Einkaufen bei Rewe: Taschenkontrolle (war: Besser den Kassenbon aufbewahren)

fishmac

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Vorhin an der Kasse bei Rewe fragt die Kassiererin die Dame vor mir, ob sie mal in ihren Rucksack sehen dürfe. Die Dame lässt die Kassiererin rausgucken. Nichts. Ich dachte nur seltsam... Als ich an der Reihe war fragte die Kassiererin auch mich. Ich lehnte ab, auch ihren 2. Anlauf.

Während ich mich auf dem Heimweg ärgerte, fiel mir ein, dass Rewe möglicherweise die Ladendetektive gekündigt hat und nun versucht über die Kassiererinnen das Gröbste zu verhindern. Die betreffende Filiale ist in Weil am Rhein. Hat jemand dort oder anderswo ähnliche Erfahrungen gemacht ?
 
[quote='Thinki-Winki',index.php?page=Thread&postID=625004#post625004]Gegen einen kurzen Blick in die Tasche hab ich jedoch nichts, wenn freundlich gefragt wird und es keine Umstände macht. Rechte hin oder her - Trotz allem hab ich doch auch bisschen Verständnis für die Läden.[/quote]
Tja, das sehe ich anders.

Wenn der Kassierer/Ladendetektiv einen begründeten Verdacht hätte -- ok.
Nur: Ich stehle nicht. Nie. (Ist so eine dumme Angewohnheit von mir.)
Ich gehöre auch nicht zu den Leuten, die die Waren in ihren Taschen/Rucksäcken von den Regalen zur Kasse transportieren. (Sei es weil sie vergessen haben, einen Einkaufskorb mitzunehmen, oder warum auch immer.)

Sprich: Ein Detektiv, der meint, bei mir einen begründeten Verdacht zu haben, braucht entweder eine Brille oder hat eine Prämie ganz dringeng nötig und versucht es deswegen mit allen Mitteln.

Und da habe ich kein Verständnis.

Wer mir (versuchten) Diebstahl vorwirft, oder diesen auch nur andeutet, soll sich verdammt noch mal sehr sicher sein.
 
[quote='lyvi',index.php?page=Thread&postID=624862#post624862]wenn, dann nur von der polizei und die folgekosten währen von ihnen zu tragen, auch eine eventuelle anzeige von mir.[/quote]Eine eventuelle Anzeige wegen was? Im Sinn von: Was genau kann man "übereifrigen" Ladendetektiven rechtlich vorwerfen?
 
Naja beim Detektiv ist das was anderes. Aber man muss es ja nicht übertreiben mit seinen Rechten und Prinzipien. Bei einer nett fragenden Kassiererin fühl ich mich noch nicht verdächtigt. Ist ja auch nur nen kurzer oberflächlicher Blick und keine Durchsuchung. Wenn freundlich gefragt wird, mache ich dies ja freiwillig und aus Verständnis. :)

Zu sagen "Ich stehle nicht" ist schön und gut, man sollte aber auch immer die andere Seite verstehen.
 
Als Antwort auf die beiden Beiträge über mir:

Wenn mich eine Kassiererin oder ein Ladendetektiv im Laden, vermutlich vor anderen Kunden, anspricht und mir direkt oder indirekt (versuchten) Diebstahl vorwirft, dann ist das Rufschädigung, üble Nachrede oder was in der Art.

Deswegen erwarte ich, daß die mit sowas nur kommen, wenn sie sich verdammt sicher sind.
Und da ich WEISS, daß ich nichts Unrechtes tue, weiß ich auch, daß sie nie mit guten Grund ankommen können.

Ergo: Kein Verständnis.
 
Hast du denn auch einen Ruf, den man schädigen könnte? :D

Die Frage ist doch kein Vorwurf. Eher eine verdachtslose stichprobenartige Kontrolle. Kann man zustimmen oder eben nicht. Dann müsstest ja beim Fahrkartenkonrolleur genauso reagieren, wenn du WEISST, dass du einen Fahrschein hast und du durch die Frage des "schwarzfahrens" verdächtigt wirst.
 
