Händler verweigert Garantie/Gewährleistung für Flexing-T40p

mk033

New member
Themenstarter
Registriert
25 März 2008
Beiträge
7
Heho....


Ich bin Ofper des leidigen Flexing-Problems geworden, was wie ich dachte, bei einem gebraucht mit einjähriger Garantie erworbenen Gerät halb so wild sein sollte. Der Händler ( http://www.luxnote-hannover.de ) jedoch verweigert mit Hinweis auf die Beweislastumkehr nach einem halben Jahr den Umtausch und schickt das Gerät einfach zurück. (Kauf: 17.01.2008, Rücksendung: 18.07.2008, Re.-Nr.: 21139)
Wie ich die Sachlage verstehe, handelt es sich hier um einen Serienfehler, der auf sich ablösende BGA-Chips zurückzuführen ist. Der Keim zum Fehler lag also von Anfang an im Gerät, womit die Haftung des Händlers voll greift, oder?

Wie zwinge ich den Händler schnellstmöglich zum Umtausch? Irgendwelche Hinweise?


Gruß Martin



Disclaimer:

Ich allein übernehme für meine Postings und darin getroffene Behauptungen die Verantwortung!

Martin Kuras
Invalidenstrasse 15
10115 Berlin
 
[quote='deeptrancer',index.php?page=Thread&postID=414230#post414230][quote='leonida20',index.php?page=Thread&postID=414225#post414225]
Da hätte sich xxx aber auch schon weigern können. Auch so dürfte das Verfahren nicht viel mehr kosten, denn es muss nur ein Sachverständiger das Gerät öffnen und ein paar Zeugen befragt werden.[/quote]
hier weiß aber keiner, ob xxx sich geweigert hätte! Sicherlich wären sie ihrer gesetzl. Verpflichtung nachgekommen und hätten das Gerät repariert / getauscht. Ebenso wie die "Unschuldsvermutung" gegenüber dem User hier gilt (dass er die Wahrheit mit den Zeugen und dem USB-Fehler sagt), so soll sie doch bitte auch gegenüber dem Händler gelten![/quote]

Aber wenn wir schon dem Forenmitglieg glauben, dann war das Gerät schon bei der Auslieferung geflext, also ist xxx schon seiner Verpflichtung von Anfang an nicht nachgekommen (zumindest rechtlich, aber die sollten auch ihre Geräte prüfen bevor sie sie abschicken). Warum sollten sie sich dann wieder daran halten?

Edit von Andy: Name des Händlers entfernt.
 
Wenn der Fehler nicht beim Händler angezeigt wurde, wie kann er der Verpflichtung dann nachkommen?
 
Gewährleistung[/url][/b]: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.[/list]

Bezüglich Scharbert: Leider habe ich hier noch nichts darüber gelesen, dass nach 6 Monaten ohne murren und knurren Flexing behoben wurde. Ich wäre ja sonst nicht so "ungehalten" wenn ich hier hunderte Beiträge gelesen hätte die die Kulanz vom RS zeigen. ;)


Der Verweis auf den strafrechtlichen Garanten hat nichts mit der Garantie zu tun.

Gruß
 
[quote='deeptrancer',index.php?page=Thread&postID=414210#post414210]Entschuldigung falls ich jetzt jemandem auf die Füße trete, aber imo verhält sich xxx nicht Gesetzeswidrig etc., höchstens Kundenunfreundlich, aber das ist ja nunmal ein anderer Level.[/quote]
:!: So sehe ich das auch! Und über ein kudenunfreundliches Verhalten dieses Händlers konnte ich schon öfter lesen.
Nun nach über 6 Monaten einen versteckten Mangel nachzuweisen halte ich nicht für sonderlich aussichtsreich.

Sobald das Gerät geliefert wird, sollte man immer PC-Doctor oder ähnliches durchlaufen lassen und schauen ob es da Fehlermeldungen gibt und die Hardwareigenschaften auch mit der im Angebot beschriebenen Ware übereinstimmen.

Es gibt viele Händer die können nur verkaufen (billig einkaufen, teuer verkaufen und sich am Gewinn freuen) und es gibt auch welche die noch guten und kulanten Support liefern. Bei letzteren kauft man dann gerne nochmal.

Edit von Andy: Name des Händlers entfernt.
 
@leonida20:

War ja nur copy&paste um mal zu erleutern, dass es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung gibt.
Und dass Garantie NICHT! gesetzlich vorgeschrieben, sondern was "freiwilliges" ist.

