Händler verweigert Garantie/Gewährleistung für Flexing-T40p

mk033

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Heho....


Ich bin Ofper des leidigen Flexing-Problems geworden, was wie ich dachte, bei einem gebraucht mit einjähriger Garantie erworbenen Gerät halb so wild sein sollte. Der Händler ( http://www.luxnote-hannover.de ) jedoch verweigert mit Hinweis auf die Beweislastumkehr nach einem halben Jahr den Umtausch und schickt das Gerät einfach zurück. (Kauf: 17.01.2008, Rücksendung: 18.07.2008, Re.-Nr.: 21139)
Wie ich die Sachlage verstehe, handelt es sich hier um einen Serienfehler, der auf sich ablösende BGA-Chips zurückzuführen ist. Der Keim zum Fehler lag also von Anfang an im Gerät, womit die Haftung des Händlers voll greift, oder?

Wie zwinge ich den Händler schnellstmöglich zum Umtausch? Irgendwelche Hinweise?


Gruß Martin



Disclaimer:

Ich allein übernehme für meine Postings und darin getroffene Behauptungen die Verantwortung!

Martin Kuras
Invalidenstrasse 15
10115 Berlin
 
@ deeptrancer: Wenn es wirklich nur Stimmungsmache war, wird das ja in dem Moment rauskommen, in dem der Händler rausfindet, dass der Name nur erfunden war. Das kann man dann ja veröffentlichen.

Ich halte Anonymität von Privatpersonen für sehr wichtig und stehe damit sicher nicht alleine. Eine zwangsweise Veröffentlichung könnte viele davon abhalten, ihre Erfahrungen mit Händlern zu teilen. Diese Erfahrungen sind aber wichtig wenn man sich für oder gegen einen Händler entscheiden will.

Mit der Protokollierung des Namens würde das Forum schon deutlich mehr machen als amazon oder geizhals.at, die ja noch mehr Einfluss haben.

So wurde das auch in der Vergangenheit, z.B. "Goonie vs. Lapstore" (ist ja schon lange beigelegt), gemacht. Da musste Goonie seinen Klarnamen auch nicht veröffentlichen und ich hätte das auch nicht für sinnvoll erachtet.

Gruß, Jan.
 
Aufgrund andys Aussage:

Ab sofort werden entweder alle Namen/Adressen genannt, also auch die eigenen oder gar keiner.

Dies ist keine Willkür sondern aktuell geht es um Sicherheit des Forums.

Bittte Beachten !
 
Wenn der Kunde nur seine Bestellnummer angibt könnte der Händler immernoch prüfen ob die Beschwerde ernsthaft ist und sich dazu äußern. Den vollen Namen und die Adresse anzugeben empfinde ich als unfair.
 
Kleiner Tipp am Rande: Der Name des Händlers ist immer noch in einigen Posts (und den Zitaten) vorhanden.

Ich sehe das Problem sehr wohl, dass die Forenbetreiber in gewissem Maße haftbar für die Äußerungen der Nutzer sind (das allerdings weniger, als teilweise angenommen, aber das ist eine andere Geschichte).
Andererseits sollte es irgendwie möglich bleiben, zB Nutzer von einem betrügerischen Anbieter oder ähnlichem zu warnen. Aber in den Fällen, in denen - wie hier - der Shopname eigentlich zur Problemlösung nicht weiter hilft, kann und sollte aber getrost auf die Nennung verzichtet werden.

Vielleicht sollten diese Warnungs-/Erfahrungsberichte dann tatsächlich anonymisiert eingestellt werden - den Shopnamen kann man ja dann bei Interesse vom Threadstarter per PN erfahren.

Alternativ kann man ja auch bei solchen Warnungen die Adresse beim Forenbetreiber hinterlegen, so dass dann im Fall der Fälle die Adresse vom Betreiber erfragen kann.

