[BEENDET!!!]Flexing-MoBo-Reparatur! Bitte alle Flexing-Geschädigten lesen!

Fummler

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Edit by Goonie:DIESE AKTION IST BEENDET.

An die Neulinge, die sich für eine Flexing-Reparatur interessieren: Bitte das Forumsmitglied da distreuya (www.think-repair.de) oder toele1410 kontaktieren.

30.03.2009
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---------- Originaltext (Angebot ist beendet!) -------------------------------------

Hallo liebes TP-Forum!

Das Problem Flexing beschäftigt uns nun schon lange Zeit. Es gibt Tipps, mal verwegen
(Teelichte unterstellen), mal trivial (Heissluftgebläse benutzen). So richtig ist das
Problem nicht gelöst, alles ist eine sehr unsichere, gefährliche Methode. Ich denke,
ich kann helfen!
Zu mir:
Ich arbeite als Enwickler für Schaltungen und als Layouter in einer kleinen Firma. Für
Neuentwicklungen entwerfe ich neue elektronische Schaltungen und entwerfe dazu ein
Leiterplattenlayout. Diese Layout's sind teilweise schon in sehr hohem Niveau, also
kleine und kleinste Bauelemente (bis 0402), auch BGA-IC's.
Für Entwicklungsarbeiten ist es erforderlich, Musterleiteplatten in sehr kleinen
Stückzahlen zu fertigen, um sie testen zu können. Damit nicht jedes Mal ein
Leiterplatte-Bestücker beauftragt werden muss, habe ich einen Dampfphasen-Lötofen
angeschafft. Mit diesem löte ich die Musterplatinen selbst in sehr hoher Präzision mit
nachvollziehbarem Wärmeprofil. Zu diesem Lötofen später mehr.
Problem:
Hauptsächlich bei den Motherboards der T4x-Serie entstehen Verbiegungen des Boards bei
"unsachgemässem" Transport. Z.B. beim Weiterreichen des TP's an eine andere Person,
indem man es mit nur einer Hand an der rechten unteren Ecke des TP's trägt. Dadurch
verzieht sich das Gehäuse (lt. Messung bis 5mm), das Board wird dabei verbogen. Da
sich der Grafikchip des TP's genau an der Biegestelle befindet und aus Aluminiumoxid
besteht (nicht biegbar), reissen die BGA's (lt. www. wikipedia.de: Ball Grid Array
(BGA, dt. Kugelgitteranordnung) ist eine Gehäuseform von Integrierten Schaltungen, bei
der die Anschlüsse für SMD-Bestückung kompakt auf der Unterseite des Chips liegen)
zum Motherboard an dieser Stelle ab. Das äussert sich anfangs durch sporatische
Ausfälle der Grafik, manchmal Verzerrungen des Bildes, bis zum völligen Versagen des
TP's. Ein nicht erklärbarer Fehler ist auch das Zurückschalten der USB-Schnittstelle
von 2.0 auf 1.1 (hängt mit dem Flexing-Problem zusammen, technisch habe ich noch nicht
herausgefunden warum genau).
Das Problem kennen viele T4x-Benutzer. Im Fall der Gewährleistung wird das Board
getauscht. Ist alle Garantie abgelaufen, wird die Reparatur sehr teuer, ein neues
Motherboard ist erforderlich. Leider ist dieses dann auch wieder genauso empfindlich
gegenüber "unsachgemässem" Transport.
Lösung: Dampfphasen-Lötofen:
Zu meinem Dampfphasen-Lötofen gibt es folgendes zu sagen:
Die Leiterplatte wird - auf einem Gitter liegend - in den Ofen, bis kurz über die
Verdampferflüssigkeit - hinabgelassen (Siedepunkt für verbleit 200°, bleifrei 230°).
Die Verdampferflüssigkeit wird erwärmt und siedet. Der Dampf (schwerer als Luft)
steigt auf und kondensiert auf der Leiterplatte. Diese wird allmählich auf die
Siedetemperatur der Verdampferflüssigkeit erwärmt. Hat die Platine diese Temperatur
erreicht (Moment des Lötens) steigt der Dampf höher bis zu einem Temperaturfühler.
Dieser erwärmt sich dann sehr schnell und schaltet die Kühlung ein. Daraufhin
kondensiert der Dampf wieder im Vorratsbehälter und die Leiterplatte kann langsam
abkühlen (keine mechanische Spannungen). Die gesamten Parameter des Lötofens (ausser
natürlich die Siedetemperatur der Verdampferlüssigkeit, dafür ist diese austauschbar:
verbleit/bleifrei; 200°/230°) sind frei programmierbar.
Der gesamte Prozess ist durch eine hitzebeständige Glasscheibe auf der Oberseite des
Ofens beobachtbar. Sehr interessant ist das Aufsteigen des Dampfes über die Platine:
Der Dampf ähnelt eher einer Flüssigkeit, man sieht es "wabernd" aufsteigen!
Durch diese Technologie ist gewährleistet, dass alle Komponenten der Platine ganz
genau die gleich Temperatur haben. Wäre ein kleiner Teil kälter, würde dort Dampf
