ebay - Verkäufer liefert Schulsoftware

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black_deer

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5 Feb. 2010
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Hallo,

weil es indirekt um ein Thinkpad geht, habe ich mich hier im Forum angemeldet. Ich hätte gern ein paar fremde Meinungen zu folgender Geschichte:

Vor ein paar Tagen habe ich bei ebay ein Thinkpad R61e ersteigert. Im Lieferumfang sollte sich auch ein Office-Paket von Microsoft befinden, mit Verpackung, CDs, Key und allem was dazu gehört. Als das Paket angekommen ist musste ich feststellen, dass es sich bei der Software um eine Schulversion handelt. Der Verkäufer hat das mit keiner Silbe erwähnt.

Ich habe ihm dann eine email geschrieben dass ich statt der Schulversion eine normale Version haben möchte, weil von einer Schulversion nie die Rede war.

Der Verkäufer weigert sich aber die Schulversion gegen eine normale zu tauschen. Er meint das Office war sowieso nur eine Draufgabe und ich hätte mich nach Auktionsende danach erkundigen können ob es eine Schulversion ist, außerdem stand in der Auktion "Umtausch ausgeschlossen".
 
Ich hab nicht damit gerechnet, dass der Verkäufer Schulsoftware verkauft, weil ich im Hinterkopf hatte dass das nach den ebay-Grundsätzen gar nicht erlaubt ist. Da lag ich auch richtig:

http://pages.ebay.de/help/policies/software.html#akademisch

Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Hersteller und ebay einen für Schulsoftware-Verkauf zulassen. Selbst dann muss aber im Angebot stehen, dass es Schulsoftware ist:

http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/de/pdf/SoftwareErklaerung.pdf

Für mich ist das schon eine bewusste Täuschung wenn so etwas nicht angegeben wird. Immerhin hat die Schullizenz Einschränkungen (ob die von einem Gericht gekippt werden würden ist erst mal egal), die die normale Version nicht hat.
 
[quote='black_deer',index.php?page=Thread&postID=770892#post770892]Ich hab nicht damit gerechnet, dass der Verkäufer Schulsoftware verkauft, weil ich im Hinterkopf hatte dass das nach den ebay-Grundsätzen gar nicht erlaubt ist. Da lag ich auch richtig:

http://pages.ebay.de/help/policies/software.html#akademisch

[/quote]

Das bedeutet nun also, daß die Auktion so also nicht hätte eingestellt werden dürfen. Immerhin ein Hebel gegenüber dem Verkäufer. Aber bewußte Täuschung? - Wer liest sich den AGB-Kram schon vollständig durch ;)

@puntohgt2008:

[quote='puntohgt2008',index.php?page=Thread&postID=770893#post770893]http://office.microsoft.com/de-de/suites/FX101757671031.aspx[/quote]

Ist der Link für mich? Die Seite enthält nicht einmal das Wort "Vollversion", sagt zumindest die Firefox-Suche
 
Tja, der Verkäufer mauert bzw. bietet zwar an alles rückgängig zu machen, aber ein normales Office will er nicht liefern.

Ich hab ihn mal auf den Threat hier hingewiesen. Außerdem schau ich mal ob man ebay irgendwie kontaktieren kann, ein Verstoß gegen die Grundsätze liegt ja vor.
 
Ist ja auch Korrekt... Verstehe Deinen Punkt irgendwie nicht.

@black deer: Da werden dem Guten ja die Augen aufgehen.
 
Eine Schulversion ist auch eine Vollversion, das ist mir schon klar. Zumindest unterscheide ich immer zwischen Vollversion <=> Update.

Aber der Verkäufer hat eben nicht darauf hingewiesen, dass es eine Schulversion ist. Bei ebay hätte er das auf jeden Fall tun müssen.

Und rechtlich, um mal §434 BGB zu zitieren: "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, [...] wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."

Und als Käufer erwarte ich, dass ich gekaufte Software auch benutzen darf.
 
[quote='black_deer',index.php?page=Thread&postID=770910#post770910]Tja, der Verkäufer mauert bzw. bietet zwar an alles rückgängig zu machen, aber ein normales Office will er nicht liefern.

Ich hab ihn mal auf den Threat hier hingewiesen. Außerdem schau ich mal ob man ebay irgendwie kontaktieren kann, ein Verstoß gegen die Grundsätze liegt ja vor.[/quote]

was soll das denn bringen? er hat doch eine "Vollversion" geliefert. Das einzige ist, dass er die möglicherweise bei Ebay nicht hätte verkaufen dürfen...somit hat er nur Ebay hintergangen-nicht Dich!
 
@vorlaeufig:

Da haben wir wohl aneinander vorbei geredet. Es ist Unstrittig, dass auch diese Academic-Versionen Vollversionen sind ;)

Es geht halt nur um die Nutzung...
 
[quote='black_deer',index.php?page=Thread&postID=770910#post770910]Tja, der Verkäufer mauert bzw. bietet zwar an alles rückgängig zu machen, aber ein normales Office will er nicht liefern.

Ich hab ihn mal auf den Threat hier hingewiesen. Außerdem schau ich mal ob man ebay irgendwie kontaktieren kann, ein Verstoß gegen die Grundsätze liegt ja vor.[/quote]

Der Verkäufer hat nun mal einen Fehler gemacht. Und er hat Dir die Rücknahme angeboten, was er nicht machen müsste.
So kommst Du aus der Sache doch gut raus...
 
