Bekloppte/ bedenkliche Thinkpad Angebote/ Transaktionen bei E-Bay

McPixl

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da es ja immer mal Angebote gibt wo man sich wirklich fragt was derjenige igentlich verkauft , bzw. warum eigentlich so vile horrende summen für etwas bieten was um einiges billiger bekommt habe ich mal diesen thread aufgemacht.
hier mal ein ein 266 bzw. 272 mhz T20
 
[quote='JayWay',index.php?page=Thread&postID=880250#post880250]...alles was dabei war? Also auch ein iPhone. Das hat er nicht explizit ausgeschlossen. Wer eins braucht und gern streitet, sollte jetzt zuschlagen. :thumbsup:
[/quote]Im Zweifelsfall wird er sich mit dem Argument rausreden, dass er die Verpackung selbst gebraucht gekauft hat und eben "alles was dabei war" liefert. Wäre interessant zu wissen wie die Sache rechtlich ausgeht.

Was mich jedoch mehr wundert ist die Tatsache, dass nahezu alle OVPs in solchen Auktionen in Folie eingeschweisst sind. D.h. die Interessenten werden gezielt getäuscht, in dem die Ware aussieht als käme sie direkt vom Werk. Fällt das unter arglistige Täuschung?
 
[quote='JayWay',index.php?page=Thread&postID=880250#post880250]
Was mich jedoch mehr wundert ist die Tatsache, dass nahezu alle OVPs in solchen Auktionen in Folie eingeschweisst sind. D.h. die Interessenten werden gezielt getäuscht, in dem die Ware aussieht als käme sie direkt vom Werk. Fällt das unter arglistige Täuschung?[/quote]

Eben das wäre das Zünglein an der Waage. Wenn ich nicht momentan soviel mit Klausuren zu tun hätte, würd ich nur eins tun: Erst Zuschlagen Dann Verklagen ! Bekannter von mir ist Anwalt und meinte nach kurzer Sichtung nur lapidar "Wenn der Käufer will kriegt er das Telefon dazu".
 
Iphone 3GS ----->Verpackung<---- in Schwarz 16 Gb
Heißt das, der Karton hat 16 Gigabyte Speicherplatz? :wacko:
Ich habe mal den Verkäufer gefragt:
Wie kann da noch die Folie dran sein? Auf dem Bild ist der Karton schon
offen.
Kann ich die 16 Gb auch wie ein USB-Stick benutzen, oder brauche
ich extra Treiber?
und er hat geantwortet:
das is tnur die verpackung steht in der überschrift und in der artikel
beschreibung und die folie ist mi tmesser unten an öffnung vom karton
aufgeschnittenworden so kann sie noch dran sein :D
Selbst die Folie an diesen Kartons ist Gold wert 8o
 
Dafür dass es offiziell erhältlich ist und immernoch Kinderkrankheiten hat - ziemlich übertrieben Preisvorstellung des Verkäufers.
 
Lizenzbedingungen zum Home Use-Programm:

Darf die über das Home Use Program erhaltene Software weitergegeben werden?
Nein. Die Software darf nicht weitergegeben werden. Die Home Use Program-Lizenz erstreckt sich nur auf den berechtigten Mitarbeiter und darf nicht weitergegeben oder verkauft werden.
Aus http://download.microsoft.com/download/0/8/B/08BF88BD-485C-4FF4-8AB0-446E80C50059/HUP_FAQ_sale_CH_d_web.pdf



Ich habe solche Home Use-Versionen hin und wieder in der Hand und weiß daher, wie die Verpackung aussieht. Fotos davon habe ich aber leider keine. In diesem ebay-Angebot wurde das Foto nicht nachbearbeitet, im blauen Feld oben recht kann man die Worte "Home Use Programme" gerade noch so erkennen, wenn man das Foto großklickt.
 
Also wenn sogar Bilder gefälscht werden solltest du das ebay melden. Da steht ja kriminelle Energie dahinter.
 
îch hab den verkäufer darauf angesprochen. die antwort spiegelt wieder dass er wusste was er tat, und / oder ich nicht der erste war der ihn darauf ansprach...
 
Gab es nicht irgendwie dieses Urteil, dass diese Klauseln in Deutschland/(der EU?) keine Gültigkeit haben, und deswegen überhaupt wIndows-Versionen weiterverkauft werden dürfen, obwohl es laut AGBs nicht erlaubt ist?
Bin mir nicht sicher, aber mir ist so als sei das der Fall. Und wenn je, dann weiß ich nicht inwiefern dass jetzt auf diesen HomeUse-Fall zutrifft. Denn wenn man - ich vermute mal in so einem Zusammenhang steht das ganze - als MS-Mitarbeiter die Lizenzen zu nem sehr geringen Preis bekommt und die dann wegen der EU-Gesetzgebung weiterverkaufen darf, dann ist das für Microsoft schon ziemlich ätzend. Ich würde mir dann ganz genau überlegen solche Versionen anzubieten.
 
AFAIK ist das Home Use Programm dafür gedacht, dass Mitarbeiter größerer Microsoft Kunden (Volumenlizenzkunden) entsprechende Microsoft Produkte für den Heimgebrauch zu einem sehr geringen Preis bekommen können. Teilweise sind mit diesen Lizenzen sogar Mehrfachnutzungen erlaubt. Bsp.: eine Lizenz über die Firma erwerben, auf bis drei Geräten zuhause privat nutzen.

Insofern ist das schon etwas anderes als die berühmt-berüchtigten OEM Versionen, mit denen seit eh und jeh Schindluder getrieben wird. Um diese ging es auch im EU-Urteil. Stichwort: Unerlaubte Bündelung von Produkten aka "Darf nur mit einem PC verkauft werden".
 
[quote='Tyrone',index.php?page=Thread&postID=884472#post884472]Gab es nicht irgendwie dieses Urteil, dass diese Klauseln in Deutschland/(der EU?) keine Gültigkeit haben, und deswegen überhaupt wIndows-Versionen weiterverkauft werden dürfen, obwohl es laut AGBs nicht erlaubt ist?[/quote]

Damals ging es um OEM-Software, die nur zusammen mit PCs verkauft werden durfte. Diese Bindung an die Hardware ist damals gerichtlich aufgehoben worden.

Beim Home Use-Programm erhalten die Mitarbeiter sehr günstig (afaik für ein paar Euro) Office-Software, wenn der Arbeitgeber an den Arbeitsplätzen im Büro die selben Programme einsetzt. Das ist also etwas völlig anderes und das Urteil deshalb auch nicht darauf zu beziehen.
 
Das ist zu 99,9% der "Borderlinx Trick" ... Aber der gute jung versucht halt alles um Geld zu verdienen. Ist doch ok ;)
 
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