Dass im Link auch Dinge stehen die nichts mit dem Thema zu tun haben ist schon klar...
 
[quote='qwertz',index.php?page=Thread&postID=414242#post414242]Wenn der Fehler nicht beim Händler angezeigt wurde, wie kann er der Verpflichtung dann nachkommen?[/quote]

Er muss als gewerblicher Händler gar nicht prüfen aber er trägt nunmal das kaufmännische Risiko, dass die Ware nicht so ist wie sie sollte. Also wenn ich Händler wär und ein Flexing gefährdetes Modell verkaufen würde, dann würde ich vielleicht tiefergehend prüfen, vielleicht aufmachen oder so. Aber das ist nunmal das Risiko des Gebrauchtverkäufers. Außerdem kann xxx beim Vorbesitzer regressieren hinauf bis zum Erstbesitzer, der wiederrum bei Lenovo (natürlich nur wenn die Frist noch läuft) regressieren kann.
 
[quote='dirk-w400',index.php?page=Thread&postID=414246#post414246]

Sobald das Gerät geliefert wird, sollte man immer PC-Doctor oder ähnliches durchlaufen lassen und schauen ob es da Fehlermeldungen gibt und die Hardwareigenschaften auch mit der im Angebot beschriebenen Ware übereinstimmen.

[/quote]

Ich denke das hätte der Verkäufer machen müssen. Er verlangt Geld im Wert eines intakten TPs , dann muss er auch eines liefern.

Gruß
 
[quote='leonida20',index.php?page=Thread&postID=414253#post414253]
Ich denke das hätte der Verkäufer machen müssen. Er verlangt Geld im Wert eines intakten TPs , dann muss er auch eines liefern.
Gruß[/quote]

bzw. dafür sorgen, dass der Fehler behoben wird, sobald der Kunde diesen innerhalb der ersten 6 Monate anzeigt! Da dies nicht geschehen ist, konnte xxx seinen Verpflichtungen nicht nachkommen. Der Fehler liegt hier nunmal eindeutig beim TS und nicht beim Händler!

Edit von Andy: Name des Händlers entfernt.
 
Wer einen Händler mit Namen nennt möge bitte auch seinen eigenen Namen nennen.

Wer hier im Forum einen Händler mit Namen nennt und den Service kritisiert möge bitte auch seinen eigenen Namen incl. Adresse nennen und so selber die Verantwortung für den Beitrag übernehmen.
Nur so hat ein betroffener Händler die Gelegenheit sich konkret zu dem Vorgang zu äußern. Ich habe als Betreiber des Forums schlichtweg keine Lust mich mit dem betroffenen Händlern wegen der, von anonymen Usern verfasten, negativen Beiträge auseinanderzusetzen.

Um das noch mal ganz klar zu machen, wir haben hier im Forum nichts gegen kritische Berichterstattung, die Autoren sollten nur auch zu dem stehen was Sie schreiben und der Gegenseite eine faire Möglichkeit zur Gegendarstellung geben.

Gruß
Andy

P.S. Wer seinen eigenen Namen nicht nennen möchte kann gerne einen Sachverhalt allgemein, ohne Namensnennung von Händlern schildern.
 
[quote='deeptrancer',index.php?page=Thread&postID=414257#post414257][quote='leonida20',index.php?page=Thread&postID=414253#post414253]
Ich denke das hätte der Verkäufer machen müssen. Er verlangt Geld im Wert eines intakten TPs , dann muss er auch eines liefern.
Gruß[/quote]

bzw. dafür sorgen, dass der Fehler behoben wird, sobald der Kunde diesen innerhalb der ersten 6 Monate anzeigt! Da dies nicht geschehen ist, konnte Luxnote seinen Verpflichtungen nicht nachkommen. Der Fehler liegt hier nunmal eindeutig beim TS und nicht beim Händler![/quote]

Nein die Gewährleistung läuft 12 Monate. Wenn der Fehler danach auftritt (also nach den 6 Monaten) soll die Beweislastumkehr nur dazu führen, dass im Zweifel der Kunde beweisen muss, dass der Fehler schon bestanden hat. Wenn jedoch wie in unserem Fall der Fehler nachweislich schon bestanden hat, dann muss der Händler die Ware ausbessern oder tauschen oder er kann geklagt werden.

