ebay - Verkäufer liefert Schulsoftware

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black_deer

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5 Feb. 2010
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Hallo,

weil es indirekt um ein Thinkpad geht, habe ich mich hier im Forum angemeldet. Ich hätte gern ein paar fremde Meinungen zu folgender Geschichte:

Vor ein paar Tagen habe ich bei ebay ein Thinkpad R61e ersteigert. Im Lieferumfang sollte sich auch ein Office-Paket von Microsoft befinden, mit Verpackung, CDs, Key und allem was dazu gehört. Als das Paket angekommen ist musste ich feststellen, dass es sich bei der Software um eine Schulversion handelt. Der Verkäufer hat das mit keiner Silbe erwähnt.

Ich habe ihm dann eine email geschrieben dass ich statt der Schulversion eine normale Version haben möchte, weil von einer Schulversion nie die Rede war.

Der Verkäufer weigert sich aber die Schulversion gegen eine normale zu tauschen. Er meint das Office war sowieso nur eine Draufgabe und ich hätte mich nach Auktionsende danach erkundigen können ob es eine Schulversion ist, außerdem stand in der Auktion "Umtausch ausgeschlossen".
 
[quote='Mornsgrans',index.php?page=Thread&postID=770736#post770736][quote='PoLaKa_89',index.php?page=Thread&postID=770685#post770685]Man kann auch Ärger suchen... Irgendwann findet man was worüber man sich aufregen kann....

Was willst du denn erriechen... Rabatt auf die 200€... Versuch es... kannst ihm ja anbieten, dass er dir zb 25-30€ zurück überweist... so als Kulanz... Vielleicht hast du ja Glück ;)[/quote]
Ich will nicht hoffen, dass Du mal nen Porsche kaufst und einen Polo ausgeliefert bekommst: Auto ist Auto, hauptsache, es fährt...[/quote]

Von EBAY....

Diese deutsche Vollversion 2007 Professional beinhaltet Word, Excel, Powerpoint, Access und Outlook in Version 2007.

naja ich mein das ist ehr als wenn du nen gebrauchten porsche kaufst der mal 80000€ gekostet hat, aber der erstbesitzer rabatt bekommen hat und somit nur 75000€ bezahlt hat... der inhalt/endprodukt ist doch das selbe!!! oder merkst du bei office nen unterschied...

das schaukelt sich hier hoffnungslos hoch... vor allem solch dinger wie "klarer fall fürn anwalt"

oh man... er hätte das notebook auch ohne das angebot mit office gekauft... völlig sinnlos solch ein aufgerege!!!


aber ihr seht das wohl anders... naja aber den sinn kann mir trotzdem jemand erklären....
 
Ihr seid ja klasse drauf hier...

Weil Euch die Lizenzbestimmungen von Microsoft nicht passen, darf man so einfach dagegen verstoßen und damit seinen Reibach machen (macht dieser ebay-Verkäufer anscheindend ja mehrfach)?

Mal was anderes: Mir paßt es auch nicht, daß man jedesmal, wenn man das Thinkpad-Bios-Kennwort verdaddelt hat, erst zum Servicepoint rennen muß. Trotzdem werden Tipps, wie das Kennwort eigenständig zurückzusetzen ist, hier im Forum wie eine heilige Kuh behandelt und dürfen nicht genannt werden ("Voldemort"!)

Eine MS-Office-Pro-Schulversion darf keinesfalls kommerziell weiterverwertet werden, deshalb verstehe ich nicht, weshalb solche Larifari-Tipps an den Verkäufer hier einfach so stehenbleiben sollen.

Der Verkäufer erwähnt in seinen Angeboten mit keiner Silbe, daß die Office-Versionen nicht kommerziell nutzbar sind. Genau DAS darf der Käufer aber mindestens von einer OFFICE-Version erwarten. Für die Nicht-Anglophilen unter den Lesern: office (engl.) = Büro.

Klare Empfehlung meinerseits an den betrogenen Käufer (ja: BETRUG, strafrechtlich relevant):

1. Sofort die angebotene Rückabwicklung in Anspruch nehmen, Vorkasse oder Zug-um-Zug-Übergabe vereinbaren zur Vermeidung von Vermögensschäden
2. Anzeige bei der Polizei erstatten um weitere arglose Opfer zu schützen
3. Meldung an ebay und an Microsoft.

