Ebay Artikel ersteigert, Verkäufer schreibt Wunschpreis nicht erreicht und stellt neu ein

N.I.C.E

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Ebay Artikel ersteigert, Verkäufer schreibt Wunschpreis nicht erreicht und stellt neu ein

Bin jetzt schon 11 Jahre bei eBay unterwegs aber sowas ist mir noch nicht untergekommen. Grade einen Artikel recht günstig bei eBay ersteigert und prompt nach Auktionsende schreibt der Verkäufer, dass der Artikel seinen Wunschpreis nicht erzielt habe und er ihn neu eingestellt hat, was er auch sofort tat. Meiner Ansicht nach nicht Rechtens, aber bekommen werde ich die Ware wahrscheinlich eh nie, auch wenn ich mich an eBay wende, schätze ich mal?!
 
Abbuchen bzw.Lastschrift ist das letzte, was ich mache. Auch wenn jeder meint, man könne zurück buchen. Kann man - meistens..... Ich habe nach diversen Erfahrungen (u.a. mit Stromversorger) mein Konto grundsätzlich für Abbuchungen durch Dritte gesperrt. (Nicht jede Bank macht das, Nachteil: Einkaufen mit EC-Karte geht nicht)

Mir kommt das so vor, als würde ich im Supermarkt der Kassiererin mein Portmonee geben und sagen, nehmen sie sich was raus.

Also habe ich kein PP und früher lange einen Handyprovider gesucht, der auf Rechnung arbeitet. In Zeiten von Prepaid kein Thema mehr.

JO.
 
[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=877661#post877661]
dann nämlich KANN mans jederzeit (glaub 60 tage lang) zurückholen[/quote]

Natürlich kann man eine per Kreditkarte getätigte Zahlunge NICHT wahllos jederzeit zurückholen, das erklärt sich doch wirklich von selbst. Die Kreditkartenverfügung wird normalerweise durch Unterschrift oder PIN legitimiert, man muss also eine unberechtigte, unverschuldete Fremdnutzung nachweisen.

Eine Verfügung via Kreditkarte zugunsten von PayPal kann man erst recht nicht zurückholen, da bei PayPal zwei voneinander getrennte Verfügungen ausgeführt werden. Mit der ersten Verfügung wird PayPal berechtigt den Betrag X von der Kreditkarte auf dein PayPal Guthaben zu übertragen. Die zweite Verfügung hat dann den Transfer von Geld aus deinem PayPal Guthaben an den Verkäufer zum Inhalt. Was also soll man gegen die erste Verfügung zugunsten deines eigenen PayPal Guthabens geltend machen? Nix, die sind doch nicht blöde da...

Natürlich ist PayPal nicht perfekt - aber ich wüsst' als Käufer im Moment nixx besseres. Immerhin bieten die kostenlos so ne Art außergerichtliche Streitschlichtung an. Besser als Überweisung ist es also allemal.
 
Bei sowas gäbe es für mich nur ein Vorgehen: Kurz darauf hinweisen, dass ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist, wenn das nicht fruchtet, direkt Androhung eines Anwalts (den ich dann auch einsetzen würde). Für sowas fehlt mir jegliches Verständnis, genauso wie für Spassbieter. Ebay würde ich da komplett raus lassen, denn die interessiert das eh alles nicht. Ich habe mal früher eine CD für ein paar Eurofüffzig ersteigert; das war definitiv ne Schwarzpressung aus Russland; habe ebay kontaktiert; ich habe nicht mal ne Antwort bekommen; der Anbieter hat sogar fröhlich weiter verkauft. Ich habe natürlich in diesem Fall bei einem Warenwert von unter 5 Euro nichts unternommen, ausser ne schön negative Bewertung rausgehauen.

Es scheint einen grossen Anteil User bei ebay zu geben, die interessieren die egay-Regeln, geschweige denn die rechtlichen Regeln, einen Dreck. Lustig sind auch die Angebote von Kaufwilligen, die man bekommt, wenn man was eingestellt hat und schon Gebote drauf sind. Ich habe mal vor Jahren eine Vista Ultimate DVD dort per Auktion verkauft. Ich habe geschätze 20 Anfragen erhalten, ob ich nicht vor Auktionsende sofort verkaufe, obwohl schon Gebote drauf waren. Ich gehe auf sowas aus Prinzip nicht ein, denn ich hätte auch keine Lust drauf, wenn ich schon auf einen Artikel geboten haben, dass das Angebot dann einfach rausgenommen wird. Wenn man sowas einreissen lässt, dann kann man die Regeln gleich alle vergessen, womit der Schnäppchenreiz bzw. etwas auch mal bei ner Auktion etwas über Wert zu verkaufen, komplett verloren geht.
 