kondensiern, der Pegel nicht steigen. Wärmer werden kann nichts, der Dampf hat genau
diese Temperatur. Da der gesamte, eigentliche Lötprozess, kaum länger als 10 sec
dauert, ist eine thermische Schädigung von Bauelementen ausgeschlossen. Der
abschliessende Abkühlungsprozess ist einstellbar. Um mech. Spannungen auf der Platine
zu vermeiden, sollte so langsam wie möglich abgekühlt werden. Allerdings sollen auch
alle Bauelemente so gering wie möglich thermisch belastet werden. Ein guter Kompromiss
liegt bei ca. 30min (von 150° auf 20°).
Was ist seit der Idee geschehen:
Ich habe bereits 4 Boards mit Flexing-Problem nach meiner Technologie nachgelötet. Das
Resultat (19.01.2008): Ein Board habe ich selbst nach dem Nachlöten ausgiebig
getestet: Flexing-Symptome völlig verschwunden, Board arbeitet wie ein Neues! Hiermit
bitte ich die beiden Foren-Mitglieder (deren Boards ich bereits nachgelötet habe) um
ein öffentliches Feedback (DANKE!).
Ein Feedbach kam bereits per PN: geht bis jetzt auch problemlos!
Der Plan:
Ich möchte allen Flexing-Geschädigten helfen. Zuerst sollten Alle wissen: Ich
übernehme keinerlei Garantien! Durch die thermische Belastung kann es auch zu
Totalausfällen der Board's kommen! Ich kann nur nachlöten. Falls Bauelemente (egal
welches) schon vorher zerstört sind, hilft meine Methode auf garkeinen Fall zur
Reparatur! Nur Board's mit Flexing-Symptomen kann und will ich nachlöten! Wer mir ein
Board zuschickt (dazu später) muss damit rechnen, dass es nach meinem Nachlöten auch
völlig defekt sein kann! Ich helfe privat, nicht als Firma, gewähre keine Garantien
und Gewährleistungen!
Das erstmal, damit ich nicht in ein paar Tagen irgenw vor Gericht stehe!
Wie machen wir das praktisch???
Erstmal zu meinem Aufwand:Dder Lötofen hat 4kW, läuft mit der Heizung ca. 20min. Sind
also etwas mehr als 1kW/h an Strom. An Arbeit ist nicht sehr viel: Folien entfernen,
etwas Flussmittel unter die IC's laufen lassen, 'rein in den Lötofen, Profil
programmieren (ist eine art SPS), löten, abkühlen lassen, dauert summa summarum ca. 1
1/2 Stunden. Dann Folien wieder aufkleben, fertig. Der Ofen selbst ist sehr teuer, ca.
10.000eus, schlimmer sind die Verbrauchsmaterielien: Verdampferflüssigkeit rund 150eur
pro Liter, man kann ca. 10-15 Boards damit löten. Zusammengerechnet und aufgerundet:
Material (+Strom) ca. 15eur, Arbeitszeit ca. 1/2 Stunde. Da der Ofen auch
verschleisst, müsste man das auch mal ausrechnen (etwas schwierig). Mit deutschen
Lohn-/Lohnnebenkosten beläuft sich der Aufwand auf ca. 30eus pro Board, wenn man dabei
auch nochwas verdienen möchte und den Ofen bezahlen wären 50eur wohl fair? oder?
Mit meinem Chef habe ich gesprochen, die Verbrauchsmaterialien muss ich der Firma
bezahlen. Da ich die Arbeit ausserhalb der Arbeitszeit erledigen muss (logisch), bitte
ich im ein Geschenk (ich verlange keine Bezahlung!!!). Praktisch wären natürlich
TP_teile, Ultra-Bay-Akku, Prozessor, Display, Gahäuseteile, CD/DVD-LW/RW usw. Eine
Bitte: Rückporto als Paketaufkleber beilegen (bei DHL gibt es Paket-Marken) oder
anderwertig (Hermes o.ä.)
Vorraussetzung:
Ihr habt ein Board mit Flexing-Problem, an dem noch NICHT HERUMGELÖTET wurde und KEINE
unlegalen Reparaturversuche unternommen worden sind!!
Wenn möglich: Alle Klebefolien vom Board entfernen (nur die grossen schwarzen und
weissen, die kleinen Barcode-Schilder können drauf bleiben, die nehmen keinen
Schaden).
Wenn sich einer nicht traut, sein TP zu zerlegen: Bitte dies in der PN schreiben. Das
Zerlegen und Zusammenbauen des TP's (mit Ruhe und Verstand) dauert gut 1 Stunde. Diese
Zeit habe ich nur in extremen Ausnahmefällen!
ALSO:
Bitte bei Flexing-Problem und Wunsch nach Nachlöten: PN an mich. Ihr bekommt meine
Postadresse, ich nenne einen Termin (bin oft in Deutschland unterwegs, kann mal ein
paar Tage bis zur Antwort dauern). Dann schickt ihr mir das Board, ich löte nach und
schicke das Board innerhalb von 3-4 Werktagen zurück. OK? Dann los (nicht alle auf
Einmal!). Bitte merken und hinter die Ohren schreiben: Ich mache das nicht, um reich
zu werden! Ich übernehme keine Garantie! Ich verlange keine Kosten (Finanzbeamte,
setzt euch nicht in Bewegung), nehme aber gerne Geschenke!
Danke für das Lesen der vielen Zeilen!
 
