Kennt sich hier jemand mit Verkehrsrecht aus?

[quote='Stephnovo',index.php?page=Thread&postID=766063#post766063]Leitlinien sind aber mindestens 3m lang, die die hier die "Kurve" markieren sind .... ähhh..... ?([/quote]

Laut Maßstab knapp unter 3m (geschätzt). Aber es wird doch niemand einen Meter dabei haben müssen, um erstmal abzumessen, wie er sich nun verhalten soll? Sind die Leitlinien in Kurven nicht allgemein "kürzer" und "enger beisammen", damit man den Verlauf leichter erkennt?

Edit: Die Standardsituation ist links fahren und wenns das Schild anzeigt eben geradeaus fahren. Schilder haben eine höhere Priorität als gestrichelte Leitlinien.
 
[quote='Rantanplan',index.php?page=Thread&postID=766058#post766058]
Die abwertend "gestrichelte Linien" genannten Objekte sind nach der StVO sogenannte "Leitlinien" (Zeichen 340), welche gemeinhin einen Fahrstreifen definieren, den ein Verkehrsteilnehmer nur dann verlassen darf, wenn er niemand anders behindert.
[/quote]

Grün hat keine Linie durchfahren! Nur mal so zur Info.
 
[quote='cubba',index.php?page=Thread&postID=766067#post766067][quote='Rantanplan',index.php?page=Thread&postID=766058#post766058]
Die abwertend "gestrichelte Linien" genannten Objekte sind nach der StVO sogenannte "Leitlinien" (Zeichen 340), welche gemeinhin einen Fahrstreifen definieren, den ein Verkehrsteilnehmer nur dann verlassen darf, wenn er niemand anders behindert.
[/quote]

Grün hat keine Linie durchfahren! Nur mal so zur Info.[/quote]
Nein, aber Rot ... und damit zumindest beträchtliche Teilschuld am Unfall
 
[quote='Rantanplan',index.php?page=Thread&postID=766068#post766068]
Nein, aber Rot ... und damit zumindest beträchtliche Teilschuld am Unfall[/quote]
Meinem Rechtsverständnis nach hoffe ich, dass das der Gutachter auch so sieht.
 
Je mehr ich überlege, desto mehr komme ich zu der Überzeugung, dass hier die Stadt D'dorf oder der Messebetreiber die Alleinschuld trägt. Wie kann man so eine dämliche Verkehrsführung bauen. Erst Pfeile Richtung geradeaus und dann können auf den beiden linken Fahrbahnen die Fahrer entscheiden, ob sie links abbiegen oder geradeaus fahren wollen. Das muß ja mangels klarer Regelungen so enden.

Wenn der Polizist den Schaden einer Partei zugeschrieben hat, dann wird das wohl korrekt sein. Da wird es nicht zum ersten und nicht zum letzten mal geknallt haben. Ich denke, er sprach aus Erfahrung.

Gute Nacht.
 
Also für mich ist die Haupstraße zweimal rechts Geradeausfahrer und zweimal links Linksabbieger. Die linke Geradeausfahrt ist mMn ein komplett neuer Straßenbeginn!

Blau Hauptstraße.
Gelb neue Starße.

z16874i141.jpg


[quote='Stephnovo',index.php?page=Thread&postID=766070#post766070]
Wenn der Polizist den Schaden einer Partei zugeschrieben hat, dann wird das wohl korrekt sein. Da wird es nicht zum ersten und nicht zum letzten mal geknallt haben. Ich denke, er sprach aus Erfahrung.
[/quote]

Polizisten sind keine Juristen geschweige denn Experten. Sie nehmen nur den Unfall auf und können höchsten eine Einschäzung abgeben. Mehr nicht. Und in dem Fall war der Polizist nicht einmal merh sicher was er überhapupt machen soll.

Egal ich geh jetzt auch schlafen...
Nacht
 
Naja, die Diskussion zeigt ja, wie uneindeutig diese Situation ist. Der gesunde Menschenverstand sollte erkennen, dass man - ohne Poller - nur von der Spur links aussen abbiegen soll, aber das ist halt nicht klar geregelt, sodass in der Praxis auch das Abbiegen von der zweiten Spur von links aufgrund der "Strassenmalerei" zu rechtfertigen ist.

Ich würde mal tippen, dass die Schuld auf beide Beteiligten verteilt wird: Die Hauptschuld beim Roten, aber eine gewisse Teilschuld auch beim Grünen aufgrund der nicht eindeutigen Situation ... man darf sich ja seine "Vorfahrt/Vorrang" ja auch nicht erzwingen und §1(?) StVO verpflichtet einen ja zur Rücksicht blablabla ;) . Die Verkehrsplaner direkt haftbar zu machen, dürfte seeeehr schwierig sein ... vielleicht hilft es zu recherchieren, ob sich dort schon ähnliche Unfälle ereignet haben.

