eBay und kostenloser Versand

paul feyerabend

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Seit einiger Zeit hat eBay die Regelungen geändert und in verschiedenen Kategorien kostenlosen Versand vorgeschrieben. Kann man gut finden oder auch nicht, möchte ich hier nicht diskutieren. Aber wie ist das Vorgehen einzelner Verkäufer rechtlich zu werten, "im Kleingedruckten" Porto zu verlangen? Ich habe eine Tastatur ersteigert und erst jetzt, als ich bezahlen wollte gesehen, daß der Verkäufer 4,- Porto verlangt, obwohl laut eBay kostenloser Versand.

Der Verkäufer teilt mit:
Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme, laut neuem EU-Recht Porto und Versand 4€. Privat Verkauf!!! Mit Abgabe eines Gebotes erklären sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sie auf ihr Rückgaberecht und die Gewährleistung (Fernabgabegesetz) verzichten. Sollte der Artikel wider Erwarten Schäden aufweisen, die vor dem Versand entstanden sind und nicht näher in der Artikelbeschreibung beschrieben sind oder ähnliche Unannehmlichkeiten auftreten, bin ich natürlich bemüht


Muss man sich darauf einlassen? Einfach den normalen Betrag bezahlen und zur Not bei eBay melden?
 
[quote='kubiterano',index.php?page=Thread&postID=834914#post834914][quote='moronoxyd',index.php?page=Thread&postID=834899#post834899]
Du kannst einen Artikel nicht gleichzeitig mit kostenlosem Versand und mit Versandkosten anbieten.[/quote]
doch, das mach ich sogar jedes mal: ich gebe oben im feld "kostenloser versand: ware muss abgeholt werden" an und füge außerdem die anfallenden portokosten bei beauftragung eines versandunternehmens hinzu. bei bestimmten artikeln kommt es so zu 4 verschiedenen versandkosten, von 0€ bis knapp 20€.[/quote]
Und du willst es immer noch nicht verstehen:
Es gibt einen Unterschied zwischen verschiedenen Versandkosten je nach Versandart bzw. Bestimmungsort, und der klaren Angabe "kostenloser Versand" und dann unten reingeschmuggelten Versandkosten für den Standardfall.

Wenn du oben "kostenlosen Versand" auswählst, dann gilt das, und dann kann ich mich als Kunde darauf berufen und dich notfalls vor den Kadi zerren, der mir Recht geben wird.
Wenn dir das bisher noch nicht passiert ist, hast du Glück gehabt.
 
[quote='kubiterano',index.php?page=Thread&postID=834914#post834914][quote='moronoxyd',index.php?page=Thread&postID=834899#post834899]
Du kannst einen Artikel nicht gleichzeitig mit kostenlosem Versand und mit Versandkosten anbieten.[/quote]
doch, das mach ich sogar jedes mal: ich gebe oben im feld "kostenloser versand: ware muss abgeholt werden" an und füge außerdem die anfallenden portokosten bei beauftragung eines versandunternehmens hinzu. bei bestimmten artikeln kommt es so zu 4 verschiedenen versandkosten, von 0€ bis knapp 20€.[/quote]

Da steht dann aber nix von "kostenlosem Versand"
 
[quote='Tester5',index.php?page=Thread&postID=834944#post834944]Da steht dann aber nix von "kostenlosem Versand"
[/quote]

Natürlich steht da nichts vom kostenlosem Versand, denn er versucht uns alle für dumm zu verkaufen... So deutlich wie wir das erklärt haben, kann das nun sogar ein Kindergartenkind anwenden!!
 
[quote='moronoxyd',index.php?page=Thread&postID=834942#post834942]
Wenn du oben "kostenlosen Versand" auswählst, dann gilt das, und dann kann ich mich als Kunde darauf berufen und dich notfalls vor den Kadi zerren, der mir Recht geben wird.[/quote]
noch mal: die ebay regeln sind keine gesetze! vorm kadi wird geprüft, ob der käufer vorm kauf über die verlangten versandkosten aufgeklärt wurde. prüfung hier: positiv, der verkäufer hat die verlangten versandkosten eindeutig in der artikelbeschreibung aufgeführt.
 
