Bekloppte/ bedenkliche Thinkpad Angebote/ Transaktionen bei E-Bay

McPixl

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da es ja immer mal Angebote gibt wo man sich wirklich fragt was derjenige igentlich verkauft , bzw. warum eigentlich so vile horrende summen für etwas bieten was um einiges billiger bekommt habe ich mal diesen thread aufgemacht.
hier mal ein ein 266 bzw. 272 mhz T20
 
So isses. Wobei es kein Problem ist ein Nebengewerbe anzumelden und dann ganz offiziell mit Hardware zu dealen. Nur muss man dann halt gewährleisten und, sofern man sich keine Befreiujng holt, Umsatzsteuer berappen, zudem doppelte Buchführung usw.

Ich bin immer erstaunt, wie günstig Händler Dinge oder Leistungen anbieten.
 
alles was Du tust um eine Gewinnerzielungsabsicht zu erreichen ist gewerblich !

Nicht unbedingt gewerblich (könnte ja ein Freiberufler sein), aber steuerlich relevante Gewinnerzielungsabsicht. Wenn einer von uns ein TP kauft und nach einiger Zeit wieder verkauft, dann erzielt er im Regelfall etwas weniger als er aufgewendet hat. Kein Gewinn. Kauft ein Ebayer 6 Rechner und vertickt sie weiter, zahlt er mit Sicherheit nicht freiwillig drauf. Ergo Gewinnerzielungsabsicht.
Ich bleib dabei: Das Angebot ist nie & nimmer privat.
 
Hi JoeG35

Nicht unbedingt gewerblich (könnte ja ein Freiberufler sein), aber steuerlich relevante Gewinnerzielungsabsicht. Wenn einer von uns ein TP kauft und nach einiger Zeit wieder verkauft, dann erzielt er im Regelfall etwas weniger als er aufgewendet hat. Kein Gewinn. Kauft ein Ebayer 6 Rechner und vertickt sie weiter, zahlt er mit Sicherheit nicht freiwillig drauf. Ergo Gewinnerzielungsabsicht.
Ich bleib dabei: Das Angebot ist nie & nimmer privat.

ein Freiberufler wird einen Hardwareverkauf vermeiden wie der Teufel das Weihwasser, weil er dann nämlich Gewerbesteuer zahlen müsste und da ist keiner scharf drauf, aber ein normaler Händler kommt da halt nicht drumherum :-(
Bei mehrfach identischen Angeboten gebich Dir auf jeden Fall recht: Da will sich eriner drücken und handelt bestimmt nicht privat.



So isses. Wobei es kein Problem ist ein Nebengewerbe anzumelden und dann ganz offiziell mit Hardware zu dealen. Nur muss man dann halt gewährleisten und, sofern man sich keine Befreiujng holt, Umsatzsteuer berappen, zudem doppelte Buchführung usw.

Bei einem Nebengewerbe, was ja meistens als sogennnater Kleinunternehmer begonnen wird, benötigst Du keine doppelte Buchführung, sondern machst eine Einnahmen Überschußrechnung EÜR. dafür reicht ein Excelsheet aus:
Auf der einen Einnahmenseite, was Du zu welchem Kurs verkauft hast und auf der Ausgabenseite, Deine Aufwendungen und Wareneinkäufe dagegengerechnet.. Wenn Du mehr Einnahmen als Ausgaben hast, haste Glück gehabt und einen Gewinn erzielt :-) Wenn nicht, heisst das nicht, dass man nicht trotzdem gewerblich gehandelt hat. Als Kleinunternehmen, kann man weder Umsatzsteuer absetzen, noch darf man diese auf den Rechnungen ausweisen.
 
IBM ThinkPad 760EL mit 2 GHz - Prozessor? :facepalm:

Komisch, meine beiden (Baujahr 1996) haben nur 120MHz und 133MHz ist das Maximum gewesen. Hier ist wohl dem Anbieter ein kleiner Fehler unterlaufen. Werde ihm mal einen Tipp mailen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,also sooooo bedenklich finde ich das nicht mal. Ich habe mir kürzlich auch überlegt mir aus einer Auflösung so um die 5 bis 10 X200 zu kaufen und die dann wieder weiter zu verkaufen. Ich denke, dass das noch nicht gewerblich ist, wenn man das nicht jede Woche macht. aber schlussendlich war mir dann der Act (...und auch das Risiko) zu groß, dass es vielleicht nur eine Nullnummer wird. Vielleicht ist der Verkäufer einfach mutiger. Aber das sind nur Vermutungen.Grüße

Hallo,

das Finanzamt unterstellt ein gewerbliches Handeln sobald folgende Merkmale erfüllt sind:

- übersteigt haushaltsübliche Mengen
- eine Gewinnabsicht steht im Vordergrund
- es wird nachhaltig verkauft

Alle Punkte sind bei diesem Typ mehr als erfüllt...
Früher oder spaäter bekommt er Post vom Finanzamt.
Die haben eine tolle Software namens Xpider um solche Typen zu packen, was ich als angemeldeter Händler auch nur begrüssen kann.