Solange es sich aber um einen objektiven Erfahrungsbericht handelt, in dem der TS deutlich macht, dass es sich um seine persönliche Meinung handelt, die er in einem Einzelfall erlebt hat, sollte eigentlich nicht viel passieren können. Aber wie schon gesagt - klar, dass man sich da als Forenbetreiber nicht immer mit herumschlagen möchte...

Grüße,
Cunni
 
Vielen Dank am Martin, er hat Seine Adresse ergänzt und damit gezeigt, dass er zu seinem Bericht über den Händler steht.

Gruß
Andy
 
das stimmt, ist wirklich sehr kooperativ und verleiht seinen Aussagen, in meinen Augen, auch mehr "Glaubwürdigkeit"!
 
@Andy:
Ich finde es saustark, wie Du Dich immer wieder in den entscheidenden Augenblicken einbringst und manchen von uns auch mal zum Nachdenken anregst. So eine Aktion, auch mal "die Hosen runterlassen" fordern, zeugt von Glaubwürdigkeit und seriosität aller betroffenen Personen. Hut ab vor Dir und Martin.
 
[quote='adam-green',index.php?page=Thread&postID=414361#post414361]
Es gibt imho einige Zeichen die guten von den schlechten Händlern zu differenzieren. Das Verhalten nach der Beweislastumkehr ist eines davon. [/quote]


Ich habe selten so einen betriebsblinden Schwachsinn gelesen.
Jeder Händler muß Gewährleistungsfälle mit einkalkulieren. Wenn der Kunde nach Billig-Billig schreit (eBay), KANN dieser Tiefstpreis keine Rückstellungen für mehr als die gesetzliche Gewährleistung beinhalten, wenn der Händler nicht drauflegen will.
Wenn ein Kunde Garantie (=mehr Leistung) haben will, so muß er dafür BEZAHLEN und zwar beim Kauf.

Zum Tiefstpreis kaufen, die Bedingungen zunächst akzeptieren, aber dann (wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist) mehr Leistungen fordern als beim Kauf ausgemacht und bezahlt und wenn diese nicht erbracht werden, den Händler "schlecht" zu nennen, ist eine abartig Methode fiesen Nachtretens.

Der Händler verhält sich absolut korrekt, indem er die Beweislast umkehrt. "Kulanz" ist eine Illusion von Menschen, die "YOU GET WHAT YOU PAY FOR" nicht verstanden haben.
 
Popcorn_Tin.jpg


ist gesalzen, bediene sich, wer mag! ;)
 
[quote='rt51zu',index.php?page=Thread&postID=414432#post414432][quote='adam-green',index.php?page=Thread&postID=414361#post414361]
Es gibt imho einige Zeichen die guten von den schlechten Händlern zu differenzieren. Das Verhalten nach der Beweislastumkehr ist eines davon. [/quote]


Ich habe selten so einen betriebsblinden Schwachsinn gelesen.
Jeder Händler muß Gewährleistungsfälle mit einkalkulieren. Wenn der Kunde nach Billig-Billig schreit (eBay), KANN dieser Tiefstpreis keine Rückstellungen für mehr als die gesetzliche Gewährleistung beinhalten, wenn der Händler nicht drauflegen will.
Wenn ein Kunde Garantie (=mehr Leistung) haben will, so muß er dafür BEZAHLEN und zwar beim Kauf.

Zum Tiefstpreis kaufen, die Bedingungen zunächst akzeptieren, aber dann (wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist) mehr Leistungen fordern als beim Kauf ausgemacht und bezahlt und wenn diese nicht erbracht werden, den Händler "schlecht" zu nennen, ist eine abartig Methode fiesen Nachtretens.

Der Händler verhält sich absolut korrekt, indem er die Beweislast umkehrt. "Kulanz" ist eine Illusion von Menschen, die "YOU GET WHAT YOU PAY FOR" nicht verstanden haben.[/quote]

Es geht ja nicht um "mehr als die gesetzliche Gewährleistung" sondern nur um diese. Der Kunde will ja keine Garantie sondern nur die gesetzliche Pflicht des Verkäufers ihm ein Gerät zu verkaufen, das ein bescheidenes Jahr nicht kaputt geht. Wenn das schon zuviel ist für den seriösen Verkäufer, dann sollte er sich aus dem verlustreichen Geschäft zurückziehen.