Wie lange wartet ihr auf einen Artikel? Habe bei eBay etwas vor 7 Tagen gekauft und sofort per PayPal bezahlt. Vom Verkäufer (deutscher Händler) habe ich bisher nichts gehört. Weder Versandbestätigung noch Lieferung. Letztere erfolgt laut Artikelbeschreibug "im Normalfall 2 Tage nach Zahlungseingang".
 
[quote='carlito',index.php?page=Thread&postID=878410#post878410]Wie lange wartet ihr auf einen Artikel? Habe bei eBay etwas vor 7 Tagen gekauft und sofort per PayPal bezahlt. Vom Verkäufer (deutscher Händler) habe ich bisher nichts gehört. Weder Versandbestätigung noch Lieferung. Letztere erfolgt laut Artikelbeschreibug "im Normalfall 2 Tage nach Zahlungseingang".[/quote]Nach Ablauf der Frist kannst du ja schonmal bei Paypal einen Fall aufmachen, die schreiben dann den Verkäufer an. Dann kann er sich melden. Wenn dann die Frist von Paypal abgelaufen ist, die ausreichend lang für den Verkäufer ist, kannst du einen Antrag auf Käuferschutz stellen und solltest dann dein Geld im schlimmsten Fall (also keine Ware) wiederbekommen. Hab den Käuferschutz aber selber noch nie bis zum Ende durchziehen müssen. Die Verkäufer haben sich entweder dann gemeldet oder von sich aus sofort das Geld zurück erstattet.
 
Welche Frist? in der Artikelbeschreibung steht "Wir versenden im Normalfall innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang. Sie erhalten bei Versand automatisch eine Email mit Link zur Onlinesendungsverfolgung." Die zwei Tage sind zwar schon vorbei, aber am Wörtchen "Normalfall" scheiden sich die Geister. bzw. die Richter, denke ich. Eine Versandbestätigung habe ich bisher ebenfalls nicht erhalten. Gibt es eigentlich bei eBay eine Frist in der geliefert werden muss?

Also du meinst einen Konflikt bei Paypal melden? Das ist ja der erste Schritt eines Käuferschutzantrags. Wenn ich es richtig vertstanden habe wird dabei lediglich eine Freitext Mail an den Verkäufer über Paypal geschickt und dies im Paypal System dokumentiert. Der Verkäufer hat sieben Tage Zeit darauf zu antworten. Das wären dann schon 14 Tage nach Bezahlung. Sollte der Verkäufer innerhalb der sieben Tage nicht reagieren kann darauf hin Schritt 2, also der eigentliche Käuferschutzantrag gestellt werden.

Werde ich wohl machen...
 
Genau die Frist von Paypal mein ich. Das zieht sich alles ziemlich, wenn man an den falschen Verkäufer gerät. Scheint ja in letzter Zeit nicht nur bei mir vermehrt vorzukommen.
 
[quote='electrochemist',index.php?page=Thread&postID=877971#post877971]direkt Androhung eines Anwalts (den ich dann auch einsetzen würde)[/quote]
Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, daher würde ich mir auch keinen Anwalt nehmen und ich drohe nicht mit Maßnahmen, die ich nicht einleiten kann (eine Betrugsanzeige ginge aber z.B.).

[quote='electrochemist',index.php?page=Thread&postID=877971#post877971]Für sowas fehlt mir jegliches Verständnis[/quote]
Mir auch, vor allem die Dreistigkeit des Verkäufers mir gegenüber. Er sieht es als selbstverständlich an, den Artikel halt nochmal verkaufen zu können, da sein Wunschbetrag nicht erreicht wurde.