"Leider ist das System des UWG diesbezüglich total vermurkst, diese Abmahnerei wurde sicherlich nicht deswegen vom Gesetzgeber geschaffen, damit sich Anwälte eine goldene Nase verdienen können."

Leider fällt es mir immer schwerer, hier noch an so was wie "Panne, leider" zu glauben. Gäbe es einen erkennbaren politischen Willen, dieses Unwesen endlich zu korrigieren, würde ich das ja noch glauben wollen, aber es sieht doch nicht danach aus. Der Gesetzgeber hat doch genug Möglichkeiten, so etwas abzustellen. Wo ein Wille, da ein Weg (zur Erinnerung: Die Beschlußfassung über die letzte Diätenerhöhung dauerte vom ersten Lautbarwerden des Vorhabens bis zur Beschlußfassung 9 Tage!!! Wenn ich mich halbwegs richtig erinnere). In anderen Bereichen gibt es doch ähnlich unglaubliche, vergleichbare Sachen (Stichwort: Verkauf von Kreditforderungen seitens der Banken an Heuschrecken ohne Verpflichtung, den Kreditnehmer darüber zu informieren und ohne Übertragung der Zwecksicherheitserklärung ). Das hat alles System. Unser Land soll ein Haifischbecken werden, das was wir hier am Beispiel von Fummler erleben ist die systematische Untergrabung von Solidarität zwischen den Menschen. Divide et impera! Es ist unfaßbar und soll auch seinen Zweck als Warnung an andere Hilfesteller nicht verfehlen: Jeder sei sich selbst der nächste, und der andere soll als jemand betrachtet werden, der nur dafür da ist, ausgenommen zu werden.
Aber es gibt was, was dagegen hilft: SOLIDARITÄT und gegenseitige Hilfe. Genau das, was Fummler denen gegenüber praktiziert hat, die mit ihren T4*-Boards in der Misere saßen. Die Aufrufe einiger, Fummler im Hinblick auf die materiellen Forderungen juristisch und materiell zu unterstützen, finde ich richtig und sollten nicht verhallen.

U.M., der sich auch gestern mit seinem Problem an Fummler wenden durfte.
 
Gesetzlich kann man das so einfach nicht in den Griff bekommen, wie Ihr Euch das vorstellt. Denn in vielen Fällen sind die Abmahnungen ja absolut berechtigt und dienen dem Verbraucher- bzw. Konkurrentenschutz und damit dem Wettbewerb. Es gibt Unmengen von Ebay-Verkäufern, die sich als privat ausgeben und eigentlich ganz klar gewerblich sind aber den Kunden die Verbraucherrrechte vorenthalten. Dagegen muss man auch weiterhin vorgehen können! Man sollte auch nicht vergessen, dass die Abmahnung eigentlich ein verhältnismäßiges Mittel ist, das die sofortige Klage vermeidet.

Wenn die Gerichte klarere und bei aller Einzelfallabwägung vor allem nicht zu niedrige Grenzen zwischen privat und gewerblich ziehen würden, wäre viel geholfen. Leider macht das zur Zeit jedes Untergericht anders. Es bleibt im Übrigen nur die Möglichkeit, dass Richter öfter mit dem Instrumentarium des Rechtsmissbrauchs arbeiten. Dem Gesetzgeber ist das Auswuchern des Abmahnwesens nicht recht; er hatte die Aktivlegitimation bereits im Hinblick darauf schon einmal geändert und damals zahlreich agierende Abmahnvereine damit verdrängt.

Im Übrigen bedarf es für die Änderung des UWG eines vollständigen Gesetzgebungsverfahrens; das kann man nicht mit einer Diätenerhöhung, die meines Wissens eine parlamentarische Beschlusstätigkeit ist (wenn ich mich täusche, bitte korrigieren), vergleichen.