[quote='Tester5',index.php?page=Thread&postID=834944#post834944]Da steht dann aber nix von "kostenlosem Versand"
[/quote]
So ist das ja auch in Ordnung, auch wenn die Wahrscheinlichkeit minimal ist, dass der Käufer im Nachbarort wohnt. Kostenloser Versand und dann unten doch Kosten ist aber nicht in Ordnung, böse, falsch, gemein, hinterhältig...
 
[quote='kubiterano',index.php?page=Thread&postID=834914#post834914][quote='moronoxyd',index.php?page=Thread&postID=834899#post834899]
Du kannst einen Artikel nicht gleichzeitig mit kostenlosem Versand und mit Versandkosten anbieten.[/quote]
doch, das mach ich sogar jedes mal: ich gebe oben im feld "kostenloser versand: ware muss abgeholt werden" an und füge außerdem die anfallenden portokosten bei beauftragung eines versandunternehmens hinzu. bei bestimmten artikeln kommt es so zu 4 verschiedenen versandkosten, von 0€ bis knapp 20€.[/quote]

Genauso hat es der VK eben nicht gemacht. In der Auktion war angegeben: "Kostenloser Versand mit Hermes". Und in der Artikelbeschreibung beim Kleingedruckten stand dann erst was von 4,-. Aber ich glaube auch, daß du es nicht verstehen willst. Wie in Post 0 auch geschrieben, wollte ich hier nicht über Sinn und Unsinn der entsprechenden Regelung diskutieren, sondern wissen wie es rechtlich aussieht.
 
[quote='kubiterano',index.php?page=Thread&postID=834949#post834949]noch mal: die ebay regeln sind keine gesetze! vorm kadi wird geprüft, ob der käufer vorm kauf über die verlangten versandkosten aufgeklärt wurde. prüfung hier: positiv, der verkäufer hat die verlangten versandkosten eindeutig in der artikelbeschreibung aufgeführt.[/quote]
Stimmt, die eBay-Regeln sind keine Gesetze.
Aber: Es gibt gesetzliche Regeln zum Handel, und da sind Irreführung und ähnliches eben nicht erlaubt.

Wenn ein Händler in seinem eigenen Shop bei einem Artikel angibt, daß dieser versandkostenfrei ist, aber in den AGBs stehen hat, das immer Versandkosten in Höhe von x Euro anfallen, dann ist das unzulässig.
Und das ist dem hier vorliegenden Fall (grob) vergleichbar: Es gibt zwei einander widersprechende Angaben zu den Versandkosten, eine an der Stelle, wo der Kunde Angaben zu den Versandkosten erwartet, und eine an einer Stelle, wo er nicht damit rechnet (weil es ja eben die andere, hervorgehobene Stelle gibt).

So, und hier mal ein Präzendezfall: http://www.rechtsanwalt-gerstel.de/...-lg-bochum-i-12-o-25709-beschluss-vom-9122009
 
[quote='moronoxyd',index.php?page=Thread&postID=834959#post834959]
Stimmt, die eBay-Regeln sind keine Gesetze.
Aber: Es gibt gesetzliche Regeln zum Handel, und da sind Irreführung und ähnliches eben nicht erlaubt.[/quote]
auch hier stimme ich dir zu!

irreführung liegt aber nicht vor, da ja über die versandkosten aufgeklärt wurde. und das ist genau der punkt, wo ich anderer ansicht bin als du. ich sage: die artikelbeschreibung und dortige angaben gehören zum verkauf, wer mitbietet, akzeptiert das dort geschriebene. du sagst: es ist egal, was da drin steht. ("weil das ebay so vorgibt")
 
Lies bitte mein Edit weiter oben, da habe ich auf ein Gerichtsurteil dazu verlinkt.

Es ist Irreführung, wenn oben steht "kostenloser Versand" und du dann unten doch Versandkosten berechnest.