IANAL, aber so würde ich mich verhalten. Wer schon mal aufgrund einer Jugendsünde selbst Streß mit Softwarekonzernen gehabt hat (war bei mir zum Glück schon vor 25 Jahren und die damals angesetzten Streitwerte bewegten sich noch in erträglichen 5stelligen DM-Beträgen; letztendlich wurde das Verfahren aufgrund Geringfügigkeit gegen Zahlung einer 4stelligen Geldbuße eingestellt) - und wer evtl. nach seinem Studium mal einen verantwortungsvollen Posten in der Informationstechnologie bekleiden möchte, der sollte nicht so leichtfertig mit fremdem geistigen Eigentum umgehen.
 
[quote='PoLaKa_89',index.php?page=Thread&postID=770994#post770994]
das schaukelt sich hier hoffnungslos hoch... vor allem solch dinger wie "klarer fall fürn anwalt"

oh man... er hätte das notebook auch ohne das angebot mit office gekauft... völlig sinnlos solch ein aufgerege!!![/quote]

100% ack. @TE: Hier Deine Optionen:

a) Wenn Du unbedingt den Oberlehrer spielen willst, schick es zurück und schreib dem Verkäufer noch einen langen Brief dazu, in dem Du ihm erläuterst, was er für ein fieser Gauner ist.

b) Wenn Du nur voll total korrekt sein willst, freu Dich über das Schnäppchen, das Du gemacht hast (wohlgemerkt: Thinkpad + OS für 200 EUR) und verschenk das Officepaket an lernende oder studierende Verwandte oder Bekannte.

c) Freu Dich über das Schnäppchen, das Du gemacht hast (wohlgemerkt: Thinkpad + OS für 200 EUR) und benutze das Office-Paket einfach. Auf der sicheren Seite bist Du in dem Moment, in dem Du Dich für den Volkshochschulkurs "Auf Neues mit kühlem Kopf reagieren" angemeldet hast.

d) Was Du nicht machen solltest, weils völlig unangemessen und irgendwie schon ethisch fragwürdig ist: Sende nicht zurück und zwinge den VK, Dir auch noch ein neues Office-Paket zu kaufen. Wird ihn in etwa das kosten, was Du ihm für alles zusammen bezahlt hast. Aber, ich wiederhole es gern noch mal: Ich würde so etwas ganz schön schäbig finden.

In diesem Sinne!
C.
 
da hier mittlerweile mehrfach der Ausdruck "Betrug" etc. gefallen ist, habe ich den eBay-Link entfernt. Worum es in Sache geht, ist ja bekannt, von daher müssen wir hier nicht auch noch den Link präsentieren.
 
@PoLaKa_89: Ohne Office hätte ich den Laptop nicht zu diesem Preis ersteigert. Natürlich beeinflusst es meine Kaufentscheidung, wenn Software beiliegt, die in etwa genauso viel Wert ist wie der Laptop.

@senorcoconut: Gekauft habe ich ein Thinkpad mit normalem Office. Erhalten habe ich ein Thinkpad mit einer Version, die ich nicht nutzen und offenbar auch nicht weiterverkaufen darf. Das macht für mich einen gewaltigen Unterschied. Und ein R61e mit Einsteiger-Ausstattung und mehreren langen Kratzern im Display und schlimm verkratzter Handballenauflage (alles NICHT im Angebot erwähnt) ist für 200€ kein Schnäppchen.

Ich habe mal dem Käufer geschrieben, der im Dezember von ihm die Office 2007 Pro-Schulversion ersteigert hat. Da stand im Angebot auch nicht, dass es eine Schulversion ist. Der Käufer hat mir geantwortet, dass sie den Kauf rückabgewickelt haben, weil die Artikelbeschreibung falsch und es damit eine Täuschung des Käufers war. Übrigens war auch er der Meinung, dass man Schulsoftware nur gegen Nachweis verkaufen darf. (Originalworte des Käufers)

Der Verkäufer hat also das Office bewusst einfach nochmal ohne Hinweis auf Schulsoftware verkauft. Und mich noch angelogen, weil er mir in seiner ersten email geschrieben hat, dass er nicht wusste dass man Schulsoftware nicht ohne weiteres weiterverkaufen darf. Und bei sowas fühle ich mich im Recht, wenn ich das verlange was auch beschrieben war.
 
Er hat dir die Rückgabe angeboten, also kannst du davon Gebrauch machen. Mehr ist da rechtlich meiner Meinung nach nicht drin. Das Produkt war gleichwertig (also das Office, das Thinkpad eher nicht), und ob die MS Bedingungen eine rechtliche Relevanz haben weiss ich nicht.