Mich hat ein Robenhändler aus Ebay mal abgemahnt, weil ich meine alte Rechtsanwaltsrobe bei Ebay eingesetzt hatte und die genaue chemische Zusammensetzung der verwendeten Materialien entsprechend dem Textilkennzeichengesetz versehentlich falsch mitgeteilt hatte. Natürlich ohne Erfolg, da mit dem Verkauf einer Robe keine Gewerblichkeit besteht. Dann wurde mir mal eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz angedroht, weil ich für eine Freundin einen Brief in einer arbeitsrechtlichen Meinungsverschiedenheit geschrieben habe (soviel zu "juristischer Solidarität"). Es gibt Urteile, in denen ein Obergericht erst feststellen musste (!), dass ein pensionierter Richter für seine eigene Frau juristische Hilfestellung leisten durfte. Es wird wirklich bei jedem Kleinmist versucht, also wirklich vorsichtig sein, mehr kann man nicht tun.
 
Es geht nicht darum, dass Abmahnungen falsch sind.

Es geht darum, dass der Anwalt IMMER!! und SOFORT! an einer Abmahnung verdient!

Wenn dem nicht so sein sollte, dass der Beklagte die (teiweise künstlich hoch abgesetzten) Kosten sofort bezahlen müsste, würde die eine oder andere Abmahnung sicher nicht geschrieben!!!!

So wie das momentan gestaltet ist, ist eine Abmahung oft dazu da um sich zu bereichern und nicht, um falsches Verhalten zu mahnen!

schau mal auf www.abmahnwelle.de Dort wirst Du schnell sehen, dass es seltener darum geht falsches Verhalten auzuzeigen, sondern vielmehr der Bereicherung der Geschäftskonten von potenzschwachen Anwälten!
 
Ich weiß, dass es oft missbraucht wird. Aber auf das Instrumentarium der Abmahnung kann insgesamt nicht verzichtet werden. Die Fälle der Abzockabmahnungen werden natürlich stark ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Aber eigentlich ist die Abmahnung ein Instrument, das in den meisten Fällen eben nicht missbräuchlich verwendet wird und sich bewährt.

Die Alternative wäre, sofort verklagt zu werden. Gut, dann würde sich der Abmahnende vielleicht überlegen, ob er auch wirklich eine Chance hat, vor Gericht durchzukommen; aber das Wettbewerbsrecht wäre auch nicht mehr flexibel genug und die Gerichte überlastet.

Eine Möglichkeit wäre vielleicht eine Vorleistungspflicht der Abmahngebühren durch den Abmahnenden an seinen Anwalt, solange, bis der Vorwurf anerkannt ist. Das hilt aber auch nichts gegen das Risiko, dass man sich als Abgemahnter in einem Prozess dann doch nicht durchsetzt, weil man aus Unwissenheit gegen geltendes Recht verstoßen haben mag. Und wer sich einschüchtern lässt, ist sein Geld auch los.
 
Original von KardinalDesGrauens
Ich weiß, dass es oft missbraucht wird. Aber auf das Instrumentarium der Abmahnung kann insgesamt nicht verzichtet werden. Die Fälle der Abzockabmahnungen werden natürlich stark ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Aber eigentlich ist die Abmahnung ein Instrument, das in den meisten Fällen eben nicht missbräuchlich verwendet wird und sich bewährt...............

Was passiert eigentlich, wenn sich jemand gegen diese Geschichte wehrt und Anzeige gegen den Abmahnenden erstattet. Ich erinnere nur mal an die Geschichte des Herrn O.Tanke (Schmidtlein GbR). Letztendlich muß der Abmahnende doch erst mal beweisen, daß es zu einer Handlung gekommen ist. Wie ich im anderen Thread geschrieben habe, hat Fummler doch erst mal nur eine Marktanalyse betrieben ;-).

Bin zwar BGB-mäßig nicht ganz so drauf, aber mein Rechtsverständnis sagt mir, das zunächst eine Handlung vorhanden sein muß oder zumindest in der Planung so fortgeschritten sein sollte, bevor ich jemanden zu einer Unterlassung zwingen kann.
 
Die Alternative wäre, sofort verklagt zu werden.
Nein, die Alternative wäre, daß die erste Abmahnung auf Kosten des Abmahnenden geht, wie das in England der Fall ist. Damit würden Abmahnungen weit weniger leichtfertig beauftragt und geschickt, sondern nur in klaren und ekletanten Fällen, wie es eigentlich sein müßte.