Hier mal was dazu: http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/03/03/steuertipps-ebay-verkaeufer-1/

Chris
 
das Finanzamt unterstellt ein gewerbliches Handeln sobald folgende Merkmale erfüllt sind:

- übersteigt haushaltsübliche Mengen
- eine Gewinnabsicht steht im Vordergrund
- es wird nachhaltig verkauft

Hallo Chris,

das ist interessant und war mir in dieser Form auch nicht ganz klar. Ich habe mir mal Deinen Link durchgelesen. Der hat bei mir mehr Fragen als Antworten aufgeworfen. Zum Beispiel Gewinnabsicht: Ich frage mich, woran man das festmachen möchte. Natürlich verkaufe ich jeden Artikel im Endeffekt mit Gewinnabsicht, das heisst jetzt für mich nicht, dass ich für einen Artikel, für den ich bspw. 20 Euro gezahlt habe, erwarte, dass ich 25 Euro erhalte, aber ich freue natürlich, wenn ich aus meiner Sicht mal ein gutes Geschäft mache. Dazu ein konkretes Beispiel: Ich hatte noch zu D-Mark-Zeiten mal ein Buch eingestellt, welches neu 48 Euro gekostet hat. als ich es versteigert hatte, war es auch noch neu lieferbar, meines war gebraucht. Am Ende habe ich mein Gebrauchtes für knapp über 60 Mark verkauft. Ich war so überrascht, dass ich dem Käufer noch das Porto erlassen hatte, weil er aus meiner Sicht einen viel zu hohen Preis gezahlt hatte. War das nun Gewinnabsicht? Ich kann das Ergebnis einer Auktion ja nicht beeinflussen?

Oder auch der nachhaltige Verkauf: Richtet sich das nach der Masse der angebotenen Auktionen? Oder wird da ein Querschnitt genommen? Wenn jemand bspw. Bücher verkauft (gewerblich oder privat sei mal dahin gestellt), kann er ohne Probleme mal 20 Auktionen einstellen. Wenn aber einer Autos verkauft, sind es in der Regel meist weniger. Sprich: Wenn einer 20 Autos verkauft, gehe ich persönlich eher davon aus, dass es gewerblich ist, als wenn einer 20 Bücher verkauft. Es kann aber grundsätzlich auch genau anders herum sein: Derjenige, der die 20 Autos verkauft, war Sammler und gibt das Hobby auf und der andere, der "weniger auffällige Artikel" verkauft, kann es gewerblich machen, obwohl er behauptet, dass er privat verkauft.

Haushaltsübliche Mengen: Auch hier frage ich mich manchmal, was sind eigentlich haushaltsübliche Mengen. Als bei uns mal vor Jahren ein Elektrogroßmarkt eröffnet wurde, hatte der als Eröffnungsangebot DVD-Player angeboten. Da habe ich mehrere Leute gesehen, die kistenweise das Zeug rausgeschleppt haben. Das war sicherlich nicht haushaltsüblich. Wenn ich jedoch morgen auf die Idee kommen würde, meine ganzen Thinkpads zu verkaufen, die sich im Laufe der Zeit angesammelt haben, ist das wahrscheinlich auch keine haushaltsübliche Menge. Trotzdem war es ja nur ein Ergebnis meines Hobbys.

Sehr schwieriges und verwirrendes Thema.

Grüße
Frank
 
Zuletzt bearbeitet:
Nöö, so schwer ist das Thema eigentlich gar nicht.

Beispiel: Du hast meinetwegen 20 Bücher, die Du nicht mehr brauchst und stellst die bei ebay ein.
Solange es 20 verschiedene Bücher sind, ist das völlig legal. Selbst wenn Du mehr bekommst als Du dafür mal bezahlt hast.

Stellst Du aber 20x das gleiche Buch rein, übersteigt das haushaltsübliche Mengen, was ja auch leicht nachvollziehbar ist.

Übrigens unterstellt das Finanzamt bei "privat" verkauften Autos bereits nach dem dritten innerhalb eines Jahres ein gewerbliches Handeln!