Es ist schon üblich die restlichen 6 Monate Gewährleistung garnicht zu erwähnen, da die Händler ohnehin keine Klagen zu fürchten brauchen, wenn es um geringe Summen geht. Aber ich finde diese Praxis echt schlecht, da die Hersteller jetzt eigentlich Neugeräte bauen können, die 6 Monate funktionieren und dann die wenigen die den Rechtsweg beschreiten halt abspeisen aber immernoch kräftig abkassieren.
 
[quote='leonida20',index.php?page=Thread&postID=414261#post414261]Wenn jedoch wie in unserem Fall der Fehler nachweislich schon bestanden hat, dann muss der Händler die Ware ausbessern oder tauschen oder er kann geklagt werden.[/quote]

und diesen Nachweis hat der TS nun noch nicht erbracht!

@Andy: Richtig, denke auch, dass man dann dazu stehen sollte!
 
[quote='deeptrancer',index.php?page=Thread&postID=414265#post414265][quote='leonida20',index.php?page=Thread&postID=414261#post414261]Wenn jedoch wie in unserem Fall der Fehler nachweislich schon bestanden hat, dann muss der Händler die Ware ausbessern oder tauschen oder er kann geklagt werden.[/quote]

und diesen Nachweis hat der TS nun noch nicht erbracht!

@Andy: Richtig, denke auch, dass man dann dazu stehen sollte![/quote]

Stimmt, aber ich habe mal seine Darstellung zugrundegelegt oder man kann auch wie qwertz sagen für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
 
Sehe es ähnlich wie deeptrancer; im Zweifel (der leider im Flexing Fall angebracht ist - der TE hätte ja in dem halben Jahr genug Zeit gehabt, den Schaden selbst anzurichten, was aber absolut keine Unterstellung sein soll, sondern nur die theoretische Möglichkeit betont !!) muß man nachweisen können, daß der Schaden schon bei Kauf da war. Wenn du das kannst, so ist es gut, wenn nicht, dann hast du Pech gehabt.

Ein wenig Kritik am TE und Händler möchte ich auch noch üben. Erstens ist meiner Meinung nach ein halbes Jahr genug Zeit, den Schaden zu melden. Schafft man das nicht, so hat man Pech gehabt. Für vieles gibt es Fristen, so eben auch hier.
Die Kritik am Händler besteht darin, daß er - wenn man dem TE Glauben schenken darf - ein Gerät ausgeliefert hat, das nicht den Spezifikationen entsprach. Hätte er es ausgiebig getestet, also auch einmal einen USB Stick angesteckt, so hätte sich der Fehler ja gezeigt.

mm
 
'Hallo


Hier mal die Einlassung vo Luxnote im Wortlaut: (übelste RS-Fehler verbessert)

"Leider sind wir gezwungen die Reparatur von Ihrem Gerät abzulehnen. Beim Kauf haben Sie 12 Monate Gewährleistung erhalten. Bei der Gewährleistung muss laut Gesetz die Ware innerhalb von 6 Monate repariert werden, danach wird die Reparaur aus Kulanz vorgenommen.

Wir reaprieren in der Regel die von uns verkauften Artikel innerhalb von 12 Monaten, also weitere 6 Monate aus Kulanz, wenn wir entsprechende Ersatzteile auf Lager haben. Solche Sachen wie Festplatte, Netzteil oder ähnliches machen wir in der Regel, wenn aber Motherboard kaputt geht, und wir die auf Lager nicht haben, können wir aus Kulanz nicht reparieren, da wir bestellen müssen und dafür sind die Kosten zu hoch.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis

Mit freundlichen Grüßen"

Im Ergebniss betrachtet Luxnote die Gewährleistung die im übrigen auf 12 Montate und nicht auf 6 Monate lautet und auch so beworben wird, als rein fakultativ, womit die Firma klar im Unrecht ist.
Erstens trat der Fehler, der nicht hätte auftreten dürfen, wenn die Sache mängelfrei übergeben wurde, schon früher auf; ich bin kein Sachverständiger der auftretende Irregularitäten auf Anhieb richtig diagostizieren und anzeigen kann. Das Gerät habe ich bislang nur sporadisch genutzt und konnte die USB-Probleme zunächst auch nicht reproduzierbar auf eine Ursache festnageln. Meiner Erfahrung nach ist ein Hardwarefehler eher unwahrscheintlich, in 99% der Fälle ist eine verzickte Installation für alle möglichen Probleme verantwortlich. Ich habe länger mit meinen USB-Kabeln, Steckverbindungen und Sticks gehadert, bis ich der wirklichen Ursache auf die Spur kam und das erste mal in meinem Leben von sich ablösenden Chips, sprich 'Flexing' hörte.
Darüberhinaus ist die Annahme, dass ein Serienfehler, der bei einer großen Anzahl aquivalenter Geräte auftritt, bei Übergabe der Sache schon im Keim vorhanden war (und ja auch tatsächlch auftrat) mehr als gerechtfertigt, womit die Haftung auch in den letzten 6 Monaten klar ist.