Diese Lösung wird aber bislang in Deutschland nicht in Betracht gezogen, weil man befürchtet, dem "armen Rechteinhaber" damit zu benachteiligen. Der Gesetzgeber - gemeint ist unsere Justizministerin - behauptet auch unablässig, daß Abmahnungen zum Zwecke der Gewinnmaximierung eher Ausnahmen seien. Die vielen Fällen, die das Gegenteil untermauern, werden nicht zur Kenntnis genommen.
 
Original von vbfd
Original von KardinalDesGrauens
Ich weiß, dass es oft missbraucht wird. Aber auf das Instrumentarium der Abmahnung kann insgesamt nicht verzichtet werden. Die Fälle der Abzockabmahnungen werden natürlich stark ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Aber eigentlich ist die Abmahnung ein Instrument, das in den meisten Fällen eben nicht missbräuchlich verwendet wird und sich bewährt...............

Was passiert eigentlich, wenn sich jemand gegen diese Geschichte wehrt und Anzeige gegen den Abmahnenden erstattet. Ich erinnere nur mal an die Geschichte des Herrn O.Tanke (Schmidtlein GbR). Letztendlich muß der Abmahnende doch erst mal beweisen, daß es zu einer Handlung gekommen ist. Wie ich im anderen Thread geschrieben habe, hat Fummler doch erst mal nur eine Marktanalyse betrieben ;-).

Bin zwar BGB-mäßig nicht ganz so drauf, aber mein Rechtsverständnis sagt mir, das zunächst eine Handlung vorhanden sein muß oder zumindest in der Planung so fortgeschritten sein sollte, bevor ich jemanden zu einer Unterlassung zwingen kann.

Ja dieser Anwalt hat Ärger bekommen. Aber da ging es nicht um Abmahnungen sondern um die massenhafte Beitreibung offensichtlich unberechtigter Forderungen und den Vorwurf des Betrugs.

Einem Abmahner einen Vorwurf der Strafbarkeit zu machen, ist kaum möglich. Denn es ist nicht strafrechtlich verboten, zur Einkommenserzielung auch kleine Wettbewerber abzumahnen, wenn objektive Anhaltspunkte für eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen.

Und ja, die Gewerbeeigenschaft bzw den Verstoß muss der Abmahner im Prozess beweisen. Aber: man geht eben das Risiko ein, dass das Gericht einen dann wirklich als gewerblich einschätzt und man dann die nach dem oft immensen Streitwert berechneten Kosten tragen muss.

Google mal, wie schnell man gewerblich wird. Das ist wirklich sehr gefährlich.
 
Original von Robbyrobot
Die Alternative wäre, sofort verklagt zu werden.
Nein, die Alternative wäre, daß die erste Abmahnung auf Kosten des Abmahnenden geht, wie das in England der Fall ist. Damit würden Abmahnungen weit weniger leichtfertig beauftragt und geschickt, sondern nur in klaren und ekletanten Fällen, wie es eigentlich sein müßte.

Diese Lösung wird aber bislang in Deutschland nicht in Betracht gezogen, weil man befürchtet, dem "armen Rechteinhaber" damit zu benachteiligen. Der Gesetzgeber - gemeint ist unsere Justizministerin - behauptet auch unablässig, daß Abmahnungen zum Zwecke der Gewinnmaximierung eher Ausnahmen seien. Die vielen Fällen, die das Gegenteil untermauern, werden nicht zur Kenntnis genommen.

Davon halte ich nichts. Denn damit würden nur noch finanzstarke Wettbewerber abmahnen. Gerade ein Kleingewerbetreibender könnte sich das nicht mehr leisten. Abmahnungen allein im Verbraucherinteresse - etwa durch die Verbraucherzentralen - würden auch kaum noch möglich, weil hier keine Abmahnkosten in eine Gewinnkalkulation eingerechnet werden können. Außerdem sehe ich nicht ein, warum ein Verstoß den Geschädigten zusätzlich kosten sollte, auch wenn der Verstoß nachgewiesen werden kann. Das stellt unser gesamtes Haftungsprinzip auf den Kopf.

Wo findet man denn eine Quelle, die zahlenmäßig und nicht nur subjektiv durch Selbstrecherche bei Google belegt, dass Abmahnungen schwerpunktmäßig missbräuchlich verwendet werden? Nur weil es viele Fälle missbräuchlichen Abmahnens gibt, kann man nicht einfach unterstellen, dass das die Regel gegenüber den berechtigten Fällen ist.

Oft sind auf den ersten Blick "unberechtigte" Fälle absolut berechtigt. Beispiel aus dem Popularfernsehen: Eine Mutter verkauft in recht großem Stil Kinderkleidung aus der Nachbarschaft und dem Verwandtenkreis, um mit dem Erlös eine teure Therapie ihres kranken Kindes zu finanzieren. Das IST gewerbemäßig auch wenn es dem Laien "gemein" vorkommt, weil es doch einem guten Zweck dient.
 
