Einkaufen bei Rewe: Taschenkontrolle (war: Besser den Kassenbon aufbewahren)

fishmac

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Vorhin an der Kasse bei Rewe fragt die Kassiererin die Dame vor mir, ob sie mal in ihren Rucksack sehen dürfe. Die Dame lässt die Kassiererin rausgucken. Nichts. Ich dachte nur seltsam... Als ich an der Reihe war fragte die Kassiererin auch mich. Ich lehnte ab, auch ihren 2. Anlauf.

Während ich mich auf dem Heimweg ärgerte, fiel mir ein, dass Rewe möglicherweise die Ladendetektive gekündigt hat und nun versucht über die Kassiererinnen das Gröbste zu verhindern. Die betreffende Filiale ist in Weil am Rhein. Hat jemand dort oder anderswo ähnliche Erfahrungen gemacht ?
 
Deine Freiheit endet da, wo du das Haus eines anderen betrittst. Dort hat er (im Rahmen der Gesetzte) das Recht, die Spielregeln aufzustellen. ->Hausrecht Wenn dir dir seine Spielregeln nicht passen, solltst du sein Haus nicht betreten. Dieses Recht beanspruchst du ja auch fuer deine Wohnung.
Der Einzelhaendler muss sich gegen Diebstahl schuetzen und unter den dafuer als notwendig erachteten Massnahmen leiden auch die ehrlichen Kunden. Beklage dich bei den Dieben darueber.
 
[quote='EuleR60',index.php?page=Thread&postID=624626#post624626]Deine Freiheit endet da, wo du das Haus eines anderen betrittst. Dort hat er (im Rahmen der Gesetzte) das Recht, die Spielregeln aufzustellen. ->Hausrecht Wenn dir dir seine Spielregeln nicht passen, solltst du sein Haus nicht betreten. Dieses Recht beanspruchst du ja auch fuer deine Wohnung.[/quote]Schön und gut, doch das Recht auf Taschenkontrollen der Besucher gibt das Hausrecht alleine nicht. Es muss schon ein passendes Hinweisschild im Eingangsbereich vorhanden sein.
 
Auch ein solches Hinweisschild gibt dem Marktbetreiber nicht das Recht zur Taschenkontrolle.
 
Das ist fraglich. Wenn das Hinweisschild die Hausordnung ist dann evtl. schon. Ohne Hinweis ist eine Kontrolle ohne konkreten Verdacht auf jeden Fall nicht zulässig.
 
@fishmac

was ist denn dabei seinen Rucksack mal kurz der Verkäuferin vor die Nase zu halten ?( die arme Else macht doch nur ihren schlechtbezahlten Job!!! ich finde dein Verhalten eher dreist und sehr unangemessen...

Edit: um es kurz zu sagen, als Marktleiter hätte ich die Blauen geholt, dann wärst du in der Beweisnot gewesen den "Nichtdiebstahl" zu beweisen...ätzende Renitenz
 
[quote='EuleR60',index.php?page=Thread&postID=624626#post624626]Dort hat er (im Rahmen der Gesetzte) das Recht, die Spielregeln aufzustellen. ->Hausrecht [/quote]

Du sagts es, im Rahmen der Gesetze. Meine Grundrechte streife ich an niemandes Tür ab. Genausowenig kann ich bei mir daheim jemanden per Anweisung dazu zwingen, seine Hosen herunter zu lassen. Und ob da einer meiner Bekannten bei mir in der Wohnung mal etwas geklaut hat spielt dabei keine Rolle. Aber vielleicht ist das in der Schweiz ja anders...
 
Leute, Leute...was für ein Dummfug! verpflichtet ist wirklich keiner seinen Tascheninhalt vorzuzeigen, aber wenn der Marktleiter, Detektiv oder die Kassiererin darauf besteht, dann kommt die Bullerei! wer will das denn?

"Taschenkontrolle darf die Polizei aber nicht die Kassiererin!

Die Taschenkontrolle ist rechtliche gesehen eine Durchsuchung. Hiefür hat der Gesetzgeber in den §§ 102,103 der Strafprozessordnung die Staatsanwaltschaft/Polizei ermächtigt; nicht aber den Ladenbesitzer und die Kassiererin. Da die Durchsuchung ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist, muss dieser dies nur in gesetzlich genauer bestimmten Fällen dulden.

Es kann zwar sein, dass bei einen begründeten Verdacht z.B. auf Ladendiebstahl das Ladenpersonal den Dieb vorläufig festnehmen darf, aber selbst in diesem Fall darf keine Durchsuchung stattfinden. Das Personal muss die Polizei rufen, die dann die Durchsuchung durchführt.

Auch ein Privatdedektiv oder das Sicherheitspersonal darf keine Durchsuchung durchführen (Taschenkontrolle ist - wie gesagt - eine Durchsuchung). Diese wissen - im Gegensatz zur Verkäuferin - aber, dass dies nicht zulässig ist.
Auch ist der Betroffene nicht verpflichtet selbst den Inhalt der Tasche vorzuzeigen oder diese zu öffnen."
 
