Händler verweigert Garantie/Gewährleistung für Flexing-T40p

mk033

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Heho....


Ich bin Ofper des leidigen Flexing-Problems geworden, was wie ich dachte, bei einem gebraucht mit einjähriger Garantie erworbenen Gerät halb so wild sein sollte. Der Händler ( http://www.luxnote-hannover.de ) jedoch verweigert mit Hinweis auf die Beweislastumkehr nach einem halben Jahr den Umtausch und schickt das Gerät einfach zurück. (Kauf: 17.01.2008, Rücksendung: 18.07.2008, Re.-Nr.: 21139)
Wie ich die Sachlage verstehe, handelt es sich hier um einen Serienfehler, der auf sich ablösende BGA-Chips zurückzuführen ist. Der Keim zum Fehler lag also von Anfang an im Gerät, womit die Haftung des Händlers voll greift, oder?

Wie zwinge ich den Händler schnellstmöglich zum Umtausch? Irgendwelche Hinweise?


Gruß Martin



Disclaimer:

Ich allein übernehme für meine Postings und darin getroffene Behauptungen die Verantwortung!

Martin Kuras
Invalidenstrasse 15
10115 Berlin
 
[quote='hajowito',index.php?page=Thread&postID=414607#post414607]Warum bitte sollte er denn kein Kaufmann sein? Wer regelmässig und mit Gewinnabsicht Handelsgeschäfte in nicht unerheblichem Umfang ausübt, für den gelten doch automatisch die Regelungen des HGB. Oder hat sich das geändert?

hajowito[/quote]

moin,

das mag zwar sein, ABER legst Du oder das forum nun schon fest, was "in nicht unerheblichem Umfang " genau ist? oder sind da weiterhin die zuständigen stellen, also vielleicht die IHK zuständig? oder wer auch immer das sonst entscheidet?

ein händler ist erstmal nur ein unternehmer, und nicht zwingend ein kaufmann. das wird scheinbar genauso verwechselt, wie gewährleistung und garantie.

letzenendes wird das eventuell für konkurrenten interessant sein, ob er nun gegen agb verstösst, oder kaufmann ist oder nicht, dem aktuellen gewährleistungsfall hier nutzt das ertsmal garnichts, ob der händler da nun abmahnugnen bekommt , oder nicht.
den normalen gang der dinge, mit anwalt und gericht, hatte ich ja bereits beschrieben. und so wie von mir beschrieben läuft das ganze ab.

wer also nicht den stressigen langen weg gehen will, und die zeit , die er dafür verschwendet, zum beispeil für einen nebenjob verwendet, kann sich von dem in dieser ersparten zeit verdienten geld locker einen weiteren TP kaufen, und noch nen kurzurlaub dazu, je nachdem wie gut der nebenjob ist..., selbst zeitung austragen reicht für das neue gebrauchte TP. denn man muss schonne menge stunden einplanen für so eine aktion. und deren ausgang ist keinesfalls sicher. "vor gericht und auf hoher see ist man ausschliesslich in der hand gottes" - dieser spruchist leider allzu wahr!!

vernünftig ist, seine konsequezen aus so etwas zu ziehen, das gerät reparieren zu lassen, und seine ohnehin knappe lebenszeit nicht mit so etwas wi elangwierigen gerichts-sachen zu verbringen.
leider stehe ich in deutschland wohl mit dieser meinung ziemlich alleine da, was mich allerdings in keinster weise an meiner vernunft zweifeln lässt.

immer dran denken, die gewährleistugsgesetze wurden von der industrie und konzernen erdacht und eingeführt, um die umsätze und gewinne an neuwaren zu vergrößern, nicht um kleine unwichtige bürger vor ebensolchen zu schützen. wer da was anderes glaubt, soll gerne seine zeit vor gerichten und in wartezimmern von anwälten, und im stau auf den wegen dorthin verbringen....

die alternative ist, die ohnehin sinnlose rechtschutzversicherung zu kündigen, und die hundert euro jährlich für den ersatz defekter geräte zu verwenden. das ist einfacher, spart geld, nerven und zeit.
auch wenn versicherungskonzerne und industrie natürlich sehr gern sehen, dass ein kleiner bürger den anderen vor gericht zerrt, und sie selbst den reibach machen, alles mit eurer zeit und auf eure kosten!
dazu haben sie die diesbezüglichen gesetze ja erfunden und erlassen lassen.




