zu gutes x200 Tablet Angebot ?

uljanow

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hi,
mich würde mal interessieren, wieso es so große Preisunterschiede zwischen diesem [1],[2] Angebot und den gängigen Thinkpad-Modellen mit vergleichbarer Ausstattung gibt. Das macht mich etwas misstrauisch. Außerdem ist die Rede von 16,7 Millionen Farben und Multiview. Heißt das, das verwendete LCD-Display ist kein TN-Panel sondern ein höherwertigeres IPS oder MVA ?


Danke im voraus

[1] http://notebookshop-berlin.de/produ...0---Core-2-Duo-SL9400---1-86-GHz-NS---Ce.html
[2] http://www.it-shop.t-systems.de/tsy...l?_n_=catalog&_t_=factsheet1&articleid=317505
 
[quote='Snips',index.php?page=Thread&postID=487218#post487218]

[quote='Michell',index.php?page=Thread&postID=487170#post487170]



[quote='Snips',index.php?page=Thread&postID=487139#post487139]



§ 2.1 Die Bestellung des Kunden ist ein Angebot an p+c zum Abschluss eines Vertrags. p+c bestätigt den Zugang des Angebots durch eine E-Mail oder eine schriftliche Erklärung. Diese Zugangsbestätigung ist nicht gleichbedeutend mit der Annahme des Angebots.

§ 2.2 Die Annahme des Angebots durch p+c kann durch die Auslieferung der Ware erfolgen oder, indem p+c dem Kunden in sonstiger Weise (etwa durch eine Transportinformation per E-Mail) die Annahme seiner Bestellung in Textform bestätigt. Mit dieser Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

also sofern da nicht ausdrücklich drinnsteht, dass der vertrag damit zustandekommt, is es nicht verbindlich.
[/quote]völlig wurst was da steht, zumal die Bestellung des Kunden kein Angebot an p+c ist einen Vertrag abzuschließen, sondern das Online-Angebot von p+c durch die Bestellung vom Kunden angenommen wird.[/quote]

das was da online steht is lediglich die einladung zur abgabe eines angebots, der händler kann dann annehmen oder auch nicht.[/quote]
hä ? Die Einladung zur Abgabe eines Angebotes ? Der Händler bietet online etwas an und der Kunde bestellt, laut Dir aber doch nicht, weil der Kunde mit dem was er da online von sich gibt, dem Händler nur ein Angebot zum Kauf unterbreitet ? Wie kommste denn da drauf ??? Das würde ja bedeuten, dass der Händler mit der Auftragsbestätigung dem Kunden ein Angebot zur Angebotsannahme macht.... :D
 
so sieht es aus

Grundlagen zum Kaufvertrag

Begriff und Form des Kaufvertrages:

Bei jedem Kauf eines Gutes wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Er ist normalerweise formlos und kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden.

Ausnahmen:
Grundstückskauf (Immobilien), Einkauf in eine GmbH und Erbschaftskauf müssen notariell beurkundet werden.


Zustandekommen des Kaufvertrages:

Der Kaufvertrag kommt durch zwei (oder mehr) übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Die erste Willenserklärung ist der Antrag und die zweite die Annahme.

Hierbei gibt es zwei Fälle:
• Die erste Willenserklärung (Antrag/Angebot) geht vom Verkäufer aus, die Annahme erfolgt durch den Käufer (Bestellung od. Bezahlung).
• Die erste Willenserklärung (Antrag/Bestellung ohne vorausgegangenes Angebot) geht vom Käufer aus, die Annahme erfolgt durch den Verkäufer (Bestellungsannahme).

Ein gültig zustande gekommener Kaufvertrag beinhaltet das Erfüllungsgeschäft und das Verpflichtungsgeschäft.



Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft:

Beim Abschluss des Kaufvertrages werden den Parteien Pflichten auferlegt (= Verpflichtungsgeschäft), die erfüllt werden müssen (= Erfüllungsgeschäft).

Pflichten des Verkäufers:
• Er muss dem Käufer den Kaufgegenstand ordnungsgemäß (zur rechten Zeit, am rechten Ort, mängelfrei) übergeben und ihm das Eigentum daran verschaffen.
• Er muss das Geld vom Käufer annehmen.

Pflichten des Käufers:
• Er muss die Ware annehmen.
• Er muss den vereinbarten Preis bezahlen.


Angebot (Antrag):

Der Anbieter richtet sich mit seinem Angebot (Antrag) an eine bestimmte Person und erklärt, unter welchen Voraussetzungen er bereit ist, Waren zu liefern oder eine Leistung zu erfüllen. Der Anbieter ist rechtlich an sein Angebot gebunden. Angebote können in schriftlicher Form, mündlich, telefonisch oder per Fax erfolgen. Eine Form ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Die Bindung an ein Angebot entfällt bei:

• rechtzeitigem Widerruf (spätestens mit dessen Eintreffen beim Kunden).
• einer abgeänderten Bestellung.
• einer zu späten Bestellung.

Bei der abgeänderten und zu späten Bestellung handelt es sich um neue Anträge, die der Verkäufer annehmen kann oder nicht.