[quote='Thinki-Winki',index.php?page=Thread&postID=625085#post625085]Die Frage ist doch kein Vorwurf. Eher eine verdachtslose stichprobenartige Kontrolle. Kann man zustimmen oder eben nicht.[/quote]
Einer verdachtsLOSEN Kontrolle stimme ich erst Recht nicht zu.
Warum sollen sie ohne konkreten Grund meine Zeit verschwenden dürfen?


[quote='Thinki-Winki',index.php?page=Thread&postID=625085#post625085] Dann müsstest ja beim Fahrkartenkonrolleur genauso reagieren, wenn du WEISST, dass du einen Fahrschein hast und du durch die Frage des "schwarzfahrens" verdächtigt wirst.[/quote]
Wenn ich bei einer Fahrkartenkontrolle des Schwarzfahrens verdächtigt werde, dann ja vermutlich, weil ich den Fahrschein nicht vorweisen kann.
Daß ich den immer bei mir haben muss, auch wenn es ein Monatsticket ist, ist mir aber bekannt.
Wenn ich ihn bei einer Kontrolle nicht vorlegen kann, ist es also wohl mein Fehler. (Es sei denn, der Kontrolleur meint, mein vorgelegtes Ticket wäre ungültig/gefälscht.)

Das ist aber eben nicht mit einer unbegründeten Verdächtigung des Diebstahles vergleichbar, weil ich dort eben nicht verpflichtet bin, irgendeine Leistung, vergleichbar der Mitnahme des Tickets, zu erbringen.
 
[quote='moronoxyd',index.php?page=Thread&postID=625081#post625081]Als Antwort auf die beiden Beiträge über mir:

Wenn mich eine Kassiererin oder ein Ladendetektiv im Laden, vermutlich vor anderen Kunden, anspricht und mir direkt oder indirekt (versuchten) Diebstahl vorwirft, dann ist das Rufschädigung, üble Nachrede oder was in der Art.

Deswegen erwarte ich, daß die mit sowas nur kommen, wenn sie sich verdammt sicher sind.
Und da ich WEISS, daß ich nichts Unrechtes tue, weiß ich auch, daß sie nie mit guten Grund ankommen können.

Ergo: Kein Verständnis. [/quote]

Sehe ich auch so!

Ein Bekannter von mir ist Ladendetektiv bei Conrad.
Der erzählte mir, daß er Taschen nur dann kontrollieren dürfe, wenn er ganz genau weiß, also gesehen hat, das jemand was einsteckte.
Ansonsten kann das durchaus nach hinten losgehen...

Ich bin oft bei Conrad, MM oder Karstadt.
Manchmal wieseln Detektive betont unauffällig hinter mir her, nur weil ich mir DVDs etwas genauer anschaue.
Irgendwie warte ich nur darauf, das mich mal jemand durchsuchen möchte. Eine Anzeige meinerseits würde prompt folgen. :whistling:
Stichwort: Freiheitsberaubung, Belästigung, üble Nachrede...

Ausserdem würde ich dann nicht mehr dort kaufen wollen. ;)

Hatte mal bei Karstadt mit ansehen müssen, wie einige der Kaufhaus-Sheriffs einen vermeintlichen Ladendieb jagten und ihm dann ziemlich handgreiflich Handschellen anlegten.
Seit dem habe ich ein ganz besonderes Auge auf diese Truppe!
Ich kann solche Vorgehensweisen überhaupt nicht leiden! :thumbdown:
 
Beim Busfahren bzw. beim Kauf des Fahrscheins hat man ganz bewußt einen Vertrag mit dem Beförderungsunternehmen abgeschlossen. Dieser Vertrag verpflichtet den Fahrgast zum Vorzeigen des Fahrscheins bei Kontrollen. Daran gibt es nichts zu rütteln.