Ich würds zurückgeben und bei eBay melden, evtl. bekommt der mal eins auf die Klatsche. Dann wird er sich nämlich nen neuen Account machen dürfen.
 
Mich würde mal die genaue Bezeichnung der angeblichen Schulversion interessieren. Bei Office 2007 gibt es nämlich auch die "Home and Student" und die ist nicht nur für Studenten gedacht ;-)

In jedem Fall müsstest Du es durchklagen was sich bei dieser Summe nicht lohnt. Also Rückabwicklung oder Preisnachlass und gut.

Ich würde dem Verkäufer auch schreiben dass Du mit Deinem "Vorgänger" in E-Mail-Kontakt stehst und bestens im Bilde bist. Soll ja Leute geben die noch ein Schamgefühl haben.
 
Hallo,

ich hatte das Thinkpad auch aufgrund der SW mit auf meiner Beobachtenliste. Im Unterschied zum Threadersteller könnte ich beides nutzen. :D

Der Preis ist auch ohne das strittige Officepacket in Ordnung. Falls das Officepacket - wenn der Käufer mit den anderen Macken leben kann - jetzt das einzige Problem ist, dieses einfach mit korrekter Ausweisung bei Ebay weiterverkaufen und gut ist. Anderenfalls würde ich das Rückabwicklungsangebot einfach annehmen und gut ist.

ATh.
 
Bei korrekter Bezeichnung fliegt die Auktion sofort raus, oder Microsoft meldet sich.
 
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=771187#post771187]Mich würde mal die genaue Bezeichnung der angeblichen Schulversion interessieren. Bei Office 2007 gibt es nämlich auch die "Home and Student" und die ist nicht nur für Studenten gedacht ;-)

In jedem Fall müsstest Du es durchklagen was sich bei dieser Summe nicht lohnt. Also Rückabwicklung oder Preisnachlass und gut.

Ich würde dem Verkäufer auch schreiben dass Du mit Deinem "Vorgänger" in E-Mail-Kontakt stehst und bestens im Bilde bist. Soll ja Leute geben die noch ein Schamgefühl haben.[/quote]Nein, es ist nicht die Home and Student. Sondern Microsoft Office 2007 Professional Academic. Definitiv nur für Schüler, Studenten und Lehrkräfte. Dass es sowas gibt wusste ich bin vor ein paar Tagen noch gar nicht.

Ich komm mir von dem Verkäufer einfach vera***** vor. Verkauft die Schulversion als normale, der Käufer merkts und der Kauf wird rückabgewickelt. Dann versucht er das gleiche nochmal, stellt aber zur Sicherheit vom Office gar kein Bild mehr ins Angebot (nur vom Laptop). Ich kaufe es, beschwer mich wegen der Schulversion und er erzählt mir, dass er nicht wusste dass man die nicht weiterverkaufen darf...
 
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=771187#post771187]Mich würde mal die genaue Bezeichnung der angeblichen Schulversion interessieren. Bei Office 2007 gibt es nämlich auch die "Home and Student" und die ist nicht nur für Studenten gedacht ;-)[/quote]

Das wurde schon weiter oben geklärt. Es ist eine Office Pro, also mit Outlook und Access im Gepäck. Schon ein deutlicher Unterschied im Gegensatz zur Home and Student, die Dir überall für 69 Euro nachgeschmissen wird. Und richtig: Die Home and Student darf von jedermann frei erworben und genutzt werden. Um die geht es hier aber gar nicht.

[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=771187#post771187]Ich würde dem Verkäufer auch schreiben dass Du mit Deinem "Vorgänger" in E-Mail-Kontakt stehst und bestens im Bilde bist. Soll ja Leute geben die noch ein Schamgefühl haben.[/quote]

Bezweifle ich bei einem Wiederholungtäter ganz stark. Schnell rückabwickeln und anschließend Meldung, damit er es nicht noch ein drittes Mal versucht. Schließlich hat er sich durch das Verschweigen der Schulversion einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber gleichartigen ebay-Angeboten verschafft. Und da er es nicht zum ersten mal versucht hat, nehme ich ihm Unwissenheit nicht mehr ab, obwohl auch diese nicht vor Strafe schützt.
 
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=771202#post771202]Bei korrekter Bezeichnung fliegt die Auktion sofort raus, oder Microsoft meldet sich.[/quote]Stimmt so nicht, wenn man eindeutig auf die Bezugsberechtigten hinweist, gibt es keine Probleme.

