Einkaufen bei Rewe: Taschenkontrolle (war: Besser den Kassenbon aufbewahren)

fishmac

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Vorhin an der Kasse bei Rewe fragt die Kassiererin die Dame vor mir, ob sie mal in ihren Rucksack sehen dürfe. Die Dame lässt die Kassiererin rausgucken. Nichts. Ich dachte nur seltsam... Als ich an der Reihe war fragte die Kassiererin auch mich. Ich lehnte ab, auch ihren 2. Anlauf.

Während ich mich auf dem Heimweg ärgerte, fiel mir ein, dass Rewe möglicherweise die Ladendetektive gekündigt hat und nun versucht über die Kassiererinnen das Gröbste zu verhindern. Die betreffende Filiale ist in Weil am Rhein. Hat jemand dort oder anderswo ähnliche Erfahrungen gemacht ?
 
Bei einem begründeten Verdacht darfst Du die betreffende Person bis zu Eintreffen der Polizei festhalten - mehr nicht.

aber das ist GANZ falsch, du darfst eine Person ANhalten wenn sie auf frischer Tat betreten wird oder der begründete Verdacht besteht, aber FESThalten darfst du nichts und niemanden, dass kommt einer Freiheitsberaubung gleich und ist - wenn ich den Wortlaut noch korrekt weiß - eine Verhaftung durch eine Privatperson und dies nicht legitim und du halst dir zivilstrafrechlicht verdammt viel Ärger ein.

Du darfst anhalten und festhalten:

§127/I StPO (Jedermannsrecht)

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
 
Dazu auch die IHK Darmstadt:
Ladendiebstahl im Einzelhandel

1.) Taschenkontrollen durch das Personal nur bei Einwilligung des Kunden erlaubt:

* Die Kontrolle der von den Kunden mitgeführten Taschen durch das Ladenpersonal ist nur dann zulässig, wenn der Kunde in die Durchsuchung einwilligt.
* Pauschale Taschenkontrollen sind unzulässig.
* Auch Hinweisschilder mit den Aufdrucken wie "Sehr geehrte Kunden, wir bitten Sie höflich, Ihre Taschen hier an der Information vor dem Betreten des Marktes abzugeben, andernfalls weisen wir Sie höflichst darauf hin, dass wir an den Kassen gegebenenfalls Taschenkontrollen durchführen müssen", stellen keine Rechtsgrundlage zur Taschenkontrolle dar.
* Besteht ein konkreter Straftatverdacht und der Kunde verweigert die Durchsuchung seiner Tasche oder Kleidung, sollte die Polizei verständigt werden, um den Sachverhalt aufzuklären. Zum Festhalten bis zum Eintreffen der Polizei (siehe 2.), 3. Punkt)

2.) Festhalten bei Tatverdacht unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:

* Ein auf frischer Tat betroffener, d. h. ertappter Ladendieb kann bei Fluchtverdacht, oder wenn seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, durch jedermann vorläufig festgenommen werden, (das so genannte "Jedermann-Festnahmerecht") um ihn an die Strafverfolgungsbehörden zu übergeben.
* Bei der Festnahme, d. h. beim Festhalten, ist auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu achten. Nur wenn es der Bedeutung der Sache angemessen ist, darf ein Dieb zu Fall gebracht, am Boden fixiert oder sogar gefesselt werden.
* Ob ein Festnahmerecht bei bloßem Tatverdacht besteht, ist strittig. Grundsätzlich darf in das Freiheitsrecht eines Bürgers nur eingegriffen werden, wenn dieser alle Merkmale einer Straftat erfüllt hat. Je konkreter der Tatverdacht ist, desto eher wird man in der Praxis ein Festnahmerecht zubilligen müssen.

3.) Fangprämie

* Der Einzelhändler darf keine Kosten für Überwachungs- oder Sicherungsmaßnahmen von dem Ladendieb verlangen.
* Eine vor dem Diebstahl ausgesetzte Fangprämie ist vom Ladendieb jedoch zu erstatten. Als angemessen sind pauschalierte Beträge von 25 Euro oder auch 50 Euro anzusehen. Die Obergrenze bildet der Wert der Ware. Ersatzfähig kann auch eine höhere Prämie gezahlt werden, wenn es sich um besonders wertvolle Waren handelt. In diesem Fall muss die Prämie aber deutlich geringer sein als der Warenwert.
* Die Fangprämie ist vom Ladendieb nicht unverzüglich zu zahlen. Hinweisschilder mit dem Aufdruck "Die Fangprämie ist sofort zu entrichten" sind nicht rechtsverbindlich.
* Die Fangprämie ist auch bei einem vorgegebenen "bloßen Vergessen des Bezahlens der Ware" vom Kunden zu entrichten.

