Händler verweigert Garantie/Gewährleistung für Flexing-T40p

mk033

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Heho....


Ich bin Ofper des leidigen Flexing-Problems geworden, was wie ich dachte, bei einem gebraucht mit einjähriger Garantie erworbenen Gerät halb so wild sein sollte. Der Händler ( http://www.luxnote-hannover.de ) jedoch verweigert mit Hinweis auf die Beweislastumkehr nach einem halben Jahr den Umtausch und schickt das Gerät einfach zurück. (Kauf: 17.01.2008, Rücksendung: 18.07.2008, Re.-Nr.: 21139)
Wie ich die Sachlage verstehe, handelt es sich hier um einen Serienfehler, der auf sich ablösende BGA-Chips zurückzuführen ist. Der Keim zum Fehler lag also von Anfang an im Gerät, womit die Haftung des Händlers voll greift, oder?

Wie zwinge ich den Händler schnellstmöglich zum Umtausch? Irgendwelche Hinweise?


Gruß Martin



Disclaimer:

Ich allein übernehme für meine Postings und darin getroffene Behauptungen die Verantwortung!

Martin Kuras
Invalidenstrasse 15
10115 Berlin
 
ach ja?

laut impressum ist es ein einzelunternehmer.....da steht nichts davon, dass er kaufmann im sinne des gesetzes ist, also einen handelsregistereintrag hat....
also gilt das bgb.


ob die agb so zulässig sind, kann man ja prüfen lassen, aber mit hgb hat dat nix zu tun.... jedenfalls hab ich das so dunkel in erinnerung, gleube nicht, dass ich irre, lasse mich da aber gern belehren :).

grußß
 
Wenn er kein Kaufmann ist, dann kann er auch jegliche Gewährleistung ausschließen, da Privatkauf.

Das HGB gilt meines Wissens nach nicht wenn der Käufer ein normaler Bürger ist, denn dann unterliegt der Handel nur den Bestimmungen des BGB.
 
Warum bitte sollte er denn kein Kaufmann sein? Wer regelmässig und mit Gewinnabsicht Handelsgeschäfte in nicht unerheblichem Umfang ausübt, für den gelten doch automatisch die Regelungen des HGB. Oder hat sich das geändert?

hajowito
 
@Nemesis

Ich habe das Gerät direkt auf der Homepage gekauft, also nicht über eBay.



Gruß Martin
 
@kopernikus: Bezug auf deinen langen Text: Er trifft den Nagel auf den Kopf. Sehr schön und verständlich geschrieben. ;)
 
Moin,

nur mal noch einen kleinen Hinweis am Rande: Auch bei RS ist nicht alles Gold was glänzt. Man sollte sich vor dem kauf mal in den AGBs den Punkt 4c, Punkt 4 angucken:

Jegliche Garantieansprüche entfallen, wenn die Betriebsanweisungen nicht befolgt, das Gerät geöffnet, Änderungen am Gerät vorgenommen oder Teile ausgewechselt werden. Dies gilt auch, sofern der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung oder Handhabung der Geräte zurückzuführen ist.
Das heisst die Garantie ist komplett hinfällig wenn irgendwas am Gerät ausgetauscht wird. AUCH CRUs! Ich bin damit böse auf die Schnautze gefallen. Aufgrund dieses Punktes sollte man sich IMHO den kauf bei RS durchaus nochmal überlegen...

Gruß, crazydomi
 
Da stellt sich mir die Frage, ob diese Klausel nicht vielleicht sogar unwirksam ist, da sie eine nicht zumutbare Einschränkung darstellt. Bei Desktop-PC gibt es m.E. schon entsprechende Urteile, dass ein angedrohter Garantieverlust bei Öffnen und Einbau einer Steckkarte unwirksam ist.


.
 
Hy,

ich denke auch, das diese Klause zum Teil unwirksam sein wird, im Falle eines Falles....

selbst wenn ich den Laptop zB: T40 um weiteren RAM erweitern moechte, muss ich zwangslaeufig den RAM Deckel entfernen..... zaehlt dieses dann auch schon unter Punkt 4 / 4c !!??

Also dank einer RS VS wuerde ich dann im Falle des Falles dagegen halten und mal schauen, was dann bei rumkommt....

Gruss Bimbo-01
 
[quote='rt51zu',index.php?page=Thread&postID=414432#post414432]











[quote='adam-green',index.php?page=Thread&postID=414361#post414361]
Es gibt imho einige Zeichen die guten von den schlechten Händlern zu differenzieren. Das Verhalten nach der Beweislastumkehr ist eines davon. [/quote]


Ich habe selten so einen betriebsblinden Schwachsinn gelesen.
Jeder Händler muß Gewährleistungsfälle mit einkalkulieren. Wenn der Kunde nach Billig-Billig schreit (eBay), KANN dieser Tiefstpreis keine Rückstellungen für mehr als die gesetzliche Gewährleistung beinhalten, wenn der Händler nicht drauflegen will.
Wenn ein Kunde Garantie (=mehr Leistung) haben will, so muß er dafür BEZAHLEN und zwar beim Kauf.