[quote='puntohgt2008',index.php?page=Thread&postID=770925#post770925]@vorlaeufig:

Da haben wir wohl aneinander vorbei geredet. Es ist Unstrittig, dass auch diese Academic-Versionen Vollversionen sind ;)

Es geht halt nur um die Nutzung...[/quote]

@Punto

hier geht es nicht um die Nutzung! hier geht es nur um die Ebay-Grundsätze...Hinz und Kunz, Oppa und Omma dürfen diese Version nutzen :!:
 
Da hab ich den TE wohl anders verstanden...

Ein Verstoss gegen eBay Grundsätze ist hier aber wohl auch gegeben.
 
[quote='puntohgt2008',index.php?page=Thread&postID=770914#post770914]Ist ja auch Korrekt... Verstehe Deinen Punkt irgendwie nicht.[/quote]

Es geht (auch) darum, ob der Verkäufer eine Vollversion geliefert hat oder nicht. Wenn Microsoft nach Vollversion/Upgradeversion unterscheidet, dann hat er das wohl. Also würden black_deer aus der Verwendung des Begriffs "Vollversion" in der Beschreibung keine weiteren Ansprüche entstehen (außer ein Gericht könnte davon überzeugt werden, daß - entgegen der Verwendung des Begriffs durch Microsoft selbst! - mit "Vollversion" üblicherweise eine uneingeschränkte Lizenz gemeint ist; dünnes Eis, wie ich meine...).
Wie black_deer angemerkt hat, hätte die Software aber gar nicht angeboten werden dürfen. Ob daraus aber nun nur ein Rückgaberecht entsteht oder der Kaufvertrag nichtig ist oder black_deer Anspruch auf eine nicht-akademische Lizenz hat oder was das sonst genau für Rechtsfolgen hat - da wird's mir grade zu kompliziert :sleeping:
 
OK, hast Recht.

Das mit "Vollversion" hab ich überlesen. Hat der VK ja geschickt gemacht...
 
[quote='Innocent',index.php?page=Thread&postID=770926#post770926][quote='black_deer',index.php?page=Thread&postID=770910#post770910]Tja, der Verkäufer mauert bzw. bietet zwar an alles rückgängig zu machen, aber ein normales Office will er nicht liefern.

Ich hab ihn mal auf den Threat hier hingewiesen. Außerdem schau ich mal ob man ebay irgendwie kontaktieren kann, ein Verstoß gegen die Grundsätze liegt ja vor.[/quote]

Der Verkäufer hat nun mal einen Fehler gemacht. Und er hat Dir die Rücknahme angeboten, was er nicht machen müsste.
So kommst Du aus der Sache doch gut raus...[/quote]Er müsste mir das liefern, was er im Angebot auch beschrieben hat. Und von Schulsoftware mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten war nie die Rede.

Ich bin bei ebay inzwischen so oft vera***** worden, dass es mir einfach reicht. Das es Schulsoftware ist, steht klar und deutlich auf der Verpackung und auf beiden CDs. Und wenn der Verkäufer mehrfach Schulsoftware verkauft, ohne anzugeben, dass es sich um Schulversionen handelt, ist das für mich auch kein Versehen mehr. So etwas muss einfach angegeben werden.

Eine Schulversion mag ja vom Programmumfang einer normalen Version entsprechen, aber von der Lizenz her eben nicht. Keine kommerzielle Nutzung, Einsatz nur für Schüler gestattet... deshalb wird die Software ja auch nur gegen Nachweis und sehr billig verkauft.

"Schulversion" ist nun mal eine Einschränkung, die ich als Käufer nicht erwarte, wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt ist.

So, ich geh' jetzt ins Bett, aber davor wird die Auktion noch gemeldet.
 
Das mit dem Nachweis (nur für Schüler etc.) stimmt nicht! Wenn allerdings der VK explizit "Office Professional" in sein Angebot reingeschrieben hat, dann ist das Betrug!
 
Lieferumfang:
IBM/Lenovo Thinkpad R61e
Netzteil
MS Office 2007 Prof.


Das hat er.

Wer das liest, geht in keinem Fall von einer AcademicVersion aus.
 
[quote='puntohgt2008',index.php?page=Thread&postID=770944#post770944]Lieferumfang:
IBM/Lenovo Thinkpad R61e
Netzteil
MS Office 2007 Prof.


Das hat er.

Wer das liest, geht in keinem Fall von einer AcademicVersion aus.[/quote]

okay, klarer Fall für den Awalt.

Gruß
 
[quote='black_deer',index.php?page=Thread&postID=770937#post770937]Er müsste mir das liefern, was er im Angebot auch beschrieben hat.[/quote]

Auch wenn ich vielleicht nerve:

1. Angeboten wurde MS Office 2007 Prof.
2. MS Office 2007 Prof. gibt es offenbar auch mit akademischer Lizenz.
3. Wenn ich den Thread richtig verstanden habe, hat black_deer genau diese bekommen, und zwar als Vollversion (in Abgrenzung zu einer Upgradeversion).
4. Die Software hätte bei eBay gemäß deren AGB nicht angeboten werden dürfen.

Zu klären ist wegen 4., ob der Vetrag überhaupt gültig ist oder nichtig oder anfechtbar bzw. inzwischen schon (durch das Rücknahmeangebot) durch den Verkäufer angefochten, und was die weiteren Rechtsfolgen wären. Spätestens an der Stelle wäre eine Rechtsberatung (also Anwalt) keine schlechte Idee. Wenn 4. nicht wäre, dann wäre zu klären, ob "üblicherweise" eine kommerziell nutzbare Lizenz zu erwarten ist.
 
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