Der Thread für "Alles was zu kurz für einen eigenen Thread ist"

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Aviator

Meisterhoppler
Themenstarter
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20 Juni 2007
Beiträge
5.242
Hi Leute,

da schon danach gefragt wurde wo er abgeblieben ist, habe ich mich entschlossen einen neuen zu eröffnen. Aber tut mir bitte einen Gefallen und haltet euch an die Forenregeln.

Ansonsten erklärt sich der Thread, glaube ich, ganz von selbst.

Gruß

Aviator
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gibt es in Deutschland Dienstleister, die Passwörter aus Office Dokumenten entfernen?
Natürlich hochoffiziell, mit meinen eigenen Mitteln komme ich da nicht ran.

Es geht um eine Straftat, welche mit dem Dokument bewiesen werden könnte ... und wir bräuchten da sowas wie password-find.com, nur finde ich nichts in Deutschland.
 
Frage: bei einem eBay Verkauf, welche Beschreibung ist die Rechtsmäßig höher gestellte? Die vorgefertigte von eBay oder die selbst geschriebene?
In der eBay Beschreibung gibt es leichte Differenzen zu meiner Beschreibunge, auf die sich der Käufer jetzt beruft. Allerdings steht in der eBay Beschreibung so ein Mist drin (Konfiguration die es nie gegeben hat)
 
Da würde ich sagen das deine höher gestellt ist. Da du ja das Gerät hast und beschreiben kannst was drinne ist. Schon öfter gesehen, dass in der ebay Beschr RAM und HDD genannt wurden und in der Auktio ausdrücklich stand, OHNE RAM und HDD.

Wobei sich wieder die Frage stellt, wozu denn überhaupt die ebay verfasste nehmen wenn man weiß das es Abweichungen gibt?

Notfalls bei ebay Kundenservice anrufen. Ich kann es nur empfehlen, die Leute sind da so verdammt Nett, könnte die abknutschen dafür, dass sie so hilfsbereit und freundlich sind!
 
Hatte einen ähnlichen Fall in dem die EAN bei eBay falsch zugeordnet war. Schrieb allerdings in der Artikelbeschreibung um was sich handelt, und als ich den eBay-Fehler bemerkte sogar noch zusätzlich einen deutlichen Nachtrag. Der Support stimmte mir in der Hinsicht zu, das ich deutlich darauf hingewiesen habe.

Ist natürlich die Frage wie gut erkennbar das bei dir ist / war. Grundsätzlich würde ich an deiner Stelle auch den Support kontaktieren, Fehler können immer mal passieren, und je nachdem das Ganze mit dem Käufer klären - je nachdem wäre vlt. auch eine Preisanpassung deinerseits möglich?

(die vorgefertigten eBay-Beschreibungen sind, wie schon erwähnt, oft wirklich murks)
 
In der Beschreibung ging es um einen Mac mini. Eigentlich Model 10.2 mit 1,5Ghz G4, die Beschreibung hat aus dem aber irgendwie einen 10.1er gemacht. Schonmal Chaos. Der RAM stimmte auch nicht, und es wurde WLAN angezeigt obwohl gar keins installiert ist. Von WLAN und Bluetooth eingebaut habe ich auch nichts gesagt, und jetzt beruft er sich darauf.
Mist..
 
Kann man beim X60s Systemboard den PCMCIA-Käfig entfernen? Es sieht so aus, als ob er angelötet ist (nicht gesteckt wie bei den T6x). Ich suche gerade durchgebrannte Sicherungen und wollte ein Bild des Boards für das Wiki machen. Unter dem Käfig ist die Leiterplatte bestückt.

EDIT: Gerade gesehen, dass es die Bilder im Wiki schon gibt. Unter "X60 Fuses", ich hatte nach "Sicherung" gesucht - da findet man sie auch, hatte die Seite aber übersehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Von WLAN und Bluetooth eingebaut habe ich auch nichts gesagt, und jetzt beruft er sich darauf.
Mist..

Dann hast du wahrscheinlich ein Problem. Meiner Meinung nach liegt die "Schuld" auf deiner Seite und ich denke das wird ebay im Zweifelsfalle auch so sehen. Deshalb immer eine eigene Beschreibung anfertigen. Das erspart einem im Zweifelsfalle den Ärger. Was du nun machen kannst: Käufer kontaktieren und entweder eine Rücknahme aushandeln oder einen Preisnachlass gewähren. Ansonsten wirds wohl Ernst...
 
Ich hatte ja ne eigene Beschreibung in der ich die Ausstattung aufgezählt habe, WLAN und Bluetooth waren natürlich nicht aufgezählt.
 
Sind alle R51 WLAN-Ready, also haben die passenden Antennen verbaut?
Und haben die eine BIOS-Sperre oder kann ich jede Karte verbauen?
 
WLAN und Bluetooth waren natürlich nicht aufgezählt.

Und wenn ich dazu in deinem Text nichts finde, gehe ich davon aus, dass die ebay-Beschreibung in diesen Punkten stimmt und du lediglich nicht nochmal extra darauf hinweist. Ohne diese Fertig-Beschreibung würde ich ja nochmal nachfragen, aber so...warum auch wenns da in der Fertig-Beschreibung steht? Da wäre ich als Käufer auch stinkig.
Wie gesagt, versuche das Problem am besten direkt mit dem Käufer zu klären. Da wird sich bestimmt eine Lösung finden, womit beide leben können!
 
T61: TouchPad mit zwei Finger bedienbar?

Kurze Frage:
Ist das TouchPad im T61 (14.1" 4:3 ohne FPR) mit zwei Fingern, bspw. fürs Scrollen nutzbar?
An den Rändern geht das ja immer, aber ich hatte neulich eine Platte aus dem X201 drin und da ist mir das mit den zwei Fingern zum Scrollen aufgefallen...
 
Die eBay-Beschreibung ist genau so bindend. Sie erleichtert nur das Einstellen des Angebots, weil du nicht mehr alles selbst schreiben musst. Ansonsten gilt sie genau so wie das, was du selbst schreibst. Wenn oben also was von WLAN steht und unten gar nichts erwähnt wurde, gilt die Beschreibung von oben. Ansonsten musst du schon sehr deutlich unten nochmal drauf hinweisen, dass das oben nicht stimmt. Oder gleich den eBay-Teil weglassen oder überarbeiten (teilweise geht das, teilweise nicht).
 
Du musst Dir den Synaptics Treiber downloaden (von der Synaptics Website) ;)
 
geht leider auch nicht mit dem Synaptics von der HP. Hat jemand eine Idee, wie man es dem Treiber beibringen kann? Technisch also von defr Hardware sollte es ja gehen, was mich auch schon gewundert hat.
 
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