Freizeichnungsklauseln:

Mit Freizeichnungsklauseln kann die Bindung an ein Angebot aufgehoben oder eingeschränkt werden.

Freizeichnungsklauseln sind unter anderem:

• unverbindlich, ohne Gewähr, freibleibend
• Lieferung vorbehalten
• Preis vorbehalten, Preis freibleibend
• so lange der Vorrat reicht



Annahme:

Damit ein gültiger Vertrag zustande kommt, muss der vorangegangene Antrag angenommen werden:

unter Anwesenden (auch am Telefon und beim Fernschreiben) sofort

unter Abwesenden, bis unter normalen Umständen (übliche Bearbeitungszeit und Beförderungsdauer) Antwort erteilt sein kann, ansonsten liegt eine Bestellung zu spät vor.



Anfrage:

Mit einer Anfrage erkundigt sich ein Kunde, zu welchen Preisen, Liefer- und Zahlungsbedingungen ein Lieferant Waren liefert. Die Anfrage ist – im Gegensatz zum Angebot (Antrag) – rechtlich unverbindlich.



Anpreisung:

Stellen eine Aufforderung an die Allgemeinheit zum Kauf dar. Da es sich hier nicht um Angebote handelt, sind Anpreisungen rechtlich unverbindlich. Kaufwünsche aufgrund dieser Anpreisungen (z. B. durch die Entnahme der Ware aus dem Regal) sind daraufhin Anträge, die erst noch angenommen werden müssen (z. B. durch die Bezahlung an der Kasse), damit ein Kaufvertrag zustande kommt.

Beispiele für Anpreisungen:
• Schaufensterauslagen
• Werbemaßnahmen in Funk und Fernsehen
• Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften



Bestellung:

Die Bestellung ist die unveränderte Annahme eines Angebotes. Sie bewirkt das Zustandekommen eines Kaufvertrages (ohne vorangegangenes Angebot ist die Bestellung selbst das Angebot). Die Bestellung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, sollte aber zur Vermeidung von Irrtümern schriftlich erfolgen. Die Bestellung ist rechtlich bindend.


Auftragsbestätigung:

Auftragsbestätigung = Bestellungsannahme = Annahme des Antrages

Gruß
Nemesis
 
[align=justify]Naja, es ist schon relativ viel Information :D , aber daraus geht ja hervor, dass der der Shop in der Überbringungspflicht der Ware ist, da sie das Geld angenommen haben.[/align]
 
Nemesis, da Du dich damit auszukennen scheinst:

Wie sieht es denn aus, bin ich "raus", da ich meine Bankverbindung für die Rücküberweisung angegeben habe?
 
Raus bist Du noch lange nicht. Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen. D.h. das der Verkäufer sich verpflichtet Dir den Artikel zu dem angegebenen Preis zu liefern. Eine Ab ist was schriftliches, worauf Du Dich berufen kannst. Eine nachträgliche Absage hat zurfolge, das der Lieferant Dich mit einem gleichwertigen Artikel entschädigen muß. Im Klartext, Artikel wie beschreiben, oder vergleichbar. Hätte der Händler Dir nach Deiner Bestellung (schriftlich) ein Absage, werden falschem Preis geliefert, dann währe es fein raus. Nach Einer Annahme durch Deine Bestellung und seiner AB ist Er gebunden. Gerichtsstand sollte wohl klar sein. :D

Google Dich mal ein bisschen rein, und Du wirst lesen können, das es für den Händler bindent ist.

Gruß
Nemesis
 
[align=justify]Ich denke jedoch, dass man sehr viel zeit und Energie in solch eine Angelegenheit investieren muss. Ich wäre dann ja gezwungen ein paar Monate ohne Nb auszukommen und müsste mir so einiges an Strapazen gefallen lassen.

Wenn der Shop hartnäckig ist, was ich denke, könnte man sowas nicht außergerichtlich lösen.[/align][align=justify]Kann denn jemand mit Erfahrungsberichten dienen? :whistling:
[/align]
 
Beispiel

Im Internet war ein Projektor zu einem Preis von zirka 3.000 Euro angeboten worden, den ein Kunde entsprechend bestellte. Vom Anbieter erhielt der Kunde im automatisierten Verfahren ("Auto-Reply") unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail, dass der Auftrag bald ausgeführt werde. Nur wenige Minuten später erhielt der Kunde eine weitere E-Mail mit dem Hinweis, dass die Preisangabe im Internet falsch gewesen sei. Der Projektor könne nicht zu dem genannten Preis geliefert werden.

Die Kölner Richter verurteilten den Internetanbieter zur Lieferung des Projektors zu dem günstigeren Preis. Aufgrund der automatisierten Antwort des Anbieters sei ein Vertrag zum Preis von zirka 3.000 Euro zustande gekommen. Eine Anfechtung dieser Willenserklärung ist nicht möglich.

Noch Fragen ????

Gruß
Nemesis

Link
 
Ok, aber wie bereits erwähnt, würde es eine lange Zeit dauern, bis da etwas Rechtsgültiges bei rum kommt.