Und nein, ich sage nicht, daß egal ist, was in der Artikelbeschreibung steht, sondern nur, daß du dort nicht Angaben machen kannst, die Aussagen weiter oben an exponierter Stelle widersprechen.
 
[quote='moronoxyd',index.php?page=Thread&postID=834973#post834973]Lies bitte mein Edit weiter oben, da habe ich auf ein Gerichtsurteil dazu verlinkt.[/quote]
hast du das überhaupt gelesen? wenn ja, auch verstanden?

ist dir dabei nicht aufgefallen, daß hier wettbewerbswidrige vorgänge bei gewerblich tätigen verkäufern per einstweiliger verfügung untersagt worden? und ist dir nicht klar, daß dies beim privatverkauf (mangels wettbewerbern) wie im fall des TE überhaupt keine rolle spielt?

bitte nicht privat vs. gewerblich verwechseln!
 
Von solchen Kunden träume ich...

Wenn oben unter Versandkosten steht "Kostenloser Versand mit Hermes" und der VK irgendwo im Kleingedruckten - und dazu zählt auch die Artikelbeschreibung - steht, das Hermes nun doch 4,00EUR kostet, dann ist das irreführend.

Ich setze mal alle unsere - gewerblichen - Auktionen mit so einer Beschreibung ein und würde wetten, das ich bis Ende der Woche mindestens eine Abmahnung im Briefkasten habe. Der kostenlose Versand wird von Ebay in den Artikellisten doch extra hervorgehoben. Ergo ist es sehr wohl "irreführend" dann doch Versandkosten für eben diese, als versandkostenfrei beworbene Versandart zu erheben.

Da sich aber im Verlauf dieses Popcornthreads herausstellt, das einige potentielle Käufer tatsächlich das Porto ohne zu zögern zahlen würden, bin ich fast versucht, das mal zu probieren. Wer nach dem Kauf motzt, zahlt eben kein Porto und die anderen tun es. Von mir aus gerne.

:P
André
 
ich mische mich mal ein:

fakt ist:

es gibt die möglichkeit bei ebay kostenlosen versand anzugeben.
weiterhin kann man selbstabholung angeben!
oder die unterschiedlichen versandarbeiten mit ihren kosten.

zudem gibt es noch die möglichkeit unter dem ganzen artikelbeschreibungsgeraffel ein feld hinzuzufügen: details zum versand.
und da kann wieder aufgeführt werden:
selbstabholung: kostenlos
päckchen: zb 4€
paket: 7€

wenn jemand aber ganz oben angibt "kostenloser versand" dann ist in jedemfall der versand kostenlos. eine abweichende belaberung im artikeltext würde ich auch nicht akzeptieren. das ist kunden-/käuferverarschung !
es ist natürlich anders, wenn man selbstabholung angibt. dann muss man als käufer damit rechnen, dass im falle eines versands weitere kosten auf ihn zukommen, da er ja nicht selbst abholt!

da gibt es auch nicht zu diskutieren! wer bei ebay mitmacht, muss sich an die regeln halten. selbst wenn ich kostenlosen versand anbieten müsste(!), dann verkaufe ich bei ebay und gehe ein risiko ein, falls ich nur 1€ einnehme, oder ich suche mir eine andere verkaufsplattform.

hier im forum halten sich doch auch alle an die regeln. man muss zb zwingend einen preis angeben. wenn der nicht angegeben ist, gibts auf die finger. ich kann mich doch auch nicht den regeln widersetzen und einfach schreiben: höchstgebot.

Basta.
 
[quote='kubiterano',index.php?page=Thread&postID=834978#post834978]ist dir dabei nicht aufgefallen, daß hier wettbewerbswidrige vorgänge bei gewerblich tätigen verkäufern per einstweiliger verfügung untersagt worden? und ist dir nicht klar, daß dies beim privatverkauf (mangels wettbewerbern) wie im fall des TE überhaupt keine rolle spielt?[/quote]
Ja, ich habe den Text gelesen, und ja, mir ist bewusst, daß es dort um einen gewerblichen Händler geht.