Natürlich kann und soll der Verkäufer auf seinem guten Recht der Beweislastumkehr bestehen aber nicht mutwillig und bei eindeutigen Fällen. Und in unserem Fall hat der Händler (wie ich es verstanden habe) das Gerät einfach wieder zurückgeschickt und sogar eine Falschinformation erteilt, dass er ja trotz seiner Kulanz leider nichts mehr tun könne. Also ich glaube nicht, dass es Schwachsinn ist auf sein gesetzliches Recht zu bestehen, denn der Händler macht das sehr wohl auch selbst (siehe Beweislastumkehr).
 
Was genau ist dieses "Flexing" ?

Google schickt mich bei der Suche immer auf Threads von irgendwelchen Heimwerkern die ein Problem mit ihrem Winkelschleifer haben ^.^
 
hochheben des laptop an einer ecke führt zum verbiegen des gehäuses ... das führt zum verbiegen des mainboards ... da sich chips nicht verbiegen können lösen sich die kontakte ....das führt dann zu sporadsich auftretenden fehlern ..... flexing
 
Moin,
Flexing kommt von flexibel.
Diese Baureihe der Thinkpads hat ein etwas zu flexibles Gehaeuse.
Es verwindet sich, wenn man es etwa mit einer Hand an der linken vorderen Ecke
anhebt.
Diese Verwindung uebertraegt sich auf das Mainboard. Auf diesem sind diverse Chips
mehr oder weniger direkt aufgeloetet, sie liegen auf einer Anordnung vonZinnkugeln
die die Anschluesse vermitteln (BGA, Ball-Grid-Array).
BGAs halten allerdings keine Biegung aus, die Chips reissen also ab und das als Flexing
benannte Problem ist da. Eine Reparatur ist nur mit entsprechenden Mitteln moeglich,
die hat nicht jeder.

73
Peter
 
naja das ganze tritt bei allen baureihen und allen herstellern auf ...

mal mehr mal weniger ...
 
Jo vielen Dank

Das kam mir schon beim lesen dieses Topics so spanisch vor.. n Kumpel von mir hatte mal ein HP und hatte solche ähnlichen Phänomene - am Anfang ist der nur eingefroren und nach 2-3 Wochen blieb nur noch der Bildschirm schwarz..
 
Wer glaubt sich durch den Kauf einschlägiger Notebooks wie der der T-4x Reihe beim Händler durch Gewährleistung dauerhaft absichern zu können träumt einfach!

Hätte der TS sich nach dem auftreten des Mangels direkt gemeldet währe ihm auch das Notebook repariert worden!

Nach einem halben Jahr liegt die Beweispflicht bei ihm und er muß eben klagen wenn er meint Recht zu haben!

xxx
 
moin,

hier wird ja immer noch teilweise die gewährleistung missverstanden....

die 1 jährige gewährleistung betrifft einzig und allein den zustand bzw. versteckte fehler ZUM ZEITPUNKT DES KAUFS, die sich dann eventuell erst später zeigen.

weiter gilt, 6 monate muss der verkäufer beweisen, dass der fehler beim kauf nicht da war, danach muss der käufer beweisen, dass der schon beim kauf da war. wohlgemekrt, es geht immer noch um fehler, die schon da waren zuum zeitpunkt des kaufes, aber eventuell da nicht bemerkt wurden oder werden konnten.
beises ist übrigens oft so gut wie unmöglich.....

so, und da hat ein käiufer nun den termin verschlampt, die für ihn vorteilhaften 6 monate sind um, oder es halt nicht vorher bemerkt, ganz egal. damit ist er nun in der beweispflicht, dass DER FEHLER vON ANFANG AN DA WAR.


