Kurze Fragen - Kurze Antworten

Phil2009

Moderator
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30 Juli 2009
Beiträge
5.707
Hallo zusammen,

da der Thread "Alles was zu kurz für einen eigenen Thread ist" immer mehr zur Mitteilungsplattform für allen möglichen Unsinnn wurde (Kostprobe der letzten Wochen: "Boeing 747 von Iron Maiden beschädigt", "Erfinder der E-Mail gestorben", "Samsung Galaxy wird im folgenden Livestream vorgestellt"), ist er geschlossen worden.
Hier findet Ihr einen neuen Thread, in dem folgende Regeln gelten:

- Nur Fragen, keine "Feststellungen", Ankündigungen, kein Gelaber
- Auf Fragen beschränken, die sich voraussichtlich in wenigen Beiträgen beantworten lassen
- Mitteilungen, Feststellungen, Erkenntnisse und sonstige Beiträge, die weder hier noch in eines der "Themen"-Unterforen passen, können bei Facebook oder auf der eigenen Homepage gepostet werden
- Die Moderatoren behalten sich vor, nicht zum Thema passende Beiträge zu entsorgen und etwas umfangreicher gewordene "Frage - Antworten - Kombinationen" in einen eigenen Thread zu verschieben

Grüße
vom Phil :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei welchen ThinkPads lässt sich BD PROCHOT auch manuell ein- und ausschalten? Gibt es da eine Liste? Bei meinem W520 lässt sich das mit ThrottleStop machen.
 
Hat hier sonst noch jemand Tonausfälle im ZDF-Livestream über die Mediathek?

edit: Ja spinn ich - kaum schreib ich hier, gehts.
 
Hallo,

ich habe mir mal vor einigen Jahren eine dieser Lenovo Secure Harddisk Drive gekauft

https://support.lenovo.com/de/de/documents/pd022063


Nach einigen Jahren habe ich sie aus der Fremd-Schutzhülle genommen.

Leider schient da was an Lösungsmitteln ausgedünstet zu sein, die ganze (thinkpadähnliche gummiartige ) Oberfläche klebt eklig.

Gibt es eine Möglichkeit, die Oberfläche wieder neutral zu bekommen?

Danke

Peter
 
Probiers mal mit Spüli 1(Spülmittel):5(Wasser) also sehr fette Mischung ...
 
Hat zufällig jemand Erfahrung damit, ob man bei Messen (konkret der ILA) seinen Fachbesucherstatus irgendwie nachweisen muss, falls man dort am Fachbesuchertag hinwill? Dass über den Eintrittspreis eine gewisse Vorauswahl stattfindet, ist mir bekannt :rolleyes:
 
Ich kenne es, dass man die Einladung einer ausstellenden Firma benötigt, um als Fachbesucher zutritt zu erhalten. Ob das generell so ist, weiß ich nicht. Vermutlich wird es abhängig von der jeweiligen Messe sein, also individuell anders sein. Ggf. direkt nachfragen.

Grüße Thomas
 
[...] ob man bei Messen (konkret der ILA) seinen Fachbesucherstatus irgendwie nachweisen muss[...]
Bei der BAUMA konnte man als Fachbesucher, oder für Firmenkontingent-/Freikarten, sich über ein Email- und Onlineregistrierung basierendes System entsprechende personengebundene Eintrittskarten zu Hause ausdrucken. Je nach Eintrittskarte hat man dann Zugang zu VIP-Bereichen, oder eben nicht ;) .
Von anderen Messen hab ich gehört, dass es nicht schadet etwas dabei zu haben (z.B. Firmenausweis), mit dem man seinen Fachesucherstatus ausweisen kann (besonders wenn man drauf aus ist Werbegeschenke abzustauben :P )
 
Kann ich eine haushaltsnahe Dienstleistung (Winterdienst), die sich auf 2 Kalenderjahre verteilt (1.11.14-31.03.15), auch komplett in der Steuererklärung für 2015 angeben? Den auf 2014 anfallenden Teil konnte ich in der Erklärung für 2014 nicht angeben, da ich die Nebenkostenabrechnung erst nach Abgabe der Erklärung bekommen habe.
 
Eher nicht, da die Berücksichtigung in dem Jahr stattfinden muss, in dem die Wertstellung des Rechnungsbetrags war. Anders, wenn der Bescheid für 2014 noch nicht rechtskräftig sein sollte.

Tipp:
Wenn der Abrechnungszeitraum generell über zwei Jahre geht, beantrage bei der nächsten Steuererklärung, den Punkt für haushaltsnahe Dienstleistungen "Vorläufig" festzusetzen, bis die Abrechnung für das Jahr vorliegt.

Das waren Punkte, die ich dank Google herausgefunden habe.
 