@seim
der unternehmer bzw. GERWERBLICHE VERKÄUFER kann die gewährleistung NICHT ausschliessen, das kann ein verkäufer, der nicht gewerblich verkauft.
bitte nicht "gewerblichen verkauf" "privaten verkauf" und "kaufmann nach HGB" verwechseln. der "kaufmann an der ecke" der naschkram oder zeitschriften verkauft, ist z.b. KEIN kaufmann im sinne des gesetzes....


@qwertz
danke, das war meine absicht ;)


gruß an alle
 
[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=415471#post415471]moin,

das mag zwar sein, ABER legst Du oder das forum nun schon fest, was "in nicht unerheblichem Umfang " genau ist? oder sind da weiterhin die zuständigen stellen, also vielleicht die IHK zuständig? oder wer auch immer das sonst entscheidet?[/quote]

Nö, das wird quasi per Gesetz festgelegt und hat vor allem organisatorische und buchhalterische Auswirkungen. Ich meine, mich erinnern zu können, dass es da irgendeinen Passus am Anfang des HGB gab, wonach ein Unternehmer Kaufmann ist, wenn sein Unternehmen von der Größe her einen ausführliche Buchführung erfordert. Und wenn ich mir die Webseite so ansehe und dazu die recht enge Grenze, die zumindest früher die Finanzämter (ja, es geht wohl wieder nur um die Steuer...) gesteckt hatten (war selber mal selbständig), kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die hier zur Diskussion stehende Firma (übrigens durfte man sogar früher einen Firmennamen nur tragen, wenn man die Kaufmannseigenschaft hatte. Okay, Studium ist schon was her, darum weiss ich nicht, ob das auch noch so gilt, in dem Bereich hat sich ja einiges verändert) nicht das HGB gegen sich gelten lassen muss. Aber irgendwie ist das jetzt auch wieder totally Off-Topic und darum eher Ingos Spezialität... :D

hajowito
 
Auszug aus der Webseite des Händlers, zum Punkt "Über uns" :

Über uns
Unser Team

Leiter des Verkaufsteams in unserem Ladengeschäft: Oleg Belyavskyy
Leiter der Reparatur/Reklamations so wie Technischersupport - Abteilung: Stanislav
Leiterin der Kundenbetreuungabteilung: Elena Pereslavtseva
Verpackung und Versand: Anna Gulko
Geschäftsführer: Vadym Lumensky

Unsere Unternehmung

Seit dem 19. April 2004 tätigt Firma Luxnote auf dem IT Markt . Heutzutage ist der Erfolg von jedem Unternehmen zu min. 70% abhängig davon, über welche IT Technologie das Unternehmen verfügt. Wir helfen kleinen und mittlerständigen Unternehmen, denen ein kleines Budget zur Verfügung steht zuverlässige und kostengünstige Lösungen zu finden. Hauptgebiet unseres Unternehmens sind Notebooks von marktführenden Herrstellern wie IBM, HP, Toshiba u.s.w. Wir bieten sowohl gebrauchte als auch neue Notebooks an. Bei gebrauchten Notebooks wird natürlich sehr auf die zuverlässigkeit des Gerätes geachtet. Vor der Auslieferung wird jedes Notebook vollständig getestet, so dass man sich auf das Gerät

auf jeden Fall verlassen kann. Unser ziel ist jedem Kunden behiflich zu sein, deswegen bieten wir Notebooks aus allen Preiskategorie klassen an: von ganz billigen Geräten , die man nur zum Sürfen und Office anwendungen verwenden kann zu leistungsstakken Maschienen, die Profies zu Verfügung stehen. Wir sind der Meinung, dass für jede Aufgabe ein richtiges Gerät ausgewählt werden muss. So z.B. raten wir einem Kunden nie, der nur mp3 musik hören und bilder auf seinem notebook anschauen will, ein Notebook der letzten Generation zu kaufen. So werden Finanzen, die heutzutage sehr begrenzt sind, rational ausgegeben.