Original von KardinalDesGrauens

Google mal, wie schnell man gewerblich wird. Das ist wirklich sehr gefährlich.


Hab ich, allerdings kenne ich aus meiner eigenen Erfahrung heraus, das mir zunächst ein entsprechender Umsatz nachgewiesen sein muß und meine Handlung auf Gewinn bzw. entsprechende Bereicherung zielt. Ist dies nicht der Fall, hat sich die Sache erledigt. Ich denke wir sollten uns hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, was dann wieder zu einer allgemeinen Panikmache führt. Klagen werden viele geführt, aber aus meiner Sicht heraus wird einfach zu viel des Guten in diesem Bereich getan. So langsam kommen wir nämlich auch in eine juristische Tretmühle, die irgendwann zu US-Verhältnissen führt.
 
Original von vbfd
Original von KardinalDesGrauens

Google mal, wie schnell man gewerblich wird. Das ist wirklich sehr gefährlich.


Hab ich, allerdings kenne ich aus meiner eigenen Erfahrung heraus, das mir zunächst ein entsprechender Umsatz nachgewiesen sein muß und meine Handlung auf Gewinn bzw. entsprechende Bereicherung zielt. Ist dies nicht der Fall, hat sich die Sache erledigt. Ich denke wir sollten uns hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, was dann wieder zu einer allgemeinen Panikmache führt. Klagen werden viele geführt, aber aus meiner Sicht heraus wird einfach zu viel des Guten in diesem Bereich getan. So langsam kommen wir nämlich auch in eine juristische Tretmühle, die irgendwann zu US-Verhältnissen führt.

Gewinnerzielungsabsicht ist zivilrechtlich nicht erforderlich. Hat der BGH 2006 erst entschieden (s. mein Post weiter oben!). Umsatznachweise ebenfalls nicht; es kommt darauf an, ob die aufgenommene Tätigkeit entsprechend angelegt ist; man muss die Umsätze noch nicht realisiert haben. Und auch bei sehr kleinen Umsätzen ist man ggf. gewerblich, wenn die Tätigkeit selbständig, auf gewisse Dauer angelegt, auf dem Markt erkennbar nach außen hervortritt und nicht gesetzes- oder sittenwidrig ist.

Im Gegenteil also: Wir sollten uns gerade besonders "aus dem Fenster lehnen", denn eine Verharmlosung des Problems ist absolut unangebracht und gefährlich - siehe unsern Fall von fummler!
 
Hallo zusammen,

ich verfolge auch fleißig diesen Beitrag und habe mindestens 40 mal reingeschaut. Somit entfallen dieses Hits auf mich.
Ich habe mich sehr über diese Möglichkeit einer Reparatur meines TP gefreut, welcher seit Anfang diesen Jahres am "Flexing"-Defekt leidet und nur noch sporadisch funktioniert.
Aber nach dem ich hier lese, welche Schwierigkeiten Fummler mit seiner freundlicherweise angebotenen Hilfe hat, verstehe ich das deutsche "Recht"system überhaupt nicht mehr!!!!!

Auch wenn mein Board nicht repariert wird, so würde ich mich der Ünterstützung für Fummler jederzeit anschließen!!!

@Fummler
Ich hoffe du kommst heil aus der Sache raus. Ich fand die Aktion von dir echt TOP!

Gruß
T41Neuling
 
Erste Abmahnung auf Kosten des Abmahnenden...

Davon halte ich nichts. Denn damit würden nur noch finanzstarke Wettbewerber abmahnen.
Dafür haben wir gegenwärtig die Lage, daß auch frivole Abmahnungen mit abenteuerlichen "Kostennoten" völlig in Ordnung sind.

Außerdem: Wer behauptet, daß eine erste Abmahnung durch einen Rechtsanwalt gehen muß? Und wer legt fest, daß eine erste Abmahung viel kosten muß?

Ich finde, Du schreibst wie der Gesetzgeber aus der Perspektive der Rechteinhalber und den Abmahnanwälten, ohne viel Rücksicht auf die andere Seite zu nehmen. Da wird von vornherein unterstellt, der Rechteinhalber sei klein und schwach, der Abgemahnte dagegen übermächtig und zahlungskräftig. In vielen Fällen ist die Lage aber genau umgekehrt und der Mißbrauch des Abmahnwesens himmelschreiend.
 
@ Kardinal

Zustimmung. Die Gewerblichkeit wird bei Ebay teilweise schon über die realisierten Verkäufe bestimmt. Wenn jamand im Jahr über zB. 30 gebrauchte (!) Sachen anbietet, weil er sich von Krams trennen will - Gewerblichkeit! Insbesondere das Finanzamt ist da sehr schnell...