ATh.
 
er hat Dir doch aber angeboten, das Geschäft rückabzuwickeln! Wenn Du mit dem R61 wegen Kratzer nicht zufrieden bist und das Thema mit der Software im Raum steht, verstehe ich nicht, weshalb Du das Angebot von ihm nicht annimmst?!

Ansonsten stehe ich hier kurz vor Schließen des Threads, da ja wirklich nichts neues bei rumkommt, man sich hier im Kreis dreht und Du vermutlich mit Deinem eBay-Problem im entsprechenden eBay-Forum auch nicht verkehrt wärst.
 
Evtl. Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen von MS.

Wenn, und nur wenn dieser Teil der Lizenbestimmungen in Dtl wegen KSchG oder sonstwie wurscht ist, vgl auch das da
http://www.it-rechtsinfo.de/urteile...andel-mit-gebrauchter-Software-ist-legal.html

tut man sich schwer mit der Argumentation da ist ein Mangel.

Home+Student.... gilt nur für den Erstkäufer, vgl auch:
ein Ubook mit Office Ultimate und dem ganzen Kino kann auch nur ein Student usw so billig kaufen. Wenn der es ohne es überhaupt auszupacken an irgendwen weiterverkauft (und einen bis drei 100er draufschlägt)
hat der Käufer Eigentum erworben wurscht welche akad. Beschränkungen er nicht erfüllt, das es mit Blick auf die Rechtslage bei Software die auf Datenträgern gekauft wird anders aussieht kann man nur sehr schwer argumentieren.
Um so mehr als in der Eula die salvatorische Klausel drinnensteht, die meines Wissens in Verträgen mit Konsumenten (also Nicht-Handelsmännern) ausreicht den Vertrag als ganzen platzen zu lassen.

MS hat wahrlich andere Sorgen, Stichwort China mit Riesigen Raubkopieschmieden.

Und die Unternehmenstrategie ist es immer noch zum Standart zu werden bzw er zu bleiben, verkürzt:
"Besser jmd. benutzt unsere Software un(ter)lizensiert als die der Konkurrenz." Ist auch klar warum.
 
[quote='ATh',index.php?page=Thread&postID=771230#post771230][quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=771202#post771202]Bei korrekter Bezeichnung fliegt die Auktion sofort raus, oder Microsoft meldet sich.[/quote]Stimmt so nicht, wenn man eindeutig auf die Bezugsberechtigten hinweist, gibt es keine Probleme.

ATh.[/quote]

In der EULA steht ganz klar dass Du es nicht weiterverkaufen darfst. An die Academic kommt man auch normaler Weise nur über einen aufwendigen Prüfvorgang heran.
 
In der EULA steht ganz klar dass Du es nicht weiterverkaufen darfst.

Steht die EULA über dem Gesetz? Weiterverkauf gebrauchter Software auf Datenträgern usw.

Ein Vermieter kann auch in den Mietvertrag viel reinschreiben wenn er lustig ist. Wie hoch die Ablöse ist, warum sie legal ist, das die Taubenabwehr unter Betriebskosten fällt usw.
 
[quote='Verleihnix',index.php?page=Thread&postID=771247#post771247]
In der EULA steht ganz klar dass Du es nicht weiterverkaufen darfst.

Steht die EULA über dem Gesetz?[/quote]
pacta sunt servanda, mein freund ;)
 
Die rechtliche Lage kenne ich als Nicht-Jurist natürlich nicht genau. Eine EULA hat aber so weit ich weiß selbstredend auch hierzulande Gültigkeit wenn sie vor dem Kauf eingesehen werden kann. Wenn nicht, ist die Rechtslage unter Experten umstritten. Siehe dazu auch EULA von Mac OS X und das Verbot es auf einem Nicht-Mac zu installieren.

Was ich aber mit Sicherheit weiß ist, dass die Auktion bei ebay rausfliegt und/oder Microsoft sich meldet.
 
Um die Frage ob Weiterverkauf grundsätzlich erlaubt ist geht es doch gar nicht. Bei ebay z.b. ists verboten, aber ebay kann für sich festlegen was sie wollen. Mag sein dass es grundsätzlich sogar erlaubt ist.

Der Verkäufer hat in der Beschreibung bewusst verschwiegen dass es eine Schulversion ist. Er hat etwas anderes geliefert als beschrieben. DAS ist der Punkt.

Und er war sich auch bewusst dass in der Artikelbeschreibung stehen muss dass es eine Schulverion ist. Sonst hätte er den Kauf im Dezember ja nicht genau aus diesem Grund rückabgewickelt.
 
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