Nach ein paar Tagen Funkstille hat er nun gemeint, er würde liefern, allerdings meine ich da einen gewissen Unterton herauszuhören. Sprich ich befürchte dass er mir eher Backsteine schickt, als die Ware :S
Jetzt muss ich ja eigentlich bezahlen, denn auch ich muss ja meinen Teil des Vertrags erfüllen. Welche Chancen habe ich denn (PayPal Käuferschutz), falls ich Müll bekomme? Muss der Verkäufer nur den Versand des Paketes nachweisen? Muss ICH den Inhalt des Paketes nachweisen?
Leider (sonst ja gut) nehmen hier gerne mal andere Leute, Nachbarn etc. Pakete an. Kann jetzt nicht alle abklappern und sagen, dass sie die nächsten Take nichts annehmen sollen. Denn wenn es angenommen wurde, hab ich wohl ein Problem. Wenn ich zu Hause wäre, würde ich es vor den Augen des DHL'ers öffnen und im schlimmsten Fall kann er das gleich weder mitnehmen.
 
[quote='hutz',index.php?page=Thread&postID=878440#post878440]Genau die Frist von Paypal mein ich. Das zieht sich alles ziemlich, wenn man an den falschen Verkäufer gerät.
[/quote]"Sie haben erfolgreich Ihr Problem gemeldet
Sie haben ab jetzt 20 Tage Zeit, das Problem direkt mit dem Verkäufer zu klären. Dafür können Sie die Seite "Konfliktlösungen" nutzen und dem Verkäufer direkt Nachrichten schreiben, oder zum Beispiel um eine Rückzahlung bitten. Falls sich so keine Lösung finden lässt, dann können Sie einen Antrag auf Käuferschutz stellen. Dadurch übertragen Sie uns die Klärung. Wichtig: Wenn wir nichts von Ihnen hören, dann gehen wir davon aus, dass alles zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wurde und schließen den Fall automatisch am 11. Jul 2010 ."

Fazit: im Zweifel nicht so lange warten, das kann sich hinziehen... Danke an hutz!

Edit: etwas merkwürdig ist die Mail von Paypal, die daraufhin kommt.
"Indem Sie auf der Seite "Konfliktlösungen" einen Konflikt melden, können
Sie gemeinsam mit dem Verkäufer eine Lösung für das Problem finden. Sie
werden per E-Mail benachrichtigt, wenn der Verkäufer antwortet. Häufig
können Konflikte über die Seite "Konfliktlösungen" schnell und in
gegenseitigem Einvernehmen gelöst werden. Dort können Sie die
Konfliktdetails prüfen, mit dem Verkäufer kommunizieren oder einen Antrag
auf Käuferschutz stellen, um PayPal zu bitten, den Fall zu prüfen und über
den Ausgang zu entscheiden."

Nächste Schritte
----------------------------------------------------------------
- Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
- Klicken Sie auf die Registerkarte "Konfliktlösungen".
- Einsehen der Konfliktdetails
- Stellen Sie eine neue Nachricht für den Verkäufer ein.

Frist
----------------------------------------------------------------
Sie können für diesen Konflikt bis zum 11. Jul 2010 einen Antrag auf
Käuferschutz stellen. Andernfalls wird der Fall an diesem Datum automatisch
geschlossen. Wir empfehlen Ihnen, dem Verkäufer so schnell wie möglich zu
antworten. Geschlossene Konflikte können nicht wieder aufgenommen werden,
und es kann auch kein Antrag auf Käuferschutz mehr gestellt werden."

Jetzt ist doch erstmal der Verkäufer am Zug, nicht ich. Warum soll der Käufer als nächsten Schritt eine Nachricht an den Verkäufer einstellen? Das ist doch automatisch durch Eröffnung des Falls geschehen, oder nicht?
 
@nice: per PayPal zahlen und abwarten. Das Paket unbedingt in Anwesenheit eines einwandfrei beleumundeten Zeugen öffnen, der idealerweise kein Familienmitglied sein soll. Würde mir da nicht so viel Sorgen machen, die Zeit bringt meist selbst bei den Verbohrtesten noch ein wenig Einsicht zu Tage :)
 
