der Händler darf laut Fernabsatzregelung ja nicht verlangen, dass die Ware in unbeschädigter Verpackung zurückzusenden ist (es gibt aber Verpackungen, welche sich nicht ohne sichtbare Spuren öffnen lassen). Muss der Händler in diesem Fall eine Wertminderung geltend machen und dem nächsten Kunden mitteilen, dass die Ware bereit geöffnet wurde? Ist eine bereits geöffnete Verpackung ein Rechtsanspruch auf Wandlung - auch wenn das Gerät einwandfrei ist (nur Verpackung beschädigt/geöffnet).
Vielen Dank! Mit freundlichem Gruß

Unsere Antwort:
Hallo,

das sind Fragen, die nicht einfach zu beantworten sind. Ich meine, dass lediglich geöffnete Waren noch als "neu" verkauft werden dürfen. Waren, die regelrechte Gebrauchsspuren aufweisen, sollten als "aus Retourenbeständen mit Gebrauchsspuren" gekennzeichnet sein. Am besten sind die näher zu bezeichnen.

Der Händler kann eine Nutzungsentschädigung fordern.
 
Die Rechtsanwälte » WIENKE & BECKER - KÖLN haben sich auf die Vertretung und Beratung der Händlerseite im Versandhandel spezialisiert und beraten hierzu bundesweit bei der

Das ist ganz sicher nicht mein Maßstab.
 
Original von zigallah

ah, interessant - vielleicht können sie, lapstars, zum obigen fall shirkhans eine beurteilung abgehen, wo sie doch direkt an der "front" sind.

Naja man sollte da einige Punkte unterscheiden. Es gibt Kunden die die Originalverpackung öffnen, das System einmal hochfahren und dann jedoch das Gerät wieder einpacken und zurückschicken. Dann gibt es genau den anderen Fall, dass manch einer die 14 Tage Widerrufsrecht bis zum letzten Tag ausnutzt, das Gerät 18 Stunden x 14 Tage lang lief und erst dann das Gerät zurückschickt wird. So dann wäre parallel dazu noch zu berücksichtigen, dass einige Kunden aus Gründen der Fairness unheimlich vorsichtig mit den Geräten umgehen, die Sie bekommen, ob Rücksendung nach einem oder nach 14 Tagen und entsprechend natürlich auch die Kunden die mit den Geräten wilde Sau spielen ( um das mal so auszudrücken ). Dies alles miteinander kombiniert, erzeugt so einige Möglichkeiten. Gründe für Rücksendungen sind oft unbekannt, da der Kunde ja keinen Grund angeben muß. So.... und dann stellt sich halt die Frage in welchem Zustand sich die Geräte befinden, die schon einmal beim Kunden waren. Wenn der Kunde sorgsam damit umgegangen ist und es nur einmal hochgefahren hat ( was wir penibelst überprüfen ) , dann befindet sich das Gerät von der Sache her ja in dem gleichen Zustand als wenn wir Speicher erweitern und dann dies per Bootvorgang kurz testen würden. ( Dies auch an Helmut ). Es gibt aber eben auch Rücksendungen per Widerrufsrecht, die sich in einem nicht 100% wiederverkaufsfähigem Zustand befinden, was aber relativ selten ist, dies wird dann entsprechend berücksichtigt, indem wir den potentiellen Kunden darauf hinweisen und ggf. einen Preisnachlass o.ä. einräumen. Soviel dazu in aller "Kürze".

So nun was zu dem o.g. Fall. Grundsätzlich sollte man seine Zeit nicht mit diesen Grundsatzdiskussionen verschwenden. Entweder er hat ein Problem mit der Lieferung oder nicht. Es ändert absolut nichts an der Sache, wenn er im Forum auf jede Menge User trifft die seine Meinung teilen, und man sich tagelang mit anderen User im Forum fetzt. Wenn keine Taten folgen, ändert sich an der Sache auch noch 30 Diskussionsrunden nichts. Also entweder zurück das Gerät, einen Nachlass o.ä. angefragt oder eben das Gerät so behalten wie es ist und fertig. Desweiteren sind die Akkus verpackungstechnisch nicht versiegelt/verschweißt. Sie befinden sich in offenen Tüten. Die Handbücher befinden sich auch in "offenen Tüten" - nämlich diese mit dem wiederverwendbaren Verschlußsystem - keine Ahnung wie man diese nennt.

Gruss
lapstars
 
herzlichen dank für diese hilfreiche antwort.
darf man erfahren, ob ihr intakte rückläufer für ram-upgrades verwendet?
 
Original von zigallah

herzlichen dank für diese hilfreiche antwort.
darf man erfahren, ob ihr intakte rückläufer für ram-upgrades verwendet?

Jein.... die Rückläufer reichen nicht aus für die Anzahl der Bestellungen mit RAM Upgrades. :)

