Evilandi666
Geschenkeabgreifer
- Registriert
- 1 Juli 2008
- Beiträge
- 5.731
Sind die Smileys eigentlich geschützt? Soweit ich weiß sind die aus WBB, welches wir nicht mehr nutzen, ...
okay ich hör schon auf!
okay ich hör schon auf!
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absolut! spontan fallen mir da blobfisch, einige simpsons und autos einda manche Avatare ja schon sehr zur Identifizierung ihrer Nutzer beigetragen haben
Mein Avatar war das erste Ergebnis nachdem ich mir ein Grafiktablett gekauft habe :thumbsup:
dank den fotokünsten und erlaubnis von hha81667 darf ich seit gestern wieder einen buddha als avatar nutzen.
[..]
gatasa
Aber weiter:Zur Verwaltung der Urheberrechte : Sie wird durch die SABAM und die V.o.G Atomium gewährleistet, die beide von Herrn André Waterkeyn noch zu seinen Lebzeiten beauftragt wurden und auch heute durch seine Erben noch werden. So muss jede Verwendung eines Abbilds des Atomiums vor ihrer Veröffentlichung der V.o.G. zur Genehmigung vorgelegt werden.
QuelleJedoch gibt es einige Fälle, in denen die Verwendung der Abbildung des Atomiums von diesen Urheberrechten ausgenommen ist.
>>> Dies ist der Fall bei Fotos, die von Privatpersonen aufgenommen und in private Internetseiten ohne Gewinnabsicht eingestellt werden (das heutige Pendant der früheren Fotoalben), allerdings nur, wenn diese Fotos mit niedriger Auflösung verbreitet werden (höchstens 600 Pixel, mit einer Auflösung von 72dpi). Dies dient dazu, übermäßiges Herunterladen und missbräuchliche Verwendungszwecke zu vermeiden.
Allerdings muss obligatorisch der Vermerk „© www.atomium.be – SABAM 2011 – Name des Fotografen“ an dem Bild angebracht werden.
wieso sollte die Zeitung es nutzen dürfen und ich für nicht-kommerzielle Zwecke nicht!? Das erschließt sich mir nicht so ganz...
Grüße
bassplayer
Um jetzt mal für mich zu sprechen: Mein alter Avatar basierte auf einem Wallpaper, daß ich vor x Jahren aus einer legalen Quelle bezogen habe. Allerdings weiss ich nicht, unter welcher Lizenz der Künstler das Wallpaper gestellt hatte und ob die Veränderung und Verwendung davon gedeckt wäre.Ich bin schon etwas irritiert, was so "altbekannte" Gesichter plötzlich für ein Facelift erfahren haben...
Man sollte annehmen können, daß eBay diese Symbolfotos rechtlich abgeklärt hat.Wenn ich mich nicht irre, schlägt ebay beim Auto-Ergänzen der Produktinformationen vor, selbstständig ein "Symbolisches Produktfoto" als 1.Bild zu verwenden. Kann mir dann jemand was, wenn eBay das selbst bereitstellt?