ok. und jetzt wirds schwieig bis unmöglich für den käufer. klar verspricht der anwalt gute chancen, das tun die angesichts ihrer in der regel schlechten einkommen, fast alle (auch wider besseres wissen...).


einen gutachter und irgendwelches nicht belegbares zeug im sinne des gerichtes kannst Dir sparen. denn wenn das gericht nicht weiß, woher der fehler kommt, und das wird es nicht, dann wird es in der regel erstmal einen vergleich vorschlagen.

wird darauf nicht eingegangen, wird das gericht (und niemand anders) einen gutachter bestimmen und beauftragen (da haben die ihre seilschaften, das sind in der regel immer die gleichen je nach gerichtsstandort), diesen gutachter bzw. die kosten dafür muss wieder der kläger auslegen, ebenso wie die gerichtskosten (übernimmt eventuell die rechtsschutz, die Dich nach verlorenem prozess dann voraussichtlich kündigt....)

ob der gutachter auch wirklich ahnung von der materie "thinkpad flexing" hat, oder sich darüber richtig schlau macht, ist nicht beeinflussbar. der wechsel, oder ein weiteres gutachten, weil einem das erstellte nicht gefällt, wird dann noch komplizierter und teurer, und kann nur vom gericht beschlossen werden...selbst in auftrag ggebene gutachten sind völlig nutzlos und wertlos ür diesen zweck.

joa, und dann am ende, es dürften mittlerweile locker zwischen 1 und 5 jahren vergangen sein, und viele stunden der beschäftigung mit dem thema, bekommt der kläger (käufer) vielleicht recht, oder auch nicht, je nach gutachten, und dann einen angemessenen schadenersatz, welcher dann erstmal ermittelt werden muss ;)

verliert der käufer den prozess, ist er auch für seine rechtschutzversicherung ein zu hohes risko , daher ist es usus, dass die kündigung postwendend kommt. die suche nach einer neuen, ist dann auch nicht immer leicht, die kennen ihre pappenheimer dann...
ich persönlich halte von solchen versicherungen eh nichts, wer im recht ist, braucht die nicht, denn der verlierer zahlt eh alles.

mir erscheint der schon vorgeschlagene brief mit nochmaliger aufforderung der beste und sinnvollste weg zu sein, vielleicht kommt dabei ja was rüber, und wenns nur eine anteilige kostenübernahme ist. das spart zeit, ärger und die zeit von richtern, die sicher besseres zu tun haben, als sich um kleinstbeträge zu kümmern...

diese gebrauchtwarengarantie ist genau aus diesem grund von der industrie beschlossen worden. sie macht gebrauchtgeräte unnötig teuer, nutzt aber dem käufer erstmal garnichts. damit werden also kleine gebrauchthändler unter druck gesetzt, und der neuwarenverkauf begünstigt. und natürlich der gebrauchtpreis angehoben, was für uns alle als gebrauchtkäufer schlecht, für aktionäre, banken und konzerne gut ist.

irgendjemand schrieb hier ja schon, dass man das bekommt, wofür man zahlt. klar, dass etwas höherpreisige gebrauchthändler, den luxus einer besseren kulanz-abwicklung bieten können. das schlägt sich dann aber auch im kaufpreis nieder. zu verschenken hat niemand etwas.

ich perönlich kaufe mir für den preis lieber 2 stück, und bei defekten wird geschlachtet, und komme so auch übers jahr, aber das muss halt jeder selbst entscheiden...
wer ein gutes teil mit gewährleistung und kulanz will, zahlt halt das doppelte. das ist doch in ordnung so.

übrigens sehe ich das keinesfalls so, dass der händler hier schlecht gemacht wurde, da er meines erachtens im recht ist.
ausserdem habe ich selbst schon mal in einem computerladen gearbeitet, der reine horror mit was für sachen die kunden einem da teilweise ankommen..mehr als 50% sind UTS-fehler, was die dann trotzdem nicht einsehen wollen....und dabei soll man dann auch noch freundlich bleiben ;)



gruß
 
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