Wir mieten keine große Räume, wir beschäftigen keine unnötige Mitarbeiter.In unserem Unternehmen sind alle Aufgaben so verteilt, dass bei minimalen Kosten vollständige Zuverlässigkeit so wie Unterstützung jedem Kunden gewährleitet wird. Mit solcher Strategie können wir hauptsächlich minimale Preise und maximale Zufriedenheit bei Kunden erreichen.

Wir sind von dem Umsatz im Bereich von gebrauchten Notebooks eins der grössten Unternehmen in Deutschland. Bei ebay sind wir als Platinum Power Seller kennzeichnet (die beste Auszeichnung), womit wir zu grössten Verkäufern auf der ebay Plattform gezählt werden.

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Das ist ganz eindeutig ein Vollkaufmann. Die Unternehmensform geht aus der Webseite nicht hervor. Wenn dem Handelsregisterauszug kein Eintrag ist, dann ist er vollhaftender Kaufmann.
 
[quote='ingope',index.php?page=Thread&postID=415463#post415463][quote='leonida20',index.php?page=Thread&postID=415461#post415461]Ich bin immernoch der Meinung die Rechnungsnummer der Bestellung muss reichen... [/quote]
Diese ganze diskussion ist doch überflüssig.
Andy hat etwas zu dem Thema gesagt das auch so eingehalten/umgesetzt wird.
Dazu gibt es auch keine zwei Meinungen.

Wer hält seinen Kopf für das Forum und deren Inhalten hin? Du oder andy?[/quote]

Das ist ja gerade meine Frage: Muss es wiklich den Kopf hinhalten wenn jemand nachweislich seine Meinung sagt?
 
moin,

also gehen wir hier erstmal davo aus, dass er kein kaufmann ist. jedenfalls bis irgenwer das gegenteil beweisen kann.

ich bin nicht mit dem händler verwandt, kenne den nichtmal, und finde sein verhalten vielleicht auch nicht vorbildlich, aber eine gewisse korrektheit sollte hier schon bewahrt werden.

und das heisst, dass man ihm und jedem anderen, nicht irgendwas andichten sollte, was man nicht genau weiß.

das gesetz legt eben ncht fest, ab wann es "erheblicher umfang " ist.

so ist ja auch noch lange nicht jeder autohändler, der 100.000 euro oder 200.000 umsatz monatlich macht, gleich ein kaufmann. ich hoffe das beispiel hilft etwas....

und mal eben das finanzamt über die einnahmen und ausgaben und sonstigen kosten beim verkauf von vielleicht 500 oder 1000 notebooks monatlich zu informieren, und korrekt seine steuern zu zahlen, das kann heutzutage fast jeder an seinem notebook managen...da sehe ich keinesfalls "art und umfang" als erheblich an. ist aber auch nicht weiter wichtig.

wer letzenendes festlegt, ob jemand ein kaufmann ist , oder nicht, ist völlig gleichgültig. denn hier aus dem forum ist es niemand, das dürfte sicher sein, nicht wahr?

gruß
 
HBG §1
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
 
hi,

sagt auchnur wieder das selbe aus. hier im forum istniemand dazu befugt, festzulegen, ab wann "kaufmännische führung" erforderlich ist.

so eine laden kann man mittels einer garage, einer arbeitszimmers mit internetzugang, und einem bankkonto aufziehen. ob das dann schon unter "kaufmann" fällt, ist fraglich.

denn um z.b. den einkauf und verkauf von 100 notebooks monatlich zu versteuern usw, scheint mir dieser aufwand nicht nötig zu sein. wo die grenze liegt, weiß ich nicht.


fakt ist aber, dass niemnad hier die festlegt.
damit ist das kaufmann-nicht kaufmann gepose hier völlig am thema vorbei.

gruß
 
Das mit den Kaufleuten ist wirklich nicht ganz einfach - was würde man in einem zivilisierten Rechtsstaat auch anderes erwarten ...