Was du ignorierst, ist daß dieses Urteil aufzeigt, daß widersprüchliche Angaben nicht ok sind. Und das ist es, was du hier bestreitest.


Daß du ein Urteil nie 1:1 auf einen anderen Fall übertragen kannst ist klar, nicht zuletzt, weil wir hier in Deutschland immer den Einzelfall betrachten. Die Richtung geben andere Urteile aber durchaus vor.
 
wenn jemand aber ganz oben angibt "kostenloser versand" dann ist in jedemfall der versand kostenlos.

da liegt der Hund ja begraben...

nicht der User gibt es vor sondern Ebay gibt bei einigen Rubriken vor, was max. an Versand angegeben wird... und in einigen Rubriken laut Ebay halt 0 Euro an Versand = kostenloser Versand

wenn nun in diesem Fall von Ebay aus nur kostenloser Versand angeboten werden konnte, dann finde ICH es persoenlich korrekt im Text drauf hinzuweisen, das der Versand der Ware, bei zB. 3 Euro Verkaufspreis nicht kostenlos sein kann... denn niemand kann einen Artikel von zB. Hamburg nach Muenchen kostenlos zustellen....

und bei einem Artikel den Ich zB. fuer nen Euro ersteigere mache Ich mir nicht in die Hose und fordere den Anbieter auf, mir diesen Artikel nun noch zB. per versichertem DHL Paket fuer 6,90 zuzustellen....
da zahle Ich dann gerne den Versand und gut is...

warum koennen denn die Haendler bei den Versandkosten 15 Euro oder 20 Euro berechnen..... und der private darf max. 7 Euro berechnen... is auch komisch...

Ebay macht was es will und wie sie es wollen.....

einem Jeden steht es frei, auf Auktionen zu bieten... Ich lese mir den Auktionstext durch, steht da was, was mich irritiert, dann schreibe Ich dem Verkaeufer ne Mail und frage nach....
passt es mir dann nicht, dann kauf Ich halt nicht....

Gruss Bimbo-01
 
wenn nun in diesem Fall von Ebay aus nur kostenloser Versand angeboten werden konnte, dann finde ICH es persoenlich korrekt im Text drauf hinzuweisen, das der Versand der Ware, bei zB. 3 Euro Verkaufspreis nicht kostenlos sein kann... denn niemand kann einen Artikel von zB. Hamburg nach Muenchen kostenlos zustellen....

da gibt es auch nicht zu diskutieren! wer bei ebay mitmacht, muss sich an die regeln halten. selbst wenn ich kostenlosen versand anbieten müsste(!), dann verkaufe ich bei ebay und gehe ein risiko ein, falls ich nur 1€ einnehme, oder ich suche mir eine andere verkaufsplattform.
 
[quote='Bimbo-01',index.php?page=Thread&postID=834989#post834989]einem Jeden steht es frei, auf Auktionen zu bieten... Ich lese mir den Auktionstext durch, steht da was, was mich irritiert, dann schreibe Ich dem Verkaeufer ne Mail und frage nach....
passt es mir dann nicht, dann kauf Ich halt nicht....[/quote]
Vorher steht der Verkäufer vor der Frage, ob er zu den Bedingungen von eBay verkaufen will oder nicht.
Und wenn nicht, dann muss er halt darauf verzichten, und nicht die Regeln durch unzulässige, widersprüchliche Angaben in der Artikelbeschreibung umgehen.
 
[quote='Bimbo-01',index.php?page=Thread&postID=834989#post834989]
nicht der User gibt es vor sondern Ebay gibt bei einigen Rubriken vor, was max. an Versand angegeben wird... und in einigen Rubriken laut Ebay halt 0 Euro an Versand = kostenloser Versand

wenn nun in diesem Fall von Ebay aus nur kostenloser Versand angeboten werden konnte, dann finde ICH es persoenlich korrekt im Text drauf hinzuweisen, das der Versand der Ware, bei zB. 3 Euro Verkaufspreis nicht kostenlos sein kann... denn niemand kann einen Artikel von zB. Hamburg nach Muenchen kostenlos zustellen....
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Dann ist das von eBay beschissen für den Verkäufer, aber nuja... Pech. Wenn ich als Käufer "Kostenloser Versand" lese, dann ist der Versand kostenlos. Egal, wie groß nochmal unten steht, dass das Ding 400€ Versandkosten mit sich trägt...