[quote='N.I.C.E',index.php?page=Thread&postID=878447#post878447]Jetzt muss ich ja eigentlich bezahlen, denn auch ich muss ja meinen Teil des Vertrags erfüllen. Welche Chancen habe ich denn (PayPal Käuferschutz), falls ich Müll bekomme? Muss der Verkäufer nur den Versand des Paketes nachweisen? Muss ICH den Inhalt des Paketes nachweisen?
[/quote]Wenn du als Käufer bezahlt hast, aber nicht geliefert wird und du einen Käuferschutzantrag mit dem Grund Ware nicht erhalten stellst (wie man an meinem Fall sieht ist das erst nach der ersten Meldung +20 Tagen möglich) und Paypal daraufhin einen Versandnachweis vom Verkäufer fordert muss der nur den Versand nachweisen, z.B. durch Quittung von der Post etc. Er muss AFAIK jedoch nicht den Inhalt nachweisen. Wie auch?
Leider (sonst ja gut) nehmen hier gerne mal andere Leute, Nachbarn etc. Pakete an. Kann jetzt nicht alle abklappern und sagen, dass sie die nächsten Take nichts annehmen sollen. Denn wenn es angenommen wurde, hab ich wohl ein Problem. Wenn ich zu Hause wäre, würde ich es vor den Augen des DHL'ers öffnen und im schlimmsten Fall kann er das gleich weder mitnehmen.
Lass es dir einfach als Einschreiben schicken. So muss du es persönlich annehmen. Vereinbare mit dem Verkäufer, dass du den Aufpreis zum normalen Versand zusätzlich übernimmst. Falls du während des Zustellversuches nicht zuhause bist muss du es bei der Post abholen. Dann kannst du es unter Zeugen öffnen. Ob letzteres allerdings etwas bringt weiß ich ehrlich gesagt nicht, denn es könnte ja auch sein, dass du Backsteine bestellt hast. :D Vmtl. ist den Postmitarbeitern der Inhalt egal, solange es nichts strafbares ist.
 
Frage bzgl. Rückerstattung bei Paypal Zahlungen:
Nachdem ich gestern über Paypal eine Mail an den Verkäufer geschickt habe hat dieser sich heute gemeldet und gesagt, dass er nicht zeitnah liefern kann. Ein Vorschlag seinerseits war u.a. die Stornierung des Kaufs. Daraufhin habe ich dem VK geschrieben, dass das für mich okay wäre wenn er den Kaufpreis vollständig auf mein Bankkonto erstattet. Damit wäre die Sache für mich erledigt.

Nun hat der VK geschrieben:
"Die Rückerstattung muss allerdings über Paypal erfolgen, da Sie auch über Paypal bezahlt haben. ... Bedauerlicherweise können wir den Kaufpreis aber auch nicht sofort erstatten, da Sie einen paypal Konflikt gemeldet haben. In einem solchen Falle bucht PP automatisch den Betrag von unserem Paypal Konto ab. Da wir auf unserem PP Konto kein Geld horten (da bringt es uns nichts. Finanzamt usw. bestehen auf Überweisung) ist dieses jetzt im Minus. Eine Erstattung ist technisch nur möglich, wenn der Betrag in voller Höhe auf dem Konto gutgeschrieben ist. D.h. wir müssen entsprechende Zahlungseingänge abwarten, oder entsprechendes Geld an PP überweisen (letzteres dauert etwa eine Woche bis PP es gutschreibt). Sobald für uns technisch möglich erstatte ich Ihnen den Kaufpreis. Ich bitte Sie um noch ein paar Tage Geduld (im schlimmsten Fall). Bitte stellen Sie auf keinen Fall einen Antrag auf Käuferschutz. In einem solchen Fall ist es generell nicht mehr möglich die Zahlung zu erstatten und man muss auf PP warten, bis diese über den Fall entscheiden (30-60 Tage). Sie können diese Sachverhalte gerne nachgooglen um diese für Sie zu bestätigen."

Das klingt für mich ehrlich gesagt seltsam. Warum kann der VK das Geld nicht auf mein Bankkonto überweisen?
 
Puh schwierige Angelegenheit. Das Erste was mir durch den Kopf geschossen ist, dass du den Paypalkonflikt abschließt, sodass der Verkäufer wieder fein raus ist und das PP Konto nicht belastet ist. "Fein raus ist" ist aber der Knackpunkt. Du meldest Paypal, dass ihr euch geeinigt habt, den Konflikt beizulegen ---> Verkäufer erhält wieder das Geld, du kannst den Konflikt bei Nichtlieferung aber nicht ein zweites Mal auslösen.
Da Paypal anscheinend schon reagiert hat, bekommst du auch von Paypal das Geld zurücküberwiesen bzw. dein Paypalkonto ist positiv und du kannst auf deine bei Paypal hinterlegte Kontoverbindung rücküberweisen. Nachteil dieser Methode ist aber, dass der Verkäufer verwarnt wird und sein Konto evtl. eingefroren wird.
Ist schon etwas seltsam die Reaktion.
Gruß
Rüdiger
 
Hat er doch geschrieben, PP hat von seinem PP-Konto das Geld abgebucht. Schau mal in deinem Account, ob es da schon gutgeschrieben wurde. Eventuell "arbeitet" PP auch noch ein paar Tage mit deinem Geld und schreibt es Dir dann gut...

