Interessante Thinkpad Angebote bei E-Bay

Das tut mir leid für Dich.

Versuche, es dem VK zurückzuschicken. Mit Hinweis auf die abweichenden Bilder, etc. Das wird aber sicher bei einem Privatverkäufer nicht unbedingt leicht.

Wenn Du es schaffst, kaufst Du Dir ein T41p vom Händler. Das kostet dann (z.B. bei Uli Ludwig) genausoviel und hat noch eine viermal so gute Grafikkarte.

Gruß, Jan.

PS: @ barebone. Auf der anderen Seite werden 130 Euro gerne allein für das Mobo bezahlt. Im Vergleich dazu ist das Barebone mit Tastatur und komplettem Display kein schlechter Deal.
 
also bei hood.de hab ich vor Jahren auch schon 3mal was gekauft, einmal gar keine Ware angekommen, einmal war die Grafikkarte defekt (einige Kontakte vom AGP Anschluss waren weg) und dann wars noch ein Kabel. Ich bestelle da nix mehr, alle 3 Artikel hatten zusammen nur einen Warenwert von 30€, trotzdem ärgert man sich dann, wenn man nur Schrott bzw. gar nix bekommt.
 
Schrott ist der richtige Ausdruck. Da der Verkäufer das gleiche Notebook mehrmals verkauft und mir zusicherte, dass er es vor ein paar Wochen ebenfalls erst gekauft hat, kann man davon ausgehen, dass er einen gewinntreibenden Handel betreibt. In diesem Fall würde sogar das Fernabsatzrecht ziehen.

Mal sehen, ob man es beweisen kann.

Aber ich denke, dass er auf den Gehäusebruch auf jeden Fall hätte hinweisen müssen.
 
Kleine Frage - ist es wirklich nicht legal wenn ich als Beispiel hier im Forum n paar Thinkpads günstig schießen würde und diese jeweils mit meinetwegen 20% Gewinn bei Ebay loswerde? Ich betreibe sowas nicht aber war doch immer im Glauben das dies legal sei.

Dominik
 
Eine Straftat ist es auf keinen Fall, nur ist die Haftung eine Andere, da man dann das Fernabsatzrecht geltend machen kann. Und so wie es aussieht, handelt der Verkäufer gewerbsmäß.

Ein User hier hat das gleiche Gerät von diesem Verkäufer gekauft, mir ebenfalls und er bietet es schon wieder an....klingelts?
 
Achso, d.h er müsste Gewährleistung oder 14 Tägiges Rückgaberecht geben?
 
naja das es keine Straftat ist ist nicht ganz richtig wenn man Pechhat kommt man ins Visier der steuerfahndung.
Also wenn man so 12 Rechner oder mehr im Jahr verkauft so ist das mit sicherheit kein privater verkauf mehr.
Als Gewerbetreibender musst Du ein Rückagebrecht von mind. 14 tage gewähren und kannst die Gewährleistung von mind. einem jahr nicht ausschliessen.
Nja und Du solltest ein gewerbe anmelden.
 
Mit Gewinnerzielungsabsicht ist der Verkauf nie privat, und muss natürlich versteuert werden. Egal wie viele Rechner man verkauft.
 
Original von ASBalu
Hallo :)

Interessant oder eher bedenklich?!?

X32 als Bastlerware

Man weiß es (noch) nicht.
Ich behalte es mal im Auge...

Viele inter-nette Grüsse,
Andreas :)

Klingt immer etwas komisch. Diese Aussage "ich kenne mich damit nicht wirklich aus, bekommt man aber sicherlich zum Laufen" finde ich immer etwas "vorgeschoben".

Andererseits könnte man ja mit einem als funktionsfähig beschriebenen Gerät einen viel höheren Preis erzielen. Deswegen muss ich immer gleich an gesetztes BIOS-Passwort denken...

Viel Erfolg,
Cunni
 
Ein leerer Schacht an der rechten Seite: Also ohne Festplattenabdeckung und -rahmen?

Ursprünglich hatte das Gerät nur 1 Jahr Garantie. Die ist bereits abgelaufen. Standort USA, trotzdem eine Deutsche Tastatur. Das gibt es.

Wer Supervisorpasswörter auslesen kann mag das Teil erwerben. Vielleicht funktioniert es ja.
 
R40 ,erkennt aber Ultrabay Laufwerk nicht mehr, von sowas lasse ich mittlerweile meien Finger, "aber ein versierter Bastler" ?

Link
 
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