[quote='rt51zu',index.php?page=Thread&postID=414432#post414432]
[quote='adam-green',index.php?page=Thread&postID=414361#post414361]
Es gibt imho einige Zeichen die guten von den schlechten Händlern zu differenzieren. Das Verhalten nach der Beweislastumkehr ist eines davon. [/quote]
Ich habe selten so einen betriebsblinden Schwachsinn gelesen.
Jeder Händler muß Gewährleistungsfälle mit einkalkulieren. Wenn der Kunde nach Billig-Billig schreit (eBay), KANN dieser Tiefstpreis keine Rückstellungen für mehr als die gesetzliche Gewährleistung beinhalten, wenn der Händler nicht drauflegen will.
Wenn ein Kunde Garantie (=mehr Leistung) haben will, so muß er dafür BEZAHLEN und zwar beim Kauf.
Zum Tiefstpreis kaufen, die Bedingungen zunächst akzeptieren, aber dann (wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist) mehr Leistungen fordern als beim Kauf ausgemacht und bezahlt und wenn diese nicht erbracht werden, den Händler "schlecht" zu nennen, ist eine abartig Methode fiesen Nachtretens.
Der Händler verhält sich absolut korrekt, indem er die Beweislast umkehrt. "Kulanz" ist eine Illusion von Menschen, die "YOU GET WHAT YOU PAY FOR" nicht verstanden haben.[/quote]Mit Formulierungen wie "Schwachsinn" und "abartig" kann man sich gut selbst ins Abseits kegeln :thumbdown: Meinen Glückwunsch :S
Auf den Rest von Inhalt in Deinem Posting will ich doch noch mal eingehen:
Kulanz:
Ich habe nirgendwo etwas von Kulanz geschrieben. Ich kenne die Rechtslage sehr gut - deutlich besser als Du Dir vorstellen kannst. Es ist keine Frage der Kulanz, ob das Notebook repariert wird, sondern es ist das RECHT des OP (falls alles so ist, wie er schreibt). Eine andere Frage ist, wie schwer dem Käufer der Weg zu diesem Recht gemacht wird. Das ist imho ein Zeichen für die Qualität des Händlers.
Und wenn der Händler nicht in der Lage ist, dafür Rücklagen zu bilden, ist das eben schlecht kalkuliert. Dann soll er den Markt für billige Notebooks den Privatverkäufern überlassen. Ich übernehme gerne seine Quelle für Notebooks (u.U. ein Wiederverwerter, der Leasingrückläufer vermittelt) und kaufe mir dort direkt die Notebooks für meinen privaten Gebrauch - gerne auch ohne Garantie. Wenn das auch nur 100 € billiger sein sollte bilde ich mir von dem Geld meine eigene Rücklage.
YOU GET WHAT YOU PAY FOR:
Steht hier irgendwo, dass der OP "wenig" für das Notebook ausgegeben hat? Die Händlerpreise sind im Allgemeinen keinesfalls niedrig und liegen deutlich über den Angeboten von Privat. Ja, zu Preisen um die 400 Euro bekommt man sogar bereits neue (!) Notebooks mit Herstellergarantie - auch von Lenovo. YGWYOF hätte ich als Schlagwort angemessen gefunden wenn man Gebrauchtware von Privat kauft. Der OP hat aber darüber hinaus noch einen Aufschlag, einen Händleraufschlag, gezahlt, gerade mit dem Ziel, die Gewährleistung zu bekommen.
Ich frage mich, wozu man überhaupt beim gewerblichen Händler bestellen soll. Es blieben dann ja nur noch 14 Tage Rückgaberecht und 6 Monate Gewärleistung (die restlichen Monate werden einem ja faktisch entzogen).
Gruß, Jan.
PS: Bei alledem muss ich sagen, dass der lange Text von kopernikus sehr nachvollziehbar ist. Bei den gegebenen Umständen wäre es mir fast lieber, die Händler müssten gesetzlich gar keine Gewährleistung anbieten und würden das auch nicht behaupten. Dann könnte man sich das fadenscheinige Rumeiern sparen und die Notebooks könnten billiger werden (keine Rücklagen mehr). Das wäre imho ein faires "getting what you paid for". Leider ist es so nicht. Beim Verkauf wird mit 2 Jahren Gewährleistung um Kunden geworben - manche sprechen sogar von "Garantie" - und erst wenn der Ernstfall eintritt, erfahren die Kunden, auf diese Werbung zu vertrauen sei doch "betriebsblind".