BTW: in meinem Anschreiben hatte ich schon auf das Auftreten des USB-Problems unmittelbar nach der Lieferung aufmerksam gemacht.
O-Ton:

"Sehr geehrtes Luxnote-Team, ich bin, wie es aussieht, wohl Opfer des leidigen 'Flexing'-Problems geworden.

Nachdem das Gerät von Anfang an sporadisch den typischen Rückfall auf USB 1.1 zeigte, habe ich dem keine allzu große Bedeutung zugemessen und dies zunächst für einen Softwarefehler gehalten. Erst nach vielen Wochen fand ich dann die Zeit, das OS neu aufzusetzen und musste dann im Verlauf erfolgloser Fummelei, im Bemühen das Problem zu fixen, einsehen, dass es sich wohl doch um einen Hardwaredefekt handelt.
Nach ausführlicher Recherche in verschieden Foren kam ich dann schlussendlich zu dieser klaren Diagnose.

Trotz sehr sorgfältiger Behandlung wie ein rohes Ei, läuft mittlerweile praktisch nur noch USB 1.1 und es ist aufgrund der Natur des Fehlers mit einem sich stetig verschlechternden Zustand und Übergreifen auf andere Subsysteme durch die sich ablösenden BGA-Packages zu rechnen, was eine Reklamation leider unausweichlich werden lässt."

Konsequenz:
Ich werde dem Rat hier folgend, einen geschliffenen Brief, der keinen Zweifel an meiner Entschlossenheit aufkommen läß, nach Hannover schicken und abwarten, wie die Reaktion ausfällt. Eventuell sollte ich noch auf die ca. 5 übrigen Geräte hinweisen, die ich im Namen anderer allein in diesem Jahr dort schon bestellt habe, ein Verhalten, dass ich in Zukunft wohl überdenken muß.


Vielen Danke jedenfalls für die Hinweise!


edit:
Meine RS-Versicherung hat gerade Deckungszusage erteilt, ich werde dem Händler die Kopie beilegen, hoffe so 'Eindruck' zu machen... btw: Anwalt am Telefon meint nach genauer Schilderung, der Händler müsse nachbesssern.... werde über ERfolg oder Mißerfolg hier berichten



Gruß Martin
 
Wenn ich das hier alles richtig gelesen habe, macht der USB Port nur 1.1 und nicht wie gewünscht 2.0.

Sonst hat das TP keine Ausfallerscheinungen, wie sporadische Abstürze,bootet nicht hoch, Druck auf Oberbezel ausüben damit überhaupt was passiert, bunte Streifen im Display und so weiter.

Wenn das ales nicht vorkommt liegt kein "FLEXING" vor.

Warum ich das mal so behaupte, ich habe auch so ein TP hier im Haus, auch ein T40P, mit der gleichen Fehlermeldung wenn ein USB Gerät eingesteckt wird.

Hier hat sich schlicht weg die Southbrigde verabschiedet.

Reparaturkosten 60,00€ plus Hin und Rücksenden via Hermes 7,80€ macht 67,80€

Ich würde dem Händler sagen, ich schicke das Teil in eine Fachwerkstatt und sie erstatten mir die 67,80€ und gut ist es.

Eine für beide Seiten einvernehmliche Lösung wie ich meine.

Nobby
 
@Nobby:
Laut der Flexing-Threads ist dies auch ein Flexing-Symptom. Es betrifft nicht ausschließlich den Grafikchip, sondern laut da distreuya auch Southbridge und auch Laufwerkscontrollerchip.

.
 
Folgendes jetzt mal unter der Annahme, dass wirklich Flexing vorliegt:

Es gibt imho einige Zeichen die guten von den schlechten Händlern zu differenzieren. Das Verhalten nach der Beweislastumkehr ist eines davon.

Ob das Flexing schon beim Kauf im Notebook angelegt war ist eine Beweisfrage.

Wir alle wissen, dass das höchstwahrscheinlich bis sicher ist, da es sich um einen Konstruktionsmangel handelt.