Es kommt tatsächlich nur auf die gewerbliche Einrichtung des Unterfangens an, die ab einer gewissen "Umsatzzahl" vermutet werden kann.

Wie zB in dem Beispiel mit der Aufösung der Parfümprobensammlung...
 
Original von Robbyrobot
Und wer legt fest, daß eine erste Abmahung viel kosten muß?
Genau meine Meinung. Unter Mahnung verstehe ich einen deutlich gemeinten Hinweis auf einen "Missstand" (oder wie man es bezeichnen mag), quasi als eine Art Warnung vor der eigentlichen Durchsetzung. Bevor man mit Konsequenzen rechnen muss, bekommt man eben erst eine oder zwei Mahnungen. Beachtet man die nicht oder ändert man nicht sein Verhalten, folgt die Strafe.

Bei Wikipedia habe ich einen interessanten Satz gelesen:
Bei einer anwaltlichen Abmahnung gehört die Beigebung einer Vollmacht zum guten Ton.
Das bedeutet doch, dass der Anwalt bzw. die Kanzlei den Auftraggeber nennen soll. Wenn es völlig anonym geschieht, wirkt es suspekt und in gewisser Weise auch "betrügerisch". Was mag der Grund sein, wenn sich der Auftraggeber der Abmahnung hinter dem Anwalt versteckt? Hat er was zu befürchten? Hat er ein Gesicht zu verlieren, wenn es denn schief geht? [...]
 
Original von Robbyrobot
Erste Abmahnung auf Kosten des Abmahnenden...

Davon halte ich nichts. Denn damit würden nur noch finanzstarke Wettbewerber abmahnen.
Dafür haben wir gegenwärtig die Lage, daß auch frivole Abmahnungen mit abenteuerlichen "Kostennoten" völlig in Ordnung sind.

Außerdem: Wer behauptet, daß eine erste Abmahnung durch einen Rechtsanwalt gehen muß? Und wer legt fest, daß eine erste Abmahung viel kosten muß?

Ich finde, Du schreibst wie der Gesetzgeber aus der Perspektive der Rechteinhalber und den Abmahnanwälten, ohne viel Rücksicht auf die andere Seite zu nehmen. Da wird von vornherein unterstellt, der Rechteinhalber sei klein und schwach, der Abgemahnte dagegen übermächtig und zahlungskräftig. In vielen Fällen ist die Lage aber genau umgekehrt und der Mißbrauch des Abmahnwesens himmelschreiend.

Das ist doch Unsinn, ich schreibe nicht aus der Perspektive von Abmahnanwälten. Ich unterstelle nicht "von vornherein" dass "Rechteinhaber klein und schwach" sind - lass doch die Polemik. Aber umgekehrt ist nicht jeder Wettbewerber, der abmahnt ein böser Großkapitalist, der kleine unbescholtene Bürger abziehen will.

Natürlich müssen Missstände mit geeigneten Maßnahmen beseitigt werden aber doch nicht, indem man das Kind mit dem Bad ausschüttet.

Ein Eingriff in das Gebührenrecht wäre schon sachgerecht. Die Kosten für die erste Abmahnung auf 50 EUR begrenzen - wie bei urheberrechtlichen Abmahnungen geplant - wäre in Ordnung. Das Kostenrisiko, um die 50 EUR zu vermeiden und sich veklagen zu lassen, würde sich allerdings immer noch an den hohen Streitwerten orientieren und damit erheblich sein. Ich vermute, die meisten Abgemahnten würden die 50 EUR abschreiben und auch, wenn sie sich im Recht fühlen, dafür nicht das Risko einer Klage eingehen.

Noch besser wäre eine klare Grenzziehung, wann Gewerblichkeit vorliegt. Das ist aber wie gesagt gesetzgeberisch schwer zu machen und wäre eine Aufgabe für die Rechtpsrechung.

Wer 30 T-Shirts vertickt, die er aus dem letzten Thailandurlaub mitgebracht hat, muss sich nicht wundern, wenn er wegen Markenrechtsverletzung teuer zur Kasse gebeten wird.
 
Nunja, es ist wie im richtigen Leben. Die Kleinen werden sanktioniert, die Großen lässt man laufen! Da gab es den Fall einer Mutter, sie verkaufte immer die Klamotten ihrer 3 Kinder bei Ebay wenn diese "herausgewachsen" waren.

So kamen im Jahr locker dann mal 100 Verkäufe zusammen. Allerdings - und das zählt offenbar nicht, für zum Teil lächerliche Summen...mal 1 Euro, mal 2,99 usw. Eine findige gewerbliche "Konkurrentin" stieß das sauer auf, so kam es zur Abmahnung und die Mutter verlor vor Gericht 8o. Das ist doch völlig widersinnig !!! Unterstellt wurde ihr gewerbsmässiger Handel.

mfg
 
Ich würde an Fummlers Stelle in jedem Falle einen Anwalt zu Rate ziehen. Aber ich denke, das wird eh dein nächster Schritt sein. Solch einer Forderung gibt wohl keiner so einfach als "Lehrgeld" nach.