4.) Auskunftspflichten:

* Ein Ladendieb ist gegenüber dem Detektiv oder dem Kaufhaus nicht zu Angaben verpflichtet, welche die Tat oder seine Person betreffen. Dieses ist erst der Fall, wenn er von der Polizei befragt wird. Aber auch dann ist er nur zur Angabe der Personalien zur Identifizierung verpflichtet. Angaben zur Tat kann er verweigern.
http://www.darmstadt.ihk24.de/servi...satzwirtschaft/LadendiebstahlEinzelhandel.jsp
 
[quote='x200s',index.php?page=Thread&postID=624699#post624699]Bei einem begründeten Verdacht darfst Du die betreffende Person bis zu Eintreffen der Polizei festhalten - mehr nicht. [/quote]

Da wäre ich vorsichtig:
http://www.gesetze-xxl.de/gesetze/stpo/p127.htm
https://www.vnr.de/b2b/unternehmen-...andeln-sie-abschreckend-und-rechtssicher.html
http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?p=473817

§127 Abs1 StPO sagt aus: auf frischer Tat - da reicht kein Verdacht aus.

Eine interessante Diskussion zum gleichen Thema: http://www.gamestar.de/community/gspinboard/showthread.php?t=278041
https://www.vnr.de/b2b/unternehmen-...andeln-sie-abschreckend-und-rechtssicher.html
 
[quote='Mornsgrans',index.php?page=Thread&postID=624709#post624709]§127 Abs1 StPO sagt aus: auf frischer Tat - da reicht kein Verdacht aus.
[/quote]Richtig. Man sieht, auch ich bin kein Jurist sonst hätte ich sorgsamer formuliert. ;)

Mir ging es eigentlich auch nur um die Taschenkontrolle.
 
§ 86, Abs. 2 Strafprozessordnung:
„Liegen hinreichende Gründe für die Annahme vor, dass eine Person eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung ausführe, unmittelbar vorher ausgeführt habe, oder dass nach ihr wegen einer solchen Handlung gefahndet werde, so ist Jedermann berechtigt, diese Person auf angemessene Weise anzuhalten. Er ist jedoch verpflichtet, die Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan anzuzeigen.“

-> ANhalten!

Wenn du jemanden dabei erwischt wie er sein Gegenüber niedersticht fällt das unter FESThalten

chf
 
Da die Dame vor mir auch kontrolliert wurde, würde ich von einer pauschalen Taschenkontrolle ausgehen.
 
[quote='mike71',index.php?page=Thread&postID=624696#post624696]wenn ich eine person erwischt hab, die lange finger gemacht hat, darf ich dem sein gepäck auf den kopf stellen! ..... hab lang genug als ladendetektiv gearbeitet....[/quote]

:D Vielleicht dachten die Verantwortlichen bei lidl ja auch wirklich, dass die Kameras legal sind.......

Davon abgesehen: Ob jemand lange Finger gemacht hat bzw. ob ein konkreter Anfangsverdacht vorliegt, entscheidet kein Ladendetektiv, sondern die Judikative bzw. Exekutive.
 
ola,
intresanntes thema da selbst betroffen.

ich wurde in den letzten ca 5 jahren zwei mal von ladendetektieven angehallten mit der aufforderung den inhallt der tasche/rucksack zu zeigen.
beide male versicherte ich den detektieven, das nichts in der tasche von ihrem laden sei, das nicht bezahlt währe !! und verweigerte ein "durchsuchung/kontrolle",
mit dem hinweis: wenn, dann nur von der polizei und die folgekosten währen von ihnen zu tragen, auch eine eventuelle anzeige von mir.


beide male hatte ich eine reine weste, für den verkäufer/detektiev der mich mit gewallt hinderte den laden zu verlassen, wurde es teuer und sein jop war er auch los !!

lasst euch doch nicht alles gefallen von den läden die ohne rechtliche grundlage und das minimum an masnahmen so ihre kunden systematisch verdächtigen.

anführen möcht ich noch dass bei beiden läden an der türe angeschrieben war :
taschen müssen beim verkäufer deponiert werden oder einer stichprobe könne man sich nicht entziehen.

der richter entschied das so etwas nicht zulässig sei. amen

es gibt aber ausnahmen, wenn die läden abschliesbare fächer zur verfügung stellen, und für die sicherheit der gegenstände garantiert, sprich bei diebstahl oder verlust ersetzt wird.
dann sind stichproben zulässig.
abschlisesbare fächer gibt es in vielen orten. versichert ist das jedoch nie >>> folglich ist es einfach nicht zulässig.

nur mein käse zum ganzen.
 