Beim Aufenthalt in Geschäften besteht zwischen Kunde und Geschäft kein Vertrag. Es mag die beiderseitige Absicht vorliegen einen Kaufvertrag abzuschließen. Doch das ist nicht das gleiche. An der Supermarktkasse bietet der Kunde dem Supermarkt einen Kaufvertrag an indem er die Ware auf das Band legt. Duch Eingabe des Preises in die Kasse (oder durch Scannen des Strichcodes) nimmt der Supermarkt das Angebot an und der Kaufvertrag kommt zustande. Nach Vertragsschluß gelten AGB (sofern die nicht unwirksam sind), vorher auf gar keinen Fall. Vor dem Vertragsschuß an der Kasse kann der sich im Geschäft aufhaltende Kunde wenn überhaupt dann nur mittels einer Hausordnung zu irgendwas verpflichtet werden. Ob Kunden mittels Hausordnung zur Mitwirkung an Taschenkontrollen verpflichtet werden können ist fraglich. Zumindest hat es bislang kein Geschäft geschafft eine Hausordnung so zu formulieren und wahrnehmbar auszuhängen dass ein Gericht ein Recht auf Taschenkontrollen erkennen konnte.

Was ich eigentlich sagen wollte: Beim Busfahren gibt es einen Vertrag, beim Kunden im Geschäft nicht. Beim Vergleich zwischen Busfahren und Geschäft muss man den Unterschied berücksichtigen.
 
[quote='moronoxyd',index.php?page=Thread&postID=625087#post625087]
Einer verdachtsLOSEN Kontrolle stimme ich erst Recht nicht zu.
Warum sollen sie ohne konkreten Grund meine Zeit verschwenden dürfen?[/quote]
Dürfen sie ja nicht, deshalb fragen sie ja ob du die 2 Sekunden deiner wertvollen Zeit erübrigen könntest. ;) Ist ja in Ordnung und dein gutes Recht wenn dem nicht zustimmst. Mir gings nur darum, dass man dies nicht gleich als bösen Verdacht ansehen muss. Ich kannsl ein wenig verstehen, dass sie gern mal reinschauen möchten. Es wird nunmal genug geklaut.
 
[quote='DVormann',index.php?page=Thread&postID=625075#post625075][quote='lyvi',index.php?page=Thread&postID=624862#post624862]wenn, dann nur von der polizei und die folgekosten währen von ihnen zu tragen, auch eine eventuelle anzeige von mir.[/quote]Eine eventuelle Anzeige wegen was? Im Sinn von: Was genau kann man "übereifrigen" Ladendetektiven rechtlich vorwerfen?[/quote]
Nötigung? (festhalten), Üble Nachrede - es gibt genug Anhaltspunkte...


.
 
Böses Wort, aber ich glaube das "festhalten" wäre schon eher Freiheitsberaubung. Wenn dazu noch jemand zu grob handgreiflich wird, könnte es evtl. in Körperverletzung enden...
 
[quote='Thinki-Winki',index.php?page=Thread&postID=625113#post625113]Böses Wort, aber ich glaube das "festhalten" wäre schon eher Freiheitsberaubung. Wenn dazu noch jemand zu grob handgreiflich wird, könnte es evtl. in Körperverletzung enden...[/quote]

Darum ist in diesem Falle auch sofort - deinerseits - die Polizei heranzuziehen

chf
 
Naja wenn ich in Handschellen oder mitm Detektiv auf mir da rumliege, wird das schwierig meinerseits. :D
 
[quote='Thinki-Winki',index.php?page=Thread&postID=625126#post625126]Naja wenn ich in Handschellen oder mitm Detektiv auf mir da rumliege, wird das schwierig meinerseits. :D[/quote]

dann gibts eh nur noch "Hilfe, Polizei" und natürlich entsprechende Maßnahmen zur Notwehr, denn ich würde in diesem Falle sogar mein eigenes Leben in Gefahr sehen.

chf
 
Ok, vollständig off-topic, aber trotzdem:

Beim Abholen meines neuen Autos vor ca. 2 Jahren haben wir auf dem Rückweg an ner Autobahnraststätte was gegessen (was ich unter normalen Umständen nie machen würde). Die Bedienung war unfreundlich, das Essen schlecht, also alles im normalen Rahmen. Dann brachte die Bedienung die Rechnung, die mir dann etwas hoch vorkam, als ich den Endbetrag der Rechnung mit den Preisen auf der Karte verglich. Ich rechnete im Kopf wieder und wieder die Preise zusammen, kam aber immer auf einen Minderbetrag von 3 Euro gegenüber dem Preis auf der Rechnung. Wir sprachen die Bedienung darauf an; erst druckste sie herum, dann meinte sie, dass es in dieser Raststätte allgemein üblich wäre, dass das Trinkgeld schon automatisch auf den Rechnungsendbetrag mit aufgeschlagen würde. :D Wir waren so fassungslos, dass wir sogar alles so bezahlten, was an den besonderen Umständen dieses Tages lag (wenn man gerade nen Auto für ne Menge Geld gekauft hat und hunderte Kilometer bei der Überführung fahren muss und totmüde ist, macht man wegen 3 Euro keinen Stress). Unter normalen Umständen hätte ich natürlich auf dem normalen Preis bestanden und dann natürlich erst recht auch kein freiwilliges Trinkgeld gezahlt. Und ich hätte den Geschäftsführer kommen lassen. Man darf sich als Kunde nicht verarschen lassen. Vielleicht das ein Bezug zum Thema hier......
 
Gerade da hätte ich mein Mund aufgemacht!

Ist ja wohl ne Frechheit 3€ als Trinkgeld zu verlangen und das dann schon auf die Rechnung zu schreiben.

Ich hätte nach dieser Aktion ihr 10cent dahingelegt und noch n schönen Spruch hinterher.
 
[quote='J.Sparrow',index.php?page=Thread&postID=625468#post625468]Ist ja wohl ne Frechheit 3€ als Trinkgeld zu verlangen und das dann schon auf die Rechnung zu schreiben.[/quote]
Jain. In Amerika z.B. ist das in einigen Ecken so üblich.

Vermutlich schwappt das langsam, wie so vieles andere, zu uns rüber.
 
die fareg ist ob rechtens ist, zumindest müsste es auf der karte stehen .

@ moromoxyd: in Amerika werden die Bedienungen auch anders bezahlt das heisst der Löwenanteil des gehaltes setzt sich aus den trinkgeldern zusammen.
Hierzulande ist der Betrag für die Bedienung im Preis des Essens AFAIK inbegriffen.
 
zu der sache mit dem auf der rechnung aufgelisteten trinkgeld:
das ist betrug gemäß §263 stgb (gewinnabsicht durch vorspieglung falscher tatsachen, weil anschein eines erlaubten betrages auf der rechnung)

zur sache mit der kontrolle im lebensmittelmarkt:
es besteht bei dieser kontrolle von taschen auf grund eines hinweises auf mögliche taschenkontrollen durch die kassiererin keine eingriffsbefugnis seitens der kassiererin, weil kein tatverdacht (für eine straftat) besteht.
demnach besteht auch im hinblick auf mögliche klauseln in den agb's keine rechtliche eingriffsmöglichkeiten, also freiwillige mitarbeit nötig. will man nicht,kann man ohne probleme gehen. falls man daraufhin doch festgehalten wird, handelt es sich um eine freiheitsberaubung und nötigung.

bei einem anhalten durch einen ladendetektiv handelt es sich um eine vorläufige festnahme nach §127 stpo, wobei der verdacht einer straftat vorliegen muss. der begriff verdacht ist hier sehr weit gegriffen (lt. wikipedia "übles von jemanden denken"). der verdächtige darf festgehalten werden, wenn die identität sonst nicht oder nur unter erheblichen schwierigkeiten durchgeführt werden kann.

ist alles nicht so angenehm, aber anzunehmen, dass ein ladendetektiv einfach so die leute festhält, damit er eine prämie bekommt, ist hoffentlich nicht richtig. eine prämie bekommen die detektive, die ich kenne, erst dann, wenn sie einen diebstahl definitiv verhindert haben.

gruß in't huus

gatasa
 
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