Zum Tiefstpreis kaufen, die Bedingungen zunächst akzeptieren, aber dann (wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist) mehr Leistungen fordern als beim Kauf ausgemacht und bezahlt und wenn diese nicht erbracht werden, den Händler "schlecht" zu nennen, ist eine abartig Methode fiesen Nachtretens.

Der Händler verhält sich absolut korrekt, indem er die Beweislast umkehrt. "Kulanz" ist eine Illusion von Menschen, die "YOU GET WHAT YOU PAY FOR" nicht verstanden haben.[/quote]Mit Formulierungen wie "Schwachsinn" und "abartig" kann man sich gut selbst ins Abseits kegeln :thumbdown: Meinen Glückwunsch :S

Auf den Rest von Inhalt in Deinem Posting will ich doch noch mal eingehen:
Kulanz:
Ich habe nirgendwo etwas von Kulanz geschrieben. Ich kenne die Rechtslage sehr gut - deutlich besser als Du Dir vorstellen kannst. Es ist keine Frage der Kulanz, ob das Notebook repariert wird, sondern es ist das RECHT des OP (falls alles so ist, wie er schreibt). Eine andere Frage ist, wie schwer dem Käufer der Weg zu diesem Recht gemacht wird. Das ist imho ein Zeichen für die Qualität des Händlers.
Und wenn der Händler nicht in der Lage ist, dafür Rücklagen zu bilden, ist das eben schlecht kalkuliert. Dann soll er den Markt für billige Notebooks den Privatverkäufern überlassen. Ich übernehme gerne seine Quelle für Notebooks (u.U. ein Wiederverwerter, der Leasingrückläufer vermittelt) und kaufe mir dort direkt die Notebooks für meinen privaten Gebrauch - gerne auch ohne Garantie. Wenn das auch nur 100 € billiger sein sollte bilde ich mir von dem Geld meine eigene Rücklage.

YOU GET WHAT YOU PAY FOR:
Steht hier irgendwo, dass der OP "wenig" für das Notebook ausgegeben hat? Die Händlerpreise sind im Allgemeinen keinesfalls niedrig und liegen deutlich über den Angeboten von Privat. Ja, zu Preisen um die 400 Euro bekommt man sogar bereits neue (!) Notebooks mit Herstellergarantie - auch von Lenovo. YGWYOF hätte ich als Schlagwort angemessen gefunden wenn man Gebrauchtware von Privat kauft. Der OP hat aber darüber hinaus noch einen Aufschlag, einen Händleraufschlag, gezahlt, gerade mit dem Ziel, die Gewährleistung zu bekommen.

Ich frage mich, wozu man überhaupt beim gewerblichen Händler bestellen soll. Es blieben dann ja nur noch 14 Tage Rückgaberecht und 6 Monate Gewärleistung (die restlichen Monate werden einem ja faktisch entzogen).

Gruß, Jan.

PS: Bei alledem muss ich sagen, dass der lange Text von kopernikus sehr nachvollziehbar ist. Bei den gegebenen Umständen wäre es mir fast lieber, die Händler müssten gesetzlich gar keine Gewährleistung anbieten und würden das auch nicht behaupten. Dann könnte man sich das fadenscheinige Rumeiern sparen und die Notebooks könnten billiger werden (keine Rücklagen mehr). Das wäre imho ein faires "getting what you paid for". Leider ist es so nicht. Beim Verkauf wird mit 2 Jahren Gewährleistung um Kunden geworben - manche sprechen sogar von "Garantie" - und erst wenn der Ernstfall eintritt, erfahren die Kunden, auf diese Werbung zu vertrauen sei doch "betriebsblind".
 
@
adam-green


Zu Schabart, ein sehr seriöser Händler. Noch niemand - aus meinem Bekanntenkreis - hatte Probleme bzgl. Garantie mit der Firma Schabart. Das nur so am Rand. Gute Händler sollten auch als gute Händler bekannt gemacht werden.

Meine Meinung: "Es gibt viele Händler für gebrauchte IBM Geräte, leider aber zu wenige seriöse Händler für die "gebrauchten" Schätzchen".

Mein "neues/gebrauchtes" X31 werde ich bei der Firma Schabart kaufen. :thumbsup:

lg latal
 
[quote='latal',index.php?page=Thread&postID=415062#post415062]
Schabart, ein sehr seriöser Händler. [...] mit der Firma Schabart. [...] bei der Firma Schabart [/quote]

wer ist denn dieser Herr Schabart? :D

Du meintest doch nicht etwa Ralf Scharbert? ;)
 
Gleichvorweg, meine Identität:
Hast Du Dich nicht mit Namen und Adresse für das Forum angemeldet? Ich finde es dreist, so zu verlangen, daß man seine Datenschutzrechte aufgeben sollte, nur weil man Probleme beim Namen nennt und nicht ganz allgemein - und für die Forenteilnehmer nahezu wertlos - schwafelt.

