moin,
hier wird ja immer noch teilweise die gewährleistung missverstanden....
die 1 jährige gewährleistung betrifft einzig und allein den zustand bzw. versteckte fehler ZUM ZEITPUNKT DES KAUFS, die sich dann eventuell erst später zeigen.
weiter gilt, 6 monate muss der verkäufer beweisen, dass der fehler beim kauf nicht da war, danach muss der käufer beweisen, dass der schon beim kauf da war. wohlgemekrt, es geht immer noch um fehler, die schon da waren zuum zeitpunkt des kaufes, aber eventuell da nicht bemerkt wurden oder werden konnten.
beises ist übrigens oft so gut wie unmöglich.....
so, und da hat ein käiufer nun den termin verschlampt, die für ihn vorteilhaften 6 monate sind um, oder es halt nicht vorher bemerkt, ganz egal. damit ist er nun in der beweispflicht, dass DER FEHLER vON ANFANG AN DA WAR.
ok. und jetzt wirds schwieig bis unmöglich für den käufer. klar verspricht der anwalt gute chancen, das tun die angesichts ihrer in der regel schlechten einkommen, fast alle (auch wider besseres wissen...).
einen gutachter und irgendwelches nicht belegbares zeug im sinne des gerichtes kannst Dir sparen. denn wenn das gericht nicht weiß, woher der fehler kommt, und das wird es nicht, dann wird es in der regel erstmal einen vergleich vorschlagen.
wird darauf nicht eingegangen, wird das gericht (und niemand anders) einen gutachter bestimmen und beauftragen (da haben die ihre seilschaften, das sind in der regel immer die gleichen je nach gerichtsstandort), diesen gutachter bzw. die kosten dafür muss wieder der kläger auslegen, ebenso wie die gerichtskosten (übernimmt eventuell die rechtsschutz, die Dich nach verlorenem prozess dann voraussichtlich kündigt....)
ob der gutachter auch wirklich ahnung von der materie "thinkpad flexing" hat, oder sich darüber richtig schlau macht, ist nicht beeinflussbar. der wechsel, oder ein weiteres gutachten, weil einem das erstellte nicht gefällt, wird dann noch komplizierter und teurer, und kann nur vom gericht beschlossen werden...selbst in auftrag ggebene gutachten sind völlig nutzlos und wertlos ür diesen zweck.
joa, und dann am ende, es dürften mittlerweile locker zwischen 1 und 5 jahren vergangen sein, und viele stunden der beschäftigung mit dem thema, bekommt der kläger (käufer) vielleicht recht, oder auch nicht, je nach gutachten, und dann einen angemessenen schadenersatz, welcher dann erstmal ermittelt werden muss
verliert der käufer den prozess, ist er auch für seine rechtschutzversicherung ein zu hohes risko , daher ist es usus, dass die kündigung postwendend kommt. die suche nach einer neuen, ist dann auch nicht immer leicht, die kennen ihre pappenheimer dann...
ich persönlich halte von solchen versicherungen eh nichts, wer im recht ist, braucht die nicht, denn der verlierer zahlt eh alles.
mir erscheint der schon vorgeschlagene brief mit nochmaliger aufforderung der beste und sinnvollste weg zu sein, vielleicht kommt dabei ja was rüber, und wenns nur eine anteilige kostenübernahme ist. das spart zeit, ärger und die zeit von richtern, die sicher besseres zu tun haben, als sich um kleinstbeträge zu kümmern...
diese gebrauchtwarengarantie ist genau aus diesem grund von der industrie beschlossen worden. sie macht gebrauchtgeräte unnötig teuer, nutzt aber dem käufer erstmal garnichts. damit werden also kleine gebrauchthändler unter druck gesetzt, und der neuwarenverkauf begünstigt. und natürlich der gebrauchtpreis angehoben, was für uns alle als gebrauchtkäufer schlecht, für aktionäre, banken und konzerne gut ist.
irgendjemand schrieb hier ja schon, dass man das bekommt, wofür man zahlt. klar, dass etwas höherpreisige gebrauchthändler, den luxus einer besseren kulanz-abwicklung bieten können. das schlägt sich dann aber auch im kaufpreis nieder. zu verschenken hat niemand etwas.
ich perönlich kaufe mir für den preis lieber 2 stück, und bei defekten wird geschlachtet, und komme so auch übers jahr, aber das muss halt jeder selbst entscheiden...
wer ein gutes teil mit gewährleistung und kulanz will, zahlt halt das doppelte. das ist doch in ordnung so.
übrigens sehe ich das keinesfalls so, dass der händler hier schlecht gemacht wurde, da er meines erachtens im recht ist.
ausserdem habe ich selbst schon mal in einem computerladen gearbeitet, der reine horror mit was für sachen die kunden einem da teilweise ankommen..mehr als 50% sind UTS-fehler, was die dann trotzdem nicht einsehen wollen....und dabei soll man dann auch noch freundlich bleiben
gruß