@ Goonie: IANAL, deswegen schrieb ich auch "könnte".
Aber die Angabe eines Modells (T60) mit passender Modellnummer in der Angebotsüberschrift ist möglicherweise eine Täuschung oder versuchter Betrug (womit wir jetzt eher beim strafrechtlichen wären), wenn das angebotene Gerät ein völlig anderes ist. Wer sich nicht mit Thinkpads auskennt, aber z.B. wegen guter Testergebnisse genau so ein T60 kaufen will, kann anhand des Fotos nicht unbedingt erkennen, dass es sich um ein anderes Gerät handelt.
Zivilrechtlich könnte der Verkäufer argumentieren, es sei ja ein T60 UT97JGE angeboten worden und auf Lieferung bestehen. Dass der Verkäufer dazu schreibt, die Daten könnten abweichen, schließt so eine Forderung nicht unbedingt aus. Darunter würde ich eher verstehen, dass evtl. mal der RAM getauscht oder eine andere HDD eingebaut wurde, das Gerät also nicht mehr der Auslieferungskonfiguration entspricht. Davon, dass es sich evtl. um ein völlig anderes Gerät handelt, würde ich - wenn ich es nicht auf dem Bild erkennen würde - nicht vermuten.
An den "könnte" und "möglicherweise" erkennt man schon, dass ich kein ausgebildeter Jurist bin
Aber gerade deshalb würde ich als Verkäufer nie ein derartiges Angebot einstellen, weil ich im Ernstfall bei einem Rechtsstreit einiges zu erklären hätte.