Daniel, hast du schon eine mail an intecberlin geschrieben?
 
Da der Artikel momentan nicht Lieferbar ist (Vor allem nicht zu diesem Preis :D ), hat der Händler einiges versucht mich zu einer Stornierung der Bestellung zu bewegen. Als ich ihn jedoch klar gemacht habe, dass eine Stornierung für mich nicht in Frage kommt, wurde mir mitgeteilt, dass ich die Ware erhalte sobald das Gerät wieder verfügbar ist. Daraufhin habe ich mich bei anderen Händlern umgeschaut und bei allen ist eine Lieferzeit von min. zwei Wochen zu erwarten. Ich persönlich rechne mit der Lieferung nicht vor Ende Januar. Sodass ich mich wohl in Geduld üben muss.

Bis jetzt habe ich eine schriftlichen Kaufvertrag und eine schriftliche Bestätigung, dass das Unternehmen meine Geldtransaktion erhalten hat. Zudem habe ich eine Bestätigung, dass ich das Notebook geliefert bekomme, sobald deren Großhändler die Ware von lenovo übermitteln kann. Des Weiteren wollte der Shop versuchen das x200 Tablet von einem anderen Distributor zu bekommen, damit ich das Gerät möglichst zeitnah erhalte.

Nach meinen Informationen ist der niedrige Preis durch einen Fehler Seitens lenovo entstanden. Momentan ist der Business- Riese mit den Distributoren in Verhandlung, wie sie das Problem zu lösen sei. Dies ist auch der Grund, warum momentan keine Geräte dieser Modellreihe hergestellt werden. wie gesagt, es handelt sich um Informationen, welche ich von einer ralativ sicheren Quelle erhalten habe… 8)

Falls jemand einen anderen Wissensstand hat, würde ich mich über eine Rückmeldung freuen. Zudem würde es mich interessieren, wie es anderen Käufern bei Intec- Berlin oder anderen Shops ergangen ist.
 
RE: Beispiel

Vielleicht ist noch zu ergänzen, dass das ganze nicht so ausgeht, wenn in der automatischen Eingangsbestätigung darauf verwiesen wird. D.h. wenn klar ist, dass es eine Eingangsbestätigung ist und keine Auftragsbestätigung. Denn zu der Eingangsbestätigung sind die Damen und Herren Shopbetreiber ja nun mal verpflichtet... :)

Gruß,
Christian
 
Daniel, hast du die Bestätigung (Geldeingang) erfragt oder einfach so erhalten?

Ich warte nämlich noch auf die Rücküberweisung.
 
Ich hatte in einer e-mail nachgefragt, worauf ich eine Bestätigung in einer der elektronischen Briefe erhielt ;) .

Das ist ja echt hart, dass du das Geld noch nicht erhalten hast... . Ich dachte die überweisen das direkt, damit sie aus der Sache raus sind.

Auf welchen stand stehst du denn jetzt genau, hast du nochmal mit denen gesprochen?
 
Nachdem ich meine Bankverbindung mitgeteilt habe, hat bis auf eine Bestätigung und den Hinweis, dass eine Rücküberweisung bei Geldeingang sofort getätigt wird, kein Emailverkehr zwischen mir und intecberlin stattgefunden.
 
Hey Leute ich habe einen ähnlichen Fall.

Ich hab mir am Freitag ein X200T bei www.notebook.de bestellt.

Dieses zu einem recht fairen Preis. Folgende Konfiguration:

Lenovo ThinkPad X200t mit Intel Core 2 Duo SL9400 1.86GHz (160GB)
Herst.-Nr.: NRSEDGE
- Windows Vista Business
- 2048 MB DDR3 (1x2048 ) 1066 MHz
- 160GB SATA-HDD (7200rpm) 8MB
- 8 Zellen Akku
usw.

Für sagenhafte 1.689€
Im Shop stand sofort lieferbar.

Natürlich hab ich da gleich zugeschlagen am Samstag morgen bekam ich per Email eine Auftragsbestätigung im Anhang dieser EMail fand ich die Auftragsbestätigung als PDF! Mit der Bitte die Bestellung mit einer weiteren EMail zu Bestätigen. Dies habe ich getan und mir wurde versichert, dass ich mein Tablet am Donnerstag holen kann und ein 8 Zellen Akku dem Notebook beiliegt. Auf meiner Auftragsbestätigung steht sogar drauf, dass mein X200T ab kommenden Mittwoch abholbereit wäre.

Nun die Frage an euch Experten, die Bestellung ist doch nun Wasserdicht oder? 8)

Ich habe nämlich in soweit bedenken, weil das Notebook was ich bestellt hatte so nicht mehr in deren Internetshop auftaucht und sie alle Preise für das X200T erhöht haben.
 
Nach dem, was hier ja weiter oben im Thread steht, ist das Hieb- und Stichfest. Keine sorge also - und Glückwunsch!
 
Oh die Herren vom Shop bitten um dringenden Rückruf, ich kann mir schon denken warum... Ich werde berichten. ;)

Mittlerweile steht mein Notebook wieder in ihrem Sortiment, aber für 2099€ :)
 
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