Kann ich eine haushaltsnahe Dienstleistung (Winterdienst), die sich auf 2 Kalenderjahre verteilt (1.11.14-31.03.15), auch komplett in der Steuererklärung für 2015 angeben? Den auf 2014 anfallenden Teil konnte ich in der Erklärung für 2014 nicht angeben, da ich die Nebenkostenabrechnung erst nach Abgabe der Erklärung bekommen habe.

Nach meinem Wissen werden die haushaltsnahen Dienstleistung nicht zur Jahresfrist aufgesplittet. Sie werden dir mit Deiner Nebenkostenabrechnung für das zurückliegende Abrechnungsjahr als Ganzes bescheinigt und so, wie Du Deine Abrechnung bekommen hast, machst Du sie in der Steuererklärung geltend.
Mit anderen Worten: Ich würde sie komplett in der Steuererklärung für 2015 erfassen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dies so nicht anerkannt wird, beantragst Du eine Änderung der Steuererklärung für 2014, da dir diese Abrechnung erst nach der offiziellen Abgabefrist für die Steuererklärung zugestellt wurde.

Grüße Thomas
 
Nach meinem Wissen werden die haushaltsnahen Dienstleistung nicht zur Jahresfrist aufgesplittet. Sie werden dir mit Deiner Nebenkostenabrechnung für das zurückliegende Abrechnungsjahr als Ganzes bescheinigt und so, wie Du Deine Abrechnung bekommen hast, machst Du sie in der Steuererklärung geltend.
Das wird das Finanzamt sehr wahrscheinlich nicht akzeptieren. Die Kosten müssen für das Jahr geltend gemacht werden, in dem auch der Betrag hierfür bezahlt wurde. Entscheidend hierfür ist das Datum der Überweisung des Rechnungsbetrags an den Dienstleister (Wertstellung des Betrags gem. Kontoauszug).

Eine genaue Antwort kann Dir das Finanzamt oder ein Steuerberater geben.
 
Wenn man im Eigentum wohnt oder die Dienste selbst beauftragt hat, stimme ich dir zu. Bei Mietern erfolgt die Zahlung monatlich mit der Miete und der Nachweis wird über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter gegeben. Wann der Vermieter welche Rechnung bezahlt, weiß der Mieter in der Regel nicht und daher zählt nach meinem Wissen hier das Datum der Nebenkostenabrechnung. Wenn ich diese in 2016 für das abgelaufene Jahr 2015 erhalten, gebe ich die dort ausgewiesenen Haushaltsnahen Dienstleistung in meiner Steuerklärung 2015 an. Wenn diese bereits abgegeben ist, dann ein Jahr später mit dem entsprechenden Hinwies wie oben geschrieben.

Grüße Thomas
 
Erfahrungen mit der Verzollung?

Hallo,

ich habe mir Fotozubehör aus den USA bestellt. Bislang kannte ich es so, dass ich einen Brief von der Post erhielt, dass meine Ware beim örtlichen Zollamt gegen Einreichung der Rechnung abgeholt werden kann, bei Gesamtwert Artikel + Versandkosten über 23 EUR kostet es halt Aufschlag : Einfuhrumsatzateuer + evtl. Zoll.

Bei dieser Sendung wurde die Ware in FFM aufegehalten.

Zitat Ware konnte nicht am 04. Mai ausgeliefert werde, da Kosten anfallen.Empfänger wurde informiert.

Heute ist der 9.05 und immer noch keine Post

Wie läuft das weiter?

Zahlungsauffoderung aus FFM - nach Zahlung Lieferung? oder wie?

Wie lange dauert es bis ich die Info erhalte?
 

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4.5. zum 9.5 da war ein feiertag und ein wochenende dazwischen.... und heute ist montag... muss ja verdammt dringend sein ^^
 
muss ja verdammt dringend sein ^^

Wenn man bald in Urlaub fahren will, kommt es auf jeden Tag an :thumbsup:

Tante Google sagt was von 2-3 Wochen - aber die Frage geht um Erfahrungen zum Thema und wie es bei einer Lagerung in FFM weiter geht - siehe meine Fragestellung
 
Also bei mir würde mal eine Lieferung in FFM beim Zoll festgehalten, hat dann ca 7 Werktage ab Rechnungsversand gedauert
 
Ich hab eine Rechnung eingereicht, dann hat eine Firma weiß den Namen nicht mehr den weiterversandt veranlasst und ich musste die Rechnung nach Erhalt begleichen. Sollte es so etwas nicht mehr geben wird die Sendung normalerweise an das zuständige Zollamt weitergeleitet wo man diese dann abholen kann und die Ust bezahlt. Zoll kommt ja erst bei höheren Beiträgen drauf
 
Die Telefonnummer vom Zoll auf dem ffm sollte sich googlen lassen... Ruf doch einfach mal an...
 
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