[quote='Think_freak',index.php?page=Thread&postID=624657#post624657]Leute, Leute...was für ein Dummfug[/quote]

Ist doch ok, wenn es dich nicht stört. Deinem Argument mit der unterbezahlten Kassiererin gebe ich ja durchaus statt - sie weiß es ja auch nicht besser bzw. wird eben vom Chef angewiesen, dies und jenes zu tun. Und wenn eines Tages jemand im Supermarkt zur Abkehr des Diebstahlsgeneralverdachtes, unter dem offensichtlich jeder Kunde steht, von dir eine Rektalendoskopie verlangt - nur zu, das ist eine ganz besondere Art des Vergnügens. :D

Du hast es sicherlich schon bemerkt - es geht hier schon seit einer Weile nicht mehr um das eigentliche In-Den-Rucksack-Schauen.
 
Ja, gut. So ist das mit Threads, es wird diskutiert und sie entwickeln sich eben. Mir ist das zum Glück noch nicht passiert mit der Kassiererin.

P.S.: Think_freak, wo hast du eigentlich heute deinen dir so eigenen Humor gelassen, der mich immer so erfreut? Hattest du etwa Schwierigkeiten mit der Kassiererin im ALDI? :D
 
@drkohl
:D sry, ja, die haben mich auch schonmal festgehalten...allerdings war das eher angenehm, da die Marktleiterin eine sehr ansehnliche Person war(sabber) :P hast ja Recht, ich reg mich unnötig auf.

Edith: (für die hätte ich sogar die Hose runtergelassen :D )
 
[quote='Think_freak',index.php?page=Thread&postID=624667#post624667]da die Marktleiterin eine sehr ansehnliche Person war(sabber) :P [/quote]
Falsches Forum :D

Die links zum richtigen Forum darf ich hier leider nicht reinstellen :D
 
[quote='Think_freak',index.php?page=Thread&postID=624640#post624640]dann wärst du in der Beweisnot gewesen den "Nichtdiebstahl" zu beweisen...[/quote]
Ist ja ganz was neues. Bisher musste immer die Schuld bewiesen werden. Neuerdings die Unschuld? ;)
 
Man muss sich ja schon wundern angesichts mancher Kommentare/Fehleinschätzungen, ja sogar offene Zustimmung zu Big Brother hier. Wahrscheinlich liegt das am vorauseilenden Gehorsam einiger Mitbürger in Deutschland, die wirklich alles mit sich machen lassen. Es soll ja auch Leute geben, die haben nichts gegen eine provisorische Telefonüberwachung durch den Staat zwecks Terrorismusbekämpfung. Man hat natürlich als braver Bürger „nichts zu verbergen“, man ist fast schon stolz drauf, ein möglichst braves Schaf in der Herde zu sein und dies dann auch durch Zustimmung zu jedweder Überwachung demonstrieren zu dürfen.

Nur mal so zur Klarstellung: Versuchte, provisorische Taschenkontrollen an der Kasse haben ungefähr die gleiche Rechtsgrundlage wie nen GEZ-Fahnder an eurer Haustür, der um Einlass begehrt…nämlich gar keine, ja ich halte sogar die alleinige Frage an jeden Kunden für hart an der Grenze der Legalität – sogenanntes Hausrecht hin oder her. Hausrecht wäre, wenn der Kunde am Eingang eindeutigst darauf aufmerksam gemacht wird, dass der Zutritt nur ohne Taschen gestattet ist (womit der Supermarkt dann spätestens nach ein paar Wochen pleite wäre).

Wenn mich so ne Kassentussi dumm von der Seite anlabern würde, würde ich ihr diesen hier
fu0ck.gif
zeigen und ihr mitteilen, dass ich in Zukunft einen von den 100 anderen Supermärkten in der Stadt frequentieren würde, wo man nicht als König Kunde durch pauschale Verdächtigungen/Kontrollen belästigt wird. Das ganze nennt sich übrigens Marktwirtschaft; man kauft da ein, wo es einem am besten gefällt.

Auch ist die Überschrift nicht ganz richtig. "Kassenbon aufbewahren" ist nicht das Problem des Kunden. Die Schuld muss bewiesen werden und solange es möglich ist/wäre, dass der vermutlich geklaute Artikel auch woanders gekauft wurde, hat der Detektiv/Mitarbeiter halt Pech gehabt. So einfach ist das. Beispiel: Ich selber haben kürzlich in einem Supermarkt ne Stofftasche an der Supermarkt-Kasse gekauft mit einem bestimmten Motiv von unserer Stadt drauf. Dann bin ich Wochen später mit der Tasche in einen anderen Supermarkt (komplett andere Kette) gegangen ......... und was seh ich da, als ich an der Kasse stehe? - Da hängen doch tatsächlich die exakt die gleichen Taschen. Ich habe der Kassiererin mitgeteilt, dass ich die Stofftasche selber mitgebracht habe; da meinte sie, ja das ginge jetzt aber nicht, denn ich hätte sie ja ebenso auch gerade an der Kasse genommen haben und ich müsste sie jetzt bezahlen. Da hab ich mal laut gelacht und bin gegangen. Is nichts passiert. Ich bin nicht im Knast und mein Führungszeugnis is immer noch blütenrein. :D