Was ist denn bitte so schwer daran, Selbstabholung anzugeben, und _dann_ in die Artikelbeschreibung reinzupacken, dass man ggf. auch für so und so viel noch versenden würde...?
 
[quote='Bimbo-01',index.php?page=Thread&postID=834989#post834989]
wenn jemand aber ganz oben angibt "kostenloser versand" dann ist in jedemfall der versand kostenlos.

da liegt der Hund ja begraben...

nicht der User gibt es vor sondern Ebay gibt bei einigen Rubriken vor, was max. an Versand angegeben wird... und in einigen Rubriken laut Ebay halt 0 Euro an Versand = kostenloser Versand

wenn nun in diesem Fall von Ebay aus nur kostenloser Versand angeboten werden konnte, dann finde ICH es persoenlich korrekt im Text drauf hinzuweisen, das der Versand der Ware, bei zB. 3 Euro Verkaufspreis nicht kostenlos sein kann... denn niemand kann einen Artikel von zB. Hamburg nach Muenchen kostenlos zustellen....

und bei einem Artikel den Ich zB. fuer nen Euro ersteigere mache Ich mir nicht in die Hose und fordere den Anbieter auf, mir diesen Artikel nun noch zB. per versichertem DHL Paket fuer 6,90 zuzustellen....
da zahle Ich dann gerne den Versand und gut is...

warum koennen denn die Haendler bei den Versandkosten 15 Euro oder 20 Euro berechnen..... und der private darf max. 7 Euro berechnen... is auch komisch...

Ebay macht was es will und wie sie es wollen.....

einem Jeden steht es frei, auf Auktionen zu bieten... Ich lese mir den Auktionstext durch, steht da was, was mich irritiert, dann schreibe Ich dem Verkaeufer ne Mail und frage nach....
passt es mir dann nicht, dann kauf Ich halt nicht....

Gruss Bimbo-01[/quote]

Bimbo-01, ich kann das Problem und den Unmut über die Regelung generell verstehen. Aber generell bin ich der Meinung, daß man sich eben eine andere Plattform suchen sollte, wenn man mit den Regeln nicht einverstanden ist. Und wenn man schon mit Tricks arbeitet um Vorgaben zu umgehen, sollte man meiner Meinung nach sehr, sehr deutlich darauf hinweisen. Sprich: Versandkostenangabe vor der Artikelbeschreibung und nicht in kleinerer Schrift und direkt vor dem Standardkram von wegen "Keine Rücknahme, keine Gewährleistung", was sowieso niemand liest.

Ich werde jedenfalls die 4,- nicht bezahlen, da ich aber zumindest im Ansatz Verständnis für den VK habe und kein Paragraphenreiter sein möchte, werde ich ihm anbieten, vom Kauf zurückzutreten, dann kann er den Artikel neu einstellen.

Was ich aber immer noch nicht verstehe ist, daß es den Zwang kostenlos zu versenden gar nicht mehr gibt, laut: http://pages.ebay.de/help/pay/maximum_shippingcosts.html

Ab dem 8. Februar 2010 wird die Pflicht, kostenlosen Versand in ausgewählten Kategorien anzubieten, abgeschafft und durch neue Obergrenzen für Versandkosten ersetzt.

Warum dann also solche Mittel?
 
[quote='bemymonkey',index.php?page=Thread&postID=834997#post834997]
Was ist denn bitte so schwer daran, Selbstabholung anzugeben, und _dann_ in die Artikelbeschreibung reinzupacken, dass man ggf. auch für so und so viel noch versenden würde...?[/quote]
was ist denn bitte so schwer daran, die artikelbeschreibung VOR abgabe eines gebots zu lesen, so daß man ggf. einfach nicht mitbietet, wenn einem nicht passt, was dort steht?
 
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