Gewerbliches Vorgehen kann ich nach den Informationen im Thread nämlich nicht erkennen. Ganz im Gegenteil. Fummler wollte nichtmal seine eigenen Kosten ersetzt bekommen. Hat also schonmal pro Board 50 Euro planmäßig in den Sand gesetzt. Das können auch die wohlmeinendsten Geschenke wohl kaum ausgleichen. Wobei er diese Geschenke nicht verlangt hat, sondern davon ausgehen konnte, dass seine Gutmütigkeit oftmals ausgenutzt würde. Insgesamt wäre er aus der Aktion also sowieso mit einem finanziellen Minus rausgegangen. So hat er es auch vorhergesehen und geplant.

Zu der Berechnung der 130.000 Euro Umsatz auf Basis der Hits wurde ja schon vieles erzählt, was auch der Anwalt von Fummler zu Recht der Abmahnung entgegensetzen könnte. Die Rechtswanwaltsgebühren, die dafür wahrscheinlich ungefähr gefordert werden, kann ich anhand RVG ungefähr überschlagen und verstehe daher Fummlers Zorn sehr gut. Aber wie gesagt, dürften die viel zu hoch gegriffen sein.

Fummler dürfte den Klarnamen des "Anscheißers" kennen. Damit beginnt eine solche Abmahnung nämlich immer. Diesem Pseude-Mitbewerber entstehen die Kosten des Anwalts nämlich und nur er kann sie als Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz verlangen. Ohne Angabe eines Mitbewerbers ist die Abmahnung also eh Quark. Davon, den Namen hier mitzuteilen, würde ich allerdings absehen. Das könnte nämlich berechtigte Ansprüche des nunmehr selbst "Angeschissenen" nach sich ziehen.

Ich wünsche auf jeden Fall viel Erfolg beim weiteren Vorgehen! Ein solch gut gemeintes Engagement sollte nicht so ausgehen.

Beste Grüße,
Mario
 
Original von onkel25
Ich würde an Fummlers Stelle in jedem Falle einen Anwalt zu Rate ziehen. Aber ich denke, das wird eh dein nächster Schritt sein. Solch einer Forderung gibt wohl keiner so einfach als "Lehrgeld" nach.

Gewerbliches Vorgehen kann ich nach den Informationen im Thread nämlich nicht erkennen. Ganz im Gegenteil. Fummler wollte nichtmal seine eigenen Kosten ersetzt bekommen. Hat also schonmal pro Board 50 Euro planmäßig in den Sand gesetzt. Das können auch die wohlmeinendsten Geschenke wohl kaum ausgleichen. Wobei er diese Geschenke nicht verlangt hat, sondern davon ausgehen konnte, dass seine Gutmütigkeit oftmals ausgenutzt würde. Insgesamt wäre er aus der Aktion also sowieso mit einem finanziellen Minus rausgegangen. So hat er es auch vorhergesehen und geplant.

Zu der Berechnung der 130.000 Euro Umsatz auf Basis der Hits wurde ja schon vieles erzählt, was auch der Anwalt von Fummler zu Recht der Abmahnung entgegensetzen könnte. Die Rechtswanwaltsgebühren, die Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz verlangen. Ohne Angabe eines Mitbewerbers ist die Abmahnung also eh Quark. Davon, den Namen hier mitzuteilen, würde ich allerdings absehen. Das könnte nämlich berechtigte Ansprüche des nunmehr selbst "Angeschissenen" nach sich ziehen.

Ich wünsche auf jeden Fall viel Erfolg beim weiteren Vorgehen! Ein solch gut gemeintes Engagement sollte nicht so ausgehen.

Beste Grüße,
Mario

Bei 130000 Euronen Umsatz wär mir die Abmahnung ehrlich gesagt Wurscht :D es stimmt aber: wenn der Name des Klägers nicht in der Abmahnung auftaucht ist das Teil unwirksam...mfg
 
44xx4774xx

"Davon, den Namen hier mitzuteilen, würde ich allerdings absehen"

und genau danach wollte ich grad fragen :D :D :D

Ist es denn ok den Namen der Kanzlei hier zu nenen?

Bzw auf privater Ebene?

Gruss tom
 
Hab grad im Parallel-Thread gelesen, dass tatsächlich kein Name angegeben wurde.
Der Name der Kanzlei taucht doch irgendwo hier im Thread auf... irgendwer und irgendwer.
 
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