Wenn er dir jetzt Geld von seinem Bankkonto auf deines überweist, dann kommt noch das PP-Geld und du bekommst den Kaufpreis doppelt.

So verstehe ich jedenfalls seine Mail.

Grüße
 
[quote='TP40Neuling',index.php?page=Thread&postID=879274#post879274]Puh schwierige Angelegenheit. Das Erste was mir durch den Kopf geschossen ist, dass du den Paypalkonflikt abschließt, sodass der Verkäufer wieder fein raus ist und das PP Konto nicht belastet ist. "Fein raus ist" ist aber der Knackpunkt. Du meldest Paypal, dass ihr euch geeinigt habt, den Konflikt beizulegen ---> Verkäufer erhält wieder das Geld, du kannst den Konflikt bei Nichtlieferung aber nicht ein zweites Mal auslösen.
Da Paypal anscheinend schon reagiert hat, bekommst du auch von Paypal das Geld zurücküberwiesen bzw. dein Paypalkonto ist positiv und du kannst auf deine bei Paypal hinterlegte Kontoverbindung rücküberweisen. Nachteil dieser Methode ist aber, dass der Verkäufer verwarnt wird und sein Konto evtl. eingefroren wird.
Ist schon etwas seltsam die Reaktion.
Gruß
Rüdiger[/quote]Danke für deine Antwort. Man muss unterscheiden. Konflikt melden != Käuferschutzantrag. Siehe https://www.paypal-deutschland.de/sicherheit/schutzprogramme/kaeuferschutz-antrag.html.

In Teil 1 wird Paypal nicht tätig. Es wird lediglich ermöglicht, über die Paypal Plattform Nachrichten zwischen Käufer und Verkäufer auszutauschen. Genau das habe ich ja auch gemacht. Die Kommunikation hätte auch per klassischer Mail laufen können, aber so ist der Vorgang bereits in Paypal dokumentiert, was Vorraussetzung für Schritt 2 ist.

Gemeldete Konflikte werden nach 20 Tagen automatisch geschlossen, sollte der Antragsteller nicht weiter reagieren. Wenn ich den Fall jetzt auf gelöst setze verliere ich den Anspruch auf Schritt 2. Das heisst, sofern der VK das Geld nicht zurück überweist ist das Geld weg.

Wenn ich jetzt Schritt 2 einleite und die Sache damit an Paypal übertrage dauert es u.U. 60-90 Tage bis das Geld wieder da ist, wenn überhaupt. Dadurch das AFAIK das Paypal Konto des VK dabei eingefroren wird ist aber IMHO der Druck seitens des VK zu reagieren etwas größer.

Habe ich das soweit richtig verstanden?

Edit: @Gary, Guthaben ist auf 0.
 
guckst du hier: Tipps zur Lösung von Konflikten für Verkäufer - PayPal
Sie haben auf der Seite "Konflikt lösen" folgende Möglichkeiten, auf die Beschwerde zu reagieren:
[...]Sie nehmen eine vollständige Rückzahlung an den Käufer vor.
[...]
Wichtig: Wenn der Warenwert des Artikels über $100,00 USD liegt, wird für Sie der Zugang zu diesem Betrag auf Ihrem PayPal-Konto eingeschränkt, und Sie können bis zur Lösung des Falls nicht über den Betrag verfügen. Der entsprechende Betrag wird von Ihrem PayPal-Guthaben abgezogen und in Ihrem PayPal-Konto negativ angezeigt, da er von PayPal vorübergehend einbehalten wird. Das Geld wird jedoch NICHT an den Käufer zurückgebucht.
Das der Verkäufer nur über PayPal zurückzahlen will ist ja ok (um zu verhindern, dass das Geld zweimal zurückgezahlt wird). Außerdem bietet PayPal ja scheinbar die Möglichkeit dazu. Aber das mit dem nicht vorhandenen Guthaben ist allein das Problem des Verkäufers. Auf der von dir verlinkten Seite heißt es ja auch:
Spätestens 20 Tage nach Konflikt-meldung
Bis zum Ablauf dieser Frist hat der VK Zeit, die Rückzahlung einzuleiten. Wenn das nicht passiert, musst du m.M.n. einen Käuferschutzantrag stellen, damit PayPal merkt, dass der Fall noch nicht erledigt ist. Sonst siehst du dein Geld u.U. nicht wieder.