Eine schöne Einführung zu diesem Thema findet ihr hier bei Wikipedia .

timtim
 
[quote='leonida20',index.php?page=Thread&postID=415488#post415488]
Das ist ja gerade meine Frage: Muss es wiklich den Kopf hinhalten wenn jemand nachweislich seine Meinung sagt?[/quote]

Ja, da ist die Rechtssprechung (leider) ziemlich eindeutig, wenn auch für "normal denkende" Sterbliche kaum nachvollziehbar. Der Betreiber eines Forums haftet für alle Inhalte. Deshalb "beschäftigen" ja auch alle seriösen Foren Moderatoren, die unter anderem dafür sorgen sollen, dass "gefährliche" Inhalte schnell von der Seite verschwinden.

hajowito
 
[quote='leonida20',index.php?page=Thread&postID=415488#post415488]Das ist ja gerade meine Frage: Muss es wiklich den Kopf hinhalten wenn jemand nachweislich seine Meinung sagt?[/quote]Hajo nahm mir die Worte nicht von der Zunge aber aus den Fingern :)
Und so wie es da steht ist es nunmal. Heute hast du schneller Abmahnungen und Klagen auf dem Tisch als du denkst.
Ob die alle durchgehen würden sei mal dahingestellt, dennoch muss sich ja jemand mit den Sachen befassen, zum Anwalt etc.
und andy hat ganz nebenbei noch 2-3 andere Dinge zu tun :) Da würde ich auch alle Sachen dir mir Schwierigkeiten einbringen, abstellen.

Achja... andy ist männlich *fg*
 
@hajowito&ingope:

Ah ok, dann bleibt euch natürlich keine Wahl. Es ist echt schwer nachvollziehbar aber da ich keine Zeit habe um mich in das deutsche Rufschädigungsrecht einzulesen, lasse ichs auch :)

PS: Ich stelle Andys Männlichkeit nicht in Frage :)

Gruß
 
[quote='ingope',index.php?page=Thread&postID=415545#post415545]
[quote='leonida20',index.php?page=Thread&postID=415488#post415488]Das ist ja gerade meine Frage: Muss es wiklich den Kopf hinhalten wenn jemand nachweislich seine Meinung sagt?[/quote][/quote]

[quote='leonida20',index.php?page=Thread&postID=415570#post415570]PS: Ich stelle Andys Männlichkeit nicht in Frage :)
[/quote]Eigentlich schon, ich habs nochmal deutlich rot makiert :D

Das erinnert mich an das Schweigen der Lämmer:

" Es reibe sich mit der Lotion ein"

:D
 
Ich bin mal gespannt wie die Geschichte endet, will mal hoffen das uns der Threadersteller auf dem laufenden hält.

War er schon beim RA??

Nobby
 
Garantie

Hallo,
Garantie ist eine zusätzliche Produkteigenschaft, die Garantie unterliegt den Garantiebedingungen.

Garantie und Gewährleistung dürfen nicht vermischt werden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Was steht in den Garantiebedingungen der Händlers?

Beste Grüße

xsid
 
Leiter des Verkaufsteams in unserem Ladengeschäft: Oleg Belyavskyy
Leiter der Reparatur/Reklamations so wie Technischersupport - Abteilung: Stanislav
Leiterin der Kundenbetreuungabteilung: Elena Pereslavtseva
Verpackung und Versand: Anna Gulko
Geschäftsführer: Vadym Lumensky

edit by hajowito: Hier stand mal ein Satz, der die Betreiber von Luxnote wirklich übel verunglimpft hat. Meinungsfreiheit in allen Ehren, aber so eine Aussage geht zum einen völlig am Thema vorbei und ist außerdem absolut beleidigend und diskriminierend! Poster: Hast PN!
 