Sinnvoll wäre es vermutlich, wenn die linke Spur permanent als Linksabbiegerspur ausgewiesen wird, d.h. ein Geradeausfahren eindeutig untersagt wird. Dann könnte die zweite Spur je nach Belieben abbiegen oder auch nicht, wenn das Abbiegen "zweispurig" erfolgt. Das würde natürlich mit dem "4-Spuren-Geradeaus" zu Messezeiten kollidieren, aber das sollte a) zu verschmerzen sein oder b) durch besondere Zusatzmassnahmen zu erreichen sein. Kann ja nicht angehen, dass dort zu 300+ Tagen im Jahr so ein Murks besteht ;) ...
 
Warum...???

sehe Ich nicht so...

Ich sage, 4x gradeaus.... im taeglichen und 2x gradeaus bei Messen und 2x links abbiegend

wie bereits mehrfach geschrieben...

das artet aus... es wird eh nur gemutmasst....

wende Dich einfach an ein Rechtsforum, wie von mir schonmal verlinkt oder suche einen Anwalt auf....

alles andere zieht den Thread nur in die Laenge und bringt keinem was...

wenn Du nen Ergebniss hast, teile es Uns mit und Wir sind Alle gluecklich.... :D :D :D
 
Naja es kommen nie Argumente, warum man den Leitlinien nicht zu folgen hat, daher ist es m.M.n. Unsinn, vom Geradeausfahren auszugehen.

Nicht jeder weiss wann Messen sind und in der StVo steht nirgends von einer Sonderregelung von Messen. Dass nieman freiwillig an den Poller fährt, ist wohl klar wenn jener hochgefahren ist.

Solangsam bin ich davon überzeugt, dass die Hauptschuld nicht bei grün liegt.

Edit: Ich warte auch nichtmehr auf rechtlich unbegründete Absolutmeinungen, dass grün schuld wäre, sondern gehe schlafen. Hoffe ihr macht das auch so langsam :D :thumbsup: Interessante Situation ists trotzdem und ich erwarte den Ausgang :)
 
Wir können das ganze ja eindeutiger machen.
Mir zumindest ist kein deutsches Messegelände, geschweigedenn ein größerer Parkplatz bekannt wo NICHT extra mittels Schild darauf hingewiesen wird, dass dort die Allgemeinen Verkehrsregeln gelten.
Das geschieht schon allein aus dem Grund heraus, dass sich sonst schon bei jeder kleineren Kreuzung zweier Fahrzeuge ein Spekulationsraum ergibt, weil ohne geltende Verkehrsregeln nicht mal Rechts vor Links festgelegt wäre.

Von daher brauchen wir nicht weiter darüber diskutieren ob Privatgelände oder nicht.

Kannst gerne hinfahren und gucken. Ich wette dass dort sowas steht

K100581.jpg


Quelle: www.buddelbini.de

So oder so wirds aber ne Teilschuld geben, weil nicht nur der Rote damit rechnen muss, dass der grüne plötzlich die Spur wechselt, sondern der grüne gucken muss ob sich links hinter ihm jemand befindet.
Dazu wird ein Richter in der Sache noch was anderes mit in die Beurteilung einfließen lassen.

Wenn die Verkehrsdichte sehr gering war oder dort Parkplatzeinweiser vor Ort waren bestand keine Notwendigkeit vorher auf eigene Faust auf den Parkplatz zu fahren. Ist das der Fall, dann musste der rote PKW nicht zwingend damit rechnen, dass der Grüne Wagen von Rechts auf einmal rüberfährt.
 
[quote='Pommbaer',index.php?page=Thread&postID=766077#post766077]
Wenn die Verkehrsdichte sehr gering war oder dort Parkplatzeinweiser vor Ort waren bestand keine Notwendigkeit vorher auf eigene Faust auf den Parkplatz zu fahren. Ist das der Fall, dann musste der rote PKW nicht zwingend damit rechnen, dass der Grüne Wagen von Rechts auf einmal rüberfährt.[/quote]
Also nochmal! Das ist kein Parkplatz dort, sondern exakt die selbe Straße wie es sie auch geradeaus ist. Eine abknickende Linksstraße. Und so ein Abbiegevorgang tritt nicht uhrplötzlich auf, sondern macht sich bereits im Vorfeld durch blinken, bremsen und langsamer werden bemerkbar! Das war offensichtlich das ich dort abbiegen werde. Und ich befand mich auch schon längst auf der äußeren Spur als er mir rein fuhr.

Die Schuld liegt ganz klar bei Rot, davon bin ich selbst nach nun zwei Nächten schlafen überzeugt! Ich war im Prinzip schon lange auf der äußeren Spur nur halt quer! Stellt euch doch einfach mal vor ich stünde nicht quer, sondern normal, dann wäre er mir mit dem Geschwindigkeitsunterschied auch rein gefahren nur dann halt hinten drauf!
 