Nachtrag: Da die Konfliktmeldung noch neu ist liegt der VK mit den 7 Tagen Bearbeitungszeit für seine Überweisung noch weit vor der 20-Tage-Frist. Der VK soll also einfach Überweisen und dann die Rückzahlung einleiten. Da müsstest du ihm nur schreiben, dass der Käuferschutzantrag erst kommt, wenn er sich nicht an die 20-Tage-Frist hält.
 
Tipps zur Lösung von Konflikten für Verkäufer - PayPal[/url]
Sie haben auf der Seite "Konflikt lösen" folgende Möglichkeiten, auf die Beschwerde zu reagieren:
[...]Sie nehmen eine vollständige Rückzahlung an den Käufer vor.
[...]
Wichtig: Wenn der Warenwert des Artikels über $100,00 USD liegt, wird für Sie der Zugang zu diesem Betrag auf Ihrem PayPal-Konto eingeschränkt, und Sie können bis zur Lösung des Falls nicht über den Betrag verfügen. Der entsprechende Betrag wird von Ihrem PayPal-Guthaben abgezogen und in Ihrem PayPal-Konto negativ angezeigt, da er von PayPal vorübergehend einbehalten wird. Das Geld wird jedoch NICHT an den Käufer zurückgebucht.
Danke für den Link. Wenn ich das richtig verstehe wird bei einer Konfliktmeldung ein Betrag in Höhe des Kaufpreises auf dem Paypal Konto des Verkäufers gesperrt, jedoch nicht das gesamte Konto. Das wäre erst bei einem Käuferschutzantrag der Fall, richtig?
Das der Verkäufer nur über PayPal zurückzahlen will ist ja ok (um zu verhindern, dass das Geld zweimal zurückgezahlt wird). Außerdem bietet PayPal ja scheinbar die Möglichkeit dazu.
Das wäre für mich auch okay. Ich will nur nicht, das mir von dem zurückgezahlten Geld Paypal Gebühren o.ä. abgezogen werden. Daher mein Vorschlag an den Verkäufer dies per Banküberweisung zu tun.
Aber das mit dem nicht vorhandenen Guthaben ist allein das Problem des Verkäufers.
Ich weiß es nicht, aber vielleicht ist der Verkäufer nicht flüssig genug, um mir den Kaufpreis zurück zu erstatten. Momentan würde er dafür ja den doppelten Betrag benötigen. Ansonsten könnte er den Kaufpreis doch einfach auf sein Paypal Konto einzahlen (per Lastschrift, Kreditkarte, wie auch immer...) und mir das Geld - vor mir aus - per Paypal erstatten.
Bis zum Ablauf dieser Frist hat der VK Zeit, die Rückzahlung einzuleiten. Wenn das nicht passiert, musst du m.M.n. einen Käuferschutzantrag stellen, damit PayPal merkt, dass der Fall noch nicht erledigt ist. Sonst siehst du dein Geld u.U. nicht wieder.
Also am besten dem Verkäufer eine Frist von wenigen Tagen setzen und wenn diese abgelaufen ist einen Käuferschutzantrag stellen, ja?
Nachtrag: Da die Konfliktmeldung noch neu ist liegt der VK mit den 7 Tagen Bearbeitungszeit für seine Überweisung noch weit vor der 20-Tage-Frist. Der VK soll also einfach Überweisen und dann die Rückzahlung einleiten. Da müsstest du ihm nur schreiben, dass der Käuferschutzantrag erst kommt, wenn er sich nicht an die 20-Tage-Frist hält.
Zitat aus seiner Mail von oben:
"Da wir auf unserem PP Konto kein Geld horten (da bringt es uns nichts. Finanzamt usw. bestehen auf Überweisung) ist dieses jetzt im Minus. Eine Erstattung ist technisch nur möglich, wenn der Betrag in voller Höhe auf dem Konto gutgeschrieben ist. D.h. wir müssen entsprechende Zahlungseingänge abwarten, oder entsprechendes Geld an PP überweisen (letzteres dauert etwa eine Woche bis PP es gutschreibt)."