Also bei unserm rewe (Kleinmachnow (nahe berlin)) gibt es nur jeden abend ab 20.00 für 2h einen netten Jungen Mann der ein SECURITY auf dem Rücken hat. (die sind aber anscheind nur zur deko da, weil gegen mehr als einer Person (wenn überhaupt) hat der eh keine Chance. Das sind so halbe Portionen die eig nur das Regal einräumen und dumm rumstehen. Taschenkontrolle hab ich noch nie gesehen/gehört.
 
[quote='Kontrollturm',index.php?page=Thread&postID=624871#post624871]Taschenkontrolle hab ich noch nie gesehen/gehört.[/quote]
Wuerdest du dir fuer 3,5/h ein Bein ausreissen oder einen Streit mit Kunden anfangen?
 
Das wüsste ich wenn irgendeiner aus dem Laden bei mir in die Taschen gucken will. Egal ob bei Saturn,Rewe,Media Markt,Penny,Lidl oder Aldi.

Da kann sofort die Polizei antanzen.

Mal ne ganz andere Situation:

Als ich vor paar Monaten im Bus war kam so ein Kontrolleur und wollte natürlich die Tickets sehen. Der war schon total unfreundlich bei der Ansage das ich ihm mein Ticket zeigen sollte. Dachte ich mir nur WTF? Naja aufjedenfall hab ich vergessen auf mein Ticket was ich monatlich ziehe meine Kundennummer zu schreiben und das ist dem sehr netten 8| Herr natürlich aufgefallen und sagte mir dann " Na Ticket gefunden"? Ich nur WTF???????? Aber im richtig unfreundlichen Ton.

Dann wollte er mein Personalausweis sehen(was normal ist, die müssen ja schauen ob das auch das richtige Ticket ist). Habe gesagt das ich das vergessen habe(hatte es natürlich dabei gehabt). Dann wollte er mir son Wisch ausstellen das ich 40€ zahlen solle. LOL......ich direkt gesagt das er das vergessen kann und bitte an der Haltestelle wo ich aussteige die Polizei rufen kann.

Hat er auch gemacht. Polizei ist dann auch gekommen und habe mich mit denen unterhalten. Habe gesagt das er indirekt behauptet hätte ich hätte das Ticket "gefunden" was soviel heisst wie geklaut. Wie unfreundlich er sei und ich nicht bereit bin 40€ zu zahlen da ich mich ausweisen konnte. Hab dann Sozialversicherungsschein und mein Perso der Polizei gezeigt und damit war die Sache erledigt.

LOl...Das Gesicht von dem Kontrolleur war zu geil.

Man sollte sich nicht alles gefallen lassen.
 
Kann manchmal nicht schaden, den Freund und Helfer hinzuzuziehen. Bin selbst vor paar Jahren mal an einen etwas übereifrigen Ladendetektiv geraten, der mich wartend an der Kassiererlosen Kasse einer kleinen Schleckerfiliale ansprach. (Lustig, der kleine Laden hatte nicht nur mehrere gut sichtbare Kameras sondern sogar nen Detektiv...) Unschuldig wie ich war und innerlich über seine bevorstehende Peinlichkeit schon grinsend folgte ich diesem auch ins Büro, wo ich allerlei Krams auspackte, nur leider keine Waren. Bis auf eine halbvolle Schachtel Zigaretten mit Schleckerschildchen am Boden. Die hätte ich natürlich geklaut. :rolleyes: Ja nee, is klar... Ich fragte ihn dann, ob ich die halbe Schachtel dann gerade gemütlich im Laden geraucht hätte. :cursing: Immerhin kam er auf die Idee, eine Kassiererin zu fragen die sich die Nummer ansah und bestätigte, dass diese aus einer anderen Filiale seien. Danach wurde ich noch beschuldigt mit den Waren die ich kaufen wollte (Wert ca. 5 Euro) die Kassenzone verlassen zu haben. Jo auch klar, er hatte mich ja nur direkt neben der Kasse wartend (und nicht dahinter) angesprochen. Danach sollte ich es jedoch zumindest vorgehabt haben.

Von daher würde ich heute nichtmehr wirklich "kooperieren", schon garnicht irgendwohin folgen und im Streitfall auf die Polizei bestehen bzw. selber rufen. :evil:

Gegen einen kurzen Blick in die Tasche hab ich jedoch nichts, wenn freundlich gefragt wird und es keine Umstände macht. Rechte hin oder her - Trotz allem hab ich doch auch bisschen Verständnis für die Läden.