Wenn die Diskussion auf so einer Ebene weitergehen sollte, wie crazydomi sie gerade betreten hat, mache ich den Thread sofort dicht!

hajowito
 
[quote='ingope',index.php?page=Thread&postID=415769#post415769][quote='ingope',index.php?page=Thread&postID=415545#post415545]
[quote='leonida20',index.php?page=Thread&postID=415488#post415488]Das ist ja gerade meine Frage: Muss es wiklich den Kopf hinhalten wenn jemand nachweislich seine Meinung sagt?[/quote][/quote]

[quote='leonida20',index.php?page=Thread&postID=415570#post415570]PS: Ich stelle Andys Männlichkeit nicht in Frage :)
[/quote]Eigentlich schon, ich habs nochmal deutlich rot makiert :D

Das erinnert mich an das Schweigen der Lämmer:

" Es reibe sich mit der Lotion ein"

:D[/quote]

:thumbsup: Keine Sorge ich habe es schon verstanden wollte es auch mit dem Satz klarstellen. Du hast es wohl nicht verstanden :thumbsup:
 
Zitat von »Robbyrobot«

Dennoch meine ich, daß man auch EHRLICH sagen kann, daß man aus gesetzlichen Gründen nicht ehrlich und offen diskutieren kann, weil man dafür bestraft wird. Die Forumleitung muß nicht gerade DIESEN Schuh anziehen.
Du hast gut reden, Dir persönlich kann wenig passieren.
Mitnichten. Du hast offensichtlich gründlich mißverstanden, was ich schrieb. Ich schrieb nicht, daß man irgendjemanden verleumden/schwarzmalen sollte, sondern nur, daß man offen schreiben sollte, daß die äußerlichen Umstände zu dieser Art Zensur zwingen. Macht das irgendjemandem glücklich? Ist das irgendwie strafbar oder auch nur verwerflich? Dann hätte ich gern eine Erklärung.

Warum sollte gerade die Forumleitung als schwarzer Peter auftreten, nur weil jemand anders mit einem Rechtsanwalt droht?

Und seit wann hat man als Forumteilnehmer einen Freibrief, Unwahrheiten und Verleumdungen in die Welt zu setzen? Von wegen "Du hast gut reden".
 
moin,

zur beantwortung der ursprünlichen frage dieses threads ist überhaupt keine nennung von namen oder händlern nötig.

und daß bei der duldung einer möglichen "verunglimpfung" driiter, der forenbetreiber erstmal zur verantworung gezogen wird, ist auch bekannt.

wozu also namensnennungen, wenn man das risko komplett ausschliessen kann, ohne dass die klärung der frage des thread-erstellers darunter leidet?

es gibt reichlich "bewertungs-" oder "testforen" , die für den zweck der öffentlichen "verunglimpfung" , oder zur bekanntgabe siener erfahrungen. viel besser geeignet sind, und die nicht dies nützliche forum bedrohen...

ganz nebenbei, der händler hat sich doch an alle regeln gehalten, soviel wir wissen, warum also über den herziehen?



mittlerweile sollten ja nun alle verstanden haben, was der unterschied zwischen garantie und gewährleistung ist, und welche konsequenzen die fristen, bzw. deren ablauf für den käufer haben.



gruß
 
Nur noch ein paar abschließende Worte meinerseits zur Störerhaftung in Foren: es muss natürlich erst einmal einen Rechtsverstoß geben, so dass die Störerhaftung überhaupt greift. Mit anderen Worten: der Forenbetreiber haftet, aber auch nur dann, wenn sich ein Mitglied außerhalb des Erlaubten bewegt. Und das ist immer noch festzustellen... Nur, dass das diese Einschränkung mal im Gedächtnis bleibt... sonst sind wir langsam alle eingeschüchtert und "mundtot" ;)

Grüße,
Cunni

PS: Aber letztlich bleibt das, was ich schon oben sagte: wenn man etwas aus der Schusslinie nehmen kann, dann sollte man das natürlich auch tun!
 
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