Den Zahlungseingang abwarten ist doch ausgeschlossen oder nicht? Paypal sperrt den Betrag ja anscheinend solange die Konfliktlösung läuft. Und dauert eine Einzahlung auf ein Paypal Konto wirklich eine Woche?

Also letztendlich einfach warten und vor Ablauf der 20 Tage Frist ggf. einen Käuferschutzantrag stellen?
 
[quote='N.I.C.E',index.php?page=Thread&postID=878447#post878447]
Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, daher würde ich mir auch keinen Anwalt nehmen und ich drohe nicht mit Maßnahmen, die ich nicht einleiten kann (eine Betrugsanzeige ginge aber z.B.).
[/quote]

Hm, ich habe selber ja auch noch nicht einen Anwalt nehmen müssen diesbezüglich, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es da Probleme geben könnte, vorausgesetzt hinter dem ebay-Account ist eine Person, die ihre richtigen Daten bei ebay angegeben hat. Lage eindeutig und beweisbar, d. h. Kaufvertrag kam zustande und wird von einer Partei nicht eingehalten; da ist klar, wer im Recht ist, folgerichtig wird die Einhaltung des Kaufvertrages rechtlich durchgesetzt und alle Kosten (Anwalt, Gericht, usw.) zahlt selbstverständlich der Verursacher.

Ich würde das schon bei relativ kleinen Beträgen vom Kaufpreis machen, denn es geht hier einfach um's Prinzip. Soviel Doofheit MUSS einfach bestraft werden, ganz zu schweigen davon, dass solche Spinner die ebay-Idee komplett auf den Kopf stellen. Gleiches gilt für Spassbieter. Wenn mir einer ne Nachricht schickt "Sorry, hab mich verklickt." ist das kein Problem, aber wer einfach aus Bock irgendwo drauf bietet und dann nicht zahlt: Anwalt. Ich hätte da auch nicht ansatzweise Angst, die Anwaltskosten wieder rein zu kriegen......

PayPal und ebay........mit denen würde ich mich nicht rumägern, davon abgesehen, dass PayPal in meinen Augen nur eine Zwischenstation beim Geldtransfer ist, die - wie ein Wegelagerer - zusätzliche Steuern auf den Kaufpreis erhebt. Ebay stellt die Plattform.....das war es dann aber auch; der Rest scheint die nicht zu interessieren, wobei es natürlich positive Ausnahmen geben kann, auf die ich dann aber im Fall der Fälle nicht bauen/warten wollte.
 
[quote='dedi',index.php?page=Thread&postID=877968#post877968][quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=877661#post877661]
dann nämlich KANN mans jederzeit (glaub 60 tage lang) zurückholen[/quote]

Natürlich kann man eine per Kreditkarte getätigte Zahlunge NICHT wahllos jederzeit zurückholen, das erklärt sich doch wirklich von selbst. Die Kreditkartenverfügung wird normalerweise durch Unterschrift oder PIN legitimiert, man muss also eine unberechtigte, unverschuldete Fremdnutzung nachweisen.

Eine Verfügung via Kreditkarte zugunsten von PayPal kann man erst recht nicht zurückholen, da bei PayPal zwei voneinander getrennte Verfügungen ausgeführt werden. Mit der ersten Verfügung wird PayPal berechtigt den Betrag X von der Kreditkarte auf dein PayPal Guthaben zu übertragen. Die zweite Verfügung hat dann den Transfer von Geld aus deinem PayPal Guthaben an den Verkäufer zum Inhalt. Was also soll man gegen die erste Verfügung zugunsten deines eigenen PayPal Guthabens geltend machen? Nix, die sind doch nicht blöde da...

Natürlich ist PayPal nicht perfekt - aber ich wüsst' als Käufer im Moment nixx besseres. Immerhin bieten die kostenlos so ne Art außergerichtliche Streitschlichtung an. Besser als Überweisung ist es also allemal.[/quote]

moin,

natürlich kann man nicht andauernd und wahllos abbuchungen von seiner KK reklamieren, aber in einem ausnahmefällen geht das sehr wohl, wie Du ja richtig bemerkt hast.

wenn also z.b. die von dir genannten verfügungen garnicht von mir gemacht wurden, sondern unberechtigt von dritten....


dass man einfach so wahllos und immer alles zurückbuchen lassen kann, habe ich auch nicht gemeint, vielleicht war das etwas missverständlich formuliert.

gruß
 
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