Nachdem ich mal so einen netten Brief vom Finanzamt bekommen habe, kenne ich mich da ziemlich gut mit aus...:cursing:

Ich hatte aus meiner damaligen selbständigen Tätigkeit so ca. 20 defekte Laptops und PCs im Keller stehen.
Das waren alles Geräte von Kunden, die nach einem KVA die Teile nicht wieder abgeholt haben oder nach einem Neukauf einfach bei mir "entsorgt" haben. das Gewerbe hatte ich bereits lange abgemeldet.
Ca. 2 Jahre später beim entrümpeln habe ich diese Kisten teilweise repariert, teilweise unrepariert bei ebay eingestellt.
Nicht alle auf einmal, sondern jedesmal wenn eins repariert war, habe ich das via ebay verkauft.
Ende des Jahres bekam ich einen Brief vom Finanzamt, wo ich aufgefordert wurde, alle verwendeten ebay-Namen anzugeben und detailliert aufzulisten wieseo, weshalb und warum ich was bei ebay verkauft habe.
Ich war zu diesem Zeitpunkt als privat bei ebay gekennzeichnet.
Problem war, das ebay sich nur 90 Tage zurückverfolgen läßt und ich versucht habe, anhand der Kontoauszüge alles nachzuweisen. Habe denen das dann genauso geschildert und teilweise ja auch mehr in die Geräte investiert, als was ich beim Verkauf erzielt habe.
Ist dann letztendlich auf einen Vergleich hinausgelaufen, der mich knapp 2000 Euro gekostet hat:(
Hatte mir damals auch nichts dabei gedacht und eigentlich nur meine Bastelwut und die investierten Ersatzteile durch den ebay Verkauf wieder zu refinanzieren....
Ich kann jedem nur raten sich genau zu überlegen was er in welchen Stückzahlen bei ebay verkauft.
Die haben mir übrigens ganz genau aufgelistet was ich alles verkauft habe...

Chris
 
Gewinnabsicht liegt z.B. immer dann vor, wenn Du z.B. Thinkpad irgendwo (günstig) erstehst um es dann kurz darauf wieder (teurer) zu verkaufen

ein Kriterium (von mehreren) ob Gewinnabsicht oder "privat" ist u.a. die Verweildauer in Deinem eigenen Besitz bzw. die eigene Nutzung des Gegenstands

z.B. heute einen Gegenstand (im Schlussverkauf oder sonstwo) gekauft und nach nur wenigen Tagen/ Wochen wieder teuer verkauft, dann wird recht schnell "Vorsatz" = Gewinnabsicht unterstellt
Vorsatz in dem Sinne, als dass Du die Ware seinerzeit nur aus dem Grund gekauft hast um sie an jemand fremden Dritten teurer (mit Gewinn) zu verkaufen

streng genommen liegt das schon bei einem einzelnen Gegenstand vor (wobei das zu geringfügig ist, als das es bei einmaliger Sache das Finanzamt nicht interessiert)

ist halt wie mit den Büchern.... löst jemand nach x Jahren seine Büchersammlung auf und verkauft die abgegriffenen Schinken bei Ebay, dann liegt auch bei 50 Büchern nur privater Handel vor
kaufst Du bewusst einen Stapel Bücher aus der Auflösung einer Buchhandlung und stellst eben diese Bücher kurz darauf bei Ebay ein, dann ist es gewerbsmäßiger Handel und die Gewinnabsicht liegt vor
(schließlich hast Du die Bücher aus der Auflösung der Buchhandlung ja nicht gekauft um sie alle selber zu lesen sondern weil du wusstest (vermutet hast), dass Du sie bei Ebay teurer verkaufen kannst wie du sie selber eingekauft hast

(edith: bei Immobilien gab es glaube ich sogar mal eine Frist von mehreren Jahren, bin mir da aber nicht ganz sicher)
 
Zuletzt bearbeitet:
sorry, aber kann mal ein Mod das Ganze über Gwerbe und Privatperson in einen eigenen Thread werfen? ich denk jedes mal hier gibt es etwas interessantes Neues (wie in manchen Threads auch)
 
Und das hier finde ich doch sehr seltsam:

IBM ThinkPad 760CD P 100 MHz
gibt es schon ewig bei eBay im Angebot.
Auf dem Bild ist allerdings ein 600-er aber mit Diskettenlaufwerk.
Angebotsbezeichnung ist wohl völlig falsch.
In der Beschreibung wiederum wird von einem ThinkPad 600 aber mit CD gesprochen...
:confused:

und gerade entdeckt:
IBM ThinkPad T21 Pentium III 750 MHz 14" Display
gleiches Bild, anderer Verkäufer aber gleiche Aufmachung in der Angebotsbeschreibung wie oben

Wie viele Verkäufernamen hat "alkNotebookCenter" denn bei eBay? Und was sollen die offensichtlichen, sich selbst widersprechenden Falschaussagen bedeuten? Unbeholfene Täuschungsversuche, Inkompetenz, ...?

Mit Originalbildern wird dort scheinbar selten gearbeitet. Das ist auch bei vielen anderen Angeboten aus gleichem Hause auffällig. Anderseits ... 'ne Menge zufriedener Käufer ...:unsure:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, aber deshalb ist das doch kein 400 Eier Wert. 3 Netzteile und eine Ultrabase machen das auch nicht viel besser...
 
@Calvin: Das stimmt wohl. Und wenn man an den Neuwert denkt, sicherlich auch immer noch preiswert... Aber schon seltsam, dass sich bei ebay die Leute gelegentlich ganz schön hochschaukeln...
 
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