Also noch einmal zusammengefaßt ( im Übrigen bedarf es einer Öffnung der Verpackung auch bei Pixelfehlertest, Upgrade der Festplatte und Umbau der Tastatur ) - Rückläufer sind relativ selten. Grundsätzlich werden immer als erstes die noch nicht geöffneten Geräte versendet bzw. für Upgrades verwendet. Sollte der Bestand gleich "0" sein, wird, wenn vorhanden, natürlich auch auf den Rückläufer, der wie schon weiter oben beschrieben gewisse Bedingungen erfüllen muß, zurückgegriffen. Auf diesen wird natürlich auch zurückgegriffen, wenn kein zusätzliches Upgrade bestellt wurde. Der Kunde erkennt doch meist schon an dem optischen Zustand ob das Gerät 14 Tage in Gebrauch war oder nicht. Mir scheint, dass so einige User/Anwender/Mitmenschen davon ausgehen, dass jedes zweite Upgrade-Gerät ein Rückläufer ist. Diese ist eine absolute Fehleinschätzung der Marktsituation. 99,9 % aller Kunden die ein Thinkpad bestellen, tun dies aus nur einem einfachen Grund - weil Sie wirklich eins haben wollen und dies auch langfristig ! Sicherlich bleibt dann auch ein ganz kleiner Anteil an Rückläufern, der ist aber verschwindend gering. Aber wie gesagt, sollte es einen Rückläufer geben, und ist dieser einwandfrei, dann wird dieses ggf. auch ohne Upgrade verkauft, oder auch einfach intern genutzt. Ich muß hier auch die anderen ( sicherlich gibt es auch schwarze Schafe ) Händler in Schutz nehmen, die Suppe wird nicht so heiß gegessen wie sie gekocht wird.
 
herzlichen dank für dieses offene posting, das endlich eine einschätzbare sicht auf diese frage ermöglicht und den häufigen spekulationen in diesem forum eine klare antwort erwidert.
 
finde es prima, wenn sich tp-händler als soche vermehrt in unseren diskussionen zu wort melden, weil sie noch eine andere sichtweise als der endverbraucher beisteuern können. genauso wäre es grossartig wenn sich ibm- oder lenovo mitarbeiter noch einmischen würden. aber diese würde worden wohl zu oft unter die räder kommen, fürchte ich... ;-)
 
Original von lapstars

.... Aber wie gesagt, sollte es einen Rückläufer geben, und ist dieser einwandfrei, dann wird dieses ggf. auch ohne Upgrade verkauft, ....

Ist ja auch völlig OK, dafür sind die Preise ja sehr niedrig beim Online-Versand, man muß halt wissen, was man will...........

Im Prinzip sind die Rückläufer IMHO sogar in gew. Weise "besser als neu", da sie von den Händlern ja nochmal überprüft werden vor einem erneuten Versand.

So eine "Einzelabnahme" entfällt logischerweise bei versiegelten
"Ganz-"Neugeräten. Die Chance, ein DOA-Gerät zu erwischen, ist also bei Rückläufern sogar geringer (eigentlich ausgeschlossen, es sei denn, beim Transport geht noch was schief...).

Daß die Geräte nach der Überprüfung nochmal saubergemacht werden (Fingerabdrücke...), versteht sich eigentlich von selbst. :wink:

Also ich finde es auch nicht schlimm. Wenn ich paar Hundert EUR spare, ist es mir doch egal, ob das Teil schon mal jemand in der Hand hatte
(, was im übrigen ja auch beim Kauf im Ladengeschäft nicht ausgeschlossen ist, oder gibt es da etwa keine Retouren, die wieder ins Regal kommen ????!!! :twisted: )

Auch beim Bau des Gerätes muß es ja jemand angefaßt haben, und verpackt hat es sicher auch ein Mensch......... :P :lol:

"Verdreckt" sollte selbstverständlich kein Gerät verschickt werden (wobei man auch mit der Lupe nach Staubkörnern im hintersten Winkel suchen kann, wenn man nichts besseres zu tun hat.... :roll: )

Gibt aber auch irgendwie schlimmere Probleme, oder?!
Jammern auf hohem Niveau .... *Duck* :oops: :lol:
 
rückläufer würde ich nur kaufen, wenn der preis auch stimmt, den gleichen preis als bei einen unbenutzten würde ich nie zahlen
 
Original von trixter

rückläufer würde ich nur kaufen, wenn der preis auch stimmt, den gleichen preis als bei einen unbenutzten würde ich nie zahlen

Ja nun.....wo hört "neu" auf und fängt "benutzt" an?!

Ist es schon benutzt, wenn der Händler es aufgeschraubt hat, um RAM nachzurüsten?! Oder für die Pixelfehlerprüfung?!

Immerhin bezahlen die Leute sogar noch viel Geld für dieses "Benutzen mit anschließendem Mehrwert", wenn ich das mal so nennen darf. :wink:

Die Online-Preise sind doch generell SEHR niedrig z.B. i.V. zu den Elektronikmärken, ich meine, was bekommt man denn im Geiz- oder Blödmarkt für 500-700 EUR? Gar nichts oder Schrott, im I-net gibt es dafür schon Centrino-Modelle ....

Will heißen: Durch das Fernabsatzgesetz (gut, daß es das gibt!!!) kann man eben bequem zurückschicken, habe ich auch schon paarmal gemacht, wenn mir der Artikel nicht gefallen hat. Daß die Händler den Kram wieder an den Mann/die Frau zu bringen versuchen, ist doch verständlich. Und wie schon erwähnt, gelangen ja (bei seriösen Händlern) wirklich nur 100% "neuwertige" Geräte zum vollen Preis wieder in Umlauf.

Nochmal: Wenn man paar Hundert EUR sparen kann (im Extremfall bezahlt man ja über I-net die Hälfte!!!), dann kratzt mich das nicht, ob das Gerät schonmal jemand "hochgefahren" und danach wieder zurückgeschickt hat. Ich habe so einen Rückläufer SEHR günstig gekauft, da war wirklich nichts dran, eben wie neu. Was soll`s?!

Zu guter letzt ist es auch ein Gebrauchsgegenstand, der bleibt sowieso nicht neu, es sei denn, man stellt sich das Teil in die Vitrine (aber dafür ist es eh zu schade, hat man ja nichts von...) :roll:

Manche Leute sollten vielleicht lieber Uhren oder Briefmarken (postfrisch, ohne Knicke!) sammeln ..... :wink:
 
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