Ich mußte meinen Namen und E-Mailadresse benennen, um mich hier anzumelden. Du nicht? Wer mich verfolgen will, kann das leicht über die Anmeldedaten tun.

Die gegenwärtige ANGST der Forbenbetreiber, die auf die verworrene und einseitige Gesetzgung von Menschen beruht, die selbst nicht einmal wissen, was ein Browser ist, ist leider wohl berechtigt. Dennoch meine ich, daß man auch EHRLICH sagen kann, daß man aus gesetzlichen Gründen nicht ehrlich und offen diskutieren kann, weil man dafür bestraft wird. Die Forumleitung muß nicht gerade DIESEN Schuh anziehen.
 
Du musst hier ja nicht "Klartext schreiben" (sprich: Händlernamen nennen), wenn Dir gewisse Regeln und/oder Vorgaben nicht passen.

Ich finde es nur fair, dass man, wenn man öffentlich auf Händler schimpft, auch sich selbst mit seinen Daten "outen" muss.

Die Händler sind schließlich ebenfalls mit Namen und Anschrift im Netz vertreten und vermutlich googlet eher jemand nach "ThinkPad Händler XY" als nach "Max Mustermann", von daher steht in meinen Augen auch für den Händler etwas auf dem Spiel. Außerdem überlegt es sich so vielleicht der ein oder andere eher, ob er wegen einer Kleinigkeit hier "ein Fass aufmacht". Ansonsten bleibt ja auch immer noch die anonymisierte Variante ohne öffentliche Nennung des Händlernamens.
 
[quote='Robbyrobot',index.php?page=Thread&postID=415403#post415403]Dennoch meine ich, daß man auch EHRLICH sagen kann, daß man aus gesetzlichen Gründen nicht ehrlich und offen diskutieren kann, weil man dafür bestraft wird. Die Forumleitung muß nicht gerade DIESEN Schuh anziehen.[/quote]

Du hast gut reden, Dir persönlich kann wenig passieren. Aber wenn Du selbst ein Forum leiten und mit Drohungen und anwaltlichen Schreiben wegen irgendwelchen Beiträgen überschüttet würdest, wäre Deine Denkweise vermutlich etwas differenzierter. Was ich mit Sicherheit sagen kann, ist, dass die Forenleitung des Thinkpad-Forums nicht einfach bei jeder Beschwerde oder Strafandrohung kuscht. Beileibe nicht. Aber sie muss halt auch immer das Risiko abwägen, ob die Durchsetzung einer bestimmten Marschroute den Fortbestand des Forums gefährdet oder nicht. Das ist mit Sicherheit nicht einfach und es kann gut sein, dass man auch einmal etwas übervorsichtig ist. Nur wenn ich mir hier ansehe, wie viele Leute das Forum täglich ansurfen und sich hier stundenlang aufhalten, wie viele Leute auch mit Problemen ausserhalb des Thinkpad-Umfeldes bei uns Hilfe suchen und was alles aus unserer Gemeinschaft entstanden ist (Stammtische, Wiki, Spendenaktionen, hilfreiche Software,...), dann bin ich der Meinung, dass ein sehr vorsichtiger Umgang mit Gefahren angebracht ist. Darum unterstütze ich auch die Forderung, dass man seine Identität offen legen muss, wenn man hier schwerere Anschuldigungen gegen Firmen erhebt. Ob das nun im Thread sein muss oder nur den Moderatoren/Administratoren mitgeteilt wird, die es dann an die Firma auf Nachfrage rausgeben, wird zur Zeit noch diskutiert und abgewogen.

hajowito
 
Kann denn das Forum dafür verantwortlich gemacht werden, dass jemand etwas aussagt, das nicht gegen das Gesetz verstößt???

Ich bin immernoch der Meinung die Rechnungsnummer der Bestellung muss reichen, mit der kann man immernoch die Person ermitteln und der Händler kann sich äußern. Auf Ebay geht es doch auch, dass man seine Meinung über einen Händler sagt und dort kriegt es auch jeder mit.
 
[quote='leonida20',index.php?page=Thread&postID=415461#post415461]Ich bin immernoch der Meinung die Rechnungsnummer der Bestellung muss reichen... [/quote]
Diese ganze diskussion ist doch überflüssig.
Andy hat etwas zu dem Thema gesagt das auch so eingehalten/umgesetzt wird.
Dazu gibt es auch keine zwei Meinungen.

Wer hält seinen Kopf für das Forum und deren Inhalten hin? Du oder andy?
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
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