Der Thread für "Alles was zu kurz für einen eigenen Thread ist"

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Aviator

Meisterhoppler
Themenstarter
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20 Juni 2007
Beiträge
5.242
Hi Leute,

da schon danach gefragt wurde wo er abgeblieben ist, habe ich mich entschlossen einen neuen zu eröffnen. Aber tut mir bitte einen Gefallen und haltet euch an die Forenregeln.

Ansonsten erklärt sich der Thread, glaube ich, ganz von selbst.

Gruß

Aviator
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jo, Kingston Speicher ist glaub der mit der geringsten Fehleranfälligkeit in Thinkpads :D
Kannst zugreifen :)
 
Mal wieder eine eBay-Frage:

Ich habe mir ein TP "als defekt" gekauft, allerdings verstehe ich unter einem "Gehäuseschaden" kein komplett herausgebrochenes Display, der VK wohl schon... in seinem Text schreibt er "keine Garantie keine Rücknahme", es handelt sich aber um einen gewerblichen Anbieter und im entsprechenden Feld auf der Angebotsseite findet sich seine Widerrufsbelehrung inkl. der Angabe "Rückgaberecht: 14 Tage".

Kann der Verkäufer denn mit dem einen Satz im Text das Widerrufsrecht ausschließen? Oder ist das nicht wirksam und ich kann das TP nun zurückgeben?
 
afaik gelten die AGBs nur so lange nicht irgendwo anders vermerkt. Es gibt viele gewerbliche Verkäufer die eine Rückgabe anbieten aber bei defekter/bastlerware explizit ausschließen. Im Zweifelsfall einfach mal den Verkäufer freundlich Fragen.
 
Der meint "C oder defekte Ware, keine Rücknahme".
Die Frage ist ja, ob das erlaubt ist, das auszuschließen...
 
solange er dir nichts verheimlicht hat... ich fürchte du hättest explizit mal nach der art des gehäuseschadens fragen müssen... aber genau kann das wohl nur ein anwalt beantworten...
 
Ich habe mal eine Frage zu einem anderem Thema :)

Und zwar Spenden für das Thinkpad-Forum. Dafür habe ich mich verpflichtet.

Kann mir jemand vielleicht weiterhelfen auf welches Konto ich das Geld / paypal oder watt-ever überweisen kann?
 
Mal wieder eine eBay-Frage:

Ich habe mir ein TP "als defekt" gekauft, allerdings verstehe ich unter einem "Gehäuseschaden" kein komplett herausgebrochenes Display, der VK wohl schon... in seinem Text schreibt er "keine Garantie keine Rücknahme", es handelt sich aber um einen gewerblichen Anbieter und im entsprechenden Feld auf der Angebotsseite findet sich seine Widerrufsbelehrung inkl. der Angabe "Rückgaberecht: 14 Tage".

Kann der Verkäufer denn mit dem einen Satz im Text das Widerrufsrecht ausschließen? Oder ist das nicht wirksam und ich kann das TP nun zurückgeben?

IMHO kann ein gewerblicher Verkäufer bei ebay das Widerrufsrecht nicht ausschliessen, auch nicht, wenn die Ware als defekt deklariert wurde. Das Widerrufsrecht ist ja gerade dafür da, dass man die Ware
wie im Ladenlokal vor dem Kauf in Augenschein nehmen und testen kann. Ich habe schon selbst zwei oder drei als C-Ware deklarierte Thinkpads bei ebay bzw. bei anderen Onlinehändlern zurückgehen lassen, weil mir die optischen Schäden (Brüche etc.) zu massiv waren. Was man macht, wenn sich der Händler sträubt, weiss ich aber auch nicht. Vielleicht den Widerruf so erklären, dass man den Eingang beim Verkäufer nachweisen kann (z.B. Fax mit Protokoll). Bei andauernden Problemen einen Fall bei ebay eröffnen. Um welche Summe geht es denn? Hast Du mit Paypal bezahlt?

und ihn auffordern, Dir eine Rückversandmethode zu nennen.


Hast Du mit Paypal bezahlt?

EDIT: BGB Par. 312g beschreibt, wann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden kann.
Siehe auch hier.
 
Zuletzt bearbeitet:
mal ne frage, bin mit meiner bessere hälfte nächste woche in mannheim bei ner veranstalltung. einlass wäre 15 uhr und showprogramm würde 19:30 starten und bis 22 uhr laufen. das problem ist die freie platzwahl und das zu erwartende wetter: 30° sonne. das ganze ist open air und der veranstalter will vorschreiben das man nur 0,5l pro person getränke mitbringen darf.

darf der das? bei den temperaturen trink in den halben liter in ner halben stunde... ich hab nicht wirklich lust da noch 50 bis 75 euro für getränke zu lassen, das ganze kostet mit parken und sprit ja scho über 100 euro :/
 
Sagen wir es so: Du musst nicht hin wenn du damit nicht einverstanden bist. Erlaubt er mehr Getränke ist seine Gewinnspanne kleiner und er sagt die Show komplett ab. Aber ich verstehe dich vollkommen, so eine Regelung unter den Bedingungen ist zu hart. Bis der erste umkippt....
Ich würde evtl darauf setzen das nicht arg kontrolliert wird.
 
Ich kann mir vorstellen, dass eventuell zwischendurch immer mal wieder kostenlos Wasser verteilt wird, unter den Bedingungen. Zumindest kenne ich es so...
 
Ich würde evtl darauf setzen das nicht arg kontrolliert wird.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Beim Einlass finden oft genug Taschenkontrollen statt und was nicht regelkonform ist, wandert gleich in die Tonne daneben.

Ich kann mir vorstellen, dass eventuell zwischendurch immer mal wieder kostenlos Wasser verteilt wird, unter den Bedingungen.
Die haben sicher nichts zu verschenken - nicht einmal Wasser. Die Standbetreiber und der Hauptsponsor wollen ja was daran verdienen.
 
Die haben sicher nichts zu verschenken - nicht einmal Wasser. Die Standbetreiber und der Hauptsponsor wollen ja was daran verdienen.
Je nach Temperaturen nehmen sich Security und Sanitäts-Dienst das Recht raus, die Unversehrtheit des Publikums zu gewährleisten, indem sie Wasser verteilen. Schließlich ist die Unversehrtheit der Gäste ihre Aufgabe!
Kommt allerdings drauf an, ob die Leiter der jeweiligen Dienste die Eier in der Hose haben, dem Veranstalter zu verklickern, dass es ihr gutes Recht ist. ;)
 
@Tomstein:
Dann dürfen sie nur nicht abtasten :) Und wenn es wirklich 30°C sind möchte ich nicht son Teil anhaben, die 2,3 Liter die da reinpassen verschwitzt man dann mindestens auch durch das Anlegen der Bauchtasche ;)
 
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