Bezüglich Fahrkartenkontrolle sprach mich kürzlich ein älterer, etwas seheingeschränkter Mann an und bat mich zu schauen ob seine 4-Fahrten-Karte an der einen Stelle noch nicht gestempelt sei. Er könnte es nicht richtig erkennen. (Die Geräte stempeln auch wirklich manchmal ziemlich blass). Diese war bei ihm auch schon abgestempelt und ich zeigte ihm welche Seite noch frei war. Danach erzählte er seine kürzlich erlebte Geschichte einer Kontrolle, wo er versehentlich zweimal entwertet hatte. Seine Entschuldigung und Hinweis auf seine Sehschwäche interessierten nicht wirklich. Er wurde noch dumm angemacht, dass er dann seine Sonnenbrille abnehmen soll wenn er nichts sieht. Er wollte ihn dann an der nächsten Haltestelle noch aus dem Bus werfen und natürlich vorher seinen Ausweis sehen und ihm die 40 Euro aufbrummen. Dem Herren ist dann wohl der Geduldsfaden gerissen und hat den Kontrolleur vor allen Leuten runtergeputzt, ob er sich nicht schämen würde so mit etwas behinderten Fahrgästen umzugehen usw. Sich auszuweisen hat er verweigert und ihn gebeten es dann doch gleich richtig zu machen und die Polizei zu holen. "Dann machen wa hier mal richtig Action" sollten seine letzten Worte dazu gewesen sein. ;)

Er scheint nun wohl recht vorsichtig zu sein. Obwohl ich ihm die freie Stelle zeigte, hat er nach dem Entwerten extra nochmal die Busfahrerin draufschauen lassen um ganz sicher zu sein.
 
Aloha!

Auch wenn es amThema des Threads so 'n Bisschen vorbeischrammt, aber wo wir gerade am Abkotzen über Kontrolleure sind...

Mein Sohnemann ist letztens mit seiner Klasse mit der Bremer Staßenbahn unterwegs gewesen, an seinem 16ten Geburtstag. Hatte eine (normale, einzelne) Schülerkarte ordnungsgemäß entwertet, seinen Schülerausweis und den Perso dabei. Vorbildlich, so wie man sich das von seinem Filius wünscht. Natürlich kam ein (ersichtlich schlecht gelaunter) Kontrolleur und forderte die Karten zur Einsicht und hat dann meinem Sohn genüsslich wegen Schwarzfahren ein 40€ Ticket verpasst.

Ja, ich hab's erst auch nicht gerafft. Die Erklärung war wie flogt, als dass in Bremen Schüler ab 16 eine von der Straßenbahn AG speziell ausgestellte Bescheinigung brauchen, dass sie auch ja wirklich Schüler sind. Schülerausweis gilt nicht!! Auch nicht, wenn die ganze Klasse einen Ausflug macht und dabei ist. Kann sowas sein? Steht nirgends, auch nicht auf den Karten. Da muss man also ganz von selber drauf kommen, denn beim Kauf der 10 Karten wurde uns nichts entsprechendes gesagt.

Nun kann man sich sicherlich vorstellen, welchen Hass dieser Vorfall erzeugen kann. Gut, dass meine Frau die Sache mit der Straßenbahn AG geklärt hat, bevor ich davon erfahren habe. Ein Telefonanruf bei einem wirklich überaus freundlichen und verständnisvollen Sachebearbeiter hat die Sache dann aufgelöst und uns gezeigt, dass bei der Straßenbahn AG auch nette Menschen arbeiten.

-peo
 
[quote='peo2000',index.php?page=Thread&postID=625025#post625025]Nun kann man sich sicherlich vorstellen, welchen Hass dieser Vorfall erzeugen kann. [/quote]Nein, kann ich nicht. Und denn so etwas bei dir "Hass" erzeugt solltest Du dringen einen Therapeuten aufsuchen.
 
[quote='x200s',index.php?page=Thread&postID=625031#post625031]Nein, kann ich nicht.[/quote]

Ich schon. Naja, ich würde es eher Unmut nennen, aber im ersten Moment...
 
[quote='x200s',index.php?page=Thread&postID=625031#post625031][quote='peo2000',index.php?page=Thread&postID=625025#post625025]Nun kann man sich sicherlich vorstellen, welchen Hass dieser Vorfall erzeugen kann. [/quote]Nein, kann ich nicht. Und denn so etwas bei dir "Hass" erzeugt solltest Du dringen einen Therapeuten aufsuchen.[/quote]

Bleib du mal so gelassen wenn einer dein Kind verarschen will und Geld abzocken will !!!
 
Ich verstehe das man sich darüber ärgern kann. Aber Hass? ich bitte euch ...
 
...nun ändern wir halt den Ausdruck "Hass" in "Ärger" und wir alle dann entspannter und niemand braucht therapiert zu werden...
 
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