Aber wer weiss, angesichts des sensationell schnellen Abbaus der Bürgerrechte auf dem Weg zum gläsernen Kunden und Arbeitnehmer, wird es wahrscheinlich nicht mehr lange dauern, bis solche pauschalen Taschenkontrollen erlaubt sind. Dem Grosskapital tun unsere "Volks"vertreter schliesslich jeden Gefallen.
 
Eine Taschenkontrolle im Supermarkt durch die Angestellten des Marktes ist definitiv rechtswidrig, bis der Kunde zugestimmt hat. Ein entsprechendes Hinweisschild oder eine entsprechende Klausel in den AGB ist rechtlich unwirksam. Das ganze hat den Hintergrund, dass eine solche Kontrolle gegen den im HGB verankerten Grundsatz von Treu und Glauben verstößt. Ich finde im Moment den entsprechenden Paragraphen nicht mehr, aber stattdessen habe ich das hier gefunden: http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/taschenkontrolle-im-supermarkt/. Dort werden diverse Fälle solcher Kontrollen und entsprechende Gerichtsurteile hierzu geschildert.

Eine Taschenkontrolle ist nur durch die Polizei durchzuführen und auch dann nur, wenn ein begründeter Diebstahlsverdacht besteht.
 
wenn ich eine person erwischt hab, die lange finger gemacht hat, darf ich dem sein gepäck auf den kopf stellen!
stichprobenartiges hineinsehen in die tasche ist freiwillig, tasche durchsuchen ist nur bei begründeten verdacht (siehe oben) erlaubt. hat die person nix, habe ich pech gehabt und muss mit eventuellen konsequenzen leben.
hab lang genug als ladendetektiv gearbeitet....
 
Ladendedektive sind nur selten ausgebildete Juristen.

Bei einem begründeten Verdacht darfst Du die betreffende Person bis zu Eintreffen der Polizei festhalten - mehr nicht.
 
[quote='Wyrm',index.php?page=Thread&postID=624512#post624512]ist in österreich durchaus relativ üblich, die sinnhaftigkeit in supermärkten stammkunden zu fragen ist halt nicht wirklich gegeben... wie gesagt die handhabe, besonders bei lebensmittel die zum verzehr unterwegs gedacht sind (sprich coladosen/-flaschen, snacks etc...), ist halt schwach, da geht ohne zeugen bzw. video eigentlich nichts,[/quote]

Aber nicht legitim und ich verweigere dies auch jederzeit.

Bei einem begründeten Verdacht darfst Du die betreffende Person bis zu Eintreffen der Polizei festhalten - mehr nicht.

aber das ist GANZ falsch, du darfst eine Person ANhalten wenn sie auf frischer Tat betreten wird oder der begründete Verdacht besteht, aber FESThalten darfst du nichts und niemanden, dass kommt einer Freiheitsberaubung gleich und ist - wenn ich den Wortlaut noch korrekt weiß - eine Verhaftung durch eine Privatperson und dies nicht legitim und du halst dir zivilstrafrechlicht verdammt viel Ärger ein.

tasche durchsuchen ist nur bei begründeten verdacht (siehe oben) erlaubt

Durchsuchen von persönlichem Habe ist nur der Polizei bzw. entsprechenden Organen - zB Milstreife usw. - gestattet und selbst diesen nichtmal auf gut Glück; es "verkühlt" sich auch keiner diese Hausdetektive indem er/sie selbst in der Tasche herumkramt, diese selbst öffnet oder gar berührt, denn da kommts ihm schneller zu einer Anzeige als ihm lieb ist.

chf
 
[quote='mike71',index.php?page=Thread&postID=624696#post624696]wenn ich eine person erwischt hab, die lange finger gemacht hat, darf ich dem sein gepäck auf den kopf stellen![/quote]
Sorry, Mike, aber das ist Blödsinn.
Du (=Supermarktmitarbeiter) darfst
- dich auf den Kopf stellen
- die Polizei rufen
- mich bitten, zu warten, bis die Polizei da ist
- dir mein Gesicht einprägen, für den Fall, daß ich mich weigere, zu warten

Du darfst mich weder meiner Freiheit berauben noch ohne meine Zustimmung in meinem Privatbesitz rumschnüffeln.
Wenn du das versuchst, warte ich gerne, bis die Polizei kommt, damit sie dann meine Anzeige aufnehmen kann.


Hausrecht erlaubt dir vielleicht, mir den Zutritt zum Laden zu verweigern oder mich aus dem Laden zu werfen, aber meine Persönlichkeitsrechte kannst du damit nicht einschränken.
 
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