[quote='cubba',index.php?page=Thread&postID=766086#post766086]davon bin ich selbst nach nun zwei Nächten schlafen überzeugt[/quote]Je mehr man sich da mit Spekulationen reinsteigert, desto sicherer wird man sich auch. Konsultiere Experten, der wird sich ja dann auch evtl. an den zugehörigen Straßenverkehrsbetrieb wenden können und gut ist. Hier wird lamentiert, das bringt ggü der Versicherung aber rein gar nichts.
 
Habe nicht alle 131 Beiträge (bisher) gelesen. Ausschlaggebend für die Haftung ist hier der Begriff der "Unabwendbarkeit" des Unfalls. Ohne dem am Ende zuständigen Richter vorgreifen zu wollen: Sicher war der Unfall für keinen der beiden unabwendbar. D.h. jeder haftet zumindest mit der sog. "Betriebsgefahr", also mit mindestens 25%. Der Rest ist dann Einzelfallwertung, die sehr unterschiedlich ausfallen kann: Von 75% grün, 25% rot über 67% rot, 33% grün bis zu 50:50 ist da alles möglich. Meine Progonose: Mit 0% oder 100% kommt hier keiner der beiden raus.
 
[quote='Bimbo-01',index.php?page=Thread&postID=766075#post766075]Warum...???

sehe Ich nicht so...

Ich sage, 4x gradeaus.... im taeglichen und 2x gradeaus bei Messen und 2x links abbiegend

wie bereits mehrfach geschrieben...

das artet aus... es wird eh nur gemutmasst....

wende Dich einfach an ein Rechtsforum, wie von mir schonmal verlinkt oder suche einen Anwalt auf....

alles andere zieht den Thread nur in die Laenge und bringt keinem was...

wenn Du nen Ergebniss hast, teile es Uns mit und Wir sind Alle gluecklich.... :D :D :D[/quote]

Manche Leute können echt nicht lesen...

2* geradeaus + 2* linksabiegen = normalfall
4* geradeaus + 2* linksabbiegen = nur wenn Messe, dann sind die "Poller" weg.

Hoffe das hat nun auch der letzte gecheckt.. :rolleyes:
 
Moin moin,
will nun auch mein Senf dazu geben obwohl ich den Thread mitlerweile unerträglich finde.

cubba Zitat:
.....die Schuld liegt ganz klar bei Rot, davon bin ich selbst nach nun zwei Nächten schlafen überzeugt!

dann ist doch gut wenn du das weist. Aber warum denn diesen Thread dann?

Wie schon hier genannt, geh zum Rechtsanwalt oder fahr in Zukunft, als kleinen Tip :thumbup: , mit dem Fahrrad, geh zu Fuss oder noch besser nimm ein Taxi :thumbsup: . Dann gibst du die Verantwortung aus der Hand.
Mit besten Wünschen und viel Kraft für dein Rechtsdrehempfinden.
 
Gerichtsurteil[/url] in einem ähnlich gelagerten Fall (nur spiegelverkehrt). Vielleicht bringt das etwas Licht ins Dunkle...
Das ist interessant. Liest sich aber so, als wäre das eine andere Situation:
Die Fahrstreifen der bisher befahrenen Straße enden an der Kreuzungseinmündung, sofern sie nicht durch Markierungen in die neue Straße weitergeführt werden (BayObLG bei Janiszewski, NStZ 1988, 121). Dass die Fahrstreifen der Autobahnausfahrt nicht durch Markierungen in die Buschkrugallee weitergeführt wurden, ist zwischen den Parteien unstreitig und ergibt sich auch aus der Skizze der polizeilichen Unfallaufnahme.

Hier gehen die Markierungen ja weiter..
 
Also nochmal! Das ist kein Parkplatz dort, sondern exakt die selbe Straße wie es sie auch geradeaus ist.
Das wohin man Abbiegt ist doch ein Parkplatz ( mit den Bäumen ) ? Was soll da sonst sein ?
 
Ja, aber:

bb. Für den streitgegenständlichen Unfall gelten vielmehr, wie die Berufung zutreffend hervorhebt, die Grundsätze über das paarweise Rechtsabbiegen. Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 StVO hat sich der Rechtsabbieger möglichst weit rechts einzuordnen. Auch wenn paarweises Rechtsabbiegen möglich und zulässig ist, trifft den Verkehrsteilnehmer, der sich entgegen der genannten Vorschrift nicht möglichst weit rechts eingeordnet hatte, eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Er darf den äußerst rechts Abbiegenden nicht einengen oder behindern und muss ihm notfalls den Vortritt lassen (Hentschel, a. a. O., § 9 StVO, Rn 27; Senat a. a. O. sowie KG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 22 U 3/03 - ).

dürfte ja eindeutig sein.
 
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