Es ist also gut möglich, dass Du im Recht bist. Allerdings musst Du Dir dieses Recht erst verschaffen: Du musst klagen und anders als während der ersten 6 Monate ein Gericht davon überzeugen, dass es sich um einen Konstruktionsmangel handelt. Deine Chancen stehen zwar recht gut - allein dieses Forum liefert eine Fülle von Indizien und ein paar echte Beweise dafür - dennoch bleibt ein Restrisiko auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben. Weniger kundenfreundliche und übermäßig profitorientierte Händler nutzen das aus. Sie kalkulieren, dass Du das Risiko scheuen wirst und schon nicht vor Gericht ziehst / Dir keinen Anwalt nimmst.

Dass der Händler noch auf die Tränendrüse drückt (zu hohe Kosten) ist irrelevant. Wer gewerblich etwas verkauft muss Rücklagen für die Gewährleistungsfälle bilden, sonst ist er ein schlechter Kaufmann.

Das einzige Mittel, dass Du gegen dieses Vorgehen hast: Setze eine (vernünftig bemessene) Frist zur Nachbesserung. NACH deren Ablauf gehst Du zum Anwalt und ziehst notfalls die Klage durch. Letztendlich hilft das nicht nur Dir, sondern uns allen.

Gruß, Jan.

PS:[quote='andy',index.php?page=Thread&postID=414258#post414258]Wer hier im Forum einen Händler mit Namen nennt und den Service kritisiert möge bitte auch seinen eigenen Namen incl. Adresse nennen.
Nur so hat ein betroffener Händler die Gelegenheit sich konkret zu dem Vorgang zu äußern.

Gruß
Andy

P.S. Wer seinen eigenen Namen nicht nennen möchte kann gerne einen Sachverhalt allgemein, ohne Namensnennung von Händlern schildern.[/quote]Das finde ich auch fair. Es soll ja keine anonyme Stimmungsmache betrieben werden. Auf der anderen Seite würde ich mich als Privatperson aber auch unwohl fühlen meinen Namen in der Öffentlichkeit zu wissen. Wie wäre es wenn das Forum die Möglichkeit geben würde, den Namen des Beschwerdeführers zu protokollieren ohne, dass er gleich veröffentlicht wird. Es könnte ja ein Mod oder Admin den Namen erfragen und aufschreiben. Wenn dann der Händler anfragt, um wen es sich handelt könnte man ihn ihm (und nur ihm) herausgeben mit der Auflage nicht zu veröffentlichen. Das fände ich fair.
 
[quote='adam-green',index.php?page=Thread&postID=414361#post414361]NACH deren Ablauf gehst Du zum Anwalt und ziehst notfalls die Klage durch. Letztendlich hilft das nicht nur Dir, sondern uns allen.
[/quote]

...sofern der Anwalt meint, dass es Aussicht auf Erfolg hat!!!
Ob es ein Konstruktionsfehler ist, müsste erst einmal Lenovo nachgewiesen werden und das wäre ein ganz anderes Kaliber.
 
[quote='Mornsgrans',index.php?page=Thread&postID=414363#post414363]Ob es ein Konstruktionsfehler ist, müsste erst einmal Lenovo nachgewiesen werden und das wäre ein ganz anderes Kaliber.[/quote]Es genügt, das Gericht davon zu überzeugen. Dazu sind auch Indizien förderlich. Je konkreter und wissenschaftlich fundierter die Zahlen desto besser. Ich bin mir sicher, dass das Internet zu diesem Thema einige Daten bereithält. Das müsste man halt erstmal in einem Dossier sammeln.

Gruß, Jan.
 
[quote='adam-green',index.php?page=Thread&postID=414361#post414361]Wie wäre es wenn das Forum die Möglichkeit geben würde, den Namen des Beschwerdeführers zu protokollieren ohne, dass er gleich veröffentlicht wird. Es könnte ja ein Mod oder Admin den Namen erfragen und aufschreiben. Wenn dann der Händler anfragt, um wen es sich handelt könnte man ihn ihm (und nur ihm) herausgeben mit der Auflage nicht zu veröffentlichen. Das fände ich fair.[/quote]

Fände ich absolut nicht fair. Der Name des Händlers steht auch für jeden sichtbar hier im Forum und lässt sich dank des guten Rankings schnell über Google aus Zufall finden und schon hat der Händler "einen weg", ob zu Recht oder Unrecht können wir hier nicht beurteilen.
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben